Angehörigen-Entlastungsgesetz will Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell entlasten

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Angehörigen-Entlastungsgesetz will Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell entlasten

Beitrag von WernerSchell » 14.08.2019, 08:45

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Angehörigen-Entlastungsgesetz
Referentenentwurf (12.06.2019)
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe >>> https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=1
+ Stellungnahmen
Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/ ... esetz.html


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Nur Gutverdiener sollen künftig noch für Pflege der Eltern zahlen
Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen finanziell entlastet werden. Das sieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor, das an diesem Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Quelle: Welt > https://newsletter.vzbv.de/d/d.html?o00 ... cgohhe4746

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SWR aktuell - 14.08.2019
Kabinett will Angehörigen-Entlastungsgesetz beschließen
Die Bundesregierung will Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell entlasten. Am Vormittag will sie das Gesetz dazu auf den Weg bringen. Darin steht, dass Kinder künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zahlen müssen, wenn die Eltern beispielsweise ins Altenheim müssen und die Ersparnisse und das Geld aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Umgekehrt sollen auch die Eltern von Menschen mit Behinderung entlastet werden - etwa wenn die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss. Auch hier soll die Einkommensgrenze von 100.000 Euro gelten.
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/Kabinett- ... z-100.html


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Weitere Informationen
> https://www.tagesschau.de/inland/pflege ... z-101.html
> https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 32373.html
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Diakonie begrüßt Entlastung von Angehörigen bei Pflege ...

Beitrag von WernerSchell » 14.08.2019, 13:26

Diakonie begrüßt Entlastung von Angehörigen bei Pflege und besseren Zugang zum Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen

Berlin, 14. August 2019 Die Diakonie Deutschland begrüßt den heute im Bundeskabinett beratenen Entwurf des Angehörigenentlastungsgesetzes.
Normalverdiener bis zu einem Einkommen von 100.000 Euro müssen künftig nicht mehr zur Pflege ihrer pflegebedürftigen Eltern oder erwachsenen Kinder mit Behinderungen zuzahlen. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, sagt: "Das ist eine echte Entlastung! Alte Menschen haben oft die Sorge, dass sie ihren Kindern bei Pflegebedürftigkeit zur Last fallen und die Angehörigen, die in der Regel persönlich viel für ihre pflegebedürftigen Eltern, Kinder und Verwandten tun, müssen keine finanziellen Belastungen mehr befürchten."

Im Gesetz sind weitere Regelungen enthalten, die Menschen mit erheblicher Behinderung in der Ausbildung und bei der Arbeit besser unterstützen. "Mit dem Budget für Ausbildung und der Assistenz am Arbeitsplatz können Menschen trotz starker Beeinträchtigung einen Platz im Arbeitsleben erreichen, der ihren individuellen Fähigkeiten besser entspricht", sagt Loheide.

Die beiden Neuregelungen seien, ebenso wie die dauerhafte Finanzierung der unabhängigen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, sinnvolle Schritte in Richtung Inklusion.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.08.2019
Stephan Röger, stellv. Pressesprecher
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de
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. Sozialstaatlicher Verantwortung wird man nur mit einer Pflegevollversicherung gerecht

Beitrag von WernerSchell » 14.08.2019, 13:29

Anbei finden Sie zu Ihrer Verwendung ein Zitat von Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Kabinettsbeschluss für ein Angehörigenentlastungsgesetz.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.08.2019
Christian Posselt


Pia Zimmermann: "Es ist ein Armutszeugnis, dass die Gefahr, wegen Pflegebedarfs in Sozialhilfe zu geraten, immer noch nicht ausgeschlossen ist. Zudem wird mit dem jetzt vorliegenden Entwurf den Kommunen ein Teil der entstehenden Kosten übergeholfen. Sozialstaatlicher Verantwortung wird man nur mit einer Pflegevollversicherung gerecht, wie sie DIE LINKE fordert."

-----------------------------------------------------------------------------------------
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Angehörigen-Entlastungsgesetz - Kabinett beschließt Entlastung bei Pflege

Beitrag von WernerSchell » 15.08.2019, 06:37

Ärzte Zeitung vom 15.08.2019:
Angehörigen-Entlastungsgesetz
Kabinett beschließt Entlastung bei Pflege

Das Bundeskabinett bringt ein Gesetz zur Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern auf den Weg. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Pflege: Angehörige sollen entlastet werden

Beitrag von WernerSchell » 25.09.2019, 15:39

Pflege: Angehörige sollen entlastet werden
Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will Kinder von pflegebedürftigen Eltern finanziell entlasten. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/13399 > http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913399.pdf ) vorgelegt, der vorsieht, Kinder und Eltern, die gegenüber Beziehern von Sozialhilfe (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, zu entlasten. Die Entwurf sieht vor, die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro in der Sozialhilfe auszuschließen. Das bedeutet, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die die sogenannte Hilfe zur Pflege erhalten, erst ab einer Höhe ab 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Umgekehrt soll dies auch für Eltern mit volljährigen, pflegebedürftigen Kindern gelten. Damit werde ein Signal gesetzt, dass die Gesellschaft die Belastungen von Angehörigen, zum Beispiel bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen, anerkennt und eine solidarische Entlastung erfolgt, schreibt die Regierung. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit erheblich eingeschränkt. Gleichzeitig wird die Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch auf die anderen Leistungen des SGB XII ausgedehnt, soweit keine minderjährigen Kinder betroffen sind.
Die Begrenzung des Unterhaltsrückgriffs soll ferner auch in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) durch einen Verzicht auf Elternbeiträge bei volljährigen Leistungsbeziehern gelten. So soll vermieden werden, dass die aus dem SBG XII herausgelöste neue Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gegenüber Leistungen der Sozialhilfe schlechtergestellt wird.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Diese sollen, sofern sie im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, künftig auch einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Damit wird eine Rechtssprechung der Sozialgerichte nachvollzogen. Außerdem soll die Projektförderung für eine unabhängige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt werden. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sollen künftig mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, wenn sie eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) anerkannte Berufsausbildung erwerben wollen.

Quelle: Mitteilung vom 26.09.2019
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
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LKT NRW zum Angehörigen-Entlastungsgesetz - Kreise warnen vor Kostenexplosion

Beitrag von WernerSchell » 27.09.2019, 11:51

Medieninformation
27. September 2019


LKT NRW zum Angehörigen-Entlastungsgesetz - Kreise warnen vor Kostenexplosion

Düsseldorf – Der Landkreistag NRW kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung, die geplante Entlastung von Kindern pflegender Eltern vollständig auf die Kommunen abzuwälzen.

Der Entwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz der Bundesregierung sieht vor, dass die Entlastung von Angehörigen durch die Kommunen finanziert wird. „Pflegebedürftige und ihre Angehörige sollten stärker entlastet werden. Dies unterstützen wir ausdrücklich. Aber der vom Bund eingeschlagene Weg führt zu einer neuen Kostenlawine für die Kommunen. Das können wir nicht hinnehmen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

„Zu erwarten ist, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz die kommunalen Haushalte bundesweit mit bis zu 1 Milliarde Euro jährlich belastet. Die nordrhein-westfälischen Kreise sind als Sozialhilfeträger angesichts der im Bundesvergleich hohen Heimentgelte besonders betroffen“, warnte Klein nachdrücklich vor den Auswirkungen für NRW.

„Wir können nicht akzeptieren, dass die Finanzierung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes auf die Kommunen abgewälzt wird und der Bund diese Belastung nicht kompensiert“, kritisierte Klein das Vorhaben der Bundesregierung. „Sachgerechter wäre es, darüber nachzudenken, ob die Deckelung der Pflegeversicherung in dieser Form noch angemessen ist. Wenn der Bund aber den Aufwand für die nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Leistungen noch stärker den Kommunen zuordnet, hat er auch die entstehenden Kosten zu ersetzen. Zumindest muss eine Revisionsklausel in das Gesetz, die gewährleistet, dass die Kosten erhoben und dann vom Bund ausgeglichen werden“, forderte Klein.

+++++++++++
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.09.2019
Rosa Moya
Pressereferentin
Landkreistag Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 8
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/300491-160
E-Mail: r.moya@lkt-nrw.de
Web: www.lkt-nrw.de
Twitter: @lktnrw
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Alle Angehörigen entlasten – wir pflegen e.V. fordert Umsetzung des Entlastungsbudgets

Beitrag von WernerSchell » 09.10.2019, 08:19

Alle Angehörigen entlasten – wir pflegen e.V. fordert Umsetzung des Entlastungsbudgets

Pflege stellt immer mehr Menschen vor gewaltige finanzielle Probleme. Die im
Durchschnitt zu tragenden Kosten für einen Pflegeheimplatz sind auf rund
1.900 Euro im Monat gestiegen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz soll nun
Angehörige von pflegebedürftigen Menschen entlasten, die im Pflegeheim
wohnen und im Sozialhilfebezug sind.
„Das Gesetz entlastet damit Familien, die über wenig Einkommen verfügen und
die nicht noch stationäre Pflegekosten stemmen können. Das ist sehr zu begrüßen,“
sagt der pflegepolitische Sprecher des Vereins, Christian Pälmke. „Doch
die knapp 5 Millionen pflegenden Angehörigen, die zuhause Pflege leisten, werden
dadurch nicht entlastet. Es wird weiter in Kauf genommen, dass dort, trotz
großer Pflegeleistung und Entlastung der Pflegekassen, viele wegen der Pflege
von Armut bedroht oder betroffen sind.“
Entlastungsbudget hängt in der Warteschleife
Mit dem im Koalitionsvertrag 2017 versprochenen Entlastungsbudget könnte
die Bundesregierung alle pflegenden Angehörigen erreichen. Doch das zentrale
Versprechen für mehr Entlastung in der häuslichen Pflege wird von der Bundesregierung
noch immer nicht angepackt. Es sieht vor, dass die einzelnen Leistungssätze
der Kurzzeitpflege, der Tages- und Nachtpflege sowie der Verhinderungspflege
in ein Budget zusammengeführt werden.
„Das Entlastungsbudget wäre ein großer Schritt zu mehr Selbstbestimmung und
weniger Bürokratie in der häuslichen Pflege. Angesichts der immensen Belastung
von pflegenden Angehörigen ist es unverantwortlich, dass die Bundesregierung
gerade bei diesem Vorhaben auf Zeit spielt“, kritisiert die Medienbeauftragte
Susanne Hallermann.
wir pflegen e.V. fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, jetzt die Entwicklung
einer konkreten Gesetzesinitiative unter Einbeziehung der Interessenvertretungen
pflegender Angehöriger ernsthaft voranzutreiben.
wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.10.2019
Pressekontakt:
wir pflegen e.V.
Susanne Hallermann
Telefon: 01522. 8576840
E-Mail: medien@wir-pflegen.net
Christian Pälmke
Telefon: 030 . 45975770
E-Mail: pflegepolitik@wir-pflegen.net
Pressemeldung auf unserer Website: https://www.wir-pflegen.net/alle-angeho ... gsbudgets/
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Entlastung von Angehörigen umstritten

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2019, 18:03

Entlastung von Angehörigen umstritten
Arbeit und Soziales/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Die von der Bundesregierung mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (19/13399 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913399.pdf ) geplante Entlastung von Kinder und Eltern, die gegenüber Beziehern von Sozialhilfe unterhaltsverpflichtet sind, stößt beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und mehreren Sozialverbänden grundsätzlich auf Zustimmung. Kommunalvertreter kritisierten bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag hingegen, die Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs - Eltern und Kinder mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro sollen künftig nicht mehr unterhaltspflichtig sein - führe zu einer Entsolidarisierung der Familie. Zudem würden die entstehenden Kosten einseitig zu Städten und Gemeinden verlagert.
Neben der Änderung bei der Unterhaltspflicht enthält der Gesetzentwurf weitere Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Diese sollen, sofern sie im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, künftig auch einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Außerdem soll die Projektförderung für eine unabhängige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt werden. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sollen künftig mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, wenn sie eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) anerkannte Berufsausbildung erwerben wollen.
DGB-Vertreter Ingo Schäfer begrüßte während der Anhörung ausdrücklich den Verzicht auf den Unterhaltsrückgriff ebenso wie das geplante Budget für Ausbildung. Letzteres sei ein hilfreiches und wichtiges Instrument, um jungen Menschen mit Behinderung den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt und damit einer selbstständigen Sicherung der eigenen Existenz zu ermöglichen, sagte Schäfer.
Ines Verspohl vom Sozialverband VdK Deutschland sagte, die geplante Regelung, unterhaltsverpflichtete Kinder gegenüber pflegebedürftigen Eltern zu entlasten, entspräche den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und müsse konsequenterweise für alle Sozialleistungen gelten. Sie sorge zudem auch für gesellschaftliche Gerechtigkeit, sagte Verspohl. Manche Familie habe drei Pflegefälle, für die sie derzeit aufkommen müssten, andere keinen. "Diese Aufgabe muss die gesamte Gesellschaft schultern, nicht einzelne Familien", sagte sie.
Antje Welke von der Bundesvereinigung Lebenshilfe hält den Grundsatz "ambulant vor stationär" durch die Neuregelung bei der Unterhaltspflicht nicht für gefährdet. Aus ihrer Sicht ist "keine Sogwirkung hin zu stationärer Pflege" zu befürchten. Die verhältnismäßig hohe Grenze von 100.000 Euro sei angemessen, befand sie.
Kathrin Völker von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen begrüßte das geplante Budget für Ausbildung. Allerdings ziele es ausschließlich auf die Erstausbildung am Übergang von der Schule in den Beruf ab. Auch Menschen mit Behinderungen die schon länger in Werkstätten sind, sollte der Zugang zur Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Budget für Ausbildung ermöglicht werden, forderte Völker.
Da das im Bundesteilhabegesetz enthaltene Budget für Arbeit "zu kurz gesprungen" sei, begrüße er das geplante Budget für Ausbildung, sagte Christoph Beyer von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.
Harry Hieb vom Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz sieht in dem Gesetzentwurf hingegen "ein weiteres Beispiel für die Missachtung der UN-Behindertenrechtkonvention und der Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen". Zentrales Anliegen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sei die Entlastung Angehöriger von Pflegebedürftigen und Eltern volljähriger behinderter Kinder hinsichtlich des Einkommenseinsatzes, "nicht jedoch der Menschen mit Behinderungen selbst", wodurch das Ziel eines gleichen Lebensstandards in immer weitere Ferne rücke, kritisierte er.
Aus Sicht von Andreas Krampe vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge ist es durch das Gesetz möglich, mit einem "vergleichsweise überschaubaren finanziellen und rechtlichen Mittelansatz" einen bedeutsamen Zugewinn an sozialer Sicherheit für die Bevölkerung zu erzielen. Die Kosten für die Kommunen bezifferte er mit etwa 70 Millionen Euro jährlich.
Die Vertreter von Städtetag und Landkreistag gehen hingegen von deutlich höheren Kosten aus. Zudem sei von einer erheblichen Nachfragesteigerung nach stationärer Pflege auszugehen, sagte Regina Offer vom Deutschen Städtetag. Das dämpfende Element der Selbstverantwortung und der familiären Solidarität werde deutlich geschwächt, betonte Johann Keller vom Deutschen Landkreistag. Er gehe davon aus, dass mit Kosten in Höhe von etwa einer halben Milliarde Euro zu rechnen sei.

Quelle: Mitteilung vom 04.11.2019
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Neues Pflegegesetz - Städtebund will Ausgleich für Mehrkosten

Beitrag von WernerSchell » 10.11.2019, 07:44

Neues Pflegegesetz
Städtebund will Ausgleich für Mehrkosten

Der Bundestag hat am Abend beschlossen, Kinder von pflegebedürftigen Eltern finanziell zu entlasten. Das könnte die Städte bis zu 500 Millionen Euro jährlich kosten.
Quelle: tagesschau.de > https://newsletter.vzbv.de/d/d.html?o00 ... jgsyyxz7m6
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Pflege - Familien sind mit in der Verantwortung

Beitrag von WernerSchell » 15.12.2019, 09:46

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Einkommensrisiko Pflege? Forschungsteam veröffentlicht Studie

Beitrag von WernerSchell » 23.01.2020, 09:16

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Einkommensrisiko Pflege? Forschungsteam veröffentlicht Studie

Übernehmen erwerbstätige Angehörige über längere Zeit familiäre Pflege, büßen sie 2,7 Prozent ihres Stundenlohnes ein. Das ist Ergebnis der Studie „Einkommensrisiko Pflege? Der Zusammenhang von familiärer Pflege und Lohn“, die jetzt von der Soziologin Lara Minkus, dem Gerontologen Moritz Heß (beide SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen) und der Soziologin Ulrike Ehrlich (Deutsches Zentrum für Altersfragen, Berlin) veröffentlicht wurde. Sie ist in der Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie erschienen.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird der Bedarf an professioneller aber auch an privater Pflege steigen. Viele Pflegebedürftige ziehen familiäre Pflege der institutionellen vor. Sollten sich familiär geleisteten Pflegetätigkeiten negativ auf die Erwerbssituation und den Lohn auswirken? Die Annahme fanden die Soziologen Lara Minkus und Moritz Heß, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, und Ulrike Ehrlich, Deutsches Zentrum für Altersfragen Berlin, in ihrer Forschung gestützt. Dabei werteten sie umfangreiche Daten des sozio-ökonomischen Panels aus. Sie basieren auf regelmäßigen und repräsentativen Befragungen in deutschen Privathaushalten.

„Erhebliche Lohneinbußen“

Das Forschungsteam teilte Erwerbstätige am deutschen Arbeitsmarkt in zwei Gruppen ein: Jene, die nicht pflegen und jene, die mindesten eine Stunde von Montag bis Freitag Angehörige bei Körperpflege, Ernährung, Haushaltstätigkeiten oder Mobilität unterstützen. Das Ergebnis: Der Stundenlohn reduziert sich um etwa 2,7 Prozent, sobald Erwerbstätige beginnen, Angehörige zu pflegen. Eine Lohneinbuße ergibt sich sowohl für Frauen als auch für Männer. „Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass erhebliche Lohneinbußen bestehen, die mit gängigen Faktoren wie zum Beispiel mangelnder Arbeitsmarkterfahrung nicht begründet werden können“, sagt die Bremer Wissenschaftlerin und Mitautorin der Studie, Lara Minkus.

Unterschiede zwischen Männern und Frauen werden deutlich

Die Studie bietet auch eine weitere Erklärung für den Lohnabstand zwischen Männern und Frauen, den so genannten Gender Pay Gap. „Frauen übernehmen häufiger als Männer die familiäre Pflegearbeit und sind daher auch deutlich öfter von den damit einhergehenden negativen Lohneffekten betroffen, was zu einer Verstetigung der geschlechtsspezifischen Lohnlücke führt“, verdeutlicht Lara Minkus.

Fazit der Autoren
Die Wahrnehmung dafür, dass Pflegepersonen eine gesamtgesellschaftlich wichtige und zeitintensive Tätigkeit ausüben, sollte erhöht werden, lautet das Fazit der Autoren. Einen Beitrag könnten Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften leisten, indem sie verbesserte Bedingungen für die Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Erwerbstätigkeit schaffen. Auf betrieblicher Ebene würden Möglichkeiten für eine flexible Arbeitsplatzgestaltung Pflegende unterstützen. Durch ein eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung könnten potentielle Reibungspunkte zwischen familiärer Pflege und Arbeitnehmerinnenpflichten umgangen und somit auch Loheinbußen vermieden werden.

Das Team der Studie
Die Soziologinnen Lara Minkus und Ulrike Ehrlich haben an der Bremen International Graduate School of Social Sciences (BIGSSS) promoviert. Lara Minkus forscht an der Schnittstelle von Gender und Arbeitsmarkt, Ulrike Ehrlich geht dem Zusammenhang von Pflege und Erwerbsleben nach. Der Gerontologe Moritz Heß ist seit einem Jahr Mitglied im SOCIUM. Er hat in Mannheim zum Thema Altern und Rentenübergänge promoviert.
Link zum online-Artikel der Fachzeitschrift: https://bit.ly/3723JVh

Fragen beantwortet:
Dr. Lara Minkus
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Universität Bremen
Tel.: +49 421 218-58536
E-Mail: lminkus@uni-bremen.de

Quelle: Pressemitteilung vom 22.01.2020
Karla Götz Hochschulkommunikation und -marketing
Universität Bremen
https://idw-online.de/de/news730155
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Info von "wir pflegen" ans BfGP

Beitrag von WernerSchell » 27.05.2020, 12:39

Bündnis für Gute Pflege: Mitglieder, Unterstützer

Zu Beginn der Corona-Pandemie hat unser Verein zu den Bedürfnissen von pflegenden Angehörigen und der Unterstützung in der häuslichen Pflege mit einem Sofort-Maßnahmenpaket Stellung bezogen. Wir haben die Stimmen von Hunderten von pflegenden Angehörigen an die Politik getragen und einige kleine Verbesserungen erreicht. Dazu zählen u.a. die Anhebung des Pflegeunterstützungeldes von 10 auf 20 Tage und die flexible Nutzung des Entlastungsbetrags in NRW und Sachsen. Doch es gibt noch viel zu tun!
Dass pflegende Angehörige deutlich weniger Unterstützung erhalten als Eltern für die Kinderbetreuung bleibt ungerecht und diskriminierend. In unserem Beitrag im ZDF Programm “Volle Kanne” ist es uns am Montag gelungen, dies deutlich aufzuzeigen und die Breite der Betroffenheit einem Publikum von weit über 500.000 Zuschauern zu vermitteln. Dazu kamen viele positive Rückmeldungen von betroffenen Familien. Den Link zum 10-minütigen Beitrag finden Sie hier: https://www.zdf.de/verbraucher/volle-ka ... e-102.html
Sorgearbeit ist systemrelevante Arbeit. Pflegende Angehörige verdienen daher echte Wertschätzung und Unterstützung. Dafür braucht es jetzt:
• ein freies Budget für pflegende Angehörige bestehend aus dem Tages- und Kurzzeitpflegesatz
• einen Lohnersatz für pflegende Angehörige mindestens analog zur Unterstützung von Eltern.
Wir bitten auch Ihre Organisation um ein deutliches Bekenntnis zu einer fairen und gleichberechtigten Unterstützung von pflegenden Familien.
Gerne können wir dazu natürlich ins Gespräch kommen!

· · · · · · · · · · · · · ·
Christian Pälmke
Fachreferent Pflegepolitik und Familienpflege
wir pflegen
Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e. V.
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Registergericht Berlin VR 37451 B
Tel.: 030 . 459 75 770
pflegepolitik@wir-pflegen.net
www.wir-pflegen.net
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Vergessene Heldinnen und Helden - Alzheimer NRW fordert Prämie für pflegende Angehörige

Beitrag von WernerSchell » 01.07.2020, 10:14

Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V.

Vergessene Heldinnen und Helden
Alzheimer NRW fordert Prämie für pflegende Angehörige


Düsseldorf, 1. Juli 2020. Pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen verlangt die Corona-Pandemie enorm viel ab. Seit Monaten sind alte und kranke Menschen ans Haus gebunden, Kontakte auf ein Minimum beschränkt. Weil Tagespflegen und Betreuungsgruppen schließen mussten, blieb vielen Berufstätigen nichts anderes übrig, als unbezahlten Urlaub zu nehmen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um die Pflege selbst zu übernehmen. „Einmal mehr erweisen sich pflegende Angehörige in der Corona-Krise als unverzichtbare Säule des Pflegesystems“, sagt Regina Schmidt-Zadel, Vorstandsvorsitzende des Landesverbands der Alzheimer Gesellschaften NRW. „Leider wird ihr Einsatz aber kaum wahrgenommen.“ In einem Brief an NRW-Gesundheitsminister Josef Laumann hat Alzheimer NRW daher vorgeschlagen, eine Prämie für pflegende Angehörige einzuführen. Vorbild könnte Mecklenburg-Vorpommern sein, das bereits seit Mai zuhause Pflegenden eine Corona-Prämie gewährt.

Vor allem die coronabedingte Schließung von Tagespflegen und ambulanten Angeboten sowie der Wegfall ausländischer Pflegekräfte haben Familien, die kranke und ältere Menschen zuhause versorgen, in arge Bedrängnis gebracht. Viele berufstätige oder selbstständig tätige Angehörige mussten sich von jetzt auf gleich frei nehmen oder Stunden reduzieren, um selbst die Pflege zu leisten oder nach alternativer Betreuung zu suchen. „Neben den damit verbundenen organisatorischen und emotionalen Herausforderungen bedeutet dies für die Betroffenen spürbare finanzielle Einbußen und Mehrbelastungen“, erklärt Regina Schmidt-Zadel. In der Folge drohe später Altersarmut, die vor allem Frauen trifft, weil sie meist nach wie vor die häusliche Pflege übernehmen. „Gerade bei Menschen mit Demenz“, so die Gesundheitsexpertin, „verstärkt das Fehlen sozialer Kontakte und Aktivitäten zudem den Krankheitsverlauf.“ Pflegende Angehörige der Betroffenen gerieten da zunehmend an ihre Grenzen.

Die von der Bundesregierung im Mai verabschiedeten Beschlüsse, das Pflegeunterstützungsgeld und die kurzfristige Freistellung von der Arbeit auf 20 Tage auszuweiten, seien zwar ein guter Anfang, so die Vorstandsvorsitzende von Alzheimer NRW. Sie reichten aber bei weitem nicht aus, die über einen so langen Zeitraum anfallenden Mehrbelastungen zu kompensieren. Um die Leistungen und das Engagement pflegender Angehöriger im Kontext der Corona-Pandemie zu würdigen, schlägt der Landesverband der Alzheimer Gesellschaften daher eine Prämie für pflegende Angehörige in Nordrhein-Westfalen in Form einer Einmalzahlung vor. „Diese sollte – unbürokratisch und zeitnah – Privatpersonen zugutekommen, die während der Corona-Krise Angehörige oder Menschen mit Behinderung zuhause pflegen und betreuen“, so Schmidt-Zadel.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine solche Prämie bereits. Seit Ende Mai können pflegende Angehörige dort eine einmalige Leistung in Höhe von 500 Euro beantragen. Ein nachahmenswertes Beispiel, findet Regina Schmidt-Zadel. Und betont: „Pflegende Angehörige sind in höchstem Maß systemrelevant.“ Alzheimer NRW appelliert daher an die Landesregierung, mit einer Corona-Prämie für pflegende Angehörige ein Zeichen der Wertschätzung und Solidarität zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.07.2020
V.i.S.d.P. Regina Schmidt-Zadel MdB a.D., Vorsitzende
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Der Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. wurde 2003 gegründet. Er ist die Interessenvertretung der regionalen Alzheimer Gesellschaften und Alzheimer Angehörigen- Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinitiativen in NRW. Er führt laufend eigene Projekte durch, z.B. das Projekt "Leben mit Demenz", eine Schulungsreihe für Angehörige. Er ist Veranstalter von Fachtagungen und Herausgeber eigener Publikationen. Er setzt sich für einen würdevollen Umgang mit Menschen mit Demenz ein, insbesondere in der Pflege, und wirkt an der Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Gremien, Ausschüssen und auf politischer Ebene mit.
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