Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz - Gewinnmaximierung auf Kosten schwerkranker Patienten stoppen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz - Gewinnmaximierung auf Kosten schwerkranker Patienten stoppen

Beitrag von WernerSchell » 13.08.2019, 17:08

DIVI Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.

Intensivpflege: Mediziner fordern verbesserte Versorgung für außerklinisch künstlich beatmete Patienten

Gewinnmaximierung auf Kosten schwerkranker Patienten: Statt von der künstlichen Beatmung schnellstmöglich entwöhnt zu werden, werden Betroffene oft so lange wie möglich an Maschinen angeschlossen. Der Grund ist oft finanzieller Natur. Für die Versorgung eines Beatmungspatienten im eigenen Zuhause erhalten Anbieter pro Monat bis zu 25.000 Euro, spezialisierte Pflegeeinrichtungen verlangen von Angehörigen bis zu 3.000 Euro pro Monat. Diese Entwicklung will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit dem heute öffentlich gemachten Entwurf zum „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ stoppen.

„Wir unterstützen diese wichtige Initiative und fordern den Bundesgesundheitsminister auf, Vertreter der Intensivmedizin jetzt in die Ausgestaltung des Gesetzes miteinzubeziehen“, sagt Professor Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). „Nur Ärzte aus der Intensivmedizin sollten eine fachgerechte Indikation für eine außerklinische Beatmung stellen dürfen. Zudem muss der Patientenwille zwingend eingehalten werden.“

Es ist dringend an der Zeit zu handeln: „Auch wir haben in den vergangenen Jahren eine überproportionale und nicht mehr zu verantwortende Zunahme an außerklinisch behandelten Intensivpatienten beobachtet. Dies belastet das gesamte Gesundheitssystem“, sagt Uwe Jassens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. Besonders die Zahl der künstlich beatmeten Patienten habe sich drastisch erhöht. Schätzungen gehen heute von rund 30.000 Betroffenen aus, 2005 waren es lediglich 1.000 Patienten. Inzwischen haben sich in ganz Deutschland sogenannte Beatmungs-WGs gebildet, in denen mehrere Patienten gleichzeitig betreut werden. „Gerade hier ist zu befürchten, dass die hohen Anforderungen an die Qualität einer intensivmedizinischen Versorgung dort nicht erfüllt und auch nicht ausreichend kontrolliert werden“, sagt Janssens.

Steigende Qualitätsanforderungen für die Versorgung von Beatmungspatienten

Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass Intensivpflege mit Beatmung Zuhause nur noch in Ausnahmefällen stattfinden darf. Für Pflege-WGs und ambulante Versorgung sollen die Qualitätsanforderungen massiv erhöht werden, gleichzeitig sollen die Eigenanteile einer Unterbringung in Spezialeinrichtungen auf zehn Euro pro Tag und maximal 280 Euro pro Monat gedeckelt werden. Ein finanzieller Anreiz soll zudem dafür sorgen, dass Krankenhäuser Patienten häufiger von der künstlichen Beatmung entwöhnen. Die DIVI unterstützt dieses Vorhaben, fordert die Verantwortlichen aber dazu auf, zwei wichtige Aspekte mit in die neue Gesetzgebung aufzunehmen, um auch zukünftig die Qualität der Intensivversorgung zu sichern: Zum einen muss eine Indikation durch Ärzte aus der Intensivmedizin gewährleistet sein. Zum anderen muss zwingend der Patientenwille beachtet werden.

Ärzte und Patienten müssen im Mittelpunkt des Gesetzes stehen

Die DIVI betont, dass die Indikation für eine außerklinische, intensivmedizinische Versorgung von einem Arzt aus dem intensivmedizinischen Bereich getroffen werden sollte. Auch der Patientenwille müsse bei einer außerklinischen intensivmedizinischen Behandlung wie der künstlichen Beatmung unbedingt Beachtung finden, so DIVI-Präsident Janssens. „Eine solche Behandlung muss durch den Patientenwillen gedeckt sein, da sie sowohl für den Betroffenen als auch für die Angehörigen eine große Belastung darstellt. Ökonomische Interessen dürfen hier keinesfalls eine Rolle spielen.“ Die DIVI fordert, dass bei einer bestehenden außerklinischen intensivmedizinischen Behandlung oder Beatmung die Notwendigkeit in regelmäßigen Abständen durch eine unabhängige Expertengruppe überprüft werden sollte.

Ansprechpartner für interessierte Wissenschaftler:
Volker Parvu
Geschäftsführer der DIVI
info@divi.de
Tel +49 (0)30 40 0 056 07

Ansprechpartner für Journalisten:
Torben Brinkema
Pressesprecher der DIVI
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www.divi.de/presse

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)
Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 2.500 persönlichen Mitgliedern und entsprechenden Fachgesellschaften. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.
Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de

Weitere Informationen:
https://www.divi.de/presse/pressemeldun ... -patienten

Anhang
attachment icon PM: Intensivpflege: Mediziner begrüßen neuen Gesetzesentwurf und fordern verbesserte Versorgung für außerklinisch künstlich beatmete Patienten >>> https://idw-online.de/de/attachment72684

Quelle: Pressemitteilung vom 13.08.2019
Torben Brinkema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V.
https://idw-online.de/de/news720499


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Bessere Versorgung von Beatmungspatienten und leichterer Zugang zur medizinischen Reha geplant

Berlin – Zugang und Leistungen der medizinischen Rehabilitation sollen erleichtert, die Qualitätsanforderungen an die außerklinische Intensivpflege sollen deutlich erhöht wer­den. Beides sieht ein Referentenentwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsge­setzes (RISG) aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte zuerst berichtet.
In dem Entwurf aus dem BMG heißt es, insbesondere bei der ambulanten Versorgung von Beatmungspatienten müsse von einer Fehlversorgung ausgegangen werden. Das gelte auch für das Potenzial zur Beatmungsentwöhnung. Zudem bestünden „erhebliche Unter­schiede in der Vergü­tung“ von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege im ambu­lanten und stationären Bereich. Dies führe zu Fehlanreizen in der Leistungserbringung und zu Missbrauchs­mög­lichkeiten.
Folgen seien hohe Kosten für die Versichertenge­mein­schaft und Einbußen bei der Le­bensqualität der Betroffenen. ... (weiter lesen unter) ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... ha-geplant


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DKG über den Gesetzentwurf „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz

Initiativen der Krankenhäuser werden seit Jahren durch die Kassen blockiert
Zur gesetzlichen Initiative zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Beatmungsentwöhnung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
„Die Vermeidung dauerhaft notwendiger Beatmung ist für die Krankenhäuser im Rahmen des medizinisch möglichen ein Selbstverständnis. Allerdings werden von Seiten der Kostenträger und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) Hürden auferlegt und Fehlanreize gesetzt, die dringend korrigiert werden müssen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die DKG die Gesetzesinitiative von Minister Spahn, die auch das Ziel hat, die Initiativen der Krankenhäuser zur Entwöhnung zu fördern. Allerdings reichen die neu vorgesehenen, der akutstationären Behandlung nachlaufenden Entwöhnungsphasen in Krankenhäusern mit entsprechenden Zusatzentgelten nicht aus ...
Quelle: Pressemitteilung vom 13.09.2019 - dkgev.de


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Ärzte Zeitung vom 14.08.2019:

Krankenhaus
Pflege stärker am Bedarf ausrichten!

Ein Dreier-Bündnis aus Pflegerat, Verdi und DKG legt Eckpunkte für ein alternatives Konzept zur Bedarfsermittlung in der Klinikpflege vor: Es will eine Ausrichtung am Bedarf und keinen "beliebig festgelegten Grenzwert". ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test

Neuer Gesetzesvorschlag
Beatmungspatienten sollen besser versorgt werden

Die Bundesregierung will Missstände in der Versorgung von Beatmungspatienten beheben. Ein Gesetzentwurf sieht strengere Qualitätsauflagen vor. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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vdek begrüßt Neuregelung der intensivpflegerischen Versorgung

Beitrag von WernerSchell » 14.08.2019, 09:04

Gesetzentwurf zur „Außerklinischen Intensivpflege“
vdek begrüßt Neuregelung der intensivpflegerischen Versorgung


(Berlin, 14. August 2019) Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Versorgung von Schwerstkranken, die u. a. künstlich beatmet werden, zu verbessern. Es wird ein neuer Leistungsanspruch „Außerklinische Intensivpflege“ eingeführt. Die Versorgung der PatientInnen soll zukünftig in hochspezialisierten Pflegeeinrichtungen erfolgen. Dazu werden auf Bundesebene Qualitätsanforderungen an die ambulanten Pflegedienste/Wohneinheiten und an die vollstationären Pflegeeinrichtungen beschlossen. Der Anspruch auf „Außerklinische Intensivpflege“ besteht in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder Wohneinheiten, die die Qualitätsanforderungen erfüllen. Für Personen bis 18 Jahren kann die Versorgung auch im häuslichen Umfeld der Betroffenen erfolgen. Zudem werden die Eigenanteile, die die Versicherten derzeit bei der Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen zu leisten haben, erheblich reduziert.

Versorgung in der Intensivpflege wird besser
„Die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums, beatmungspflichtige Menschen zukünftig regelhaft in besonders qualifizierten Pflegeeinrichtungen zu versorgen, ist richtig. Gut für die Betroffenen ist auch die Verpflichtung, immer wieder medizinisch zu prüfen, ob es Versorgungsalternativen zur Beatmung gibt. Die derzeitige Versorgung in sogenannten ausserklinischen Wohngemeinschaften bietet oft nicht die beste Qualität. Im Sinne der Versicherten und ihrer Angehörigen ist zudem die Begrenzung der Zuzahlungen“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Personenkreis klarer definieren
Konkretisierungen sollte es nach Auffassung des vdek bei der Definition des Personenkreises geben. Ein „hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege“ reicht nicht aus, die Anspruchsberechtigung zu definieren. Zudem sollte vor allem für den stationären Bereich klargestellt werden, dass hier gemeinsame und einheitliche Verträge zu schließen sind.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
- Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @DieTechniker
- BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
- DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 350 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.08.2019
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
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Gesetzentwurf zur außerklinischen Intensivpflege: Nachbesserungsbedarf notwendig

Beitrag von WernerSchell » 16.08.2019, 15:08

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Gesetzentwurf zur außerklinischen Intensivpflege: Nachbesserungsbedarf notwendig

Mit der Gesetzesinitiative des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur außerklinischen Intensivpflege sollen die besonderen Bedarfe intensivpflegebedürftiger Versicherter angemessen berücksichtigt, eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung nach aktuellem medizinischen und pflegerischen Standard gewährleistet und Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigt werden. Das ist grundsätzlich zu unterstützen.

„Allerdings bedarf es erheblicher Nachbesserungen am Gesetzentwurf. In einem Schnellschuss werden für eine spezielle Gruppe von kranken Menschen weitreichende Leistungseinschnitte vorgeschlagen“, sagt Peter Tackenberg, stellv. Geschäftsführer des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). Die häusliche Intensivpflege von beatmeten Patienten soll zukünftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, beispielsweise für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. „Diese Einschränkung der Wahlfreiheit wird vielen Patientengruppen nicht gerecht, etwa Patienten mit ALS oder einem hohen Querschnitt. Diese können nicht von der Beatmung entwöhnt werden und haben nicht nur das Recht auf eine professionelle Pflege, sondern auch auf Inklusion und Selbstbestimmung. Patienten dürfen nicht aus rein wirtschaftlichen Gründen genötigt werden, in Pflegeeinrichtungen oder Intensivpflege-Wohneinheiten zu ziehen“, unterstreicht Tackenberg.

Eine Beschränkung von Leistungen für bestimmte Gruppen - z. B in Form des Ausschlusses der häuslichen Intensivpflege – muss in einen breiten gesellschaftlichen und von ethischen Prinzipien geleiteten Diskurs eingebettet werden. Der hier vorgelegte Gesetzentwurf wirft die Frage auf, ob in Zukunft für alle Leistungen, für die es evidenz-basierte Wirkungsnachweise gibt, Versichertengelder gezahlt werden sollen.

In der Betreuung intensivpflegebedürftiger Menschen erbringen Pflegefachpersonen und Pflegedienste eine hervorragende Leistung. Wenn es hier einzelne schwarze Schafe gibt, muss mit geeigneten und konsequenten Maßnahmen gehandelt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.08.2019
DBfK Bundesverband
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Ansprechpartnerin:
Johanna Knüppel
T +49 30 219 157 – 0
F +49 30 219 157 - 77
presse@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR).
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DPR zum Referentenentwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes

Beitrag von WernerSchell » 16.08.2019, 15:14

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:

Berlin (16. August 2019, Nr. 19/2019)

Deutscher Pflegerat: Hinweise auf Fehlversorgung und Missbrauch sollten kein Grund für stationären Aufnahmezwang sein
DPR zum Referentenentwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes


Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR):

„Es ist richtig, die medizinisch-pflegerische Rehabilitation zu stärken. Das kommt sowohl dem Patienten und Pflegebedürftigen zugute als auch den professionell Pflegenden. Diese werden durch die in der Rehabilitation vorgenommene gezielte Nutzung der vorhandenen Potenziale der Patienten und Pflegebedürftigen entlastet. Das ist ein richtiger und längst fälliger Ansatz.

Der Deutsche Pflegerat warnt jedoch davor, Beatmungspatienten künftig vermehrt in stationären Pflegeeinrichtungen oder Wohngemeinschaften und nur noch in Ausnahmefällen ambulant zu versorgen. Das widerspricht dem Patientenwillen. Kein einziger Patient sollte vom Gesetzgeber zu einer stationären Behandlung gezwungen werden.

Dem Patienten den Wunsch nach einer Versorgung in der eigenen Häuslichkeit zu verwehren, bedarf einer grundsätzlichen und breiten gesellschaftlichen Debatte, die über die Bedürfnisse und Erwartungen dieser spezifischen Patientengruppe hinausgeht. Es muss diskutiert werden, wofür wir bereit sind Versicherungsgelder auszugeben.

Wenn Hinweise auf eine Fehlversorgung oder auf Missbrauch im Bereich der außerklinischen Intensivpflege vorliegen, dann sollte diesen mit Nachdruck nachgegangen werden.“

Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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WernerSchell
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Bundesgesundheitsminister Spahn spart an Intensivpatienten

Beitrag von WernerSchell » 16.08.2019, 15:30

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V.
Bundesgeschäftsstelle, Zweigertstr. 50, 45130 Essen,
Tel. 0201 . 354001, Fax: 0201 . 357980, E-Mail: info@bad-ev.de



PRESSEMELDUNG 06/2019 vom 16.08.2019

Der bad e.V. kritisiert die Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn in Bezug auf die intensivpflegerische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung - Bundesgesundheitsminister Spahn spart an Intensivpatienten

Essen, 16. August 2019. Der in dieser Woche vorgelegte Referentenentwurf zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) ist nach Ansicht des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. nicht für ein höheres Versorgungsniveau geeignet und stellt zugleich einen massiven Eingriff in die außerklinische Intensivpflege sowie die Versorgungswahl der Betroffenen dar.

Der am Mittwoch übersandte Entwurf sieht unter anderem vor, dass die außerklinische Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit nur noch in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt werden soll. Stattdessen besteht der Anspruch primär nur in vollstationären Pflegeheimen nach dem SGB XI oder aber in Intensivwohngemeinschaften, deren Anforderungen wie für die Versorgung in der Häuslichkeit ebenfalls neu geregelt werden sollen. Begründet wird diese Neuregelung insbesondere mit Fehlanreizen in der Leistungserbringung durch finanzielle Unterschiede in der Vergütung von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege im ambulanten Bereich einerseits und im stationären Bereich andererseits. Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp äußert hierzu: „Die Pläne der Bundesregierung sind skandalös. Offensichtlich sind überwiegend finanzielle Aspekte Grundlage für diese politische Neujustierung. Dabei wird nach unserem Verständnis jedoch gänzlich verkannt, dass in der außerklinischen ambulanten Intensivpflege, nicht zuletzt aufgrund der hohen Qualifikationsanforderungen durch die Krankenkassen, ausschließlich hochspezialisierte Pflegefachkräfte eingesetzt werden. Gut funktionierende Strukturen sollen also offenbar zu Lasten der Qualität zerstört werden, um hier auf Kosten der Intensivpatienten Geld zu sparen. Es darf momentan insbesondere bezweifelt werden, dass in stationären Pflegeeinrichtungen speziell für die Intensivpflege ausgebildetes Personal so flächendeckend vorhanden ist, wie es in der ambulanten Intensivpflege lückenlos gefordert und vorgehalten wird.“

Dabei ist es nach Ansicht des bad e.V. auch trügerisch, wenn die Politik die Reform unter anderem damit begründet, dass es Presseberichte gebe, wonach in der ambulanten Intensivpflege nicht immer ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt würde. Michael Greiner, Rechtsanwalt und bad-Geschäftsstellenleiter Mitte stellt dazu fest: „Hier erleben wir leider wieder das in der Pflegebranche verbreitete Phänomen, dass sich schlechte Nachrichten besser verkaufen als die guten. Einzelne, teils reißerische Presseberichte werden hier offenbar als Grundlage für einen versorgungstechnischen Systemwechsel zu Grunde gelegt.“

Der bad e.V. wehrt sich gegen diesen Generalverdacht in der Pflege und fordert Bundesgesundheitsminister Spahn mit Post vom heutigen Tag auf, Reformen nicht mit finanziellen Einsparungen, sondern mit qualitativen Versorgungsaspekten zu begründen. Der Referentenentwurf zeigt eindeutig den Nachholbedarf der Politik im Bereich Intensivpflege. „Gerne geben der bad e.V. und seine Mitglieder aus der Intensivpflege hier praktischen Nachhilfeunterricht und zeigen, wie wichtig die häusliche, qualitativ hochwertige Intensivpflege für die Betroffenen ist“, bietet Kapp an.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit rund 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Patienten. Der bad e.V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

Kontakt
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin bad e.V.
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Die Selbstbestimmung Betroffener muss jederzeit gewährleistet sein

Beitrag von WernerSchell » 21.08.2019, 13:54

VdK: „Die Selbstbestimmung Betroffener muss jederzeit gewährleistet sein“

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform der Rehabilitation und intensivpflegerischen Versorgung vorgelegt. Das abgekürzt „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)“ genannte Regelwerk sorgt für viel Kritik bei Betroffenen.
Der Sozialverband VdK teilt das Ziel, die Versorgung von Patienten in Beatmungs-WGs zu verbessern, bei der Umsetzung muss aber noch viel nachgesteuert werden. Gute und menschenwürdige Versorgung darf nicht davon abhängen, ob Patienten zu Hause, im Krankenhaus, im Heim oder in „Beatmungs-WGs“ gepflegt werden. „In manchen ‚Beatmungs-WGs‘ ist die Versorgungslage aber bei Weitem nicht so gut, wie wir es uns wünschen“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Beatmungs-WGs sind oft schlecht überwacht und wenig kontrolliert. Hier hätte der Vorstoß des Gesundheitsministeriums in erster Linie ansetzen müssen.“
Stattdessen ist das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen in Gefahr. Menschen, die bisher zu Hause gepflegt wurden, könnten gezwungen werden, in Pflegeheime zu ziehen, da die Krankenkassen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Pflege zu Hause nur noch in Ausnahmefällen bezahlen sollen.
„Betroffene müssen ein Recht haben zu entscheiden, wo sie leben und gepflegt werden möchten. Die Menschenwürde, die Freiheit des Einzelnen und die Freizügigkeit sind unsere stärksten Grundrechte. Sie aus Kostengründen einzuschränken, wäre verfassungswidrig“, mahnt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Wir als VdK fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, hier nachzubessern und sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen in ein Pflegeheim gehen muss.“
Zudem plädiert der VdK dafür, Krankenhäuser stärker in die Pflicht zu nehmen: Patienten müssen frühzeitig von den Beatmungsgeräten entwöhnt werden. „Das ist in vielen Fällen medizinisch möglich und sollte von den Kliniken auch gemacht werden“, sagt Verena Bentele. Bisher werden nach Beobachtung des VdK viele Patienten zu schnell in die „Beatmungs-WGs“ entlassen, wo sie dann oft von Beatmungsgeräten abhängig bleiben.

Pressekontakt: Cornelia Jurrmann, Telefon: 030 / 92 10 580-401

Downloads:
Diese Pressemitteilung als PDF herunterladen: https://www.filrcast.de/data/7t2zq6/173 ... 8-2019.pdf

Info: Der Sozialverband VdK setzt sich mit seinen 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de

Quelle: Pressemitteilung vom 21.08.2019
Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Cornelia Jurrmann (verantwortlich)
Linienstraße 131 - 10115 Berlin
Telefon 030 9210580-400
Telefax 030 9210580-410
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Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes (RISG)

Beitrag von WernerSchell » 22.08.2019, 12:36

Zum Entwurf des Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes (RISG) von Gesundheitsminister Jens Spahn finden Sie nachfolgend ein Zitat von Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, zu Ihrer Verwendung.Evelyn Waldt

Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE:

"Der Protest wirkt: Minister Spahn rudert zurück! Angeblich beträfe das Intensivpflegegesetz nur Patientinnen und Patienten mit 24-Stunden-Intensivpflege, die nicht selbst entscheiden können. Aber wenn hunderte Betroffene einen Referentenentwurf anders lesen, ist er einfach schlecht gemacht. Ich fordere eine Überarbeitung, die die Selbstbestimmung aller Betroffenen sichert und Ängste ausschließt. Zur Anhörung im Ministerium am 11. September ist dazu Gelegenheit."

Quelle: Pressemitteilung vom 22.08.2019
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Bessere, aber noch keine guten Chancen auf Reha nach schwerer Krankheit

Beitrag von WernerSchell » 24.08.2019, 06:34

Bessere, aber noch keine guten Chancen auf Reha nach schwerer Krankheit: Spahn legt neuen Gesetzesentwurf vor

Köln, 20.08.2019: Auch wenn sie gut gemeint sind, laufen Dinge manchmal schief – besonders im Gesundheitssystem. Mit dem Entwurf für ein Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz nimmt sich Minister Spahn jetzt zwei besonders krasse Fehlentwicklungen vor: Die Abschiebung Schwerkranker in Beatmungswohngemeinschaften ohne vorhergehenden Rehabilitationsversuch und die Bürokratiemauer vor der Rehabilitation.

Bußgeld für ungeprüfte Entlassung
Wer nach einem Verkehrsunfall auf einer Intensivstation beatmet werden muss und nicht schnell genug wieder selbst schlucken und sicher atmen lernt, läuft Gefahr, in einer Beatmungs-WG zu landen. Denn die Krankenhäuser stehen unter so hohem Versorgungsdruck, dass sie häufig vor dem Aufwand kapitulieren, einen Platz in spezialisierten Neurorehabilitationszentren oder anderen geeigneten Einrichtungen zu finden. Dort könnten Patienten Atem-rehabilitiert und auch sonst wieder in die Aktivität geholt werden. Eine ungeprüfte Direktentlassung in Beatmungseinrichtungen will Spahn daher zukünftig mit einem Verlegungsabschlag, also einem Bußgeld für Krankenhäuser, ahnden.

In NRW fehlen über 1.000 Betten
Das ist gut für Patienten und auch für Krankenkassen, die jährlich Milliarden für Beatmungs-WGs ausgeben. Es wird aber schwer für Krankenhäuser, weil spezialisierte Rehabilitationskrankenhäuser rar sind. In NRW zum Beispiel fehlen in der Intensivneuroreha über tausend Betten.

„Reha-Antragsverfahren sind ein Anachronismus“
Auch für Menschen ohne Atemstörungen ist Reha nach einem Schlaganfall oder ähnlich schweren Erkrankungen in Deutschland keine ausgemachte Sache. Davor steht viel Bürokratie. Denn Krankenkassen haben ein überliefertes Recht, eine Rehabilitation zu verweigern. Daher muss jede Reha bei ihnen beantragt werden und wird dann in einem manchmal wochenlangen Prozess bearbeitet. Früher war das teilweise sinnvoll, weil es sich um Kuren und keine moderne Reha handelte. „Heute sind Beantragungsverfahren für Reha, insbesondere Neuroreha nach akutstationärer Behandlung ein Anachronismus“, positioniert sich Prof. Stefan Knecht, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Neuroreha NRW und Direktor des Mauritius Neurorehazentrums in Meerbusch-Düsseldorf.

Größte Gefahr für Patienten ist das Bett
Denn Patienten sind älter und kränker. Da ist eine Reha-Antragsbremse so unsinnig und gefährlich, wie wenn Patienten vor einer Schlaganfall- oder Herzinfarktbehandlung erst eine Bewilligung ihrer Kasse einholen müssten. Nach einer Akutbehandlung ist die größte Gefahr für Patienten das Bett. Immobilität führt zu Muskelschwund, Druckgeschwüren, Stürzen, Schmerzen durch Gelenkinstabilität und erhöhtem Risiko für Lungenembolien. Hier ist Mobilisierung durch Rehabilitationsprofis so wichtig wie für andere Patienten ein Herzkatheter – und genauso dringend, so Knecht.

Geriatrische Rehabilitation ohne Antragsverfahren
Spahns Entwurf sieht nun vor, dass niedergelassene Ärzte geriatrische Rehabilitation verordnen dürfen und zwar ohne Antragsverfahren. Das ist ein guter Anfang. Dieser bringt den neurologischen Patienten, die wie kaum eine andere Patientenklientel für ihre Gesundung auf einen schnellen Reha-Beginn angewiesen sind, jedoch leider noch nichts. „Die Direkteinweisung in die neurologische Rehabilitation sollte durch den Krankenhausarzt erfolgen können. Das Gesetz muss um diese Regelung erweitert werden“, findet Knecht. „Sollte dies unterbleiben, werden viele Patienten unnötig und riskant in Krankenhausbetten immobilisiert oder bekommen durch Schreibtischentscheidungen gar keine Rehabilitation.“

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Die Landesarbeitsgemeinschaft Neurorehabilitation NRW
Mitglieder: Asklepios Weserbergland-Klinik, Celenus- Klinik für Neurologie Hilchenbach, Dr. Becker Rhein-Sieg-Klinik, Evangelisches Kliniken Gelsenkirchen, Fachklinik Rhein/Ruhr f. Herz-/Kreislauf- u. Bewegungssystem, Gräfliche Kliniken, Marcus Klinik, Helios Klinik Hagen- Ambrock, Helios Klinik Hattingen, Helios Odebornklinik, Hospital zum Heiligen Geist Kempen, Johanniter-Ordenshäuser Bad Oeynhausen, Klinik Maria Frieden Telgte, MATERNUS-Klinik für Rehabilitation, Neurologisches Rehabilitationszentrum Godeshöhe e.V. REHANOVA Köln Neurologische/ Neurochirugische Rehabilitationsklinik GmbH, St. Mauritius Therapieklinik Meerbusch

Vorstand: Dr. Ursula Becker (Sprecherin), Prof. Dr. Stefan Knecht (Sprecher), Dr. Robin Roukens, Michael Frank

Weitere Informationen unter: www.neuroreha-nrw.de

Quelle: Pressemitteilung vom 23.08.2019
Pressekontakt:
Dr. Becker Klinikgruppe
Rebecca Jung / Ltg. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Parkstraße 10
50968 Köln
Tel: (02 21) 93 46 47-48, E-Mail: rjung@dbkg.de
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Stellungnahme der Deutschen Atemwegsliga zum Entwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes

Beitrag von WernerSchell » 04.09.2019, 16:44

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Stellungnahme der Deutschen Atemwegsliga zum Entwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes

Die Deutsche Atemwegsliga unterstützt den Entwurf des BMG für ein „Gesetz zur Stärkung von Rehabilitationen und intensiv-pflegerischer Versorgung in der GKV“. Allerdings fordern wir
• eine Neubewertung der beatmungsmedizinischen Leistungen zur Verhinderung falscher ökonomischer Anreize,
• eine Prüfung des Weaning-Potentials mit dokumentiertem Weaning-Versuch durch ein fachkompetentes Team,
• die Prävention einer akuten Beatmung bei besonders gefährdeten Patienten. Oberstes Gebot ist der Patientenwille, sowie
• die Etablierung und flächendeckende Sicherstellung einer außerklinischen ärztlichen Versorgung anhand definierter Kriterien.


Die Deutsche Atemwegsliga unterstützt ausdrücklich den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein „Gesetz zur Stärkung von Rehabilitationen und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Die Deutsche Atemwegsliga steht zudem als Gesprächspartner für die weitere Ausarbeitung zur Verfügung.
Diesbezüglich sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. In der Abrechnung von Leistungen an Beatmungspatienten existieren ökonomische Anreize, Patienten lange invasiv zu beatmen, und zwar sowohl innerhalb des DRG-Systems bei hospitalisierten Patienten als auch in der außerklinischen Versorgung. Hier besteht ein komplexes Zusammenspiel beginnend bei der Akutbeatmung auf der Intensivstation über Versuche der Beatmungsentwöhnung bis hin zur Einleitung einer außerklinischen Beatmung bei frustraner Beatmungsentwöhnung. Der rasante Anstieg von Patienten mit außerklinischer Beatmung in den letzten Jahren ist zumindest teilweise durch diese ökonomischen Anreize zu erklären. Die Deutsche Atemwegsliga fordert eine Neubewertung der beatmungsmedizinischen Leistungen, um falsche ökonomische Anreize zu verhindern.

2. Eine Prüfung des Weaning-Potentials mit dokumentiertem Weaning-Versuch durch ein fachkompetentes Behandlungsteam ist zwingend vor Verlegung in eine außerklinische Versorgung für alle beatmeten Patienten nachzuweisen. Die Entwöhnung vom Respirator innerhalb der Klinik muss gefördert werden. Hier sind hohe Qualitätskriterien zu definieren. Eine entsprechende Fachkompetenz im Behandlungsteam muss als wichtigstes Kriterium für eine Beatmungsentwöhnung und zur Einleitung einer außerklinischen Beatmung gelten. Eine außerklinische Intensivpflege sollte primär in stationären Pflegeeinrichtungen oder entsprechend ausgestatteten Wohneinheiten erbracht werden. Eine Eins-zu-Eins-Versorgung in der eigenen Häuslichkeit sollte aber in begründeten Fällen möglich sein. Dies betrifft Kinder, aber auch erwachsene Patienten. Diesbezüglich sind klar definierte Kriterien zu etablieren.

3. Ältere Menschen, polymorbide Patienten und insbesondere solche mit zugrundeliegenden chronischen Atemwegs- und Lungenkrankheiten haben das höchste Potential, im Falle einer notwendigen akuten Beatmung langfristig vom Respirator abhängig zu bleiben. Die Prävention einer akuten Beatmung ist gerade bei diesen Patienten vordringlich. Zudem müssen solche Patienten, wenn möglich, bereits im Vorfeld über die Möglichkeiten und Konsequenzen einer drohenden Langzeitbeatmung im Falle einer akuten Beatmung aufgeklärt werden. Für Therapieentscheidungen gilt als oberstes Gebot der Patientenwille.

4. Neben einer Verbesserung der Qualität in der Beatmungspflege muss auch die außerklinische ärztliche Versorgung anhand definierter Kriterien etabliert und flächendeckend sichergestellt werden. Auch wenn hier der Behandlung von Patienten mit chronischen Atemwegs- und Lungenkrankheiten und Langzeitbeatmung insbesondere durch Fachärzte für Pneumologie eine besondere Bedeutung zukommt, sollte die Gebietsbezeichnung allein nicht als einziges Qualitätskriterium herangezogen werden. Auch hier stellt die primäre Fachkompetenz, welche anhand klarer Kriterien zu definieren ist, die wichtigste Voraussetzung für die ärztliche Betreuung von außerklinisch beatmeten Patienten dar. Vorstellbar ist eine Betreuung durch Fachärzte mit unterschiedlichen Gebietsbezeichnungen, um eine flächendeckende Versorgung in Deutschland sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.09.2019
Dr. Ulrich Kümmel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Atemwegsliga e.V.
https://idw-online.de/de/news722867
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100.000 Unterschriften gegen Spahns Reformpläne zur Intensivpflege

Beitrag von WernerSchell » 06.09.2019, 06:13

Deutsches Ärzteblatt vom 05.09.2019:
100.000 Unterschriften gegen Spahns Reformpläne zur Intensivpflege
Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mit seinem Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ eine Welle des Protests ausgelöst. Auf der... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pxdajr
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Bundesärztekammer mahnt Selbstbestimmung bei Intensivpflege an

Beitrag von WernerSchell » 12.09.2019, 06:16

Deutsches Ärzteblatt vom 10.09.2019:
Bundesärztekammer mahnt Selbstbestimmung bei Intensivpflege an
Berlin – In der Debatte um ein neues Gesetz zur Intensivpflege hat die Bundesärztekammer (BÄK) Ausnahmeregelungen für eine Versorgung von erwachsenen Beatmungspatienten in ihrem heimischen Umfeld angemahnt. Selbstbestimmung und Teilhabe für... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pxmlvw
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Versorgung von Intensivpflege- und Beatmungspatienten wird besser

Beitrag von WernerSchell » 12.09.2019, 06:53

Fachanhörung im BMG zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)
vdek: Versorgung von Intensivpflege- und Beatmungspatienten wird besser


(Berlin, 11.9.2019) Anlässlich der Fachanhörung des Reha-Intensivpflege-Stärkungsgesetzes (RISG) im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklärt die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) Ulrike Elsner:

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf die bisherigen monetären Fehlanreize zwischen der ambulanten und stationären Versorgung in der intensivpflegerischen Versorgung behoben werden. Diese haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass den schwerkranken Menschen, meist Beatmungspatienten, oft nicht die optimale medizinische Versorgung zuteilwurde und die Versorgung sich in den ambulanten Bereich, auch in nicht spezialisierte Wohn-WGs, verlagerte. Gerade unter Qualitätsgesichtspunkten ist es bei einem Krankheitsbild, bei dem es jederzeit zu lebensbedrohlichen Veränderungen kommen kann, der richtige Ansatz, die Versicherten primär in spezialisierten vollstationären Pflegeeinrichtungen zu versorgen, mit dem Ziel, sie möglichst rasch von der künstlichen Beatmung zu entwöhnen. Deshalb ist es richtig, die Versicherten jetzt von den sehr hohen Eigenanteilen in der stationären Versorgung zu entlasten und damit für sie bezahlbar zu machen. Künftig wird nur noch eine Zuzahlung von 10 Euro für maximal 28 Tage fällig.

Positiv hervorzuheben ist zudem, dass Kindern in jedem Fall eine Versorgung zu Hause ermöglicht werden soll. Ob für weitere Betroffene auf eigenen bzw. auf Wunsch der Angehörigen hin ebenfalls eine Versorgung in der häuslichen Umgebung ermöglicht wird, sollte jedoch nicht im Rahmen der im Referentenentwurf angedachten Zumutbarkeitsprüfung entschieden werden. Besser wäre es aus Sicht der Ersatzkassen, auf eine unabhängige, verpflichtende Beratung zu setzen.

Es muss unser aller Ziel sein, die schwerstkranken Menschen bestmöglich zu versorgen und Beatmungspatienten rasch zu entwöhnen. Die medizinischen Möglichkeiten werden aber derzeit insbesondere an der Schnittstelle von stationärer Akutversorgung im Krankenhaus und außerklinischer Intensivpflege nicht optimal genutzt. Gut für die Betroffenen ist daher die hier im Gesetz vorgesehene Verpflichtung, immer wieder medizinisch zu prüfen, ob Entwöhnungspotential zur Beatmung besteht.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @DieTechniker
- BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
- DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 350 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.09.2019
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
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Behindertenbeauftragter gegen Spahns Pläne für Intensivpflege

Beitrag von WernerSchell » 12.09.2019, 18:10

Deutsches Ärzteblatt vom 12.09.2019:
Behindertenbeauftragter gegen Spahns Pläne für Intensivpflege
Berlin – In die Debatte um eine Reform der Intensivpflege hat sich jetzt auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, eingeschaltet – und die Pläne scharf kritisiert. Er unterstütze die „eigentlichen Ziele,... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pxq900
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Zunehmende Inanspruchnahme von Intensivmedizin am Lebensende

Beitrag von WernerSchell » 01.10.2019, 06:17

Deutsches Ärzteblatt vom 30.09.2019:
Zunehmende Inanspruchnahme von Intensivmedizin am Lebensende
Berlin – Immer mehr Menschen erhalten in Deutschland zum Lebensende im Krankenhaus eine intensivmedizinische Behandlung. Dies zeigt eine Studie in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes, bei der DRG-Daten der Jahre 2007-2015 ausgewertet... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pynl3g
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Mängel in außerklinischer Intensivpflege

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2019, 16:49

Mängel in außerklinischer Intensivpflege
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Qualitäts- und Versorgungsmängel in der außerklinischen Intensivpflege gefährden nach Angaben der Bundesregierung die bedarfsgerechte Versorgung der Patienten und schaden der Solidargemeinschaft. Daher werde derzeit eine Reform vorbereitet, heißt es in der Antwort (19/14487 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/144/1914487.pdf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/137/1913792.pdf ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13792 ) der Grünen-Fraktion.
Die Bedeutung der außerklinischen Intensivpflege habe in der jüngeren Vergangenheit stark zugenommen. So werde eine zunehmende Zahl von Patienten aus Krankenhäusern entlassen, die weiter einen intensivpflegerischen Versorgungsbedarf hätten.
Für 2018 verzeichneten die Statistiken der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rund 19.100 Leistungsfälle in der ambulanten und rund 3.400 Fälle in der stationären Intensivpflege mit Leistungsausgaben in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro.
Zugleich gebe es deutliche Hinweise auf eine Fehlversorgung im Bereich der außerklinischen Intensivpflege. Dies betreffe insbesondere die ambulante Versorgung von Beatmungspatienten. Nach Ansicht von Experten werde das Potenzial zur Beatmungsentwöhnung oder Entfernung des Trachestomas (Kanüle zur Luftröhre) bei Patienten in der außerklinischen Intensivpflege nicht ausreichend ausgeschöpft.
Erhebliche Unterschiede in der Vergütung von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege im ambulanten beziehungsweise stationären Bereich führten überdies zu Fehlanreizen in der Leistungserbringung, heißt es in der Antwort weiter. Die ambulante Versorgung, insbesondere in der eigenen Wohnung der Patienten, erfordere wesentlich größere personelle und finanzielle Ressourcen als in vollstationären Einrichtungen.
Es lägen auch Hinweise darauf vor, dass gerade in der ambulanten Intensivpflege bei Patienten zu Hause in manchen Fällen nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt werde. Die hohe Zahl der aus Krankenhäusern entlassenen Beatmungspatienten sei ebenfalls kritisch zu bewerten.
Die gesetzliche Neuregelung ziele darauf ab, Patienten von der Beatmung zu entwöhnen sowie Betroffene, die wegen hoher Eigenanteile von einer spezialisierten stationären Pflege Abstand nähmen, zu entlasten.
Ferner gehe es darum, die Qualität der ambulanten intensivmedizinischen Versorgung durch stärkere Regulierung zu verbessern und Missbrauch zu bekämpfen. Zugleich sollen die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände einschließlich der gewünschten Wohnform angemessen berücksichtigt werden.
Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf würden derzeit ausgewertet. Erforderliche Änderungen und Klarstellungen, auch im Hinblick auf Fragen der Selbstbestimmung und Teilhabe, würden eingearbeitet. So soll die häusliche Intensivpflege weiter möglich sein.

Quelle: Mitteilung vom 04.11.2019
Deutscher Bundestag
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