BARMER-Heil- und Hilfsmittelreport 2018: Ausgaben für Physio- und Ergotherapie variieren stark

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

BARMER-Heil- und Hilfsmittelreport 2018: Ausgaben für Physio- und Ergotherapie variieren stark

Beitrag von WernerSchell » 27.01.2019, 06:53

BARMER

BARMER-Heil- und Hilfsmittelreport 2018: Ausgaben für Physio- und Ergotherapie variieren stark

Berlin, 16. Januar 2019 – Bei den Ausgaben für Physiotherapie gibt es massive regionale Unterschiede. Während sich die Therapiekosten je BARMER-Versicherten im Jahr 2017 in Bremen auf 54,74 Euro beliefen, waren sie in Berlin mit 89,45 Euro um 63 Prozent höher. Bundesweit betrugen die Kosten je BARMER-Versicherten 68,33 Euro. Das geht aus dem BARMER-Heil- und Hilfsmittelreport 2018 hervor. „Die unterschiedlich hohen Ausgaben für die Physiotherapie sind rein medizinisch nicht erklärbar. Das unterschiedliche Verordnungsverhalten der Ärztinnen und Ärzte oder verschiedenartige Angebotsstrukturen könnten eine zentrale Rolle spielen“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandvorsitzender der BARMER. Nun seien weitere Analysen erforderlich, um die Ursachen der Kostendifferenzen bei Krankengymnastik, Lymphdrainagen und Massagen näher zu beleuchten. Dies sei auch deshalb erforderlich, da rund Dreiviertel aller Heilmittelkosten auf die Physiotherapie entfielen.

Steigende Ausgaben für Heil- und Hilfsmittel

Laut dem Report der BARMER wuchsen die gesamten Aufwendungen für die Heilmittel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie in den Jahren 2015 bis 2017 um sechs Prozent auf zuletzt 855 Millionen Euro. Bei Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Krankenbetten oder Atemgeräten war der Zuwachs noch deutlich stärker. Hier bedeutet der Anstieg auf 1,05 Milliarden Euro im Jahr 2017 ein Plus von 12,1 Prozent seit dem Jahr 2015. „Auch in Zukunft werden die Kosten bei der Heil- und Hilfsmittelversorgung weiter ansteigen. Bereits für das Jahr 2018 hatten die Ersatzkassen Preissteigerungen von über 15 Prozent vereinbart. Durch die geplanten Gesetzesänderungen werden die Ausgaben allein bei den Heilmitteln wiederum im dreistelligen Millionenbereich anwachsen“, sagt Straub. So sehe das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor, die Vergütungen für Therapeuten im Heilmittelbereich auf dem bundesweit höchsten Niveau zu vereinheitlichen. Hinzu komme die mit dem TSVG gleichfalls geplante dauerhafte Loslösung der Therapeutenvergütungen von der sogenannten Grundlohnsteigerung. Dieses Prinzip soll eigentlich dafür sorgen, dass Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht schneller steigen als die Löhne und Gehälter. „Die Zukunft wird zeigen, ob die Vergütungserhöhungen der Vergangenheit sowie die gesetzlich geplanten Anhebungen zu steigenden Arbeitsentgelten der angestellten Therapeuten führen. Nur so würden sie dem von den Leistungserbringern beklagten Fachkräftemangel entgegenwirken“, sagt Straub. Damit könnten dann auch die Patientinnen und Patienten von den Mehrausgaben der Kassen profitieren.

Ergotherapie-Kosten variieren um mehr als 100 Prozent je nach Region

Wie aus dem BARMER-Report hervorgeht, steigt der Bedarf an Heil- und Hilfsmitteln generell mit dem Lebensalter stetig an. Der entgegengesetzte Trend zeigt sich jedoch bei der Ergotherapie. Hier bekommen fünf- bis neunjährige Jungen mit Abstand die meisten Leistungen. Im Jahr 2017 traf dies auf 9,31 Prozent der Jungen und 3,84 Prozent der gleichaltrigen Mädchen zu, die bei der BARMER versichert waren. „Die Ergotherapie hilft offenbar, Defizite in der kindlichen Entwicklung auszugleichen, die bei Jungen besonders ausgeprägt sind“, so Straub. Warum vor allem Jungen ergotherapeutische Leistungen erhielten, sei ebenso eine Frage für weitere Analysen wie die regionalen Kostenunterschiede. So variieren die Ergotherapie-Ausgaben laut Report je BARMER-Versicherten zwischen 9,02 Euro in Bremen und 19,14 Euro in Sachsen. Das entspricht einem Unterschied um 112 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2019
Presseabteilung der BARMER
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 30 04 99 14 21
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 30 04 99 80 31
E-Mail: presse@barmer.de

Downloads
BARMER Heil- und Hilfsmittelreport 2018 - Die komplette Studie als PDF 7,73 MB > https://www.barmer.de/blob/176380/d1968 ... t-2018.pdf
Grafik: Physiotherapie-Ausgaben - 368,78 KB > https://www.barmer.de/blob/176378/1bb48 ... grafik.jpg
Pressemitteilung Heil- und Hilfsmittelreport 2018 236,08 KB > https://www.barmer.de/blob/176390/3ee3c ... report.pdf

Bild
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Hilfsmittel abgelehnt – was tun?

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2021, 07:08

Bild

Hilfsmittel abgelehnt – was tun?

Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps und informiert bis Ende November in kostenlosen Online-Veranstaltungen


Bild


Menschen, die Unterstützung beim Gehen brauchen, nicht mehr gut hören können oder unter Inkontinenz leiden, haben häufig Anspruch auf ein Hilfsmittel. In der Arztpraxis erhalten sie ein Rezept, etwa für Rollatoren, Hörhilfen, Schuheinlagen oder Kompressionsstrümpfe. Das Sanitätshaus, die Apotheke oder der Hörgeräteakustiker empfehlen dann ein bestimmtes Hilfsmittel und beantragen dies bei der Krankenkasse, die es genehmigen muss. Doch was ist zu tun, wenn die Krankenkasse das Hilfsmittel ablehnt? Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps und beantwortet Fragen zum Thema Hilfsmittel an lokalen Aktionstagen bis Ende November 2021.

• Was tun, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?
Die Krankenkasse gewährt nur Hilfsmittel, die medizinisch erforderlich sind. Was das genau heißt, wird im Einzelfall geprüft. Wird das Hilfsmittel abgelehnt, können Betroffene bei der Krankenkasse Widerspruch einlegen – und zwar innerhalb von einem Monat. Diese Frist kann auch dadurch gewahrt werden, dass man die Kasse schriftlich zunächst ohne Begründung über den Widerspruch informiert. Für die Begründung bleibt dann mehr Zeit, zum Beispiel um mit der Arztpraxis Rücksprache zu halten.
• Lohnt sich ein Kauf auf eigene Kosten?
Es kommt vor, dass Versicherte das Hilfsmittel direkt auf eigene Kosten kaufen möchten. Hierfür wählen viele den Weg über das Internet. Dies ist nur dann ratsam, wenn ganz klar ist, welches Hilfsmittel genau benötigt wird und man es vielleicht schon ausprobiert hat. In jedem Fall sollte man die Webseiten genau prüfen, die AGB lesen und die Preise vergleichen. Achtung: Einige Geräte werden in mehreren Teilen geliefert und müssen eventuell selbst zusammengebaut werden.
• Befreiung von der Zuzahlung:
Bei Hilfsmitteln fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung an, die selbst getragen werden muss. Damit Betroffene nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen. Sind diese erreicht, kann man sich für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreien lassen. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1%.

Weiterführende Infos und Links:
• Die Verbraucherzentrale NRW beantwortet diese und weitere Fragen zusammen mit externen Fachleuten in kostenlosen Online-Veranstaltungen bis 30. November 2021. Hier gibt es die Auflistung der Termine in den lokalen Beratungsstellen: https://verbraucherzentrale.nrw/aktions ... ilfsmittel.
Die Infoveranstaltungen finden in einem digitalen Videokonferenzraum der Software Zoom statt.
• Beispiele für die Berechnung der Belastungsgrenze bietet die VZ NRW hier: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/11108

Für weitere Informationen:
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw
--
Quelle: Pressemitteilung vom 04.11.2021
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216

Attachments
VZ NRW/adpic
Tipp 44b Aktionswoche Hilfsmittel.jpg > https://cache.pressmailing.net/content/ ... fa41f/Tipp 44b Aktionswoche Hilfsmittel.jpg
Tipp 44b Aktionswoche Hilfsmittel-red.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... aa32d/Tipp 44b Aktionswoch~Hilfsmittel-red.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt