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.Vernachlässigung der Beschaffung von Corona-Schnelltest

Verfasst: 06.11.2020, 12:48
von WernerSchell
Mit der Vernachlässigung der Beschaffung von Corona-Schnelltest vergibt Bundesminister Spahn eine wichtige Chance bei der Corona-Bekämpfung, sagt die Vorsitzende der Partei Die Linke, Katja Kipping. Besonders alte Menschen in Heimen würden damit im Stich gelassen:

„Bundesgesundheitsminister Jens Spahn muss dafür sorgen, dass endlich in großem Maßstab Schnelltests zur Verfügung stehen.

Dass gegenwärtig nichteinmal für den sensiblen Bereich der Altenpflege ausreichend Tests bestellt wurden, ist unfassbar. Alte Menschen vereinsamen in Heimen, weil Corona Besuche für sie gefährlich macht und der Gesundheitsminister lässt sie kalt im Stich. Weder wird der Vorschlag der Besuchslotsen aufgegriffen, noch gibt es ausreichend Schnelltests.
Schnelltests, die infektiöse Personen zuverlässig erkennen, könnten ein ‚Game-Changer‘ bei der Corona-Bekämpfung sein. Mit Schnelltests könnten potentielle Superspreader sofort erkannt werden und nicht erst nach einem Laborergebnis Tage später. Damit könnten viele Infektionen im Vorhinein vermieden werden. Für die nicht infizierten Menschen könnten Schnelltests auch ein Stückchen mehr Normalität ermöglichen.
Die Hersteller von Schnelltests haben wiederholt beteuert, dass sie ihre Produktion jederzeit hochfahren können um die Nachfrage zu decken. Der Gesundheitsminister müsste sie einfach nur beim Wort nehmen.“

Quelle: Pressemitteilung vom 06.11.2020
i.A. Götz Lange
Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
Pressesprecher Götz Lange – Büro 030 24009-674 goetz.lange@die-linke.de
Pressesprecherin Antje Dieterich – Büro 030 24009-544 antje.dieterich@die-linke.de

.Teststrategie der Bundesregierung blendet Pflegenotstand aus

Verfasst: 09.11.2020, 12:48
von WernerSchell
0845 / 9. November 2020
Pressemitteilung von Harald Weinberg und Pia Zimmermann


Teststrategie der Bundesregierung blendet Pflegenotstand aus

"Wenn die Bundesregierung angibt, in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern Antigen-Schnelltests nutzen zu wollen, um Personal, Besucherinnen und Besucher, Patientinnen und Patienten sowie Menschen mit Pflegebedarf regelmäßig auf das Corona-Virus zu testen, vernachlässigt sie dabei das größte Problem: den Pflegenotstand", erklärt Harald Weinberg, Sprecher für Krankenhauspolitik der Fraktion DIE LINKE. Weinberg weiter:

"Wer kommt für den personellen Mehraufwand auf und wer führt die Schulungen durch? Bereits vor Corona hatten die Pflegekräfte überall mit schlechten Arbeitsbedingungen und Pflegenotstand zu kämpfen - sei es in den Pflegeeinrichtungen oder auf den Intensivstationen. Diese Pflegekräfte nun mit zusätzlichen Aufgaben zu belasten, ist der falsche Schritt. Auch wenn das Ergebnis in fünfzehn Minuten da ist, kosten diese Tests Zeit."

Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik, ergänzt: "Das Bundesgesundheitsministerium Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und lokale Gesundheitsämter sind dafür verantwortlich, Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen. Es ist Augenwischerei zu behaupten, die überlasteten Gesundheitsämter oder die unterbesetzten Pflegeheime könnten diese Zusatzarbeit stemmen.

Ein durchschnittliches Pflegeheim würde etwa zwei zusätzliche Fachkräfte in Vollzeit brauchen, um die nötigen Tests durchzuführen. Ganz davon abgesehen, dass es gar keine zusätzlichen Fachkräfte gibt, die die Heime einstellen könnten, ist die Finanzierung dieser Zusatzarbeit nicht geregelt. Hier braucht es klare Vorgaben und Konzepte des Bundesgesundheitsministeriums zu Abläufen, Schulungen und Standards sowie eine zusätzliche Entlohnung der Pflegekräfte, die diese Testungen durchführen. Denn weder die Einrichtungen und Krankenhäuser noch die Pflegekräfte dürfen in solch einer Situation allein gelassen werden."

F.d.R. Christian Posselt
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer, Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/22 10 28 35 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de

Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen in weiten Teilen verfassungswidrig

Verfasst: 11.11.2020, 15:21
von WernerSchell
Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen in weiten Teilen verfassungswidrig
BAGSO fordert Konsequenzen aus Rechtsgutachten



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Die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen im Rahmen der Corona-Pandemie verstoßen in weiten Teilen gegen das Grundgesetz. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens (> https://www.bagso.de/fileadmin/user_upl ... heimen.pdf ), das der Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Friedhelm Hufen im Auftrag der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen erstellt hat. Die BAGSO fordert Politik, Behörden sowie die Verantwortlichen in der stationären Pflege nachdrücklich auf, die Grundrechte der Betroffenen zu wahren. Sie tut dies mit besonderer Dringlichkeit, weil vielerorts Pflegeeinrichtungen Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen angesichts gestiegener Infektionszahlen wieder verschärfen.

Der Gutachter hat begründete Zweifel daran, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner geltenden Fassung eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die gravierenden Eingriffe in die Grundrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen darstellt. Auch die Rechtsverordnungen der Länder, die sogenannten „Corona-Verordnungen“, müssten konkretere Vorgaben machen. Sofern die Verordnungen tägliche Besuchsmöglichkeiten vorsehen, ist dies für die Heimleitungen verbindlich. Die zuständigen Behörden haben eine Schutzpflicht, die sich nicht nur auf das Vermeiden einer Ansteckung mit COVID-19, sondern auch auf die Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen bezieht.

Dem Gutachten zufolge müssen die negativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung viel stärker in den Blick genommen werden. Das Leiden von Demenzkranken unter einer für sie nicht begreifbaren Isolation sei dabei besonders zu berücksichtigen. Eine niemals zu rechtfertigende Verletzung der Menschenwürde liege in jedem Fall vor, wo Menschen aufgrund von Besuchsverboten einsam sterben müssen.

Die BAGSO appelliert an die Politik in Bund und Ländern, die Ermessens- und Beurteilungsspielräume für Behörden, Heimträger und Heimleitungen deutlich stärker zu beschränken, als dies bislang der Fall ist. Dabei müssen die Unverletzlichkeit der Menschenwürde und die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sichergestellt werden. Das bedeutet, dass ein Zugang zu sterbenden Menschen immer möglich sein muss. Andere Heimbewohner müssen regelmäßig und in angemessener Form Besuch erhalten können – in jedem Fall über eine kurze Begegnung hinter Plexiglas hinaus. Insbesondere auf demenziell erkrankte Menschen wirkt ein solches Ambiente verstörend.

Die BAGSO ruft Gesundheitsministerien, Heimaufsichten, Gesundheits- und Ordnungsämter auf, die betroffenen Menschen auch vor unverhältnismäßigen oder sonst unzulässigen Eingriffen in ihre Grundrechte zu schützen. Von Heimträgern und Heimleitungen verlangt die BAGSO, dass sie nur solche Einschränkungen anordnen, für die es eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt. Außerdem müssen sie die Spielräume, die die jeweils aktuelle Verordnung lässt, im Sinne der Betroffenen ausschöpfen. Bei der konkreten Ausgestaltung müssen sie die Bewohnervertretungen einbeziehen.

Die BAGSO ruft Politik und Verwaltung dazu auf, die Verantwortlichen in den Heimen bei ihren Anstrengungen zu unterstützen. Hygienepläne müssen darauf ausgerichtet sein, Besuche in Sicherheit zu ermöglichen, nicht sie zu verhindern. Die zwischenzeitlich verfügbaren Antigen-Schnelltests müssen wie versprochen prioritär in Pflegeheimen eingesetzt werden. Um sicherzustellen, dass ausreichend qualifiziertes Personal die Tests durchführen kann, können beispielsweise Studierende mit medizinischen Grundkenntnissen und entsprechender fachlicher Einweisung eingesetzt werden.

Im Rechtsgutachten wurde die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen aus Anlass der COVID-19-Pandemie untersucht. Prof. Dr. Friedhelm Hufen ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Mainz sowie Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz a.D. Das Gutachten kann auf www.bagso.de heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

Zum Rechtsgutachten > https://www.bagso.de/fileadmin/user_upl ... heimen.pdf
Wichtige Ergebnisse des Rechtsgutachtens > https://www.bagso.de/fileadmin/user_upl ... eheime.pdf

Über die BAGSO
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt über ihre 120 Mitgliedsorganisationen viele Millionen ältere Menschen in Deutschland. Mit ihren Publikationen und Veranstaltungen – dazu gehören auch die alle drei Jahre stattfindenden Deutschen Seniorentage – wirbt die BAGSO für ein möglichst gesundes, aktives und engagiertes Älterwerden.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.11.2020
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Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden bis eine Pause gemacht werden muss? ....

Verfasst: 14.11.2020, 08:43
von WernerSchell
Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden bis eine Pause gemacht werden muss? Wie lange muss die Pause dann sein?

Die relevanten Trage- und Pausenzeiten sind Gegenstand der einschlägigen Vorschriften. Insoweit habe ich eine Liste der Regelungen/Standards und Erläuterungen (Auswahl) angefügt.
Der Arbeitgeber hat zu gewährleisten, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Soweit es insoweit keine Verständigung gibt, ist ggf. im Zusammenwirken mit der Arbeitnehmervertretung auf die Umsetzung hinzuwirken. Falls es insoweit kein Einvernehmen geben sollte, kann das zuständige Amt für Arbeitsschutz oder auch das Gesundheitsamt um fachliche Einschätzung und Beratung gebeten werden.
Werner Schell


Buchveröffentlichungen zur Corona-Pandemie (Auswahl): > viewtopic.php?f=6&t=23718&p=114759
V.a. erscheinen zur Fragestellung wichtig:
- Dr. Sebastian Felz, Regierungsrat (Einführung in den Gesetzestext): CoV-ArbSt - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel - Weitere Infos > viewtopic.php?f=5&t=23812
- Sabine Hindrichs, Ulrich Rommel: Pflegerische Versorgung bei COVID-19 in der Langzeitpflege - Weitere Infos > viewtopic.php?f=6&t=23796&p=115103#p115103
- Dr. Eberhard Kiesche und Prof. Dr. Wolfhard Kohte unter Mitwirkung von Patrick Aligbe, LL.M.
und Dr. Ulrich Faber, Rechtsanwalt: Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten von Corona - Der Leitfaden für Betriebe und Beschäftigte - ist Teil der Reihe: Vorsorgebroschüren - Weitere Infos > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=23676

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard > https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... cationFile

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel > https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtst ... onFile&v=4

Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden bis eine Pause gemacht werden muss? Wie lange muss die Pause dann sein? > https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FA ... 11-C7.html

OVID-19 Tragezeit von Masken begrenzen - ver.di fordert im Gesundheitswesen Tragezeitbegrenzung und Erholungspausen beim Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken. > https://gesundheit-soziales.verdi.de/co ... 1a4a160119

bpa: Arbeitshilfe zum Umgang mit den Empfehlungen der BGW zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen - > https://www.bpa.de/fileadmin/user_uploa ... -CoV-2.pdf

Arbeitsschutzgesetz > https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

"Schutz, Zuwendung und Freiheitrechte" . All dies steht Pflegeheimbewohnern auch in der Pandemie zu

Verfasst: 17.11.2020, 16:30
von WernerSchell
Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V.

"Schutz, Zuwendung und Freiheitrechte"
All dies steht Pflegeheimbewohnern auch in der Pandemie zu


Düsseldorf, 17.11.2020. In diesem zweiten – wenn auch nur teilweisen – Lockdown muss alles getan werden, damit die besonders gefährdeten Menschen in der stationären Pflege nicht erneut vereinsamen. Der Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW begrüßt deshalb die Videobotschaft von Angela Merkel an den Deutschen Pflegetag in Berlin. Darin hatte die Kanzlerin gemahnt, Spielräume für soziale Kontakte und Besuche auszuschöpfen.

„Es ist wichtig, immer wieder bewusst zu machen, dass Pflegebedürftige neben dem notwendigen Schutz vor Infektionen auch Zuwendung brauchen. Gerade Menschen mit Demenz leiden unter einer Isolation, die sie nicht begreifen“, sagt Regina Schmidt-Zadel, Vorsitzende von Alzheimer NRW. „Genauso wichtig ist es aber klarzumachen, dass Menschen in Pflegeeinrichtungen auch in der Pandemie dieselben Rechte haben wie Menschen, die noch in ihren vier Wänden leben.“

Soeben hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V., BAGSO, ein Rechtsgutachten vorgestellt, das der Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Friedhelm Hufen in ihrem Auftrag erarbeitet hatte. Darin kommt der Experte zu dem Ergebnis, dass die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in weiten Teilen gegen das Grundgesetz verstoßen.

„Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat Lehren aus den vergangenen Monaten gezogen“, zeigt sich Regina Schmidt-Zadel erfreut. „Seine Verordnung vom 4. November stellt jedenfalls klar, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowohl das Recht auf tägliche Besuche als auch auf Ausgang haben.“

Das Land müsse nun sicherstellen, dass ausreichend Antigen-Tests zur Verfügung stehen, um Bewohner, Besucher und Pflegekräfte regelmäßig auf eine Infektion untersuchen zu können und so eine erneute Ausbreitung des Corona-Virus in der stationären Pflege zu verhindern. „Und natürlich muss daran gearbeitet werden, die Pflege massiv aufzustocken. Uns ist nur allzu bewusst, dass die Kräfte vor Ort, besonders in der Pandemie, ihr Äußerstes leisten, um den Menschen in ihrer Obhut gerecht zu werden“, betont die langjährige Gesundheitspolitikerin. „Dem Dank der Kanzlerin an sie schließen wir uns gerne an.“

Pressemitteilung vom 17.11.2020
V.i.S.d.P. Regina Schmidt-Zadel MdB a.D., Vorsitzende
Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. Bergische Landstraße 2 * 40629 Düsseldorf
Tel. 0211/240869 – 18 * Fax. 0211/240869 - 11
presse@alzheimer-nrw.de * www.alzheimer-nrw.de

Der Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. wurde 2003 gegründet. Er ist die Interessenvertretung der regionalen Alzheimer Gesellschaften und Alzheimer Angehörigen- Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinitiativen in NRW. Er führt laufend eigene Projekte durch, z.B. das Projekt "Leben mit Demenz", eine Schulungsreihe für Angehörige. Er ist Veranstalter von Fachtagungen und Herausgeber eigener Publikationen. Er setzt sich für einen würdevollen Umgang mit Menschen mit Demenz ein, insbesondere in der Pflege, und wirkt an der Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Gremien, Ausschüssen und auf politischer Ebene mit.


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Anmerkung der Moderation:

Die behördlichen Erklärungen / Aufmunterungen zum Thema gehen zum Teil an den Möglichkeiten der Pflegeeinrichtungen völlig vorbei. Bisher bestand Einigkeit darüber, dass die vorhandenen Stellenschlüssel nicht ausreichen und erheblich mehr Personal für die Versorgung, Pflege usw. der Heimbewohner*Innen erforderlich ist. Das Rothgang-Gutachten bestätigt dies eindrucksvoll. Nun soll dieses zu knapp bemessene Personal auch noch die Besucher betreuen, begleiten, testen usw. Das wird unvermeidlich zu weiteren Personalengpässen führen. Die notwendigen Dienstleistungen für die Heimbewohner*Innen werden reduziert werden müssen. Mit welchen Folgen? Wer kümmert sich um die zusätzlich auftretenden Mängel? …

Grundsätzlich habe ich Verständnis dafür, dass man die Besuchsmöglichkeiten aufrecht erhalten möchte. Aber dann muss man auch für die personelle Ausrüstung der Einrichtungen sorgen. Solange dies nicht gewährleistet werden kann, sehe ich ungelöste Probleme. Es gab in den letzten Tagen schon Heimverantwortliche, die sich öffentlich mit entsprechenden Statements zu Wort gemeldet haben.

Ich sehe Klärungsbedarf. Die Corona-Pandemie wird uns noch lange beschäftigen!

Werner Schell

Pflegeheime - .Niemand rein, niemand raus

Verfasst: 23.11.2020, 17:34
von WernerSchell
Süddeutsche Zeitung vom 22.11.2020:

Niemand rein, niemand raus


Die zweite Corona-Welle wütet in deutschen Pflegeheimen, das legen neue Zahlen nahe. Der Bund hat aber kein genaues Lagebild - und die Betreiber reagieren teils drastisch.

Von Lena Kampf, Teresa Roelcke und Rainer Stadler

Jüngste Meldungen aus deutschen Pflegeheimen: Im niedersächsischen Melle wurden 50 von insgesamt 75 Bewohnern positiv auf Corona getestet, in Neckargmünd bei Heidelberg waren es 67 von 91 Bewohnern. In einer Einrichtung im bayerischen Großwallstadt 39 von 41 Bewohnern, acht davon sind verstorben. In Berlin-Lichtenberg starben 15 Bewohner eines Pflegeheims, nachdem ein Corona-Ausbruch seit Anfang Oktober nicht unter Kontrolle zu bringen war. Das örtliche Gesundheitsamt entschied vergangene Woche, die Nicht-Infizierten zu evakuieren.

Heimbetreiber und Politiker beobachten die Entwicklung mit Sorge. Während der ersten Corona-Welle im Frühjahr hat sich gezeigt, dass gerade bei alten und gebrechlichen Menschen das Virus den größten Schaden anrichtet. Etwa die Hälfte der Todesfälle in Deutschland im Zusammenhang mit Corona waren in Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen. Nun tobt die zweite Welle.

... (weiter lesen unter) ... > https://www.sueddeutsche.de/politik/cor ... -1.5123802

Palliativversorgung in der Pandemie - Begleitung Sterbender muss möglich sein

Verfasst: 26.11.2020, 15:31
von WernerSchell
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Palliativversorgung in der Pandemie - Begleitung Sterbender muss möglich sein

Die Kontaktbeschränkungen und Besuchsregulierungen sind für Menschen, die Hospiz- oder Palliativversorgung erhalten, besonders schwerwiegend. Die Bedürfnisse der schwerstkranken und sterbenden Menschen dürften in den Hygienekonzepten nicht vernachlässigt werden, fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

Alle Einrichtungen in der stationären und ambulanten Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf müssen Hygiene- und Testkonzepte erarbeiten und umsetzen, um die betreuten Personen vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu schützen. Dazu gehören aktuell auch Regulierungen der Besuchsmöglichkeiten in den Einrichtungen.

„Während im Frühjahr vor allem durch den Mangel an Schutzausrüstung viele Einrichtungen für Besucherinnen, Besucher aber auch Ehrenamtliche oder Therapeutinnen und Therapeuten ganz geschlossen waren, muss dies jetzt auf jeden Fall vermieden werden“, fordert Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Eine solche strikte Isolierung über einen langen Zeitraum betrifft nicht nur die Menschen in Pflegeheimen, sondern in unzumutbarem Maße auch Menschen in Hospizen oder auf Palliativstationen“, so Bienstein. Gerade für schwerstkranke und sterbende Menschen ist die Begleitung durch ihre An- und Zugehörigen essenziell. „In der letzten Lebensphase können Gespräche und gemeinsame Zeit nicht aufgeschoben werden“, bringt Bienstein die Situation auf den Punkt. „Im zweiten Leitsatz der ‚Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland‘ ist die Einbeziehung der An- und Zugehörigen sowie die vernetzte Versorgung klar formuliert. Dies muss auch in einer Pandemie möglich sein.“

Dem DBfK zufolge sind hier Politik, Einrichtungsleitungen und Gesundheitsämter gefragt, um Konzepte zu entwickeln, die den besonderen Bedürfnissen der Menschen in ihrer letzten Lebensphase gerecht werden. „Mit der S1 Leitlinie zur sozialen Teilhabe in der stationären Langzeitpflege liegen schon konkrete Handlungsempfehlungen vor, die in Teilen auch für die Palliativversorgung adaptiert werden können“, erläutert Bienstein. „In der Palliativversorgung arbeiten multiprofessionelle Teams zusammen mit ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen und begleitern. Eine gute Versorgung ist darauf angewiesen, dass diese Zusammenarbeit möglich ist. Und dies muss in den Hygiene- und Teststrategien berücksichtigt werden.“

Quelle: Pressemitteilung vom 26.11.2020
Anja Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
hild@dbfk.de
www.dbfk.de

MDK schult Pflegeheim-Mitarbeiter im Umgang mit Corona-Schnelltests

Verfasst: 30.11.2020, 07:56
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 27.11.2020:

Nordrhein-Westfalen
MDK schult Pflegeheim-Mitarbeiter im Umgang mit Corona-Schnelltests

Weil die Arztpraxen nicht mehr hinterherkommen, trainiert nun der MDK in NRW Mitarbeiter in Pflegeheimen im Umgang mit den Corona-Schnelltests. Auch andere Bundesländer sind an der Schulung interessiert.

Von Ilse Schlingensiepen

Düsseldorf. Mitarbeiter der Medizinischen Dienste (MDK) in Nordrhein-Westfalen schulen zurzeit in großem Umfang Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen in der Anwendung der Antigen-Schnelltests zum Nachweis von SARS-CoV-2. Sie wollen die Einrichtungen möglichst schnell in die Lage versetzen, Personal und Bewohner vor einer Ansteckung zu schützen.

Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte den MDK Nordrhein und den MDK Westfalen-Lippe gebeten, sich in diesem Bereich zu engagieren. „Die Träger der Pflegeeinrichtungen hatten dem Ministerium gemeldet, dass die niedergelassenen Ärzte nicht in der Lage sind, den Schulungsaufwand zeitnah zu bewältigen“, berichtet Andreas Hustadt, Geschäftsführer des MDK Nordrhein.

... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Nachrichte ... NEWSLETTER

Fakten zu Mund- Nase-Bedeckungen

Verfasst: 30.11.2020, 08:00
von WernerSchell
Fakten zu Mund- Nase-Bedeckungen

(Quelle: DGUV) Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten derzeit vermehrt Anfragen zum Gebrauch von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB). Hintergrund dieser Anfragen ist die Sorge, dass das Tragen von MNB der Gesundheit schaden könnte. Hierzu erklärt der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
"Den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen liegen aktuell keine Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer MNB aus textilem Gewebe die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigt oder eine so genannte 'CO2-Vergiftung' auslösen könnte. Umgekehrt sehen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in MNB eine Maßnahme, das Risiko von Tröpfcheninfektionen mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 zu verringern, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet ist.
Ordnen Arbeitgeber den Einsatz von MNB an, sind sie verpflichtet, dies in ihrer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dies hat in den vergangenen Monaten immer wieder zu Nachfragen bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geführt - insbesondere hinsichtlich der Tragedauer und Erholungszeiten. Die DGUV hat daher im Mai eine Empfehlung (PDF, 117 kB http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... h=&i=98x5r ) veröffentlicht.
Darin empfiehlt sie für MNB bei mittelschwerer körperlicher Arbeit eine Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungszeit von 30 Minuten. Während der Erholungszeit geht es darum, die MNB abzulegen; eine Arbeitspause ist damit nicht gemeint. Bei leichter Arbeit ist auch eine Verlängerung der Tragedauer auf 3 Stunden möglich. In der betrieblichen Praxis ist es außerdem oft möglich, situationsbedingt für kurze Zeit die MNB abzunehmen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen gewährleistet werden kann. In diesen Fällen sollte in der Regel bereits eine ausreichende Erholung möglich sein.
Die Empfehlung liefert Arbeitgebern Orientierungswerte. Sie macht jedoch keine verbindlichen Vorgaben. Insbesondere lässt sich aus ihr nicht ableiten, dass Hygienepläne und betriebliche Regelungen, die das Tragen von MNB vorsehen, hinfällig sind. Auch lässt sich keine Verpflichtung für Arbeitgeber daraus herleiten, Vorsorgeuntersuchungen nach ArbmedVV anzubieten.
Weiterführende Informationen zum Schutz vor Sars-CoV-2-Infektionen am Arbeitsplatz geben die branchenspezifischen Hinweise der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Die Hinweise für Schulen orientieren sich an diesen Empfehlungen, sind aber gesondert zu betrachten. Für Kitas, Schulen und Hochschulen haben die Unfallversicherungsträger Schutzstandards veröffentlicht. Eine Liste mit häufig gestellten Fragen ist unter www.dguv.de/corona-bildung/schulen/faq zu finden."

Quelle: Mitteilung vom 29.11.2020
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

RKI alarmiert wegen hoher Corona-Infektionszahlen in Pflegeheimen

Verfasst: 04.12.2020, 07:25
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 03.12.2020:

COVID-19
RKI alarmiert wegen hoher Corona-Infektionszahlen in Pflegeheimen

Das RKI warnt: Knapp jeder fünfte Heimbewohner, der an COVID-19 erkrankt, stirbt. Die Einrichtungen bräuchten daher dringend mehr Unterstützung.

Von Thomas Hommel

Berlin. Das Robert Koch-Institut (RKI) zeigt sich besorgt über die anhaltend hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen in Pflegeheimen. „Das bereitet uns tatsächlich große Sorgen“, sagte RKI-Präsident Professor Lothar Wieler bei einem Pressebriefing am Donnerstag in Berlin. Während die Zahl der Ausbrüche in Krankenhäusern im Vergleich zum Frühjahr gesunken sei, liege sie in Pflegeeinrichtungen „nach wie vor sehr hoch“, so Wieler. Folge sei auch eine steigende Zahl an Todesfällen. Fast jede fünfte Person, die in einem Altenheim oder einer anderen Gemeinschaftsunterkunft wohne und sich mit SARS-CoV-2 infiziere, sterbe.

Seit Beginn der Pandemie sind laut RKI knapp 5300 Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung lebten und sich mit Corona infizierten, gestorben. Unter den infizierten Pflegekräften gab es den Angaben zufolge 55 Todesfälle.

Einrichtungen fehlen Ressourcen
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/RK ... NEWSLETTER


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Mehr Pflegepersonal für die Heime erforderlich ...

Verfasst: 04.12.2020, 16:55
von WernerSchell
Angesichts steigender Infektionszahlen und Problemen bei Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen fordert Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE zusätzliches Personal in Pflegeheimen:

„Die Pflegeheime brauchen dringend mehr Personal und eine durchdachte Teststrategie. Im Moment gelingt es ja weder, die Menschen in den Heimen wirksam zu schützen, noch Besuche überall zu ermöglichen. Die Folge sind Überlastungen beim Personal und Menschen, die in Einsamkeit sterben.
Die Bundesregierung muss endlich nachholen, was schon vor Corona dringend gewesen wäre: Ein Sofort-Programm für mehr Pflegekräfte. Das wird nur mit einem deutlichen Gehaltsaufschlag gehen. Mindestens 500 Euro müssen da drin sein. Die Gehaltssteigerungen von unter einem Euro, die die Pflegekräfte in diesem Jahr bekommen haben, sind nach dem Applaus für die Aufopferung der Pflegekräfte in der Corona-Krise viel zu wenig.
Um die Bewohner und Pflegekräfte in den Heimen zu schützen und Besuche zu ermöglichen, ist eine durchdachte Teststrategie notwendig. Hier müssen die versprochenen Schnelltests systematisch zum Einsatz kommen. Das bereits überlastete Pflegepersonal muss von der Durchführung der Tests, dem Einweisen und Begleiten von Besuch und den damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten entlastet werden.
Das kann von verhältnismäßig einfach geschultem Personal übernommen werden. Die Linke schlägt dazu ein Besuchslotsen-Programm vor, in dem für die Corona-Zeit ergänzend zum Pflegepersonal Kräfte ausgebildet und eingesetzt werden. Es gibt in Folge der Corona-Krise zahlreiche Menschen, die gerade ihre Existenz verloren haben oder ihren Beruf nicht ausüben können, aber Erfahrung im Umgang mit Menschen haben.“

Quelle: Pressemitteilung vom 04.12.2020
i.A. Götz Lange
Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
Pressesprecher Götz Lange – Büro 030 24009-674 goetz.lange@die-linke.de
Pressesprecherin Antje Dieterich – Büro 030 24009-544 antje.dieterich@die-linke.de

Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Menschen in Pflegeheimen sind überfällig

Verfasst: 04.12.2020, 16:57
von WernerSchell
0927 / 4. Dezember 2020
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Menschen in Pflegeheimen sind überfällig

"Das Bundesgesundheitsministerium lässt die Menschen in Pflegeheimen in einer schwierigen Situation mal wieder alleine. Empfehlungen und Appelle reichen nicht aus und geben Menschen mit Pflegebedarf und Beschäftigten keine Sicherheit", kommentiert Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zum Besuchsmanagement in Alten- und Pflegeeinrichtungen. "Wir brauchen endlich gesetzliche Regelungen, um Menschen in Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowohl vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen als auch vor zu rigiden Maßnahmen, die keine Schutzwirkung haben, aber die soziale Teilhabe zu stark einschränken." Zimmermann weiter:

"Das Ministerium entzieht sich hier genauso seiner Verantwortung wie bei der effektiven Bereitstellung von Schnelltests und Schutzmaterial. Es häufen sich mal wieder die Presseberichte von mangelhafter persönlicher Schutzausrüstung. Die Pflegeheime beklagen, dass sie schon den Normalbetrieb kaum aufrechterhalten können. Die Durchführung von Schnelltests überfordert sie nun zusätzlich. Durch den Pflegenotstand kann diese pragmatische Lösung für Besuche und Teilhabe zu wenig genutzt werden. Hier ist Unterstützung gefragt - gute Leitfäden haben die meisten Heime selber in der Schublade liegen. Auf die Umsetzung kommt es an.

DIE LINKE hat bereits bei der 2./3. Lesung des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) Ende November eine gesetzlich verankerte Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen gefordert (BT-Drucksache 19/24453)."

F.d.R. Susanne Müller

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer, Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030

Besuch im Pflegeheim soll trotz Corona möglich bleiben

Verfasst: 04.12.2020, 18:04
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 04.12.2020:
Leitfaden
Besuch im Pflegeheim soll trotz Corona möglich bleiben
Schnelltests, Schutzmasken, Ausnahmeregelungen – aus dem Gesundheitsministerium kommt eine Handreichung für Heimbesuche.


Berlin. Bewohner von Pflegeheimen sollen auch bei hohen Corona-Zahlen weiterhin Besuch empfangen können und nicht wie im Frühjahr durch Besuchsverbote isoliert werden. Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, stellte am Freitag gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine „Handreichung“ für stationäre Einrichtungen vor. Darin werden Empfehlungen abgegeben, wie Besuche durch Angehörige oder Freunde unter Pandemiebedingungen weiterhin ermöglicht werden können. Unter anderem geht es um Schnelltests, Schutzmasken und Ausnahmeregelungen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Be ... _TELEGRAMM


Anmerkung:

Natürlich müssen grundsätzlich gute Besuchsmöglichkeiten in den Pflegeeinrichtungen gestaltet werden. Aber Corona setzt klare Grenzen. Es muss vorrangig um den Schutz der pflegebedürftigen Menschen (Hochrisikopersonen) und der Pflegekräfte gehen. Dazu gehört, dass niemand von außen Viren einschleppt und alle gefährdet. Natürlich müssen auch die Pflegekräfte besonders geschützt werden, weil sie auch nach Feierabend in ihre Familien usw. zurück kehren …

Wie der Schutz aller Beteiligten gut gestaltet werden kann, muss im Einzelfall, ggf. in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, abgeklärt werden. Ein Konzept muss her! Wenn sich die Heimbewohner*Innen gut fühlen und gut umsorgt sind, müssen im Zweifel die Besuchswünsche der Angehörigen im Zweifel zurück treten.

Im Übrigen habe ich schon mehrfach ausgeführt, dass Besuchskonzepte, wie auch immer gestaltet, Personal binden. Da es auch ohne Corona bereits seit Jahrzehnten einen Pflegenotstand gibt, kann die Personalbindung durch die notwendige Besucherbegleitung eigentlich kaum ermöglicht werden. Das Personal, das sich um Besucher*Innen kümmert, steht für andere - wahrscheinlich vorrangige Betreuungsaufgaben - nicht zur Verfügung. Die bereits bekannten Pflegemängel müssen sich dann zweifelläufig vermehren. Leider wird darüber kaum geredet. Ich erinnere daran, dass das seit fast einem Jahr bekannte Rothgang-Gutachten einen zusätzlichen Personalbedarf für die Heime von 36% beschreibt (ich hatte "bescheiden" immer von rd. 20% gesprochen).

Werner Schell

Soziale Teilhabe in Pflegeheimen auch unter Corona-Bedingungen sicherstellen

Verfasst: 10.12.2020, 12:41
von WernerSchell
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V


Soziale Teilhabe in Pflegeheimen auch unter Corona-Bedingungen sicherstellen
BAGSO formuliert Mindestanforderungen und Rahmenbedingungen


Auch Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und soziale Kontakte. Das gilt ungeachtet der Gefahren, die eine mögliche Ansteckung mit dem Corona-Virus gerade für sie bedeutet. In der Stellungnahme „Soziale Teilhabe von Menschen in Alten- und Pflegeheimen auch unter Corona-Bedingungen sicherstellen“ richtet sich die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen an Politik und Verwaltung, an die Leitungen und Träger von Pflegeeinrichtungen und an die Gesellschaft. Das Papier benennt Mindestanforderungen, die auch unter Pandemie-Bedingungen erfüllt sein müssen, und zeigt Rahmenbedingungen auf, wie dies gelingen kann.

Grundsätzlich haben Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind, der Stellungnahme zufolge ein Recht darauf, täglich Besuch zu empfangen und auch untereinander Kontakt zu pflegen. Politik und Verwaltung sind aufgerufen, den Einrichtungen alle erforderlichen Hilfen bereitzustellen, um dies zu ermöglichen. Dazu zählen zum Beispiel die Beschaffung von Schutzmaterial wie FFP2-Masken und Tests ebenso wie die Abordnung von unterstützendem Personal. Neue Regelungen müssen mit angemessenem zeitlichen Vorlauf in Kraft treten sowie mit verständlichen Informationen zur Umsetzung verbunden sein. Die BAGSO fordert zudem, dass die Bundesländer Ombudsstellen einrichten, die im Konfliktfall niedrigschwellig Hilfe anbieten.
Grundlage für die Stellungnahme bilden ein im Auftrag der BAGSO erstattetes Rechtsgutachten sowie die Ergebnisse einer Fachtagung, an der neben Vertreterinnen und Vertreter von Seniorenorganisationen auch Einrichtungsleitungen sowie Verantwortliche von Trägerorganisationen und des öffentlichen Gesundheitsdiensts teilnahmen.


Zur Stellungnahme > https://www.bagso.de/fileadmin/user_upl ... tellen.pdf

Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind rund 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.

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Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V
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53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 12
E-Mail: stupp@bagso.de

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Pflegeforschung zur Bewältigung der Pandemie nutzen

Verfasst: 10.12.2020, 16:55
von WernerSchell
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Pflegeforschung zur Bewältigung der Pandemie nutzen
Förderung und Nutzung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse würden bei Bewältigung der Pandemie, insbesondere in der Langzeitpflege, helfen


Die Langzeitpflege ist besonders stark von der Pandemie betroffen. Es gibt bisher keine systematische Datenerhebung zur Bewertung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Deutschland. Deshalb muss ein spezifischer Fokus auf die wissenschaftliche Untersuchung dieses Bereiches höchste Priorität erhalten, wobei die Pflegewissenschaft eine Führungsrolle übernehmen sollte.

„Wir wissen spätestens seitdem Frühjahr 2020, dass vor allem hochaltrige und pflegebedürftige Menschen die COVID-19 Todesraten bestimmen. So sind insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen betroffen. Pflegende in Altenpflegeeinrichtungen schützen diese Risikogruppe mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, "sagt Dr. Martin Dichter, Mitglied des DBfK-Bundesvorstandes und Vorsitzender des DBfK Nordwest.

"Insgesamt wissen wir viel zu wenig über die ergriffenen präventiven Maßnahmen des Infektionsschutzes und deren Folgen. Deshalb unterstützt der DBfK die Forderung des EbM Netzwerks, die bisher kaum geförderte Pflegeforschung viel stärker zu involvieren, um so zu einer umfassenden Datengrundlage für praxisrelevante Empfehlungen zu gelangen,“ so Dichter weiter.

Weitere Informationen: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierten Medizin e.V.
https://www.ebm-netzwerk.de

Quelle: Pressemitteilung vom 10.12.2020
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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN)
und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR).