Pflegebegutachtung Druckausübung durch Gutachter MDK Nordrhein- Unrichtiges Gutachten

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Una 2000
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Pflegebegutachtung Druckausübung durch Gutachter MDK Nordrhein- Unrichtiges Gutachten

Beitrag von Una 2000 » 27.04.2021, 18:52

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein Pflegegutachten im häuslichen Bereich erstellt wurde, das schon im ersten Kontext unrichtige pflegebegründende Diagnosen und fehlende Nebendiagnosen enthält.
Zudem wurden Diagnosen unrichtig nach ICD - Code angegeben.
Das darf dem MDK Nordrhein (Duisburg...) nicht passieren.
Es geht nicht in erster Linie um die Höhe der Pflegebegradung, bzw. Einstufung, es ist hier der PG 2 festgestellt worden, sondern um die Richtigkeit der tatsächlichen relevanten Diagnose die eine häusliche Pflege begründet in allen Modulen des Begutachtungsinstruments.
Zudem wurde der Widerspruch zu diesem Gutachten auf wiederholten Aufforderungen an die Krankenkasse in Duisburg, an die Widerspruchsstelle gesandt.
Des weiteren möchte der MDK Nordrhein gern so schnell wie möglich ein Zweitgutachten erstellen lassen, durch andere Gutachter des MDK Duisburg.

Im Normalfall wäre das sicherlich gesetzlich konform, aber in diesem Fall denke ich, möchte der MDK das Pflegegutachten erneut erstellen, seine gravierenden Fehler beseitigen.
Allerdings ist die Pflegebedürftige und die Pflegeperson und meine Person nicht damit einverstanden.
Der MDK Duisburg hat sodann schnell eine Zweitbegutachtung terminiert, den wir mit einem Einschreibebrief mit Rückschein und Begründung ablehnten.
Der Gutachter des MDK`s trotzdem die alte Dame anrief im scheinbaren Telefoninterview und so tat, als hätte er den Brief mit der Absage zur Begutachtung nicht erhalten.
Jetzt wird es interessant, er setzte die Dame insoweit unter Druck doch die Telefonnummer der Pflegeperson anzugeben. Da die alte Dame obenin der ersten Etage im kleinen Wohnzimmer war, sollte dann die 13 Stufen nach unten gehen, (Stürze aus der Vorzeit sind bekannt). Sie sagte auch, das Sie die Telefonnummer nicht zur Hand hat und Probleme hätte die Stufen herunterzugehen. Weiter nötigte er die alte Dame.

Nachdem er das Telefongespräch beendet hatte, rief er die Pflegeperson über das Handy an. (die alte Dame hat ihn keine Telefonnummer geben können). Also hatte er doch sowieso die Handynummer der Pflegeperson.

Er setzte die Pflegeperson unter Druck, weil Sie dem Gutachter sagte, das Sie erst den Widerspruch und dessen Erwiderung durch den Widerspruchsausschuss abwarten möchte.
Der Gutachter Herr.... Pflegefachkraft sagte erbost über die Aussage, sie werden vom MDK eine Zweitbegutachtung durchführen lassen müssen, ob Sie wollen oder nicht.

Heute ist wieder ein Brief angekommen durch den MDK Nordrhein Duisburg, mit einem erneuten Termin zur Begutachtung im häuslichen Bereich.

Wenn es um eine unrichtige Pflegegradeinschätzung gehen würde, könnten wir das ja ein bischen nachvollziehen, aber ein unrichtiges Gutachten!!!
Fällt das nicht unter § 278 StGB und sollte das nicht erst einmal geklärt werden. Und nicht wie der MDK mit einer Zweitbegutachtung vertuschen will, das dass vorherige falsch war.

Kein Gutachter darf sich herausnehmen die Personen unter Druck zu setzen, in seinem eigenen Interesse.
Ich bin bitter enttäuscht das Pflegefachkräfte die beim MDK Nordrhein Duisburg oder auch anderswo Menschen einschüchtern und unter Druck setzen.

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