Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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IN KRANKENHÄUSERN FEHLEN RUND 100.000 PFLEGE-STELLEN – GESETZESVORSCHLÄGE DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS GREIFEN ZU KURZ

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2018, 12:26

Aus Forum:
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Forscher macht Alternativvorschläge
STUDIE: IN KRANKENHÄUSERN FEHLEN RUND 100.000 PFLEGE-STELLEN – GESETZESVORSCHLÄGE DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS GREIFEN ZU KURZ

Im Pflegedienst deutscher Krankenhäuser fehlen schätzungsweise gut 100.000 Vollzeitstellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise. Zwei geplante Gesetzesregelungen aus dem Haus von Gesundheitsminister Jens Spahn sollen nun für „ausreichend“ Pflegepersonal sorgen. Die vorliegenden Entwürfe des Bundesgesundheitsministeriums werden die große Personallücke aber nicht schließen, zeigt die Studie von Prof Dr. Michael Simon, Pflegeexperte von der Hochschule Hannover.

So setze die geplante „Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung“ (PpUGV) „die Linie der vorherigen Regierungen fort und verweigert Vorgaben, die eine bedarfsgerechte Personalbesetzung zum Ziel haben“, kritisiert Simon. Der vorliegende BMG-Entwurf für ein „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“ (PpSG) enthält nach Analyse des Forschers zwar einige positive Ansätze. Allerdings gehe er an einem entscheidenden Punkt in die falsche Richtung: Er nutze nicht die vorhandenen Möglichkeiten, den Personalbedarf realitätsnah auf Basis der in den Krankenhäusern behandelten Patienten zu erheben. Statt dessen beziehe er sich auf pauschale Kostengrößen, die unabhängig vom realen Pflege- und Personalbedarf kalkuliert werden. „Ein solches System kann somit bestenfalls nur die bestehende Personalbesetzung reproduzieren. Und das heißt im Fall des Pflegedienstes, die bestehende Unterbesetzung festzuschreiben“, warnt der Wissenschaftler, der am kommenden Mittwoch bei einer Expertenanhörung im Bundestag zu den Gesetzentwürfen Stellung nehmen wird. In seiner Studie skizziert Simon auch Alternativmodelle. Sie stützen sich auf Datenerhebungen, die in den 1990er Jahren bereits flächendeckend in deutschen Krankenhäusern durchgeführt worden sind.

Über mehr als zwei Jahrzehnte stand die Kostendämpfung bei der pflegerischen Ausstattung in deutschen Kliniken absolut im Vordergrund, zeigt Simons Analyse: Während die Zahl der behandelten Fälle im Krankenhaus seit Anfang der 1990er Jahre um mehr als 20 Prozent gestiegen ist und vermehrt betagte Patienten mit erhöhtem Pflegebedarf ins Krankenhaus kommen, wurden in den Jahren zwischen 2002 und 2007 rund 33.000 Arbeitsplätze in der Pflege gestrichen. Ein wesentlicher Treiber dafür war die Einführung eng kalkulierter Fallpauschalen. Auch wenn sich der Trend mittlerweile gedreht hat, bleibt eine enorme Lücke.

Wie groß sie näherungsweise ist, berechnet der Pflegeexperte, indem er auf Daten aus der Pflege-Personalrechnung (PPR) zurückgreift. Für die PPR mussten in den 1990er Jahren alle Krankenhäuser nach einem einheitlichen Verfahren erheben, wie groß der Pflegebedarf der Patienten auf ihren Stationen war. So ließ sich realitätsnah und detailliert berechnen, wie viel Personal notwendig ist. Schon damals ergab sich ein beträchtlicher Mehrbedarf von rund 60.000 Stellen. 1996 wurde die PPR auf Betreiben der Krankenkassen ausgesetzt – in vielen Häusern werde sie für die interne Einsatzplanung aber nach wie vor verwendet und genieße hohe Akzeptanz, stellt Simon in der Studie fest.

Der Forscher hat auf PPR-Basis fortgeschrieben, wie sich Stellenzuwächse und -abbau zwischen 1993 und 2016 auf die Personalsituation ausgewirkt haben und zusätzlich kalkuliert, welche Folgen die Zuwächse bei der Patientenzahl und die demografischen Veränderungen hatten. Ergebnis seiner Schätzung: 2016 fehlten im Pflegedienst der Krankenhäuser bundesweit mindestens 108.000 Vollzeitkräfte. Für die im Pflegedienst Beschäftigten sei damit oft eine Überlastung vorprogrammiert, erklärt der Experte. Viele reagieren darauf, indem sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder die Krankenhäuser verlassen, was Personalengpässe wiederum verschärfe. Für kranke Menschen könnten die Konsequenzen dramatisch sein: „Wenn notwendige Prophylaxen nicht ausreichend durchgeführt werden können oder die Überwachung von Patienten in kritischen Situationen, beispielsweise nach einer Operation, nicht ausreichend gewährleistet ist, kommt es zu Komplikationen oder werden schwere Komplikationen zu spät erkannt.“

Deshalb sei es absolut richtig, dass die Bundesregierung nun gegensteuern wolle, betont Simon. Allerdings müsse das mit den richtigen Instrumenten geschehen, um mehr zu leisten als geringfügige Verbesserungen. Die vorliegenden Entwürfe wiesen große Defizite auf. So sei die in der PpUGV definierte Untergrenze viel zu niedrig. Der Verordnungsentwurf verlange nämlich lediglich, dass das Viertel der Krankenhäuser mit der schlechtesten Personalausstattung auf das Niveau an der Grenze zum zweitschlechtesten Viertel aufstockt und die dabei erreichte Marke danach von keiner Klinik mehr unterschritten wird. Zudem soll die Untergrenze nur für Stationen der Intensivmedizin, der Geriatrie, der Unfallchirurgie und der Kardiologie gelten, was dem Bedarf und dem fächerübergreifenden Ansatz in vielen Kliniken längst nicht gerecht werde.

Positiver wertet der Forscher die grundsätzliche Stoßrichtung des PpSG. So sei es wichtig, dass in Zukunft Tariferhöhungen voll refinanziert und der Druck auf die Finanzierung der Pflege gemildert werde, indem das Budget dafür aus den Fallpauschalen ausgegliedert werden soll. Allerdings sehe das geplante Gesetz kein geeignetes Instrumentarium vor, um alternativ den wirklichen Bedarf in der Pflege zu ermitteln. Stattdessen bleibe es auf der Ebene abstrakter Pauschalen, die die reale Situation um so schlechter abbilden, je weniger sie sich an einzelnen Kliniken und stattdessen an regionalen oder bundesweiten Durchschnitten orientieren. Ein gravierendes Defizit, zumal es mit der PPR eine wirklichkeitsnahe Methode und bereits erprobte Methode gebe.

In seinen Alternativmodellen schlägt Simon daher vor, die PPR flächendeckend zu reaktivieren und zum Maßstab für die notwendige Personalausstattung auf allen Stationen zu machen. Dazu müsste das erprobte Instrument weiterentwickelt und an die aktuelle Situation angepasst werden, schließlich hat sich das demografische Profil der Patientinnen und Patienten ebenso verändert wie das Therapiespektrum. Dafür veranschlagt der Forscher mindestens zwei Jahre, weshalb die Umsetzung rasch beginnen sollte. Da sich die Möglichkeiten der Datenverarbeitung und die IT in Kliniken fortentwickelt haben, sei die Erhebung und Analyse der für die Personalplanung nötigen Daten erheblich leichter als noch in den 1990er Jahren. Und Aufsichtsbehörden könnten künftig ohne großen Aufwand kontrollieren, ob Kliniken den nötigen Personalschlüssel wirklich erfüllen – zum Wohle von Patienten und Beschäftigten.

Weitere Informationen:
Michael Simon: Von der Unterbesetzung in der Krankenhauspflege zur bedarfsgerechten Personalausstattung. Eine kritische Analyse der aktuellen Reformpläne für die Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser und Vorstellung zweier Alternativmodelle (pdf). Working Paper der Abteilung Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 96, Oktober 2018.

Kontakt
Dr. Dorothea Voss
Leiterin Abteilung Forschungsförderung
Rainer Jung
Leiter Pressestelle

Quelle: Pressemitteilung vom 08.10.2018
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40476 Düsseldorf
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In den sozialen Netzwerken wurde von mir folgendes Statement gepostet:
"IN KRANKENHÄUSERN FEHLEN RUND 100.000 PFLEGE-STELLEN – GESETZESVORSCHLÄGE DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS GREIFEN ZU KURZ." - Dies ergibt sich aus einer Studie der Heinrich-Boeckler-Stiftung vom 08.10.2018. > viewtopic.php?f=3&t=22873 Damit werden meine jahrelangen Forderungen gestützt und meine Kritik vom 06.07.2018 am PpSG voll bestätigt. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072018.pdf
Werner Schell
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Spahns bisherige Pläne schließen Personallücke in der Pflege nicht

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2018, 12:56

0842 / 8. Oktober 2018
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Spahns bisherige Pläne schließen Personallücke in der Pflege nicht

„Die Gesetze aus dem Hause Spahn sind nicht zu Ende gedacht. Das zeigt auch diese Studie“, erklärt Pia Zimmermann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Pflegepolitik, angesichts einer Analyse der Hans-Böckler-Stiftung zu den Reformplänen des Gesundheitsministeriums, der zufolge die aktuellen Gesetzesvorschläge die Personallücke in der Pflege nicht schließen können. Zimmermann weiter:

„DIE LINKE hat bereits deutlich gemacht, was zusätzlich zum Pflegepersonalstärkungsgesetz notwendig ist, um die Situation der Pflege wirklich zu verbessern. So fordern wir beispielsweise die sofortige Einführung verbindlicher Personalschlüssel in der Altenpflege und die Umwandlung des Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds. Spahn hat vor ein paar Tagen selbst angekündigt, das Gesetz ergänzen zu wollen, so dass auch Angestellte in ambulanten Pflegediensten einen Anspruch auf tarifliche Bezahlung haben. Bislang warten wir noch auf die Umsetzung dieser Ankündigung. Unser Antrag, die tarifliche Bezahlung der ambulanten Pflegekräfte sicherzustellen, liegt bereits vor. DIE LINKE begrüßt es außerordentlich, wenn die Regierung sich unseren Forderungen anschließt.“

F.d.R. Christian Posselt
-----------------------------------------------------------------------------------------
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Caroline Heptner Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/576 92 455 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Pflegepersonalstärkungsgesetz - Krankenhäuser fordern Korrekturen und Nachbesserungen

Beitrag von WernerSchell » 09.10.2018, 12:00

DKG zur Anhörung zum Pflegepersonalstärkungsgesetz
Krankenhäuser fordern Korrekturen und Nachbesserungen


Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geht mit Erwartungen zu Korrekturen und Nachbesserungen in die morgen stattfindende Anhörung zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Das Reformgesetz hat eine grundsätzlich positive konzeptionelle Ausrichtung. "Die Rahmenbedingungen für die Finanzierung für ca. 400.000 Pflegekräfte in den Krankenhäusern und für den weiteren Personalaufbau in der Pflege einschließlich Förderung der Ausbildung werden über die verschiedensten Instrumente verbessert. An einigen Stellen geschieht dies aber nur halbherzig. Zudem greift die Konzentration auf die Förderung der Pflege zu kurz. Die Finanzierung des gesamten Personals eines Krankenhauses muss besser abgesichert werden", erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Völlig inakzeptabel ist deshalb die im Gesetzentwurf vorgesehene Streichung von 500 Millionen Euro, die die Krankenhäuser seit Jahren über den sogenannten Pflegezuschlag erhalten. Die für die Pflege vorgesehenen Verbesserungen rechtfertigen die Kürzung der 500 Millionen Euro in keinster Weise. "Die Krankenhäuser brauchen die 500 Millionen Euro für pflegeentlastende Maßnahmen. Würde an der Kürzung festgehalten, müssten die Krankenhäuser alle Verbesserungen, die die Koalition verspricht, letztlich aus eigenen Mitteln finanzieren. Von der Kürzung betroffen wären alle Krankenhäuser Deutschlands", so Baum.

Nachbesserungsbedarf sehen die Kliniken beim Tarifausgleich. Die vorgesehene Festlegung, dass der vollständige Tarifausgleich ausschließlich für Pflegekräfte gilt, reicht nicht aus. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine vollständige Refinanzierung nicht für Berufsgruppen wie Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten oder pflegeentlastende Dienste gelten soll. Es darf keine Diskriminierung einzelner Berufsgruppen geben", forderte der DKG-Hauptgeschäftsführer.

Auch bei der vorgesehenen Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen sieht die DKG Bedarf für flankierende Instrumente. Wenn ca. 15 Milliarden Euro nicht mehr über die Fallpauschalen, sondern über vor Ort zu verhandelnde hausindividuelle Pflegebudgets finanziert werden sollen, sind Übergangsregelungen erforderlich. Dabei sind die hausindividuelle Pflegepersonalausstattung und der hausindividuell organisierte Personalmix zu berücksichtigen. Auch muss bei der Umstellung berücksichtigt werden, dass viele Krankenhäuser bereits in der Vergangenheit pflegeunterstützende und entlastende Personal- und Investitionsmaßnahmen getroffen haben. "Notwendig ist ein Überführungszeitraum von mindestens drei Jahren, in denen Budgetabsenkungen infolge der Umfinanzierung auf maximal ein Prozent des Budgets begrenzt werden müssen. Die Umfinanzierung der Pflege ohne Schutzbedingungen wäre nicht zu verantworten", erklärte Baum.

Die Krankenhäuser begrüßen ausdrücklich, dass die Koalitionsfraktionen gesetzliche Änderungen planen, die die rückwirkende Geltendmachung von Rechnungskürzungen durch die Krankenkassen begrenzen. Ergänzend notwendig ist aber auch ein Schutz der Krankenhäuser vor geradezu beliebig von den Krankenkassen durchführbarer Verrechnungen streitig gestellter Abrechnungen mit dem Vergütungsanspruch des Krankenhauses für laufende Behandlungsfälle. Die DKG schätzt, dass mehrere Milliarden Euro über diesen Weg unberechtigt einbehalten werden und fordert einen gesetzlichen Ausschluss der Verrechnungsmöglichkeiten.

In vielen weiteren Punkten hat die DKG in das parlamentarische Verfahren Änderungsvorschläge eingebracht. Dazu gehört insbesondere der Verzicht auf die Kürzungen bei Krankenhäusern, die die überzogenen Anforderungen des G-BA-Notfallstufenkonzeptes noch nicht erfüllen. Weil sachlich nicht zielführend, fordert die DKG das Konzept, des im Gesetzentwurf vorgesehenen Pflegepersonalquotienten, der für jedes der 1.700 Akutkrankenhäuser eine globale über alle Bereiche des Krankenhauses ermittelte statistische Pflegeuntergrenze vorgibt, nicht weiter zu verfolgen.

Die wichtigsten Änderungsbedarfe am Pflegepersonalstärkungsgesetz im Überblick:

- Die Mittel aus dem Pflegezuschlag müssen den Krankenhäusern als allgemeine Finanzmittel dauerhaft erhalten bleiben.
- Der im Gesetzentwurf nur für die Beschäftigten in der Pflege vorgesehene Tarifausgleich muss auf alle Berufsgruppen im Krankenhaus ausgeweitet und auf die tatsächliche Entwicklung der Landesbasisfallwerte bezogen werden. Es ist nicht vermittelbar, dass die Krankenhäuser die Tarifsteigerungen für andere Berufsgruppen im Krankenhaus (z. B. Hebammen, Physiotherapeuten und Ärzte) nicht in gleicher Weise refinanziert bekommen.
- Bei der Einführung des Pflegebudgets im Jahr 2020 müssen pflegeunterstützende und -entlastende Maßnahmen der Vergangenheit geltend gemacht werden können, falls ein Krankenhaus ansonsten Mittel verlieren würde. Erforderlich ist zudem eine Konvergenzphase mit Kappungsgrenze, um Krankenhäuser gegen existenzbedrohliche Budgetabsenkungen abzusichern.
- Die Refinanzierung der zukünftigen Pflegebudgets sollte über tagesgleiche Pflegesätze und nicht über einen aus der DRG-Kalkulation abzuleitenden Pflegeerlöskatalog erfolgen. Ansonsten würden die Fehlsteuerungseffekte des bestehenden Systems weiter fortgeführt.
- Die Krankenhäuser begrüßen, dass der Gesetzentwurf für die Mehrkosten zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Teilnahme am G-BA Notfallstufenkonzept zusätzliche Mittel ohne Verrechnung mit den Landesbasisfallwerten grundsätzlich ermöglicht. Allerdings sollten die Zuschläge gesetzlich festgelegt werden, um zeitnah eine bessere Finanzierung der Vorhaltekosten zu erreichen. Auf neue Abschläge ist grundsätzlich zu verzichten.
- Die Krankenhäuser begrüßen die vorgesehene gesetzliche Festlegung zum Fixkostendegressionsabschlag. Allerdings sollten auch Geburtsleistungen sowie Leistungssteigerungen bei zusätzlichen Kapazitäten aufgrund der Krankenhausplanung oder des Investitionsprogramms des Landes in den gesetzlichen Ausnahmekatalog aufgenommen werden.
- Ergänzend zu den im Gesetzentwurf angesprochenen Regelungen erfordert die aktuelle BSG-Rechtsprechung eine gesetzliche Klarstellung, damit Änderungen von Abrechnungsregelungen, die auf der Feststellung eines Gerichtes beruhen, nicht länger bis zu 4 Jahren rückwirkend zu Kürzungen von Rechnungen längst abgeschlossener Behandlungsfälle führen. Zudem muss das BMG legitimiert werden, unterjährig Klarstellungen zu OPS-Codes vornehmen zu können.

Dateien
• 2018-10-09_PM_DKG zur Anhörung zum Pflegepersonalstärkungsgesetz PPSG. (docx, 64 KB) > https://www.dkgev.de/media/file/98681.2 ... _PPSG.docx
• 2018-10-09_PM_DKG zur Anhörung zum Pflegepersonalstärkungsgesetz PPSG (pdf, 69 KB) > https://www.dkgev.de/media/file/98691.2 ... z_PPSG.pdf

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Kontakt:

Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1023 / - 1024

Sekretariat
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Tel. (030) 3 98 01 -1021
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Pflegestärkungsgesetz - Arbeitgebern passt die ganze Pflege-Reform nicht

Beitrag von WernerSchell » 10.10.2018, 06:17

Ärzte Zeitung vom 10.10.2018:
Pflegestärkungsgesetz
Arbeitgebern passt die ganze Pflege-Reform nicht

Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss werden am Mittwoch verschiedene Sichtweisen auf den Entwurf für das Pflegestärkungsgesetz aufeinanderprallen - doch das Lob überwiegt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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Umfassender Blick auf Pflege notwendig

Beitrag von WernerSchell » 10.10.2018, 09:23

Umfassender Blick auf Pflege notwendig
vzbv-Stellungnahme zum Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes


Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes ist in seiner Ausrichtung grundsätzlich positiv zu bewerten. Es lässt aber leider ein Gesamtkonzept für die strukturellen Probleme der Pflege in Deutschland vermissen. – So der vzbv in seiner Stellungnahme zur Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestag am heutigen Mittwoch.

Der vzbv erkennt die Bedeutung von Personaluntergrenzen im Krankenhaus an. Hierzu bedarf es jedoch einer konsequenten Umsetzung, insbesondere die Ausweitung auf alle bettenführenden Abteilungen.

Die Schaffung von zusätzlichen Stellen in der Altenpflege begrüßt der vzbv. Nicht berücksichtigt ist hierbei bedauerlicherweise die ambulante Pflege vor Ort.

Das finanzielle Risiko des Ausgabenanstieges für die notwendige Stärkung der Altenpflege liegt bisher primär beim Verbraucher. Nach Ansicht des vzbv müssen die Leistungen der Pflegeversicherung angepasst werden und gezielt Bundeszuschüsse für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe eingesetzt werden.

Die detaillierte Analyse des Entwurfs mit allen Forderungen des vzbv hier > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d/d.pdf?o ... sohufrsi11

Quelle: Pressemitteilung vom 10.10.2018
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Pressestelle
Markgrafenstr. 66
10969 Berlin
Tel.: (030) 25 800-525
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Gegen Lohndumping: Herr Minister, halten Sie Wort!

Beitrag von WernerSchell » 10.10.2018, 09:25

VKAD- DEVAP-Pressemeldung vom 10.10.2018

Gegen Lohndumping: Herr Minister, halten Sie Wort!

Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) fordern die beiden kirchlichen Fachverbände für Altenhilfe VKAD und DEVAP die politisch Verantwortlichen auf, ihre abgegebenen Versprechen einzuhalten.

„Vor zwei Wochen kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in den Medien an, per Gesetz für eine bessere Bezahlung der Mitarbeitenden ambulanter Pflegedienste sorgen zu wollen. Das hat unsere Sozialstationen elektrisiert. Seither erreichten uns viele Nachfragen. Als Verband freuen wir uns sehr, dass die Bundespolitik hier endlich handeln und das enorme Engagement der Pflegekräfte honorieren will“, erklärt Eva-Maria Güthoff, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD). „Allerdings liegen uns außer medialen Absichtserklärungen immer noch keine konkreten Gesetzesentwürfe vor. Unsere Pflegekräfte fürchten nun, dass sie am Ende doch, wie so oft, wieder leer ausgehen. Das würde die Politikverdrossenheit weiter fördern!“, sorgt sich Eva-Maria Güthoff.

Die Mitglieder der Diakonie und der Caritas zahlen bundesweit die höchsten Tarife im stationären und ambulanten Altenhilfebereich. VKAD und DEVAP fordern die gesetzliche Regelung für eine tarifliche Vergütung im SGB V analog zum SGB XI schon seit Jahren. „Gerne stehen wir als Ansprechpartner für eine entsprechende Umsetzung zur Verfügung“, so Nicolas Basse, Geschäftsführer des DEVAP. „Es wäre ein Signal der Wertschätzung für alle Pflegekräfte im ambulanten Dienst, wenn den Worten nun Taten folgten“, fügt Basse zu.

Das gerade im Entstehen begriffene Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz bietet sich für das Schließen der bisherigen Gesetzeslücke an.

Hintergrund für die Redaktionen:
Die beiden großen kirchlichen Fachverbände für Altenarbeit und Pflege DEVAP und VKAD setzen sich auf Bundesebene seit Jahrzehnten für die Belange der Altenhilfe in Deutschland ein. Die Bundesfachverbände vertreten über 2.200 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, über 1.500 ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste, rund 200 Altenpflege¬schulen mit der entsprechenden Zahl an Ausbildungsplätzen sowie zahlreiche Altentages¬stätten, Initiativen und Selbsthilfegruppen.

Quelle: pressemitteilung vom 10.10.2018
Kontakt:
Eva-Maria Güthoff, stellvertretende Vorsitzende VKAD
E-Mail: guethoff@caritas-dcvhildesheim.de
Tel.: 05121/ 938-165

Kontakt:
Nicolas Basse, Geschäftsführer,
E-Mail: basse@devap.de
Telefon: 030 83001-277
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Expertenkritik an Pflegesofortprogramm

Beitrag von WernerSchell » 10.10.2018, 17:36

Expertenkritik an Pflegesofortprogramm
Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/4453 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904453.pdf ) stößt bei Gesundheitsverbänden auf einige Bedenken. Zwar wird die Intention begrüßt, das Pflegepersonal in der stationären Kranken- und Altenpflege aufzustocken, allerdings werden die dazu vorgesehenen Methoden kritisch hinterfragt. Das zeigte sich bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch im Bundestag sowie in den schriftlichen Stellungnahmen der Experten.
Auch warnen Fachverbände davor, die unterschiedlichen Pflegebereiche gegeneinander auszuspielen. Befürchtet werden vor allem Nachteile für die Altenpflege und die ambulante Pflege gegenüber der Krankenhauspflege.
Der Gesetzentwurf ist nach Ansicht des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) zu einseitig auf Verbesserungen in der vollstationären Pflege ausgerichtet. Um die Lage zu verbessern, müsse es auch im teilstationären und ambulanten Bereich mehr Pflegekräfte geben. Angesichts des Fachkräftemangels sei mit einer Umverteilung auf Kosten der beiden Bereiche zu rechnen. Es dürfe kein Keil zwischen die Versorgungsbereiche der Pflege getrieben werden. Das Sofortprogramm müsse für die ganze Pflege gelten.
Der Sozialverband VdK ging auf die steigenden Eigenanteile in Pflegeheimen ein. Höhere Vergütungen der Fachkräfte in der vollstationären Pflege führten "zu wahrhaften Kostenexplosionen für die Pflegehaushalte" und in der ambulanten Pflege gegebenenfalls zu einer Unterversorgung. Der Anstieg der Eigenanteile müsse schnellstens gestoppt und zurückgeführt werden. Die 13.000 zusätzlichen Stellen in der Altenpflege reichten zudem für eine adäquate Versorgung nicht aus.
Allein für die medizinische Behandlungspflege müssten jährlich mehrere Milliarden Euro veranschlagt werden. Die genannten 640 Millionen Euro, die als Kompensation aus dem GKV-System gedacht seien, können laut VdK nur ein erster Schritt sein. Zudem dürfe das Ziel einer vollständigen Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege durch die GKV nicht aus den Augen verloren werden. Der Pauschalzuschlag der GKV löse das Problem nicht. Für die Fachkräfte in den mehr als 13.000 ambulanten Pflegediensten sei gar keine Entlastung geplant. Ein Sprecher der GKV wies in der Anhörung darauf hin, dass eine komplette Kostenverlagerung der medizinischen Behandlungspflege in die GKV drei Milliarden Euro kosten würde.
Mehrere Verbände warnten davor, in Pflegeheimen nicht verfügbare Fachkräfte nach drei Monaten der Suche durch Hilfskräfte zu ersetzen. Dies sei in der anspruchsvollen medizinischen Behandlungspflege, die von dem Stellenförderprogramm vor allem profitieren solle, nicht vertretbar.
Der AOK-Bundesverband kritisierte die geplante Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (DRG) im Krankenhaus. Die Rückkehr zur Selbstkostendeckung sei nicht nachvollziehbar, weil mit dem DRG-System erst die nötige finanzielle Transparenz hergestellt werde. Eine sachgerechte Verwendung der DRG-Pflegeerlöse könne auch erreicht werden, ohne das ganze System zu zerschlagen, etwa über eine Neuberechnung der DRGs.
Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte hingegen, mit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRG's werde die Grundlage gelegt für eine bessere Personalverfügbarkeit und bessere Arbeitsbedingungen und somit für die Qualität der Versorgung. Die "Systemkorrektur" könne aber nur gelingen, wenn sie für alle Gesundheitsberufe in Kliniken gelte, einschließlich des Tarifausgleichs ab 2018.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wandte sich gegen die Streichung des Pflegezuschlags im Umfang von bisher 500 Millionen Euro pro Jahr ab 2020. Damit würden die Kliniken in ihren Möglichkeiten zur Stärkung der Pflege geschwächt. Die vorgesehenen Verbesserungen für das Pflegepersonal müssten weitgehend aus dem Mittelbestand der Häuser genommen werden. Die DKG forderte, den Pflegezuschlag dauerhaft zu erhalten. Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes nannte in der Anhörung die Argumente der DKG nicht nachvollziehbar. Wenn die Krankenhauspflege künftig vollständig refinanziert werde, sei der Pflegezuschlag nicht mehr nötig.
Die geplante Methode zur Ermittlung des Personalbedarfs in der Klinikpflege wird vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) abgelehnt. Ein Personalquotient könne die Versorgungsqualität nicht verbessern. Nötig sei ein fundiertes Personalbemessungsverfahren, das sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientiere. Dazu gebe es bereits Instrumente wie die Pflegepersonalregelung (PPR) und die Psychiatrie Personalverordnung (Psych-PV).
Die Ökonomin Susanna Kochskämper mahnte in der Anhörung, angesichts steigender Kosten in der Pflege müsse über die künftige Finanzierung und Lastenverteilung neu beraten werden. Auch ein Sprecher der Deutschen Stiftung Patientenschutz forderte ein Gesamtkonzept zur Finanzierung der Pflege.
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht zahlreiche Initiativen vor. So sollen in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden. Je nach Größe erhalten die Pflegeeinrichtungen zwischen einer halben und zwei Pflegestellen zusätzlich.
Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser werden ab 2020 aus den Fallpauschalen herausgenommen und auf eine krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Zudem wird ab 2020 erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt.
Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle im Krankenhaus wird künftig vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Bereits für das Jahr 2018 sollen rückwirkend auch Tarifsteigerungen für Pflegekräfte im Krankenhaus voll refinanziert werden.

Quelle: Mitteilung vom 10.10.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat eine schriftliche Stellungnahme zum Pflege-Reformpaket abgegeben und auch dem Bundestag bzw. den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses übermittelt. Insoweit gibt es folgende Informationen:
• "Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)" - Pro Pflege - hat zum Referentenentwurf eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt! Tenor: Die vorgesehenen Regelungen reichen nicht, um den Pflegenotstand aufzulösen! > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072018.pdf - Dazu ergänzend mein ("Brand") Brief an die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, vom 20.07.2018. > viewtopic.php?f=4&t=22801
Meine Beteiligung an den Beratungen im Bundestag am 10.10.2018 als Einzelsachverständiger war wegen dringender anderweitiger Verpflichtungen nicht möglich. - Werner Schell
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Verbindliche Personalschlüssel für Heime müssen vorab gestaltet werden

Beitrag von WernerSchell » 10.10.2018, 17:59

0851 / 10. Oktober 2018
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Höhere Pflegebeiträge für bessere Renditen

„Die private Pflegewirtschaft steht in den Startlöchern, um die erhöhten Pflegebeiträge einzustreichen“, empört sich Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Beschluss des Bundeskabinetts, die Beträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte anzuheben. Zimmermann weiter:

„Ohne einen Paradigmenwechsel in der Pflegepolitik kann das zusätzliche Geld gar nicht da ankommen, wo es dringend gebraucht wird. Die privaten Anbieter haben im Pflegemarkt längst rentable Investitionsobjekte gefunden. Sie werben mit zweistelligen Renditen. Für sie gibt es überhaupt keine Notwendigkeit, das zusätzliche Geld in gute Pflege zu investieren.

So lange es keine verbindlichen Personalschlüssel für die Pflegeheime gibt, werden Pflegekräfte als billige Arbeitskräfte verheizt. Die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften verbessert man nicht, indem man den Arbeitgebern mehr Geld gibt. DIE LINKE fordert daher eine konsequente Rückführung der Pflegeeinrichtungen in die kommunale Hand und verbindliche Personalschlüssel für alle Bereiche der Pflege. Die Gewinne der Pflegeheimbetreiber auf Kosten der Beitragszahler müssen ein Ende haben.“

F.d.R. Susanne Müller
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Caroline Heptner Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/576 92 455 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - Marburger Bund fordert grundlegende Reform des DRG-Systems

Beitrag von WernerSchell » 10.10.2018, 18:17

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 10. September 2018


Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - Marburger Bund fordert grundlegende Reform des DRG-Systems

Der Ansatz ist vielversprechend, das Ergebnis aber widersprüchlich. Zu dieser Einschätzung gelangt der Marburger Bund bei der Beurteilung des Regierungsentwurfs für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. „Mehr Personal in der Pflege ist das Gebot der Stunde. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Der Personalmangel in den Krankenhäusern hat aber eine viel größere Dimension und führt auch im ärztlichen Dienst zu Verwerfungen. Deshalb geht die strenge Differenzierung zwischen Pflegekräften und dem übrigen nichtärztlichen sowie ärztlichen Personalbereich schlichtweg an der Realität vorbei“, kritisierte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, den Regierungsentwurf für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, der heute in öffentlicher Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit beraten wird.

Auch im ärztlichen Dienst gebe es in vielen Krankenhäusern eine unzureichende Stellenbesetzung, die zu Lasten des vorhandenen Personals, der Patientenversorgung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehe. Es reiche daher nicht aus, allein die Personalkosten der Pflege außerhalb der DRG-Vergütungssystematik zu finanzieren. Auch die Personalkosten anderer nichtärztlicher Berufsgruppen und des ärztlichen Dienstes müssten zukünftig ausgegliedert werden. Notwendig sei ein Gesamtkonzept, das auch einen vollständigen Ausgleich von Tarifsteigerungen im ärztlichen Dienst beinhalte.

„Die Personalsituation darf nicht isoliert betrachtet werden, sie ist vielmehr Teil eines größeren Problems. Die Fehlanreize und Risiken des DRG-Vergütungssystems, insbesondere betriebswirtschaftliche Anreize zur weiteren Leistungsverdichtung auf Kosten des Krankenhauspersonals, tragen maßgeblich zu den Personalengpässen bei. In einem Dienstleistungssektor, bei dem der Personalkostenanteil rund 70 Prozent der Betriebskosten ausmacht, reagieren viele Kliniken auf veränderte Entgelte für Krankenhausleistungen mit Personalabbau. Diese Abwärtsspirale muss durchbrochen werden. Ohne eine grundlegende Reform des Vergütungssystems der Krankenhäuser werden die Probleme nicht gelöst werden können“, bekräftigte Botzlar.

Jeder habe an seiner Stelle dafür zu sorgen, dass die Verhältnisse in den Kliniken besser werden. „Besonders gefordert ist auch die Politik in den Ländern, die seit Jahren den Kliniken Investitionsmittel in Milliardenhöhe vorenthält. Die Folgen sind bekannt: Notwendige Investitionen werden aus Betriebsmitteln gespeist, die auch für das Personal gedacht sind. Oder anders gesagt: Die Personalmisere in den Kliniken resultiert maßgeblich aus dem Politikversagen der Länder bei den Krankenhausinvestitionen. Man kann es den Ländern nicht oft genug in Erinnerung rufen: Wer über die stationären Kapazitäten und den Krankenhausplan entscheidet, muss auch seinen Verpflichtungen aus dieser Verantwortung Genüge tun. Daseinsvorsorge gibt es nicht zum Spartarif“, sagte Botzlar an die Adresse der Länder.
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Marburger Bund Bundesverband
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Tel.: 030/746846-41
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Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Mit mehr als 120.000 Mitgliedern ist er der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.
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bad e.V. nimmt Stellung zur Forderung nach einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 12.10.2018, 14:55

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bad e.V. nimmt Stellung zur Forderung nach einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege:

„Kein Mittel, um den Pflegefachkräftemangel effektiv zu bekämpfen, noch die Einkommenssituation deutlich zu verbessern!“

Essen, 12. Oktober 2018. Die Pflege in Deutschland leidet derzeit darunter, dass zu wenige Pflegefachkräfte zur Bewältigung eines jetzt schon großen und zukünftig noch steigenden Bedarfs an ambulanter und (teil-)stationärer Pflege zur Verfügung stehen. Nicht nur, dass die Versorgung pflegebedürftiger Menschen hierdurch zunehmend in Mitleidenschaft gezogen wird, der beschriebene Fachkräftemangel bewirkt auch, dass die Belastung auf die vorhandenen Pflegekräfte so hoch ist, dass die Attraktivität des Berufsbilds insgesamt darunter leidet.

Die öffentliche Diskussion, wie diesem Missstand abgeholfen werden kann, fokussierte sich in jüngster Vergangenheit dabei auf den Aspekt der Verdienstmöglichkeiten in der Pflegebranche. In diesem Zusammenhang wurde u.a. von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, dass versucht werden solle, dem Problem mit Hilfe eines flächendeckend in der Pflege geltenden Tarifvertrags Herr zu werden.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V., der die Interessen von deutschlandweit rund 1000 zumeist privat geführten Pflegeinrichtungen vertritt, unterstützt grundsätzlich, zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe u.a. auch das Lohnniveau von Pflegekräften zu verbessern. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Pflege ist nach unserer Auffassung jedoch das falsche Mittel, um die angestrebten Ziele zu erreichen. „Wir warnen vor dem Schaden, der aus diesem Instrument erwachsen könnte, das weder den Pflegefachkräftemangel effektiv bekämpft, noch die Einkommenssituation der Pflegekräfte deutlich verbessert. Wir haben dagegen konkrete Vorschläge, wie die mit dem Tarifvertrag verbundenen Absichten effizienter, rechtssicherer und mit geringerem wirtschaft-lichen Risiko – aber ebenso verbindlich, wie durch einen Tarifvertrag – realisiert werden könnten“, erklärt bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp.

Die Bedenken, Vorschläge und Argumente hat der bad e.V. – auf Grundlage eines breiten Konsens innerhalb unseres Verbands – in einem „Positionspapier“ zusammengefasst, welches dieser Pressemitteilung beigefügt ist.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit rund 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Patienten. Der bad e.V. mit seinen Landes-organisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.10.2018
Kontakt
Andrea Kapp, RA’in
Bundesgeschäftsführerin bad e.V.
Qualitätsbeauftragte (TÜV)

Bundesverband
Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen
(bad) e.V.
Zweigertstr. 50
45130 Essen
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Zuwanderung ausländischer Fachkräfte

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2018, 16:49

Zuwanderung ausländischer Fachkräfte
Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/4897 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/048/1904897.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4506 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/045/1904506.pdf ). Wie die Bundesregierung darin ausführt, beabsichtigt sie nicht, ein Kontingent in Bezug auf die Zuwanderung von Fachkräften zu schaffen. Aus ihrer Sicht habe sich das nachfrageorientierte System bewährt. Eine Steuerung der Zuwanderung erfolge aus ihrer Sicht "durch klare Kriterien für die Arbeitsmigration" und zudem "über die Nachfrage und Bedarfe des deutschen Arbeitsmarktes".

Quelle: Mitteilung vom 16.10.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
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GKV-Spitzenverband argumentiert mit falschen Zahlen zum Pflegepersonal in Krankenhäusern

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2018, 15:52

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (17. Oktober 2018, Nr. 38/2018)


GKV-Spitzenverband argumentiert mit falschen Zahlen zum Pflegepersonal in Krankenhäusern

Zu den erneuten Behauptungen maßgeblicher Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, es gebe „12 Klinik-Pflegekräfte pro 1.000 Einwohner, im EU-Durchschnitt sind es nur gut acht“, stellt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V., klar:

„Der GKV-Spitzenverband wirft eine irreführende Zahl in die Diskussion um die Personalausstattung in deutschen Krankenhäusern. Über die damit verbundene Absicht kann man nur spekulieren. Es soll anscheinend das gravierende Pflege-Personalproblem bagatellisiert werden. Die tagtäglich bis an ihre Grenzen arbeitenden Pflegekräfte haben mehr Seriosität verdient!

Zunächst einmal vertauscht der GKV-Spitzenverband fahrlässig Köpfe mit Stellen. Seine Berechnungen basieren auf der Anzahl der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne diese in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Eine solche Berechnung würde aus unserer Sicht lediglich ein Verhältnis von 4 Vollzeitkräften im Pflegedienst der Krankenhäuser pro 1.000 Einwohner ergeben. Ausschließlich eine Berechnung auf Vollkräfte ist aussagekräftig und verwertbar. Ein seriöser internationaler Vergleich zur Personalausstattung ist nur im Verhältnis Pflegefachperson (Vollzeit) zu Krankenhausbett möglich.

Die Berechnungsbasis des GKV-Spitzenverbandes ist weiter in Zweifel zu ziehen, da sie wohl alle in Deutschland tätigen Pflegekräfte einbezieht, anstatt nur die im Krankenhaus beschäftigten Pflegefachpersonen.

Der GKV-Spitzenverband täte gut daran, die Diskussion um die unzureichende Personalausstattung in deutschen Krankenhäusern nicht mit fehlerhaften Zahlen zu behindern. In den deutschen Krankenhäusern fehlen nach Schätzung des Deutschen Pflegerats 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege. Hierzu braucht es endlich Lösungen und keine Spiegelgefechte mit irreführenden Zahlen.“

Hintergrund:
Die Berechnung von 4 Vollzeitkräften im Pflegedienst der Krankenhäuser pro 1.000 Einwohner stammt von Prof. Dr. Michael Simon (i.R.), Hochschule Hannover, und greift auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes zurück (u. a. Fachserie 12, Reihe 6.1.1: Grunddaten der Krankenhäuser).

Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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GKV-Spitzenverband argumentiert mit falschen Zahlen zum Pflegepersonal in Krankenhäusern

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2018, 15:54

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
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Berlin (17. Oktober 2018, Nr. 38/2018)


GKV-Spitzenverband argumentiert mit falschen Zahlen zum Pflegepersonal in Krankenhäusern

Zu den erneuten Behauptungen maßgeblicher Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, es gebe „12 Klinik-Pflegekräfte pro 1.000 Einwohner, im EU-Durchschnitt sind es nur gut acht“, stellt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V., klar:

„Der GKV-Spitzenverband wirft eine irreführende Zahl in die Diskussion um die Personalausstattung in deutschen Krankenhäusern. Über die damit verbundene Absicht kann man nur spekulieren. Es soll anscheinend das gravierende Pflege-Personalproblem bagatellisiert werden. Die tagtäglich bis an ihre Grenzen arbeitenden Pflegekräfte haben mehr Seriosität verdient!

Zunächst einmal vertauscht der GKV-Spitzenverband fahrlässig Köpfe mit Stellen. Seine Berechnungen basieren auf der Anzahl der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne diese in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Eine solche Berechnung würde aus unserer Sicht lediglich ein Verhältnis von 4 Vollzeitkräften im Pflegedienst der Krankenhäuser pro 1.000 Einwohner ergeben. Ausschließlich eine Berechnung auf Vollkräfte ist aussagekräftig und verwertbar. Ein seriöser internationaler Vergleich zur Personalausstattung ist nur im Verhältnis Pflegefachperson (Vollzeit) zu Krankenhausbett möglich.

Die Berechnungsbasis des GKV-Spitzenverbandes ist weiter in Zweifel zu ziehen, da sie wohl alle in Deutschland tätigen Pflegekräfte einbezieht, anstatt nur die im Krankenhaus beschäftigten Pflegefachpersonen.

Der GKV-Spitzenverband täte gut daran, die Diskussion um die unzureichende Personalausstattung in deutschen Krankenhäusern nicht mit fehlerhaften Zahlen zu behindern. In den deutschen Krankenhäusern fehlen nach Schätzung des Deutschen Pflegerats 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege. Hierzu braucht es endlich Lösungen und keine Spiegelgefechte mit irreführenden Zahlen.“

Hintergrund:
Die Berechnung von 4 Vollzeitkräften im Pflegedienst der Krankenhäuser pro 1.000 Einwohner stammt von Prof. Dr. Michael Simon (i.R.), Hochschule Hannover, und greift auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes zurück (u. a. Fachserie 12, Reihe 6.1.1: Grunddaten der Krankenhäuser).

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Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Evidenzbasierte sichere Pflegepersonalausstattung

Beitrag von WernerSchell » 19.10.2018, 17:00

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ICN-Positionspapier
‚Evidenzbasierte sichere Pflegepersonalausstattung‘
jetzt in deutscher Übersetzung

Passend zur aktuellen politischen Diskussion um die Bemessung von Pflegefachpersonal in Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens veröffentlicht der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) heute die Übersetzung eines internationalen Positionspapiers „Evidenzbasierte sichere Pflegepersonalausstattung“.

„Seit langem gibt es umfassende Evidenz über den direkten Zusammenhang zwischen quantitativer und qualitativer Ausstattung mit Pflegepersonal und den Versorgungsergebnissen sowie der Patienten- und Bewohnersicherheit im Gesundheitswesen. Wer am Pflegepersonal spart, riskiert höhere Sterblichkeit und trägt die Verantwortung für ernste und dauerhafte gesundheitliche Schäden bei Klienten und Mitarbeitern. Das lassen sowohl unser Grundgesetz mit Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und Artikel 2 „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ als auch die Sozialgesetzgebung nicht zu – dennoch geschieht es tagtäglich“, stellt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel klar. „Mit seinem im August 2018 herausgegebenen Positionspapier fordert der Weltverband der Pflegeberufe (ICN) deshalb auch die in Deutschland in Politik und Unternehmen Verantwortlichen eindringlich auf, weit mehr als bisher in sichere, effektive und am Pflegebedarf orientierte Pflegepersonalausstattung zu investieren, um die Outcomes nachhaltig zu verbessern und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Angesichts der zunehmenden Berufsflucht, hoher Krankheitsausfälle bei Pflegepersonal und dem sich verschärfenden Pflegefachkräftemangel führt daran ohnehin jetzt und in Zukunft kein Weg vorbei“, so die DBfK-Expertin.

Das Positionspapier richtet sich mit Empfehlungen an alle im System Beteiligten und benennt u.a. wichtige Schlüsselprinzipien einer evidenzbasierten, sicheren Pflegepersonalausstattung:
 Orientierung an wechselnden Bedarfen von Klienten und der Bevölkerung
 Einsatz robuster und valider Planungssysteme und Strategien für den Personaleinsatz
 Evidenz und Transparenz
 Valide und aktuelle Datenbasis
 Benchmarking und Best-Practice-Bezug
 Untergrenzen, die Sicherheit gewährleisten
 Keine Entscheidung ohne die Pflegeleitung
 Kontinuierliche Forschung, …

Das vollständige 7-seitige Positionspapier „Evidenzbasierte sichere Pflegepersonalausstattung“ in deutscher Übersetzung ist unter https://tinyurl.com/yc9dfnul als Download eingestellt.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.10.2018
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
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Spahn plant mehr Pflege-Unterstützung

Beitrag von WernerSchell » 24.10.2018, 12:36

Ärzte Zeitung vom 24.10.2018:
Neuregelungen
Spahn plant mehr Pflege-Unterstützung

Mit mehreren neuen Maßnahmen sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen demnächst deutlich entlastet werden. Das sehen offenbar aktuelle Pläne der Großen Koalition vor. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=97 ... efpuryykqr
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