Pflegeheim-Navigator der AOK online

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

AOK-Bundesverband

Pflegeheim-Navigator der AOK online

Beitrag von AOK-Bundesverband » 16.03.2007, 08:05

Pflegeheim-Navigator der AOK online / Länderübergreifende AOK-Kooperation erfolgreich

Wer eine Pflegeeinrichtung für Angehörige oder für sich selbst sucht, kann ab sofort im Internet den Pflegenavigator der AOK nutzen. "Mit dem AOK-Pflegenavigator können sich die Versicherten online über Pflegeeinrichtungen informieren und gezielt Häuser finden", erklärte dazu Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

Über die Internetseite http://www.aok-pflegenavigator.de lassen sich Angebote der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- sowie der Tages- und Nachtpflege im ganzen Bundesgebiet recherchieren. Man kann damit Informationen über Pflegeeinrichtungen in seiner näheren Umgebung einholen oder Heime in einem bestimmten Postleitzahlenbereich suchen. Auch kann nach der Art der Pflege - ob vollstationäre Pflege, Kurzzeit- oder Tages- und Nachtpflege - unterschieden werden.
Ahrens: "Der Navigator bietet auch einen allgemeinen Überblick über Pflegeheime, deren Lage, Leistungsangebot, Preise und sonstige Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Haustiermitnahme, Möbelmitnahme, hauseigene Küche und Gästeunterkunft für Angehörige."

Zuverlässige Angaben zu Preisen und Kosten

"Ein entscheidender Vorteil des Navigators gegenüber bereits bestehenden Internet-Suchmaschinen im Pflegebereich sind zuverlässige Angaben über Preise der Pflegeleistungen", so Ahrens weiter. Außerdem werde dargestellt, welche Leistungen man von der Pflegekasse erhält und welche Kosten man selbst übernehmen müsse.

Zusammenarbeit mit Einrichtungen

Der AOK-Navigator bietet Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, ihre Leistungen umfassend zu präsentieren, beispielsweise mit Bildern, Angaben zur Zahl der freien Betten oder Angaben zu besonderen Betreuungsangeboten. Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern und projektverantwortlicher Vorstand für Häusliche Krankenpflege und Pflege im Bundesprojekt, machte bei der Vorstellung deutlich, dass beim Pflegenavigator AOK und Pflegeeinrichtungen eng zusammenarbeiten.
Aufgrund dieser Kooperation werde den Nutzern ein bislang so nicht vorhandenes umfangreiches Paket an Informationen bereitgestellt. Es ermöglicht zum Beispiel einer in Berlin lebenden Tochter, entweder in ihrer Nähe eine passende Pflegeeinrichtung für ihre Eltern zu finden oder an deren Heimatort in Augsburg. Aber auch Pflegebedürftige können sich ohne großen Aufwand über Einrichtungen in der Nähe ihrer Kinder oder Enkel informieren.

AOK-Mitarbeiter helfen

Wer selbst nicht mit dem Internet umgehen kann, dem helfen AOK-Mitarbeiter in den AOK-Geschäftsstellen. Zugleich bieten die im Navigator bereitgestellten Informationen den Nutzern eine ideale Grundlage für anschließende persönliche Gespräche mit ihrer Pflegekasse oder mit einem Pflegeheim. Damit ist der Navigator ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz im Bereich der Pflege und zur Stärkung der Verbrauchersouveränität.

Großer Bedarf an Informationen

Dr. Platzer: "Nach unseren Erfahrungen aus Gesprächen mit Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen besteht ein großes Bedürfnis nach zuverlässigen Übersichten über Pflegeangebote. Die Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung war bisher noch viel zu kompliziert. Auch die Suche nach ambulanten Pflegeinrichtungen ist heute schwierig. Ambulante Pflegeangebote wollen wir in einer weiteren Ausbaustufe des Navigators aufnehmen."

Daten werden laufend ergänzt

Bis heute sind im Pflegeheim-Navigator 8.195 Pflegeheime gelistet, weitere Pflegeheime kommen laufend hinzu. Flächendeckende Informationen können bereits für die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe abgerufen werden.
Die Daten der Regionen Baden-Württemberg, Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz und Saarland befinden sich derzeit noch in der Qualitätskontrolle und werden in den nächsten Tagen ebenfalls im Pflegeheim-Navigator zur Verfügung stehen.

Quelle: Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 14.03.07
http://www.aok-presse.de/presse/infos/index_10748.html

AOK-Bundesverband

AOK-Pflegeheimnavigator (neue Website)

Beitrag von AOK-Bundesverband » 16.03.2007, 08:06

AOK-Pflegeheimnavigator (neue Website)

Der Pflegeheim-Navigator wird aus zwei Datenquellen gespeist. Aus den Datenbanken der AOK kommen Informationen wie Anschrift, Preise, Art der Pflege und pflegefachliche Schwerpunkte.
Die Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, diese Informationen kostenlos über einen passwortgeschützten Login-Bereich zu ergänzen. Mit Bildern und Informationen über besondere Betreuungsangebote oder zur Anzahl der freien Betten können sich die Heime umfassend präsentieren.
Weiteres unter
http://www.aok-gesundheitspartner.de/bu ... index.html

Zum Pflegeheimnavigator:
http://www.aok-pflegenavigator.de/

Ärztliche Praxis

Besserer Durchblick bei Pflegeheimen

Beitrag von Ärztliche Praxis » 16.03.2007, 08:22

AOK stellt Internet-Navigator vor
Besserer Durchblick bei Pflegeheimen
Wer eine als Hausarzt eine Pflegeeinrichtung für Patienten oder Angehörige sucht, kann ab sofort im Internet den Pflegnavigator der AOK nutzen.

15.03.07 - "Mit dem AOK-Pflegenavigator können sich die Versicherten online über Pflegeeinrichtungen informieren und gezielt Häuser finden", erklärte dazu Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Über die Seite www.aok-pflegenavigator.de lassen sich Angebote der vollstationären Pflege, der Kurzzeit- sowie der Tages- und Nachtpflege im ganzen Bundesgebiet recherchieren. Man kann damit Informationen über Pflegeeinrichtungen in seiner näheren Umgebung einholen oder Heime in einem bestimmten Postleitzahlenbereich suchen.

Auch kann nach der Art der Pflege - ob vollstationäre Pflege, Kurzzeit- oder Tages- und Nachtpflege - unterschieden werden. Ahrens: "Der Navigator bietet auch einen allgemeinen Überblick über Pflegeheime, deren Lage, Leistungsangebot, Preise und sonstige Rahmenbedingungen wie z. B. Haustiermitnahme, Möbelmitnahme, hauseigene Küche und Gästeunterkunft für Angehörige."

Zuverlässige Preisangaben zu den Pflegeleistungen

"Ein entscheidender Vorteil des Navigators gegenüber bereits bestehenden Internet-Suchmaschinen im Pflegebereich sind zuverlässige Angaben über Preise der Pflegeleistungen", so Ahrens weiter. Außerdem werde dargestellt, welche Leistungen man von der Pflegekasse erhält und welche Kosten man selbst übernehmen müsse.

Der AOK-Navigator bietet Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, ihre Leistungen umfassend zu präsentieren, beispielsweise mit Bildern, Angaben zur Zahl der freien Betten oder Angaben zu besonderen Betreuungsangeboten.

Dr. Helmut Platzer, Vorsitzender der AOK Bayern und projektverantwortlicher Vorstand für Häusliche Krankenpflege und Pflege im Bundesprojekt, machte deutlich, dass beim Pflegenavigator AOK und Pflegeeinrichtungen eng zusammenarbeiten. Aufgrund dieser Kooperation werde den Nutzern ein bislang so nicht vorhandenes umfangreiches Paket an Informationen bereitgestellt.

Es ermöglicht zum Beispiel einer in Berlin lebenden Tochter, entweder in ihrer Nähe eine passende Pflegeeinrichtung für ihre Eltern zu finden oder an deren Heimatort in Augsburg. Aber auch Pflegebedürftige können sich ohne großen Aufwand über Einrichtungen in der Nähe ihrer Kinder oder Enkel informieren.

In der Planung: Überblick bei ambulanten Angeboten

Wer selbst nicht mit dem Internet umgehen kann, dem helfen AOK-Mitarbeiter in den AOK-Geschäftsstellen. Zugleich bieten die im Navigator bereitgestellten Informationen den Nutzern eine ideale Grundlage für anschließende persönliche Gespräche mit ihrer Pflegekasse oder mit einem Pflegeheim. Damit ist der Navigator ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz im Bereich der Pflege und zur Stärkung der Verbrauchersouveränität.

Dr. Platzer: "Nach unseren Erfahrungen aus Gesprächen mit Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen besteht ein großes Bedürfnis nach zuverlässigen Übersichten über Pflegeangebote. Die Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung war bisher noch viel zu kompliziert. Auch die Suche nach ambulanten Pflegeinrichtungen ist heute schwierig. Ambulante Pflegeangebote wollen wir in einer weiteren Ausbaustufe des Navigators aufnehmen."

Bis heute sind im Pflegeheim-Navigator 8.195 Pflegeheime gelistet, weitere Pflegeheime kommen laufend hinzu. Flächendeckende Informationen können bereits für die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe abgerufen werden.

Die Daten der Regionen Baden-Württemberg, Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz und Saarland befinden sich derzeit noch in der Qualitätskontrolle und werden in den nächsten Tagen ebenfalls im Pflegeheim-Navigator zur Verfügung stehen.

ots / kü

Quelle: Zeitung "Ärztliche Praxis", 15.3.2007
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 46.htm?n=1

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

http://www.aok-pflegedienstnavigator.de

Beitrag von Presse » 16.07.2008, 17:41


Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

AOK-Pflegenavigator: Erste Benotungen für Pflegeheime online

Beitrag von Presse » 01.12.2009, 15:10

AOK-Pflegenavigator: Erste Benotungen für Pflegeheime online

Berlin (sts). Im AOK-Pflegenavigator sind jetzt die ersten Benotungen von Pflegeheimen eingestellt. "Damit haben Versicherte endlich die Möglichkeit, die Qualität von Pflegeeinrichtungen miteinander zu vergleichen", sagte Jürgen Graalmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, am Dienstag. In den nächsten Wochen würden kontinuierlich weitere Qualitätsberichte von Pflegeheimen veröffentlicht, die dann in der Internet-Suchmaschine online abrufbar seien.
Die Suche gestaltet sich allerdings schwierig. Da es keine zentrale Homepage für die Bewertungen gibt, kann der Verbraucher nur in den Datenbanken der Kassen - wie in diesem Fall der AOK-Pflegenavigator – fündig werden. Und auch dort gibt es keinen speziellen Hinweis, welche Einrichtungen von den dort 12.616 gelisteten Pflegeheimen bereits benotete wurde.
Sinnvoller wäre es gewesen, eine zentrale Homepage mit den Transparenzberichten online zu stellen. „Das wäre sicherlich verbraucherfreundlicher gewesen“, bestätigte eine AOK-Sprecherin gegenüber CAREkonkret. Doch darauf konnten sich die Kostenträger offenbar nicht einigen.

Tipp: Einen im AOK-Navigator eingepflegten Qualitätsbericht finden Sie etwa von der Senioren- und Pflegeheim Christine GmbH in Kiefersfelden.
Internet:
http://www.aok-pflegeheimnavigator.de/i ... flegekarte

Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Bestnoten bei der Pflegeheimbewertung

Beitrag von Presse » 02.03.2010, 17:28

Bestnoten bei der Pflegeheimbewertung
Pflegeheime in Baden-Württemberg vom Start weg auf Platz 1


Stuttgart (ots) - Vom Start weg haben die Pflegeheime in Baden-Württemberg alle anderen hinter sich gelassen: Von 1.650 Heimen aus dem Land wurden bisher 432 Einrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bewertet und erhielten dabei Bestnoten. Laut AOK hat sich Baden-Württemberg damit im bundesweiten Vergleich auf die Spitzenposition geschoben. "Die Durchschnittsnote von 1,2 belegt den im Sinn des Wortes sehr guten Standard, den wir in Baden-Württemberg erreicht haben", sagt Dr. Rolf Hoberg, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Dazu habe auch die AOK ihren Teil beigetragen: "Wir arbeiten mit den Pflegeheimen ständig an der Verbesserung des Angebotes." Auf den Plätzen folgen Mecklenburg-Vorpommern mit 1,3 und Hessen mit 1,7.

Die AOK Baden-Württemberg veröffentlicht die sogenannten Transparenzberichte im AOK-Pflegeheimnavigator. Dieser ist Teil einer Strategie, die auf eine ständige Leistungsverbesserung hinzielt. "Damit verstärken wir den Wettbewerb unter den Pflegeheimen im positiven Sinne", so Dr. Rolf Hoberg. Denn der Pflegeheim-Navigator macht es nicht nur leicht, bei Bedarf ein passendes Pflegeheim zu finden, sondern auch, die angebotenen Leistungen der jeweiligen Einrichtungen zu vergleichen: "Die guten Heime bekommen mehr Zulauf, die anderen Ansporn, besser zu werden."

Dass die bewerteten Pflegeheime im Land auf Anhieb durchschnittlich auf eine 1,2 kamen, liege auch daran, dass die AOK "mit den Pflegeheimen seit Jahren partnerschaftlich an der ständigen Qualitätsverbesserung arbeitet". Dazu zählen spezielle Angebote, wie beispielsweise die Sturzprävention, dazu gehört aber auch das Beschwerdemanagement der AOK: "Wir geben Beschwerden an die Heimleitungen weiter und kümmern uns darum, dass sie abgestellt werden. Wir beauftragen bei Hinweisen auf gravierende Mängel aber auch den MDK zu einer Qualitätsprüfung außer der Reihe", so Dr. Rolf Hoberg. Bei einem Notendurchschnitt von 1,2 sei das allerdings heutzutage eher selten notwendig.

12.672 Pflegeheime sind derzeit bundesweit aktuell im Pflegeheim-Navigator erfasst. Rund ein Viertel der 1650 Einrichtungen in Baden-Württemberg wurden bereits geprüft. Das Bewertungssystem ist aus Sicht von Dr. Hoberg auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen aber auch der Betreiber abgestimmt: "Grundlage der Benotung sind die Bewertungen, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt werden. Die Prüfung erfolgt bundesweit einheitlich nach einem vorgegebenen Schema. Zu dem Ergebnis kann die geprüfte Einrichtung innerhalb einer vierwöchigen Frist Stellung nehmen. Erst danach werden die Berichte inklusive einer Bewertung nach Schulnoten von den Pflegekassen freigegeben und online gestellt." Derzeit seien bereits rund 180 Transparenzberichte im AOK-Pflegenavigator einsehbar. Bis Ende dieses Jahres soll die Bewertung aller Pflegeheime bundesweit abgeschlossen sein. Ab 2011 erfolgt dann einmal im Jahr eine Überprüfung des MDK.

Die AOK Baden-Württemberg versichert 3,7 Millionen Menschen und zahlt fast 9,8 Milliarden Euro pro Jahr an Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Weitere Informationen: http://www.aok-pflegeheimnavigator.de

Weitere Informationen zur AOK Baden-Württemberg im Internet unter: http://www.aok-bw.de

Quelle: Pressemitteilung vom 2.3.2010
Pressekontakt: Pressestelle AOK Baden-Württemberg
Hauptverwaltung
Telefon 0711 2593561
mailto: presse@bw.aok.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Warnhinweise und Risikokriterien beim Transparenzbericht

Beitrag von Presse » 27.10.2010, 14:19

Sozialgericht untersagt Warnhinweise und Risikokriterien bei der Veröffentlichung eines Transparenzberichts

Detmold. Die Einführung so genannter Risikokriterien in die Transparenzberichterstattung durch die AOK hat in der Branche für Aufruhr gesorgt – in einer ersten Zwischenentscheidung hat nun das Sozialgericht Detmold dem Vorgehen der Kasse vorerst einen Riegel vorgeschoben. Die Warnhinweise und die Sortierung nach Risikokriterien zu der Veröffentlichung im Internet sind demnach einstweilen zu unterlassen.
Art und Weise der Veröffentlichung der Transparenzberichte sind in den Pflegetransparenzvereinbarungen auf der Grundlage des § 115 SGB XI festgelegt. Auf der Internetplattform "AOK-Pflegeheimnavigator" erfolgt die Veröffentlichung allerdings abweichend hiervon, indem einzelne Kriterien hervorgehoben werden können, die zudem von den vereinbarten Kriterien abweichen (CAREkonkret berichtete). Ein vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in Auftrag gegebenes Gutachten bewertet dieses Vorgehen eindeutig als Verstoß gegen die Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) und stellt die fehlende juristische Grundlage für das Handeln der AOK heraus.
„Für die Veröffentlichung von Transparenzberichten gelten gesetzliche und mit dem Spitzenverband der Pflegekassen vereinbarte vertragliche Vorgaben, die von der AOK schlicht missachtet werden“, so bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel. "Wir werden uns auch weiter juristisch dagegen zur Wehr setzen, dass die Pflegeeinrichtungen in der öffentlichen Darstellung zum Spielball einzelner Pflegekassen werden."

Wie Sie sich juristisch gegen diese Form der Berichterstattung wehren können, lesen Sie in der nächsten Ausgabe von CAREkonkret am Freitag.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.10.2010
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

AOK-Pflegenavigator auf dem gerichtlichen Prüfstand

Beitrag von Presse » 27.10.2010, 14:26

AOK-Pflegenavigator auf dem gerichtlichen Prüfstand
Sozialgericht untersagt Warnhinweise und Risikokriterien bei der Veröffentlichung eines Transparenzberichts


Berlin (ots) - In einem gerichtlichen Verfahren, in dem sich ein Pflegeheim gegen eine von der bundesweit geltenden Form abweichende Veröffentlichung des Transparenzberichtes im AOK-Pflegenavigator zur Wehr setzt, hat das Sozialgericht Detmold eine erste Zwischenentscheidung getroffen. Die Warnhinweise und die Sortierung nach Risikokriterien zu der Veröffentlichung im Internet sind demnach einstweilen zu unterlassen.

Art und Weise der Veröffentlichung der Transparenzberichte sind in den Pflegetransparenzvereinbarungen auf der Grundlage des § 115 SGB XI festgelegt. Auf der Internetplattform "AOK-Pflegeheimnavigator" erfolgt die Veröffentlichung allerdings abweichend hiervon, indem einzelne Kriterien hervorgehoben werden können, die zudem von den vereinbarten Kriterien abweichen. Ein vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in Auftrag gegebenes Gutachten bewertet dieses Vorgehen eindeutig als Verstoß gegen die Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) und stellt die fehlende juristische Grundlage für das Handeln der AOK heraus.

"Für die Veröffentlichung von Transparenzberichten gelten gesetzliche und mit dem Spitzenverband der Pflegekassen vereinbarte vertragliche Vorgaben, die von der AOK schlicht missachtet werden", so bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel. "Wir werden uns auch weiter juristisch dagegen zur Wehr setzen, dass die Pflegeeinrichtungen in der öffentlichen Darstellung zum Spielball einzelner Pflegekassen werden."

Quelle: Pressemitteilung vom 27.10.2010
Pressekontakt: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60

Karl Büser
Full Member
Beiträge: 112
Registriert: 14.11.2005, 09:10

AOK-Navigator

Beitrag von Karl Büser » 27.10.2010, 16:59

Navigator und ähnliche Informationen sind, solange nicht die Ergebnis- und Lebensqualität ohne langes Suchen verdeutlicht wird, wertlos.

K.B.
Die Würde des Menschen ist unantastbar - immer und ausnahmslos! Ich unterstütze daher Aktivitäten, die uns diesem Ziel näher bringen! Danke für Infos unter http://www.wernerschell.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Unterlassungsentscheidung gegen AOK-Pflegenavigator

Beitrag von Presse » 28.10.2010, 06:43

Unterlassungsentscheidung gegen AOK-Pflegenavigator
Berlin – Die AOK darf Transparenzberichte im AOK-Pflegenavigator nicht wie bisher veröffentlichen. Darauf hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hingewiesen. Demnach hat das Sozialgericht Detmold entschieden, dass die Kasse die Warnhinweise und die Sortierung nach Risikokriterien zu der Veröffentlichung im Internet einstweilen zu unterlassen habe. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=43268

Anja Jansen
Sr. Member
Beiträge: 410
Registriert: 05.12.2005, 08:38

AOK-Navigator überflüssig

Beitrag von Anja Jansen » 28.10.2010, 06:56

Halte den Navigator, wie viele andere Informationsquellen zu Pflegeheimen, für überflüssig. Besser wäre, all die Kraft, die man per Internet verplempert, in eine bessere Versorgung der pflegebedürftigen Menschen zu investieren.

Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

AOK-Pflegeheimnavigator - Prüfung nicht bestanden

Beitrag von Presse » 18.05.2011, 06:17

AOK-Pflegeheimnavigator - Prüfung nicht bestanden
LSG Nordrhein-Westfalen sanktioniert Vertragsbruch der AOK


Berlin (ots) - Mit einem rechtskräftigen Beschluss hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen dem AOK-Bundesverband untersagt, Transparenzberichte mit Warnhinweisen und einer Sortierung nach Risikokriterien zu veröffentlichen. Damit hat sich eine bpa-Mitgliedseinrichtung im einstweiligen Rechtsschutz erfolgreich ge-gen die irreführende Darstellung ihrer Prüfungsergebnisse im Pflegeheimnaviga-tor zur Wehr gesetzt.

Seit etwa zwei Jahren sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen im Internet zu veröffentlichen. Dabei geben § 115 Absatz 1a SGB XI und die Pflegetransparenzvereinbarungen (PTV) die Art und Weise der Veröffentlichung verbindlich vor. Die AOK versah entgegen diesen Vorgaben die Veröffentlichung im Pflegeheimnavigator mit Warnhinweisen und einer Sortierung nach sogenannten Risikokriterien. "Offensichtlich rechtswidrig" - so lautet das Fazit des LSG Nordrhein-Westfalen (L 10 P 7/11 B ER).

Mit einer klaren Botschaft zur Verbindlichkeit von Verträgen wies das Gericht die AOK in ihre Schranken: Die Veröffentlichung der Transparenzberichte kann Wettbewerbs- und Grundrechte der Einrichtungsträger verletzen - daher unterliegt sie nicht dem Gutdünken der AOK, sondern ist ausschließlich in der Gestalt erlaubt, wie sie von den Transparenzvereinbarungen vorgegeben wird.

"Unter dem Deckmantel der Benutzerfreundlichkeit hält die AOK seit Monaten an ihrer vertragswidrigen Darstellung der Prüfungsergebnisse nach angeblichen Risikokriterien fest. Das hilft den Verbrauchern aber nicht weiter", so bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel. "Im Pflegeheimnavigator wird zum Beispiel häufig hervorgehoben, die vorbeugenden Maßnahmen gegen ein Wundliegen seien mangelhaft, obwohl es in der betroffenen Einrichtung keinen einzigen Bewohner mit einem Dekubitus gibt."

Der bpa-Geschäftsführer weist darauf hin, dass die tatsächliche Situation in den Pflegeheimen oft wesentlich besser sei, als in der Öffentlichkeit dargestellt. "Besonders schwierige Situationen wie z.B. ein Dekubitus oder Mangelernährung sind in den Einrichtungen seltene Ausnahmefälle, die auch nicht in jedem Fall von der Pflege beeinflusst werden können."

"Für die Veröffentlichung von Transparenzberichten gelten gesetzliche und mit dem Spitzenverband der Pflegekassen vereinbarte vertragliche Vorgaben, die von der AOK schlicht missachtet werden", so Herbert Mauel. "Wir werden uns auch weiter juristisch dagegen zur Wehr setzen, dass die Pflegeeinrichtungen in der öffentlichen Darstellung zum Spielball einzelner Pflegekassen werden."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Mit rund 3.400 ambulanten Pflegediensten, die ca. 160.000 Patienten versorgen und 3.600 stationären Pflegeeinrichtungen mit etwa 235.000 Plätzen vertritt der bpa mehr als jede vierte Pflegeeinrichtung bundesweit. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.05.2011
Pressekontakt: Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60.

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Gericht untersagt AOK Angaben im Pflegenavigator

Beitrag von Presse » 18.05.2011, 06:24

Gericht untersagt AOK Angaben im Pflegenavigator

Berlin – Der AOK Bundesverband muss seine Darstellung der sogenannten Transparenzberichte zu der Qualität von Pflegeeinrichtungen auf einer entsprechenden Webseite der Kasse verändern. Das [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=40475

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Pflege-TÜV nachbessern

Beitrag von Presse » 18.05.2011, 15:51

Urteil des Landessozialgerichts hat bundesweite Bedeutung für 2,3 Millionen Pflegebedürftige - Pflege-TÜV-Gesetz muss vor Verabschiedung nachgebessert werden

Essen/Dortmund. "Bundesgesundheitsminister Bahr und die Gesundheitspolitiker aller Parteien sind aufgefordert, den Entwurf des geplanten Pflege-TÜV-Gesetzes nachzubessern. Nur so können sie dem Urteil des Landessozialgerichts entgegen wirken. Es kann nicht sein, dass der Pflege-TÜV weiterhin ein Instrument der Verschleierung und Intransparenz bleibt", fordert der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, anlässlich des aktuellen Urteils des Landessozialgerichts Essen (Az.: L 10 P 7/11 B ER). Darin wurde entschieden, dass es dem AOK-Bundesverband nicht erlaubt ist, im Internet vor einzelnen Schwachpunkten in Pflegeeinrichtungen zu warnen. Nur der gesamte Transparenzbericht mit all seinen 82 Punkten darf veröffentlicht werden.

Selbst die Leistungserbringer, Kostenträger und der Bundesgesundheitsminister haben im vergangenen Jahr auf massiven Druck hin erkannt, dass es so nicht weitergeht. Die Absicht ist, noch vor der Sommerpause eine Reformierung des Pflege-TÜV-Gesetzes zu beschließen. Deshalb fordert die Patientenschutzorganisation die gesetzliche Grundlage, Einzelnoten abrufbar und vergleichbar zu machen. "Die Betroffenen selbst müssen entscheiden, was wichtig und was unwichtig ist. Der AOK-Bundesverband hat einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Das muss jetzt gesetzlich abgesichert werden", bekräftigt Eugen Brysch. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, Schwerpunkte bei der Beurteilung im Pflege-TÜV festzulegen. Auch soll das Konsensprinzip - alle Vertragspartner müssen zustimmen - abgeschafft werden. Die Patientenschützer der Schwerstkranken ringen seit dem Sommer vergangenen Jahres mit den Lobbygruppen und den Gesundheitspolitikern um einen transparenten und praxisnahen Pflege-TÜV.

"Die heutigen Transparenzberichte der Pflegeeinrichtungen schaffen weder Vergleichbarkeit noch haben sie Aussagekraft. Tatsächlich führen sie das Konzept des mündigen Patienten ad absurdum. Wie sollen die 2,3 Millionen Pflegebedürftigen oder deren Angehörige auf Basis eines 82-Punkte-Katalogs eine Entscheidung fällen können? Schon seit Jahren liefert der Pflege-TÜV Traumnoten vom Fließband und hat keine Aussagekraft", sagen die Patientenschützer. Für 100 Millionen Euro, so viel kostet der Pflege-TÜV die Versicherten jährlich, müsse zu erwarten sein, dass die Betroffenen damit etwas anfangen können. Tatsächlich würden die Kernnoten wie Prophylaxe gegen Wundliegen und Mangelernährung mit Nebensächlichkeiten wie jahreszeitlichen Festen und gut lesbaren Menükarten ausgeglichen. Auch in der Schule sei es unmöglich, Mathe `ungenügend´ mit Singen `sehr gut´ auszugleichen.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.05.2011

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

AOK-Pflegeheimnavigator fällt erneut durch

Beitrag von Presse » 31.05.2011, 07:11

AOK-Pflegeheimnavigator fällt erneut durch
Sozialgericht Berlin nimmt neben der AOK auch die anderen Landesverbände der Pflegekassen in die Verantwortung


Berlin (ots) - Seit etwa zwei Jahren sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen im Internet zu veröffentlichen. Dabei geben § 115 Absatz 1a SGB XI und die Pflegetransparenzvereinbarungen (PTV) die Art und Weise der Veröffentlichung verbindlich vor. Die AOK versah entgegen diesen Vorgaben die Veröffentlichung im Pflegeheimnavigator mit Warnhinweisen und einer Sortierung nach sogenannten Risikokriterien. "Offensichtlich rechtswidrig" - so lautete vor kurzem das Fazit des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen.

Jetzt bestätigte auch das Sozialgericht Berlin erneut seine Auffassung, dass eine von der Vereinbarung abweichende Darstellung der Pflegenoten unzulässig ist.

Ein Heimträger hatte sich zusammen mit dem bpa gegen die Art der Veröffentlichung des Transparenzberichts auf der AOK-Plattform "Pflegeheim-Navigator" gewendet und hierzu ein Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin eingeleitet. Nachdem im laufenden Verfahren eine Wiederholungsprüfung mit der neuen Bewertung 1,1 endete, erklärte der Mitgliedsbetrieb den Antrag für erledigt. Dabei beantragte er, den Antragsgegnern die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Im Rahmen dieses Beschlusses hat das Sozialgericht am 18.5.2011 nun entschieden:

1. Die Art der Veröffentlichung durch die hervorgehobene Darstellung besonderer Risikokriterien verstößt gegen die PTV und ist rechtswidrig.

2. Für Verstöße gegen die PTV bei der Veröffentlichung durch einen Landesverband der Pflegekassen haften die Landesverbände der Pflegekassen gemeinsam, weil sie die Veröffentlichung entsprechend der PTV als gemeinschaftliche Verpflichtung sicherzustellen haben.

"Das Entscheidende an diesem Beschluss ist, dass das Sozialgericht Berlin in unserem Verfahren davon ausgeht, dass alle Landesverbände der Pflegekassen (z.B. auch der Ersatzkassen oder der Betriebskrankenkassen) gemeinsam dafür einstehen müssen, wenn auf einer Internetplattform wie hier bei der AOK eine Form der Veröffentlichung gewählt wird, die nicht den Vereinbarungen entspricht", so bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel.

"Diese Position wurde von Beginn an durch den bpa vertreten. Das Sozialgericht gibt damit ein deutliches Signal an alle Landesverbände der Pflegekassen, auf eine einheitliche Form der Darstellung nicht nur auf der eigenen Plattform zu achten, da ansonsten alle Landesverbände gemeinsam die Verantwortung dafür tragen müssen, dass in diesem Fall die AOK einen Sonderweg geht. Wir erwarten, dass die AOK auf ihren Sonderweg verzichtet."

Quelle: Pressemitteilung vom 30.05.2011
Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60.

Gesperrt