Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2018, 13:04

Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)
"Wir haben verstanden!"

(Siehe dazu ergänzend >>> Konzertierte Aktion Pflege - für mehr Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22696 )

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden. Damit wird die Pflege und Betreuung der Patientinnen und Patienten sowie der Pflegebedürftigen weiter verbessert.

Downloads >>> Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (Referentenentwurf: 26.06.2018) - PDF-Datei: 660 KB >>> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... z_RefE.pdf

Die Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege bilden die Grundlage für den Referentenentwurf des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes. Die darin vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Krankenpflege im Krankenhaus, der Altenpflege in Pflegeeinrichtungen und der betrieblichen Gesundheitsförderung für Pflegekräfte sowie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf werden nun im PpSG gesetzlich geregelt.

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“Wir haben verstanden – Wir schaffen neue Stellen. Wir suchen nach Wegen, neue Pflegekräfte zu finden. Und wir sorgen für eine bessere Bezahlung. Unser Ziel sind konkrete Verbesserungen im Arbeitsalltag der Pflegekräfte. Denn sie leisten jeden Tag Großartiges. - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

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Jens Spahn hat am 21. Juni 2018 den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Bundesländer auf der Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf seine Pläne für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege vorgestellt (Quelle: Jens Spahn hat am 21. Juni 2018 den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Bundesländer auf der Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf seine Pläne für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege vorgestellt).
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Für Krankenhäuser wird zukünftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig finanziert.

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Eine Pflegekraft steht an dem Bett eines Patienten. In dem Bild steht: Verbesserungen für die Pflege im Krankenhaus: jede zusätzliche Pflegekraft wird finanziert; Tarifsteigerungen werden vollständig refinanziert; Vergütungen von Azubis in der (Kinder-)Krankenpflege im 1. Ausbildungsjahr wird werden vollständig refinanziert

Jede vollstationäre Altenpflegeeinrichtung in Deutschland soll im Rahmen des Sofortprogramms profitieren und mehr Personal bekommen (13.000 Pflegekräfte).

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Eine Pflegekraft ist zu sehen. In dem Bild steht: Jede Altenpflegeeinrichtung soll mehr Personal bekommen: bis 40 Bewohner: halbe Stelle; 41 bis 80 Bewohner: eine Stelle; 81 bis 120 Bewohner: anderthalb Stellen; ab 120 Bewohner: zwei Stellen

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministerium
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html

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Anmerkungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:

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Werner Schell beim Neusser Pflegetreff am 09.05.2018 Quelle und weitere Informationen > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =5&t=22625

Das Sofortprogramm Kranken und Altenpflege, der Entwurf für ein Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) sowie weitere Statements verdeutlichen, dass die Pflegemisere weder von der GroKo (> Koalitionsvereinbarung) noch von den aktuell zuständigen Gesundheitspolitikern verstanden worden ist. Da helfen auch keine gegenteiligen bzw. beschönigenden Erklärungen. Es ist und bleibt erforderlich, dem seit Jahren bestehenden Pflegenotstand mit umfänglichen und entsprechend finanzierten Maßnahmen zu begegnen. Dies alles sollte in einem "Masterplan Pflege" zusammen gefasst werden. Nur so können die Pflege - Rahmenbedingungen verbessert werden. Kleinschrittige Korrekturen sind keine Problemlösung, sondern verstärken eher den Frust bei den Pflegenden. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird im Rahmen der Anhörung zum geplanten PpSG noch einmal die Handlungsanforderungen aufzeigen!

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Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, und Dr. med. Michael Dörr, Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes im Rhein-Kreis Neuss - Foto vom Pflegetreff am 22.10.2014

Siehe auch die zahlreichen kritischen Beiträge; z.B.:
Koalitionsvertrag vom 07.02.2018 - Thema "Gesundheit und Pflege" - Ankündigungen mit wenig Substanz > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22504
Positionspapier: "Mehr Pflegekraft für eine gute und verlässliche Pflege" ... > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22639
Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22646
Pflegenotstand .... die zuständigen Behörden, Parlamente, Gesundheitspolitiker … wurden zeitgerecht informiert > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22664
Mehr Personal in Krankenhäusern und Altenpflege - Demo am 20.06.2018 > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22624
Pflegebeitrag wird wegen Ausgabenexplosion massiv erhöht … und die Pflegemisere bleibt gleichwohl unverändert bestehen! > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22683
"Der Bundesbeauftragte für Altenpflege versteht die Altenpflege nicht!" > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22676
Pflegebedürftige sollten von Menschen gepflegt werden, die diesen Beruf auch wirklich ausüben wollen > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22632
Altenpflege: Eignungs- und Qualifizierungsanforderungen stärken statt absenken! > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22690
Start der Konzertierten Aktion Pflege > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22696


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"Dieser Aktionsplan ist leider ein Witz, Mit diesen 13.000 Symbolstellen gewinnen wir nichts in diesem Land".
Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie, gegenüber den Zeitungen der Funke Gruppe ("Zitat der Woche" in "CAREkonkret" vom 01.06.2018)
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 25#p103825


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Auf den Punkt gebracht - Statement aus 2010 weiterhin aktuell:
"Mehr Personal, bessere Pflege"
Interview mit Werner Schell, abghedruckt in der Neuss-Grevenbroicher Zeitung
Quelle: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... d-1.316561

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Aufgrund der jahrelangen intensiven Bemühungen um verbesserte Pflegebedingungen bleibt festzustellen:

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2018, 13:08

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, 06.07.2018

An das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Abteilung 4 – Pflegeversicherung, Prävention (Referat 4.11 – Grundsatzfragen der Pflegeversicherung)
z.Hd. Frau Birgit Naase und Herrn Dr. Albert Kern
Friedrichstraße 108
10117 Berlin


E-Mail: PpSG-Verbaende@bmg.bund.de; albert.kern@bmg.bund.de; jens.spahn@bundestag.de; poststelle@bmg.bund.de; poststelle@bundeskanzlerin.de-mail.de; Angela.merkel@bundestag.de;

Nachrichtlich:
• An die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages (einschließlich Stellvertreter)
• Medien



Betr.: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)
Anlg.: Ihre Mitteilung vom 26.06.2018 (E-Mail)

Sehr geehrte Frau Naase,
sehr geehrter Herr Dr. Kern,
sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG) kann wegen der der knapp bemessenen Frist zur Rückäußerung nur kurz und in pauschalierter Form Stellung genommen werden:

Es ist dringend notwendig, das in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen tätige Pflegepersonal durch Verbesserung der Stellenausstattungen zu stärken. Insoweit ist die Initiative für ein PpSG zu begrüßen. Allerdings sind die im Gesetzentwurf aufgezeigten Stärkungsmaßnahmen eher bescheiden bzw. unzureichend und können den seit vielen Jahren bestehenden Pflegenotstand nicht auflösen helfen.

Dies kann den Bediensteten, die im BMG mit dem Thema befasst sind, nicht zum Vorwurf gemacht werden. Entscheidend ist, dass der Koalitionsvertrag der GroKo vom 07.02.2018 zum Thema „Pflege“ der anstehenden Problemlösung nicht annähernd gerecht wird. Es darf gemutmaßt werden, dass diejenigen, die die Vereinbarung zu vertreten haben, das Ausmaß der Pflegemisere nicht wirklich erkannt oder bewusst ausgeblendet haben. Wenn im Koalitionsvertrag lediglich 8.000 neue Pflegestellen angekündigt werden, sagt das eigentlich schon alles. Spontan habe ich dazu angemerkt, dass hier wohl eine 0 vergessen worden sei. Es gibt dazu Anmerkungen im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=4&t=22504 Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Studie der Heinrich-Böckler-Stiftung, die die schlechten Stellenschlüssel und verbesserungsbedürftigen Vergütungen beschreibt (Quelle: viewtopic.php?f=3&t=22681 ).

Im Übrigen ist dazu allgemein anzumerken:

Die Versorgung der kranken und pflegebedürftigen Menschen wird mit einer bescheidenen Stellenaufstockung inakzeptabel mängelbehaftet bleiben. Das ist menschenunwürdig und zudem lebensgefährlich. Die Vorgaben des Grundgesetzes (z.B. Artikel 1, 2 und 104) und der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen werden missachtet. - Und das muss gesagt werden dürfen!

Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen 8.000 neuen Stellen für Pflegekräfte (inzwischen aufgestockt auf ca. 13.000) können keine ernsthafte Verbesserung der pflegerischen Versorgung gewährleisten. Es müssen eher 80.000 (und mehr) zusätzliche Stellen sein. Vielfach wird ein Stellenbedarf von insgesamt weit über 100.000 genannt.

Insoweit hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) in einer Pressemitteilung vom 25.04.2018 u.a. mitgeteilt: Mindestens 36.000 Stellen in der Pflege sind derzeit nicht zu besetzen, davon 26.000 Stellen für Pflegefachpersonen, also dreijährig ausgebildetes Pflegepersonal. Dem stehen deutlich weniger arbeitssuchende Fachkräfte gegenüber. Das wurde über eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bekannt. „Diese Zahlen sind aber nur die Spitze des Eisberges, denn wir wissen, dass die meisten Arbeitgeber ihre freien Stellen gar nicht mehr bei der Bundesagentur melden, da diese nicht mit Arbeitssuchenden helfen können,“ sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK). „Hinzu kommt, dass die nicht besetzten Stellen auf der Basis viel zu niedriger Stellenpläne berechnet werden. Denn wir brauchen in der Pflege insgesamt mindestens 100.000 Stellen mehr, um gute Versorgungsqualität in der Pflege sicherstellen zu können. In der Summe sprechen wir also von einem Mangel von deutlich über 126.000 Stellen in der professionellen Pflege“ (Quelle: viewtopic.php?f=4&t=22517&p=103298#p103298 ).

Es versteht sich, dass die gebotene Stellenausweitung einen erheblichen Finanzaufwand erfordert. Insoweit ist es zwingend, zig Milliarden Euro in die Hand zu nehmen, entweder mittels Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung oder durch Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln. Dazu habe ich bereits an anderer Stelle Hinweise gegeben. Dass entsprechende Finanzmittel durchaus verfügbar gemacht werden können, ermöglicht die viel gepriesene gute Wirtschaftslage und die sprudelnden Steuerquellen. Dies hat auch dazu beitragen können, für die in den letzten Jahren zugewanderten Menschen mehr als 20 Milliarden Euro/Jahr aufzuwenden. Nach einem Spiegel-Bericht rechnet das Finanzministerium mit weiteren Kosten bis 2020 in einer Größenordnung von 94 Milliarden Euro. Wo soviel Euros ohne große Kraftanstrengung „bewegt“ werden können, dürfen wir bei der Versorgung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen nicht knausern!

Es muss auch kritisiert werden, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Stellen nach falschen Erwägungen verteilt werden sollen. Sie sollen nach der jeweiligen Bewohnerzahl verteilt werden (z.B. 41 – 80 Bewohner = 1 Stelle). Allein vernünftig ist, die Stellen unter Berücksichtigung der Pflegegrade der jeweiligen Bewohner zuzuweisen. Die Pflegegrade verdeutlichen den Umfang der Unselbständigkeit der Bewohner und damit gleichzeitig die Dienstleistungserfordernisse des Personals. So muss eine Einrichtung mit einer großen Zahl von hochgradigen Bewohnern mehr Personalzuwachs erhalten, als eine Einrichtung, die überwiegend Bewohner mit niedrigeren Pflegegraden zu versorgen hat.

Den deutlich auszuweitenden Stellenschlüsseln müssen im Übrigen umfassende Qualifizierungsmaßnahmen folgen. Die Tarifvertragsparteien sind wegen der gebotenen höheren Vergütungen gefordert. Denn hinsichtlich der Vergütungshöhe haben die politischen Gremien keine Kompetenzen (allenfalls die Befugnis, Tarifverträge unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich zu erklären. Die im Pflegemarkt eingebundenen christlich ausgerichteten Sozialverbände könnten insoweit eine entscheidende Mitwirkungs- bzw. Vorreiterfunktion übernehmen. "Geflüchtete" Pflegekräfte könnten so für eine Rückkehr ins Pflegesystem gewonnen werden.

Die Vereinbarungen von Union und SPD zu den Pflegestellen sind - entgegen vielversprechenden Ankündigungen - nicht geeignet, die aktuellen und zukünftigen Probleme der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern oder gar aufzulösen. Interessant ist, dass die "Jamaika" - Sondierer bei ihren Überlegungen zur Reform des Pflegesystems um ein Mehrfaches weiter waren und ihre deutlich besseren Reformerwägungen mit den entsprechenden Finanzmitteln unterlegt hatten. Davon sind Union und SPD, trotz vollmundiger Ankündigungen, abgerückt. Die Pflege wurde offensichtlich in ihrer Bedeutung klar zurückgestuft.

Es ist bekannt, dass zur Zeit Fachpersonal nur schwer zu gewinnen ist. Im Dezember 2017 meldete die Bundesagentur für Arbeit bereits 24.000 unbesetzte Stellen in der Altenpflege. Daher muss das Pflegesystem JETZT, ohne Zögern, grundlegend reformiert und zukunftsfest gemacht werden. Den Pflegekräften, und denen, die es werden wollen (einschließlich BerufsrückkehrerInnen), müssen schnellstmöglich bessere Rahmenbedingungen präsentiert werden. Solange es insoweit keine eindeutigen Klarstellungen gibt, wird es mit der gebotenen Qualifizierungs- und Einstellungsoffensive nichts werden.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits wiederholt bemerkt, dass der Ruf nach (weiteren) Flüchtlingen für die Pflege übrigens keine Lösung sein kann. Für eine pflegerische Tätigkeit einschließlich Betreuung sind nicht nur entsprechende Qualifizierungen nach westeuropäischen Standards erforderlich (vgl. u.a. § 11 SGB XI), sondern auch eine gute Sprachkompetenz. Es reicht insoweit nicht aus, soeben mal einen Sprachkurs besucht zu haben und über einen bescheidenen Wortschatz zu verfügen. Wer meint, mit Langzeitarbeitslosen, Schleckerfrauen und jetzt mit Flüchtlingen den Pflegenotstand auflösen zu können, erliegt einem gewaltigen Irrtum und wird die Qualität der Leistungen des Pflegesystems nur weiter verschlechtern. Es ist bereits jetzt so, dass in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen allzu viele Personen angestellt sind, die sprachlich klare Defizite haben. Dem muss Einhalt geboten werden.

Natürlich spricht nichts dagegen, zugewanderte Personen dann in der Pflege zu beschäftigen, wenn sie dafür wirklich geeignet, qualifiziert und sprachlich kompetent sind. Dies wird sich aber nur in bescheidenem Ausmaß realisieren lassen.

Wenn beabsichtigt sein sollte, Pflegekräfte in größerer Zahl im Ausland anzuwerben, muss das als wenig hilfreich angesehen werden. Es werden insoweit vielfältige Bedenken geäußert, die nicht nur mit sprachlichen Unzulänglichkeiten zu tun haben. Dazu hat Frau Prof. Dr. Ulrike Höhmann, Universität Witten/Herdecke, am 04.07.2018 in einer Pressemitteilung geäußert, dass es der falsche Weg wäre, nun in großem Maßstab vergleichsweise kostengünstige Pflegekräfte aus anderen Ländern nach Deutschland zu holen. „Das wird das grundlegende Problem nicht lösen“, sagt sie. „Vielmehr muss es darum gehen, den Beruf wieder so attraktiv zu machen, dass auch hierzulande die Menschen wieder bereit sind, eine Ausbildung in diesem Bereich zu absolvieren oder in ihren ursprünglichen Beruf zurückzukehren.“

Aus hiesiger Sicht ist im Koalitionsvertrag kein geeignetes "Reformpaket Pflege" zu erkennen. Es geht vornehmlich um in viele Richtungen deutungsfähige Absichtserklärungen. Die finanziell gut dotierten Zielsetzungen von Union und SPD liegen in völlig anderen Bereichen und werden finanzpolitisch kaum zu bewältigen sein. Die anstehende Koalition hat sich anscheinend vorgenommen, die bisherige Ausgabenpolitik fortzusetzen und damit die nachfolgenden Generationen unzumutbar zu belasten. Es war daher bereits in der Vergangenheit geboten, die bisherige GroKo im Zusammenhang mit ihrer Geschenkepolitik zu kritisieren. Und diese Politikausrichtung kann, vor allem aus pflegepolitischer Sicht, keine Zustimmung erfahren!

Tatsächlich gibt es im Pflegesystem seit vielen Jahren in unterschiedlicher Ausprägung erhebliche Mängel. Der jüngste MDS-Qualitätsbericht, vorgestellt am 01.02.2018, informiert insoweit erneut. U.a. werden eindeutige Mängel in der Schmerzerfassung und Wundversorgung beschrieben. Weiterhin sind vermeidbare freiheitsentziehende Maßnahmen in großer Zahl zu beklagen. Es ist daher nicht gut möglich, die Pflege - Rahmenbedingungen positiv darzustellen.

Pflegekräfte sind nach dem Arbeitsschutzrecht in der Rechtspflicht, den jeweiligen Arbeitgeber auf Mängel und Überlastungen aufmerksam zu machen. Dies ist durch ein Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017 eindrucksvoll bestätigt worden. Dieser jüngst bestätigten Verpflichtung gerecht zu werden, ist für Pflegekräfte aber nicht einfach. Zahlreiche Einrichtungen und Führungskräfte erklären den Beschäftigten in aller Deutlichkeit, keine Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen entgegen nehmen zu wollen. Es wird bei Nichtbeachtung solcher Hinweise sogar mit Abmahnung und Kündigung gedroht (vgl. auch Werner Schell: "Gefährdungs- bzw. Überlastungsanzeigen sind Rechtspflicht und haftungsrechtliche Entlastungsgrundlage für die Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen", Zeitschrift "Kinderkrankenschwester, Ausgabe Februar 2018). Zur Klarstellung muss aber erwähnt werden, dass die Ablieferung der hier angesprochenen Anzeigen keine Pflegekraft von der Pflicht entbindet, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die arbeitsvertraglichen Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt zu erbringen. Es muss in diesem Zusammenhang gegebenenfalls abgewogen werden, bei personellen Engpässen solchen Dienstleistungen Vorrang einzuräumen, denen mit Blick auf eine gute und angemessene Pflege eine besondere Priorität zuzuordnen ist. Die Gewährleistung menschenwürdiger Pflege muss immer oberste Priorität haben! Siehe insoweit die Ausführungen im Forum von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und folgender Adresse: viewtopic.php?f=5&t=22435&p=101954

Dass den Führungskräften in Pflegeeinrichtungen eine besondere Verantwortung zur Gewährleistung ordentlicher Dienstleistungen obliegt, muss an dieser Stelle auch Erwähnung finden. Dort, wo es nämlich gute organisatorische und personelle Strukturen auf der Führungsebene gibt, werden nach einhelliger Meinung aller Pflegeexperten bessere Dienstleistungen erbracht als in den Einrichtungen, wo es in der Führungsetage Probleme gibt und diesbezüglichen Mängeln nicht selten mit häufigen Wechseln der Leitungskräfte begegnet wird. Bekanntlich "stinkt der Fisch vom Kopf her". Und daher muss angemahnt werden, bei der Wahrnehmung aufsichtsrechtlicher Aufgaben besonders auf gute und funktionierende Führungsstrukturen zu achten. Es ist bekannt, dass dort, wo die Leitungskräfte gute Arbeit leisten, auch bessere Pflegeleistungen erbracht werden können. In solchen Fällen wird dann auch gerne von sog. "guten Heimen" gesprochen.

Zu den MDS-Qualitätsberichten muss im Übrigen noch angemerkt werden, dass sie sich im Wesentlichen auf die in den Einrichtungen geführten Pflegedokumentationen stützen. Diese Dokumentationen sind aber in den letzten Jahren so perfektioniert worden, dass sie nach Möglichkeit auch bei einer unangemeldeten Kontrolle des MDK möglichst gute und fehlerfreie Dienstleistungen suggerieren. Dem muss u.a. dadurch entgegen getreten werden, dass die Prüfungen in den Pflegeeinrichtungen im Wesentlichen auf die Ergebnisqualität abgestellt werden. Die Prüfer müssen die einzelnen HeimbewohnerInnen aufsuchen und - soweit möglich - mit ihnen oder deren Rechtsvertreter Kontakt aufnehmen. Dies würde auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Bei solchen auf die Ergebnisqualität abzielenden Prüfungen müsste z.B. auch die Arzneimittelversorgung der pflegebedürftigen Menschen in aller Gründlichkeit hinterfragt werden. Es wird nämlich seit Jahren in einschlägigen Studien und Statements beklagt, dass zu viele und zum Teil falsche Medikamente verordnet bzw. verabreicht werden (= Polypharmazie). Dieser Fehlentwicklung muss endlich Einhalt geboten werden. Die mittlerweile vorgeschriebenen Medikamentenpläne werden die Arzneimittel - Versorgungsmissstände allein nicht lösen können. Auch die gesetzlichen Vorgaben, die Kommunikation zwischen Pflegeeinrichtungen und der Ärzteschaft zu verbessern, sind bislang überwiegend gescheitert.

Und was noch wichtig ist: Ungeachtet der Erfordernisse, die stationäre Pflege v.a. durch eine deutliche Aufstockung der Stellenschlüssel zu stärken, muss angesichts der demografischen Entwicklung dem Grundsatz "ambulant vor stationär" mehr Geltung verschafft werden. Daher ist die wohnortnahe Gestaltung bzw. Finanzierung von kommunalen Quartierskonzepten, die in vielfältiger Weise Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Patienten sowie für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige vorsehen, zwingend geboten. Insoweit enthält der Koalitionsvertrag keine konkreten Hinweise. Es wird nur von präventiven Hausbesuchen gesprochen, die auf der Grundlage des Präventionsgesetzes (in bescheidener Form) gefördert werden können. Solche Hausbesuche sind allenfalls ein Teilleistungsangebot im Rahmen einer breit gefächerten Quartiersarbeit. Hausbesuche dieser Art werden u.a. musterhaft in Neuss-Erfttal bereits als „Lotsenpunkt“ - Arbeit praktiziert und sind aufgrund gemachter Erfahrungen für die von Krankheit und Pflege betroffenen Personen und deren Angehörige ganz wichtige Unterstützungsleistungen, die eine Aufnahme in einer stationären Einrichtung hinaus zögern oder ganz entbehrlich machen können. Leider scheinen die Erkenntnisse, solche Quartiershilfen mit professionellen Strukturen in den Kommunen anbieten zu müssen, in den entscheidenden politischen Diskussionen (noch) nicht angekommen zu sein.

Die Ankündigungen im Koalitionsvertrag, die sich im Abschnitt "Familien und Kinder im Mittelpunkt" mit den "Seniorinnen und Senioren" befassen, sind im Übrigen sehr allgemein gehalten und lassen nicht erkennen, dass damit eine zielgerichtete Realisierung von altengerechten Quartiershilfen als Ergänzung zur pflegerischen Versorgung gemeint sein kann. Es geht bei diesen Ausführungen vornehmlich um Ankündigungen, die wohnungspolitische Aktivitäten betreffen.


Die wesentlichen Erkenntnisse zum Pflegenotstand sind seit vielen Jahren bekannt.

Pflege in Deutschland: Sprechblasen und tolle Ankündigungen helfen allein nicht wirklich weiter. Die GROKO (2013 - 2017) hat mit den drei verabschiedeten Pflegestärkungsgesetzen den Pflegenotstand nicht aufgelöst und keine hilfreichen Regelungen geschaffen, die die dringend notwendigen kommunalen Quartiershilfen in Gang bringen ("ambulant vor stationär"). Ankündigungen hatten wir bis jetzt satt! - Traurig aber wahr: Der frühere Kanzlerkandidat Steinbrück (SPD) hat 2013 im Wahlkampf 125.000 zusätzliche Stellen für die Pflege als notwendig erachtet bzw. angekündigt. Er lag damit in der Tendenz richtig, aber in der GROKO-Vereinbarung stand davon dann nichts. Die Reformgesetze brachten 0 neue Pflegestellen. Prof. Lauterbach (MdB, SPD) kritisierte bei einer Pflegedemonstration am 09.09.2017 in Köln massiv das Pflegesystem und rügte damit quasi den damals amtierenden Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Tatsache ist aber auch, dass Prof. Lauterbach noch am 27.08.2017 laut "Welt am Sonntag" anerkennende Worte für den Gesundheitsminister fand und meinte, er habe "seine Arbeit fehlerfrei gemacht.“ Gerede, wie es gerade passt. … und jetzt werden erst 8.000 neue Stellen, dann 13.000 Stellen für die Altenpflege angekündigt … für die Krankenhäuser werden ebenfalls Verstärkungen in Aussicht gestellt … Solange es aber keine klaren und verbindlichen Stellenbemessungssysteme (Stellenschlüssel) gibt, kann das alles nichts werden. Es werden daher wohl weitere Pflegekräfte "flüchten" und die eventuell zu gewinnenden ausländischen Kräfte werden die bereits eingetretene Minderung der Pflegequalität verstärken und zusätzlich die Kommunikationsprobleme ausweiten - alles zu Lasten der hilfe- und pflegebedürften Menschen!

Ich mache – neben anderen - seit Mitte der 1900er Jahre und ab 2008 als Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk auf die unzureichenden Pflege – Rahmenbedingungen aufmerksam und empfehle mit geeigneten Vorschlägen anhaltend entsprechende Reformmaßnahmen.

Dass meine Situationsbeschreibungen, Anregungen und Forderungen umfänglich bei den verantwortlichen Stellen angekommen sein müssen, wird u.a. dadurch verdeutlicht, dass mir für mein ehrenamtliches Engagement Pro Pflege … einige nicht ganz unwichtige Ehrungen zugedacht worden sind (z.B.: 2010 = Ehrenpreis für soziales Engagement des Landschaftsverbandes Rheinland, 2013 = Bundesverdienstkreuz, 2017 Landesverdienstorden NRW). Bei diesen Ehrungen wurde ausdrücklich mein umfänglicher Einsatz für bessere Pflegebedingungen gewürdigt. Jeder, der sich ein wenig mit Ehrungen dieser Art auskennt, weiß, dass solche Vorhaben u.a. vielfältige Stellungnahmen und Beteiligungsaktivitäten bis zu den höchsten Amtsstellen auslösen. Daraus folgere ich, dass auch im BMG seit längerer Zeit meine Problembeschreibungen und Forderungen bekannt waren.

Es kann also keine Rede davon sein, dass der pflegerische Notstand erst jetzt entstanden bzw. bekannt geworden ist. Es sind in diesem Zusammenhang auch keine ausweichenden Erklärungen hilfreich. Wenn in den Vorbemerkungen zum Referentenentwurf für ein PpSG ausgeführt wird, die Arbeit in der Pflege habe sich für viele Beschäftige in der Alten- und Krankenpflege in den letzten Jahren sehr verdichtet, ist dies nur die halbe Wahrheit. Unzureichende Arbeitsbedingungen gibt es aufgrund der Zunahme schwerst kranker bzw. pflegebedürftiger Menschen seit Jahrzehnten! Entsprechende Berichte, Statements usw. sind Beleg dafür. Einige Veröffentlichungen (Auswahl) sollen dies ein wenig verdeutlichen siehe insoweit die angefügte Anlage (siehe Texteinstellung in der nachfolgenden Rubrik).

Zu einigen der aufgelisteten Veröffentlichungen ergeben sich folgende Anmerkungen:

Nr. 10: Am 01.02.2010 gab es ein Statement aus Patientensicht zum Pflegenotstand – Auswege der Misere. Diese Ausführungen sind weiter aktuell - denn verbessert hat sich seit 2010 nichts - im Gegenteil!

Nr. 20: Ein Interview mit der Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ), wurde mit dem Titel „Mehr Personal, bessere Pflege“ am 11.08.2010 veröffentlicht.

Nr. 53: Der Pflegenotstand war am 13.05.2014 Thema beim Neusser Pflegetreff. Dabei wurde dem damaligen Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe ein Statement mit "Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKo) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014" mit einem gesonderten Anschreiben übergeben.

Nr. 55: Das unter Nr. 53 genannte Statement konnte ich am 08.07.2014 in Begleitung der Pflegedirektiron Andrea Albrecht im BMG (in Bonn) näher erläutern. Darauf basierend gab es am 23.07.2014 eine erläuternde Pressemitteilung mit dem Tenor: Mehr Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern erforderlich. - Die Pflege - Rahmenbedingungen sind dringend verbesserungsbedürftig: Bundesregierung und Gesetzgeber sind vorrangig in der Verantwortung!

Aufgrund früherer Hinweise und der unter Nr. 53 und 55 genannten Aktivitäten wurde ein Beitrag zur Schaffung des § 113c SGB XI geleistet. Damit ist für das Jahr 2020 ein Personalbemessungssystem angekündigt (zur Zeit im Begutachtungsverfahren, das 2019 abgeschlossen werden soll).

Nr. 60: Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist (mit anderen) der Meinung, dass in den Kommunen Quartierskonzepte gestalten werden müssen. Solche Quartiershilfen müssen die Leistungen der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzen. Dies wurde u.a. am 17.08.2015 in einer Pressemitteilung angesprochen. Ein umfangreiches schriftliches Statement von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, das für die Fachtagung "Neue Wohnformen im Quartier" im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 erstellt wurde, erläutert die Vorstellungen zur Quartiershilfengestaltung in Grundzügen.

Nr. 69: Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich vor und nach der Bundestagswahl 2017 wiederholt zum Pflegenotstand und den Handlungsanforderungen geäußert. Der Tenor einer dazu vorgestellten Pressemitteilung lautet: „Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten.“ Dabei wurde, wie seit längerer Zeit verdeutlicht, auf die Notwendigkeit verwiesen, die in vielfältiger Weise erforderlichen Reformmaßnahmen in einem „Masterplan Pflege“ zu bündeln. Wie es scheint, soll mit der Konzertierten Aktion Pflege, die am 03.07.2018 vorgestellt wurde, diesem Anliegen Rechnung getragen werden. Es wird zu gegebener Zeit dazu noch Stellung zu nehmen sein.

Dass der Pflegenotstand seit Längerem bekannt ist, hat auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) in einer Pressemitteilung eindrucksvoll ausgeführt. Darin heißt es u.a.:

… „Der Pflegenotstand hat in Deutschland mittlerweile Dimensionen angenommen, die man kaum für möglich gehalten hätte. Ein wirtschaftlich blühendes, reiches Land leistet sich ein teures Gesundheitssystem, in dem die Hilfesuchenden unzureichend versorgt sind und die Pflegefachpersonen verschlissen werden. Immer wieder gab es Runde Tische zu Pflege, ein Jahr der Pflege wurde 2011 ausgerufen, zahllose Expertengespräche geführt – an den im Alltag erlebten Bedingungen in der Pflege hat sich dadurch nichts verbessert. Da wundert es nicht, dass professionell Pflegenden das Vertrauen in den Gestaltungswillen und die Reformkompetenz der Politik abhanden gekommen ist. Dieses Mal muss es endlich anders laufen: Wir brauchen konkrete Lösungen, Ergebnisse, mutige und wohlbegründete Vorschläge für positive Veränderungen sowie Selbstverpflichtungen für eine Realisierung. …“


Um die hiesige Auffassung näher zu begründen, wurde bereits am 24.05.2018 dem Bundesgesundheitsministerium bzw. dem Minister, Herrn Jens Spahn, mitgeteilt:

Sehr geehrter Herr Minister Spahn,

ich mache seit vielen Jahren auf vielfältige Reformerfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und informiere darüber die Fachöffentlichkeit, aber auch interessierte BürgerInnen. Ergänzend werden in verschiedenen Internetangeboten (u.a. einem Forum mit täglichen Aktualisierungen) Schwerpunktthemen vorgestellt und mittels Newsletter informiert.

Ob der hiesige Newsletter in der bisherigen Form weiter zur Verfügung gestellt werden kann, ist noch zu prüfen. Das neue EU - Datenschutzmonstrum (in Kraft seit dem 25.05.2018) nimmt offensichtlich auch ehrenamtliche Selbsthilfeakteure so umfassend in die Pflicht, dass mangels verfügbarer Finanzmittel bzw. Personalausstattung den Anforderungen nicht entsprochen werden kann. Wahrscheinlich sind diese Folgen nicht bedacht worden.

Schwerpunktthemen werden aber auch bei den Neusser Pflegetreffs mit jeweils hochkarätigen Podiumsbesetzungen diskutiert. So z.B. die Themen Pflegenotstand, Pflegemängel, medizinische Versorgung in den Pflegeeinrichtungen, Arzneimittelversorgung der älteren Menschen (Polypharmazie), Patientenrechte, demenzfreundliche Kommune und Quartiershilfen, freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen), Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Palliativversorgung und Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

All diese Themen und die daraus abzuleitenden Folgerungen sind ausgerichtet an den vielfach beschriebenen Rechten der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, z.B. im Grundgesetz, in der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ (siehe insoweit auch Valentin Aichele und Jakob Schneider „Studie – Soziale Menschenrechte älterer Personen in der Pflege“, Deutsches Institut für Menschenrechte 2006, und „Leitfaden – Gefahren für alte Menschen in der Pflege – Kriminalität vorbeugen“, Landespräventionsrat NRW 2006).

Mittlerweile können wir auf 28 solcher Treffs zurück blicken. Dabei waren z.B. die Patienten- und Pflegebeauftragten der letzten 10 Jahre, der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (mehrfach), zahlreiche weitere Bundestagsabgeordnete (gesundheits- und pflegepolitische Sprecher verschiedener Parteien), die Gesundheitsministerin des Landes NRW, der Landrat des Rhein-Kreises Neuss, Pflegewissenschaftler, Leitende Pflegekräfte und Vertreter der Pflege-Berufsverbände und Ärzteschaft. …

Leider sind vielfältige von hier übermittelte Hinweise bezüglich der Handlungserfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem auf Bundes- bzw. Landesebene nicht bzw. nur unvollkommen aufgegriffen worden. Man hat einfach die Probleme ignoriert bzw. vieles schön geredet. Und nun liegt „das Kind ganz tief im Brunnen“.

Angesichts der stets problematischer werdenden Pflegesituation ist nun vorgesehen, im Herbst 2018 einen weiteren (29.) Pflegetreff durchzuführen, bei dem die nun zwingend erscheinenden politischen Folgerungen erörtert bzw. nochmals umfassend eingefordert werden sollen. Dies erscheint u.a. deshalb geboten, weil die Vereinbarungen der GroKo zur Pflege als völlig unzureichend erscheinen und insoweit dringend auf deutliche Verbesserungen aufmerksam gemacht werden muss. Es wird für erforderlich erachtet, sämtliche Maßnahmen, die für eine gute Pflegesituation geboten erscheinen, in einem „Masterplan Pflege“ zusammen zu stellen. Verschiedene Einzelmaßnahmen, wie sie zur Zeit diskutiert werden (auch mittels „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“), werden die Probleme im Pflegesystem nicht auflösen können (erste mehr als kritische Stellungnahmen von Pflegeexperten und Sozialverbänden liegen bereits vor).

Sehr geehrter Herr Spahn, in mehreren Zuschriften habe ich Sie bereits zu dem für den Herbst 2018 geplanten Treff unter Nennung mehrerer Termine (zur Auswahl) eingeladen und wäre für eine zustimmende Erklärung Ihrerseits sehr dankbar. Sodann können weitere Podiumsgäste (Experten, die hinsichtlich der Thematik wichtige Beiträge leisten können) angesprochen und eingeladen werden. Es versteht sich, dass zeitgerecht eine Abstimmung hinsichtlich des Ablaufes der Veranstaltung erfolgen wird (meine E-Mail - Zuschrift vom 30.04.2018 habe ich diesem Schreiben als Anhang 1 angefügt).

Zu einer Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen gehört ein umfangreiches Paket von Maßnahmen, die erst in einem sinnvollen Zusammenwirken zielgerichtet hilfreich sein können. Und darüber sollte unter Einbeziehung ausgewiesener Experten gesprochen werden.

Zu den erforderlichen Reformmaßnahmen gehören zum Beispiel:

Sofortige Verbesserung der Stellenschlüssel in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystemen. Solange die Gestaltung solcher Systeme auf sich warten lässt (siehe z.B. § 113c SGB XI), müssen pauschal wirksame Stellenzuschläge verfügt werden. Eine Anhebung der Stellenschlüssel bis zu ca. 20% erscheint – und das wurde bereits 2008 in mehreren Statements ausgeführt - geboten. Daraus ergibt sich, dass die augenblicklich genannten Zahlen (8.000 + 5.000 neue Stellen – Ankündigung vom 23.05.2018) nicht wirklich hilfreich sein können.

Der Ex – Pflegebeauftragte und jetzige Gesundheitsminister von NRW Karl-Josef Laumann hat bereits bei einem Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 (in Anwesenheit von Herrn Andreas Westerfellhaus, damals Präsident des DPR) erklärt, dass der neue Pflegebegriff nur mit erheblich mehr Pflegepersonal umgesetzt werden könne.

Wie die Finanzierung der erheblich zu verbessernden Stellenschlüssel zu gestalten ist, muss politisch bewertet und entschieden werden. Ggfs. muss an eine Finanzierung aus Steuermitteln gedacht werden, zumal die Haushaltskasse des Bundes gut gefüllt ist.

Wenn es um die Stellenausstattung geht, muss auch bedacht werden, dass mindestens 36.000 Stellen in der Pflege derzeit nicht zu besetzen sind, davon 26.000 Stellen für Pflegefachpersonen, also dreijährig ausgebildetes Pflegepersonal. Dem stehen deutlich weniger arbeitssuchende Fachkräfte gegenüber. Das wurde über eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bekannt. Diese Zahlen sind aber nach einer Info des DBfK nur die Spitze des Eisberges, denn die meisten Arbeitgeber melden ihre freien Stellen gar nicht mehr bei der Bundesagentur. Hinzu kommt, so der DBfK weiter, dass die nicht besetzten Stellen auf der Basis viel zu niedriger Stellenpläne berechnet werden. Denn in der Pflege seien insgesamt mindestens 100.000 Stellen mehr erforderlich, um gute Versorgungsqualität in der Pflege sicherstellen zu können. In der Summe müsse also von einem Mangel von deutlich über 126.000 Stellen in der professionellen Pflege gesprochen werden.

Im Zusammenhang mit einer verbesserten Stellenausstattung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nach hiesiger Überzeugung Personaluntergrenzen oder Mindestbesetzungsregelungen nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Es müssen Personalbemessungssysteme geschaffen werden, die uneingeschränkt in allen Leistungsbereichen - Tag und Nacht - angemessene Pflegeleistungen ermöglichen. Untergrenzen bzw. Mindestbesetzungsregelungen würden die Problematik nur verschleiern und die Pflegenot nicht wirklich dauerhaft auflösen.

Es ist bei nüchterner Betrachtung klar, dass Pflegekräfte in größerer Zahl kurzfristig nicht zu gewinnen sein werden. Das jahrzehntelange Weghören der politischen Entscheidungsträger bei den Mahnungen bezüglich Pflegenotstand haben eine katastrophale Personalsituation entstehen lassen. Zahlreiche Pflegekräfte sind wegen der hohen Arbeitsbelastung und wegen Krankheit aus dem Beruf „geflüchtet“.

Es wird daher nur allmählich gelingen, die bestehenden Lücken zu schließen. Um die Bereitschaft insoweit aber allen Beteiligten zu verdeutlichen, muss JETZT der Stellenrahmen abgesteckt werden, der unter Berücksichtigung aller Erwägungen eine wirklich gute Pflege und Betreuung erwarten lässt. Nur unter solchen Bedingungen wird ausreichend Pflegepersonal zu gewinnen sein. Mit Trippelschritten und Taktieren ist nicht weiter zu kommen.

Es wäre übrigens interessant zu erfahren, mit welcher konkreten Zielrichtung das nach § 113c SGB XI und 2019 zu erwartende Gutachten in Auftrag gegeben worden ist. Denkbar ist, dass das zu erstellende Gutachten die Bedürfnisse im Gesundheits- und Pflegesystem nur unvollkommen aufgreift und dann Stellenausstattungen diskutiert und gesetzlich festgeschrieben werden, die – wie bisher – an den wirklichen Bedürfnissen vorbei gehen.

Eine Absenkung der Fachkraftquote und Vermehrung der Betreuungsassistenten – an Stelle von Pflegekräften – müssen außer Betracht bleiben. Pflege ist nämlich gemäß § 11 SGB XI nach wissenschaftlichen Standards durchzuführen und erfordert eine entsprechende Qualifizierung.

Es darf im Zusammenhang mit den Personalkosten, die immerhin rd. 70% der Gesamt-Pflegeaufwendungen ausmachen, auch daran gedacht werden sicherzustellen, dass geplante, aber nicht verausgabte Personalkosten, nur für Personalrückstellungen Verwendung finden dürfen. Eingesparte Personalmittel sollten unter keinen Umständen zur Gewinnmaximierung oder andere fragwürdige Querfinanzierungen verfügbar sein. Solche Vorgaben können dazu animieren, die geplanten Personalmittel uneingeschränkt für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

Bezüglich der Erfordernisse, eine Verbesserung der Stellensituation im Pflegebereich zu gestalten, darf es keine Ausflüchte mehr geben. Insoweit gibt es nämlich seit vielen Jahren Hinweise bezüglich notwendiger Reformen (Prof. Simon, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung, Prof. Sell, einschlägige Buchveröffentlichungen, plausible Erläuterungen der Pflegekräfte sowie eigene Einschätzungen).

Zur Gesamtproblematik des Pflegenotstandes hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für den Pflegetreff am 13.05.2014 ein umfängliches Statement vorgelegt und dem damals anwesenden Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben (als pdf-Datei angefügt – auch im Internet abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf ). Daraufhin gab es am 08.07.2014 einen Besprechungstermin im Bundesgesundheitsministerium in Bonn. Letztlich ist als Ergebnis nur der § 113c SGB XI dabei heraus gekommen. Das Statement vom 13.05.2014, das seinerzeit darauf abzielte, eine Pflegereform nach Schwerpunktsetzungen (Pflegepersonal) durchzuführen, kann in seinen Grundzügen weiterhin als zutreffend angesehen werden und ist daher dieser Zuschrift nochmals angefügt.

Nur wenn es JETZT gelingt, die Pflege-Rahmenbedingungen deutlich günstiger zu gestalten, wird dies „geflüchtete“ Pflegekräfte animieren können, in ihren Beruf zurückzukehren. Das alleinige Lockmittel „Prämie“ wird nicht greifen. Übrigens ist es verfehlt zu glauben, man könne in nennenswerter Zahl Pflegkräfte aus dem benachbarten Ausland gewinnen. Solange nicht der Pflege-Rahmen deutlich verbessert ist, werden eher bundesdeutsche Pflegekräfte ins Ausland (Schweiz, Niederlande, Schweden usw.) abwandern.

Natürlich ist auch eine Anhebung der Vergütungen für die Pflegekräfte dringlich. Aber insoweit gestalten sich entsprechende Folgerungen schwieriger, weil die Politik insoweit keine direkte Zuständigkeit besitzt. Ich sehe die Kirchen und Wohlfahrtsverbände in einer Vorreiterrolle. Insoweit könnten aber die politischen Entscheidungsträger ihren Einfluss geltend machen.

Für die Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich sind im Übrigen noch folgende Erwägungen von Bedeutung:

Die Erstattung von Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen wird als problematisch bzw. risikoreich eingestuft und unterbleibt daher in den meisten Fällen. Es wird aus Beschäftigtensicht immer wieder auf die angeblich unklare Rechtssituation bei der Erstattung von solchen Anzeigen aufmerksam gemacht. Man meint, die Erstattung solcher Anzeigen erfolge auf unsicherer rechtlicher Grundlage. Solche Auffassungen bestehen offensichtlich auch noch nach dem jüngst bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017. Dazu ergibt sich aber: Die Erstattung von Überlastungsanzeigen ist u.a. nach dem Arbeitsschutzgesetz Rechtspflicht. Darauf habe ich in den zurückliegenden Jahren immer wieder aufmerksam gemacht, u.a. auch in zahlreichen Veröffentlichungen (u.a. Schell, Werner: "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen", Kunz/Schlütersche, 2011). Das Arbeitsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.12.2017 lediglich die bestehende Rechtspflicht bestätigt. Nicht wenige Arbeitgeber versuchen gleichwohl, mit Druck (Abmahnung, Kündigung) solche Anzeigen zu verhindern und bemühen dazu sogar die Gerichte. Wenn jetzt gegen die jüngste Götttinger Entscheidung mit Berufung vorgegangen wird, kann man das auch als rechtsmissbräuchlich ansehen. Auf jeden Fall will der Arbeitgeber für die Zeit des Berufungsverfahrens den Druck aufrecht erhalten. Der im Streit befindliche Sachverhalt ist aus meiner Sicht zweifelsfrei so, dass die Arbeitgeberseite zu Unrecht gegen die Pflegekraft vorgeht. Ich sehe nach all dem den Gesetzgeber in der Pflicht, die Nachteile der Arbeitnehmerseite bei der Benennung von Überlastungen und Gefährdungen zu beseitigen und die Anzeigeberechtigung zu stärken. Dazu wären die einschlägigen Vorschriften im BGB bzw. im Arbeitsschutzrecht entsprechend zu gestalten. Von einer solchen Stärkung der Arbeitnehmerrechte profitieren natürlich auch die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen.

Weitere Themen, die dringend einer Lösung zugeführt werden sollten, sind z.B.:

Verbesserung der Arzneimittelversorgung für die älteren Menschen (Auflösung der Polypharmazie – siehe insoweit das im Internet abrufbare Statement unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf und das als Anhang 2 angefügte Schreiben vom 22.05.2018)). Damit einher gehen muss auch eine ausgeweitete Besuchspflicht der Ärzte in den Pflegeeinrichtungen. Eine Ausweitung dieser Besuchspflicht erscheint auch mit Blick auf eine Verbesserung der Schmerztherapie notwendig. Auch die Sturzvermeidung und Wundtherapie muss stärker in den Blick genommen werden. Eine (weitere) Reduzierung der freiheitsentziehenden Maßnahmen, v.a. in den Pflegeeinrichtungen, ist ebenfalls vordringlich.

Bezüglich der Führungskräfte in den Pflegeeinrichtungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und Wohnbereichsleitung) sind offensichtlich höhere Anforderungen geboten. Es erscheint sinnvoll, hinsichtlich der Eignung und Qualifikation die Anstellungsanforderungen anzuheben. Denn „der Fisch stinkt vom Kopf her“. Dort, wo in Pflegeeinrichtungen ausreichend geeignetes bzw. qualifiziertes Führungspersonal angestellt ist, sind die BewohnerInnen-Klagen eher selten.

Flüchtlinge im Zusammenhang mit einem Bleiberecht in der Pflege zu beschäftigen, ist nicht akzeptabel. Dazu ist zu bemerken: Für eine pflegerische Tätigkeit einschließlich Betreuung sind nicht nur Eignung und entsprechende Qualifizierungen nach westeuropäischen Standards erforderlich, sondern auch eine gute Sprachkompetenz. Zugewanderte Personen dürfen nur dann in der Pflege beschäftigt werden, wenn sie dafür wirklich geeignet, qualifiziert und sprachlich kompetent sind.

Dann ist auch endlich ein „Pflege-TÜV“ vorzusehen, der nachvollziehbar die Ergebnisqualität (bei den pflegebedürftigen Menschen) deutlich offen legt. Die jetzige Überprüfungspraxis, die im Wesentlichen auf das Dokumentationsgeschehen abstellt, ist rechtswidrig und eine einzige Verbrauchertäuschung (so die Rechtsprechung dazu). Eigentlich ist dieser Missstand seit Jahren amtlich bekannt und anerkannt, aber eine vernünftige andere Überprüfungsregelung ist nicht wirklich in Sicht.

Bezüglich der Pflegekosten für die ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist zu sagen, dass eine Anhebung der Leistungsansprüche teilweise gut gestaltet worden ist. Andererseits ist zu bemängeln, dass manche Vorschriften zu kompliziert sind. Ob und inwieweit für die ambulante Versorgung ergänzende Reformen geboten sind, kann unterschiedlich gesehen werden.

Angesichts der notwendigen Schwerpunktsetzung (mehr Pflegepersonal für die Pflegeeinrichtungen) ist auf jeden Fall die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen als Ergänzung zum Pflegesystem nach dem SGB XI als zwingend einzustufen. Solche Hilfen sind nicht nur geeignet, wohnortnah Hilfen für die pflegebedürftigen Menschen bzw. die Angehörigen zu organisieren, sondern auch zu gewährleisten, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wirkungsvoller praktiziert werden kann (siehe insoweit das für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 gefertigte Statement > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf ). Aber solche kommunale Quartiershilfen werden erhebliche Finanzmittel erfordern. Im Ergebnis wird damit aber an anderer Stelle erheblicher Aufwand eingespart werden können. – Da in der Koalitionsvereinbarung die Stärkung von präventiven Hausbesuchen angesprochen wird, kann übrigens an eine Verbindung von Quartiershilfen mit präventiven Hausbesuchen gedacht werden.

In Neuss-Erfttal, also hier vor Ort, werden, u.a. auch mit Unterstützung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, seit 2012 musterhaft Quartiershilfen mit einem Lotsenpunktprojekt (eine Art präventive Hausbesuche) angeboten und ständig fortentwickelt. Es gibt folgerichtig gute Erfahrungen hinsichtlich der Nützlichkeit von Quartiershilfenarbeit.


Wegen der angekündigten Beitragserhöhung für die Pflegeversicherung um 0,3% gab es folgendes Statement:

Pflegebeitrag wird wegen Ausgabenexplosion massiv erhöht … und die Pflegemisere bleibt gleichwohl unverändert bestehen!

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am 13.06.2018 angekündigt, dass der Pflegebeitrag ab 2019 um 0,3 Prozentpunkte erhöht wird. Mit der geplanten Anhebung könne, so der Minister weiter, der Beitragssatz bis 2022 stabil bleiben.

Dazu gibt es von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk die folgende erste Einschätzung:

Veranlassung für diese drastische Beitragsanhebung ist offensichtlich der enorme Finanzbedarf, den die in den zurückliegenden Jahren verabschiedeten Pflegestärkungsgesetze ausgelöst haben. Mit diesen Gesetzen sind bekanntlich die Menschen mit Demenz in die Pflegeversicherung eingebunden und zahlreiche Leistungen neu gestaltet bzw. erheblich ausgeweitet worden. Um die entsprechenden Leistungsansprüche finanzieren zu können, ist mit den Pflegestärkungsgesetzen auch eine Beitragsanhebung von 0,5% vorgenommen worden. Offensichtlich sind aber die tatsächlichen Kosten wesentlich höher, so dass mit einem zusätzlichen Aufwand von 3 Milliarden Euro gerechnet werden muss. Es stellt sich bei jedem unbefangenen Betrachter die Frage, wie es zu solchen Fehleinschätzungen kommen konnte. Solide Prognosen, so schreibt die Ärzte-Zeitung am 14.06.2018, sehen anders aus.

Es war im Übrigen zeitgerecht bekannt, in welchem Umfang durch die neuen Pflegegrade die Zahl der pflegebedürftigen Menschen ansteigen würde. Auch war durch die umfängliche Erprobung des neuen Begutachtungssystems bekannt, in welcher Form sich der neue Pflegebegriff auf die neu gestalteten Leistungsansprüche auswirken würde. Es war so gesehen kein politisches Kunststück, den Finanzbedarf auf Grund der Reformgesetze zutreffend einzuschätzen. Auch wenn kleine Abweichungen möglicherweise nicht vorhersehbar waren, darf eine Finanzierungslücke von 3 Milliarden Euro nicht entstehen und so einfach akzeptiert werden. Es muss darüber nachgedacht werden, ob die BürgerInnen absichtlich über den wirklichen Finanzbedarf getäuscht worden sind?

Es stellt sich bei all dem eigentlich auch die Frage der Verantwortlichkeit: Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat das Bundesgesundheitsministerium und die Mitglieder des Deutschen Bundestages u.a. in mehreren Zuschriften auf mögliche Unzulängkeiten, die durch das neue Begutachtungssystem ausgelöst werden können, aufmerksam gemacht und beizeiten eine Überprüfung bzw. Korrekturen angeregt. Insoweit hat niemand reagiert.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat übrigens in einem am 13.05.2014 vorgelegten Statement umfangreiche Handlungsanforderungen für eine Pflegereform vorgelegt. Darin wurde u.a. auch ausgeführt, dass angesichts eines möglicherweise unübersehbaren Finanzbedarfs Schwerpunkte gesetzt werden müssen. Darüber hat man sich, wie jetzt bekannt ist, kostenwirksam und enorm beitragssteigernd hinweggesetzt.

Es ist nun nicht etwa so, dass Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk der Meinung wäre, pflegerische Reformgesetze könnten ohne zusätzlichen Finanzbedarf gestaltet werden. Nein, wirklich bessere Pflege - Rahmenbedingungen, die seit nunmehr über 10 Jahren mit konkreten Vorschlägen eingefordert werden, sind zweifelsfrei mit entsprechenden höheren Kosten verbunden. Wenn aber nun bereits mit den Pflegestärkungsgesetzen eine Beitragsanhebung von 0,5 % verbunden war und jetzt weitere 0,3% Punkte hinzukommen, sind wohl, trotz entsprechender Warnungen, beträchtliche Planungs- bzw. Reformfehler gemacht worden. Einige Leistungsansprüche sind nicht nur mehr als kompliziert gestaltet, sondern vielleicht auch ein wenig zu üppig ausgefallen. Andererseits sind verschiedene Förderwünsche ignoriert worden.

Angesichts der beschriebenen Ausgabenflut bleiben für die anstehenden weiteren Reformschritte, mit denen endlich deutlich bessere Pflege - Rahmenbedingungen gestaltet werden sollten, eigentlich keine Beitragsmittel übrig. Dies wird allein aus finanziellen Erwägungen zur Folge haben, dass die angedachten weiteren pflegerischen Reformerwägungen nicht wirkungsvoll umgesetzt werden können. Die GroKo hat offensichtlich die Pflegemisere - entgegen ständigen anderslautenden Bekundungen - nicht verstanden und keine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, mit ausreichenden Finanzmitteln eine grundlegend bessere Pflege zu gestalten.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk nimmt nach all dem die angekündigte Beitragserhöhung zum Anlass, nochmals auf die dem Bundesgesundheitsministerium bzw. Herrn Jens Spahn übermittelten Handlungsanforderungen zu verweisen und zu fordern, dass in der GroKo über die Konzeption einer Pflegereform neu verhandelt und viele Milliarden in die Hand genommen werden, um die notwendigen systemischen Veränderungen in der Pflege JETZT endlich auf den Weg zu bringen. Statt weiterhin kleinschrittig zu diskutierten, muss ein "Masterplan Pflege" gestaltet werden.

Wenn es mit Rücksicht auf die Gesamtzusammenhänge des sozialen Netzes und zur Entlastung der Sozialbeiträge notwendig sein sollte, müssen die notwendigen Ausgaben für den "Masterplan Pflege" aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Angeblich ist die Konjunktur dauerhaft hervorragend und die Steuerquellen sprudeln.

Damit es aber klar wird: Ein "Masterplan Pflege", so, wie er mittlerweile von vielen Seiten gefordert wird, muss ausreichend finanziell dotiert sein (durch Beiträge oder Steuermittel). Dass insoweit nicht mit "Kleckerbeträgen" auszukommen ist, hat der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell kürzlich in einem 3SAT-Interview verdeutlicht. Allein die Angleichung der Vergütungen in der Altenpflege an die Beträge, die in der Krankenpflege gezahlt werden, beziffert Prof. Dr. Stefan Sell mit rd. 5 Milliarden. Hinzu kommen dann die weiteren Maßnahmen, für die nochmals zig Milliarden erforderlich erscheinen. Darüber wurde auch beim Neusser Pflegetreff am 09.05.2018 informiert.

In der Bevölkerung gibt es eine breite Unterstützung für eine auskömmliche Finanzierung der Pflege. Es mangelt zur Zeit allein am Willen der politisch Verantwortlichen, die entsprechenden Folgerungen zu ziehen. Und das muss sich wegen der fortschreitenden demografischen Entwicklung schnellstens ändern.


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Zusammenfassung:

Die der Gesetzesinitiative vorangestellten Erläuterungen stellen den Pflegenotstand so dar, als sei die Problematik erst in jüngster Zeit, z.B. durch eine Arbeitsverdichtung, eingetreten. Tatsächlich besteht aber die Pflegenot seit vielen Jahren und musste bereits vor über 10 Jahren als patientengefährdend und lebensbedrohlich beschrieben werden. Die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen werden daher seit längerer Zeit beklagt und entsprechende Reformschritte eingefordert.

Bedauerlicherweise sind alle Aktivitäten, die auf die insoweit notwendigen Verbesserungen abzielten, unterblieben. Und die Verantwortung dafür liegt im politischen Bereich von Bund und Ländern. Vor allem der Bund war gefordert, durch geeignete gesetzliche Regelungen für eine zeitgerechte Stellenausstattung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen einzutreten. Es war zum Beispiel ein von hier wiederholt angesprochener Fehler, die Stellendotierung in den Pflegeeinrichtungen der sog. Selbstverwaltung zu überlassen. Da dort u.a. die Heimträger und Sozialhilfeträger maßgeblich bestimmend auftreten können, konnten keine angemessenen Stellenausstattungen vereinbart werden. Jetzt „liegt das Kind im Brunnen“ und Rettungsaktionen sind schwierig. Der Pflegekräftemangel kann mit ca. 20% und mehr beziffert werden.

Angesichts der auf solchen Voraussetzungen basierenden Pflegetätigkeit wollen zunehmend junge Menschen nicht in der Pflege arbeiten. Ältere Pflegekräfte sind aufgrund von Stress und Krankheit ausgeschieden, andere sind einfach „geflüchtet“ und haben eine andere Berufstätigkeit übernommen. Es ist bekannt, dass zahlreiche Pflegekräfte nur deshalb noch an „Bord“ sind, weil sie auf die Einkünfte aus ihrer Pflegetätigkeit dringend angewiesen sind. Dies trifft vor allem für Alleinerziehende zu. Es sind Pflegekräfte „auf Abruf.“ Für andere ist die Pflege nur noch ein unangenehmer Job mit der Folge, dass die pflegebedürftigen Menschen mit den abgelieferten Dienstleistungen nicht zufrieden sein können. Pflegemängel sind die Folge.

Wer sich über die Pflegemängel informieren will, muss nur die MDS-Prüfberichte der letzten Jahre durchsehen. Dann findet man ungute Pflegeergebnisse in inakzeptabler Weise. Es werden allerlei Erwägungen angestellt, wie man diese Mängel möglicherweise wird abstellen können. Wer sich aber auskennt, wird die vorrangig gebotene Maßnahme zur Problemlösung sofort benennen können: Es ist die Behebung des Pflegekräftemangels.

Da sich der Pflegekräftemangel formell in den unzureichenden Stellenschlüsseln ausdrückt, müssen diese schnellstens verbessert werden. Ein Hinausschieben solcher Verbesserungsmaßnahmen ist nicht gerechtfertigt. Jeder Tag der nicht zur Stellenverbesserung genutzt wird, verschlimmert die Pflegenot! Solange die jetzigen schlechten Stellenschlüssel bestehen, nützen alle Ankündigungen bezüglich einiger pauschal zusätzlich zu finanzierenden Stellen überhaupt nichts. Der Rahmen muss erkennbar und gut nachvollziehbar erneuert werden.

Dass zur Zeit kaum Pflegekräfte verfügbar sind, darf keine Veranlassung sein, von einer Stellenschlüsselverbesserung abzusehen. Es sollte im Zusammenwirken aller beteiligten Behörden und Institutionen ergänzend umfängliche Bemühungen geben, mehr Pflegekräfte auszubilden und auch sonstig für die Pflegetätigkeit zu werben. Dazu wurde von hier immer auf den „Masterplan Pflege“ aufmerksam gemacht. Wenn solche Aktivitäten im Rahmen einer „Konzerten Aktion Pflege“ voran gebracht werden sollen, kann das der richtige Weg sein. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist gerne bereit, solche Aktivitäten zu unterstützen. Auf regionaler Ebene wird das bereits seit Jahren praktiziert.

Es wird angeregt, bezüglich der „Konzertierten Aktion Pflege“ ebenfalls ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Denn es gibt bereits jetzt Einwände gegen die angedeuteten Planungen, Pflegekräfte in größerer Zahl aus dem Ausland oder gar Flüchtlinge mit Bleiberechtsgarantien für die Pflege anzuwerben (Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21917&p=103338 ).

Es ist im Übrigen zu beklagen, dass sich - sozusagen zur Komplettierung der bereits gegebenen Pflegemisere - die Ausbildung in der Altenpflege durch neuere Regelungen deutlich verschlechtern wird. Dieser Entwicklung muss im Interesse der alten und hilfebedürftigen Menschen mit Entschiedenheit entgegen getreten werden! Dazu gibt es aktuell ein weiteres Statement, das ich am 25.06.2018 u.a. dem BGM übermittelt habe. Alle politisch Verantwortlichen sind aufgefordert, der negativen Entwicklung in der Altenpflegeausbildung entgegen zu treten. In der Altenpflege muss es darum gehen, die Eignungs- und Qualifizierungsanforderungen zu stärken statt abzusenken. Das sind wir unseren alten und pflegebedürftigen Menschen schuldig! In der Altenpflege geht es nämlich um die Versorgung von pflegebedürftige Menschen, die meistens mit verschiedenen Krankheitsbildern schwerstens beeinträchtigt sind (= Multimorbididät). Dafür braucht man nicht nur Eignung, sondern auch eine ausreichende Qualifikation (§ 11 SGB XI).

Die Umsetzung medizinisch-pflegerischer Standards ist gefordert! Für niedrigschwellige Unterstützungsleistungen gibt es u.a. schon Betreuungsassistenten. Der Pflegenotstand erfordert daher die umfassende Ausbildung von Pflegefachkräften. Das sind wir unseren alten und pflegebedürftigen Menschen schuldig! Die Altenpflege versteht sich nicht als Tummelplatz für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen solcher Personen, denen dafür zunächst einmal bestimmte Voraussetzungen fehlen. Politiker sollten sich von der Vorstellung verabschieden, dass eigentlich jeder pflegen kann und solche Verrichtungen daher zur Entlastung der Arbeitslosenstatistik gut geeignet sind. Es muss als katastrophale Fehlentwicklung angesehen werden, wenn die Ausbildungsanforderungen abgesenkt und sogar auf einen Schulabschluss verzichtet wird (Hessen)!

Es gibt mittlerweile zahlreiche Statements, die den Abwärtstrend in der Altenpflege als völlig inakzeptabel bezeichnen. Statt die Eignungs- bzw. Qualifizierungsanforderungen zu senken, müssen die Anforderungen für die Altenpflegetätigkeit eher angehoben und vor allem die Fort- und Weiterbildungsangebote verstärkt werden (Quelle u.a.: viewtopic.php?f=3&t=22610&p=104154#p104212 ).


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Was noch wichtig erscheint:

Es ist weiterhin geplant, im Herbst 2018 einen weiteren (29.) Pflegetreff durchzuführen und die hier in Rede stehenden Themen zu begleiten und ggf. auch zu unterstützen. Herr Minister Jens Spahn wurde darüber mehrfach informiert, so dass insoweit eine positive Rückmeldung für die weiteren Planungen wichtig erscheint.

Werner Schell

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2018, 13:10

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Anlage zum Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG):

Einige Veröffentlichungen (Auswahl) zum Pflegenotstand und den Handlungsanforderungen stehen zur weiteren Auswertung und weiteren Verwendung zur Verfügung. - Zu den entsprechenden kurzen Hinweisen können Texte im Internet bzw. im Forum von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk aufgerufen werden. Bitte ggf. die jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

1. Personalsituation in der stationären Altenpflege - Diskussionspapier von Thorsten Meier (PDF), Altenpfleger, zeigt erhebliche Defizite auf. > http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... er0708.pdf
2. Mehr Pflegepersonal erforderlich - Pressemitteilung von „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ vom 28.08.2008. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
3. Aktuelle Studie der Fachhochschule Hannover (Prof. Dr. Michael Simon): 70.000 Pflegekräfte zu wenig in Krankenhäusern - Pressemitteilung vom 19.11.2008 und weitere Informationen. > http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... raefte.php
4. „Charta der Recht hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ – ein Papiertiger? Statement „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ vom 16.11.2008 zum Abschlussvortrag der Fachtagung „Recht tun – richtig pflegen“ an der Universität Witten/Herdecke am 15.11.2008. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
5. Ausbildungsoffensive für die Pflegeberufe und Einrichtung von Pflege-Personalstellen überfällig - „Konjunkturpakete zur Bekämpfung der Finanzkrise“ zur Verbesserung der Pflegesysteme nutzen - Pressemitteilung vom 24.01.2009. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
6. Wer wird uns in Zukunft pflegen? - Statement von Johanna Knüppel – Referentin beim Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). > http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... flegen.php
7. Sorge um die Situation der Pflege: Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich mit einer Eingabe vom 24.01.2009 an den Deutschen Bundestag gewandt und eine Ausbildungsoffensive für die Pflegeberufe und die Einrichtung von Pflege-Personalstellen im Rahmen der Konjunkturpakete eingefordert. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
8. Die Pflegesysteme sind reformbedürftig: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff mit leistungsrechtlichen Folgerungen, deutliche Personalausweitungen und eine angemessene Stärkung der Angehörigenrechte sind überfällig! - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 12.07.2009 (anlässlich der Hamburger Studie zur Versorgung älterer Menschen). > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... erftig.php
9. Reform der Pflegesysteme - »Wir alle sind gefordert« - Stellungnahme von Pro-Pflege Selbsthilfenetzwerk (vom 10.11.2019) zum Koalitionsvertrag (Abschnitt 9.2.: Pflege- Weiterentwicklung der Pflegeversicherung). > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... ysteme.php
10. Pflegenotstand - Auswege der Misere - Statement aus Patientensicht vom 02.02.2010 - Die Ausführungen sind weiter aktuell - denn verbessert hat sich seit 2010 nichts - im Gegenteil! - Informationen > viewtopic.php?f=3&t=22463
11. Informationsschutz für ArbeitnehmerInnen durch Neufassung des § 612a BGB kann nachteilfreies Beschwerdemanagement in den Pflegesystemen gewährleisten. - Lesen Sie die Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 04.04.2010. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... gement.php
12. Altenpflege stärken - „Aktionsplan Altenpflege 2010“ NRW ist ein gutes Signal. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sieht aber weitere Maßnahmen zur Behebung des Pflegenotstandes als erforderlich an! Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 14.04.2010. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tstand.php
13. Pflegekräfte braucht das Land. - Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert >> Ausbildungs- und Einstellungsoffensive. - Pressemitteilung 21.04.2010. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tstand.php
14. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kämpft für eine >> menschenwürdige Pflege << - jetzt!! - Lesen Sie dazu ein Statement im Forum Werner Schell > viewtopic.php?t=14157
15. Es besteht chronischer Mangel an Pflegekräften - so das Ergebnis der Studie „Pflege-Thermometer 2009“ vom 19.05.2010, herausgegeben vom Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) in Köln. > viewtopic.php?t=14169
16. Pflegekräfte braucht das Land. > viewtopic.php?t=14029
17. Politik verschläft Pflegepersonalmangel. > viewtopic.php?t=13965
18. Pflegenotstand Die politisch Verantwortlichen müssen schnellstmöglich die Folgerungen ziehen. Pflege nach Kassenlage muss beendet werden! - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 22.05.2010. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... werden.php
19. Pflegeheime – Wir brauchen nicht mehr Prüfungen, sondern mehr Pflegepersonal! Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 03.08.2010. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... heimen.php
20. Mehr Personal, bessere Pflege Interview der Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) mit Werner Schell - vorgestellt am 11.08.2010: Der Erfttaler Werner Schell ist Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und scharfer Kritiker des aktuellen Pflegesystems. - Bericht der NGZ > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... pflege.php - siehe dazu ergänzend die Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 03.08.2010 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... heimen.php
21. Zu wenig Pflegekräfte müssen sich um immer mehr pflegebedürftige Menschen kümmern - vorrangig Pflegenotstand abbauen. Lesen Sie Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 05.09.2010. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... bbauen.php
22. Pflegenotstand - Menschenwürdige Pflege mehr als gefährdet. Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 03.11.2010. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... ehrdet.php
23. Pflegenotstand wurde beim Pflege-Dialog nicht angemessen diskutiert - Pflege-Dialog - Auftaktrunde am 07.12.2010 beim Bundesgesundheitsministerium eher ein Flop. Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... dialog.php
24. Alt, krank, hilflos, arm. Wer sorgt sich um mich? - Beitrag von Robert Wolf (Zeitschrift Der Neusser - 11.01.2011). > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... m_mich.php
25. Pflegereform muss menschenwürdige Pflege gewährleisten, und zwar ohne Finanzierungsvorbehalt. - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 01.04.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eisten.php
26. Pflegemängel – Mehr Pflegekräfte an die Pflegebetten – Strafanzeigen und Imagekampagnen helfen nicht weiter. - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 03.06.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... betten.php
27. Pflegenotstand - Pflegekräfte müssen pfleglich behandelt werden. - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 09.06.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... werden.php
28. Pflegereform 2011/2012 – Pflegebedürftige Menschen gehören „ohne wenn und aber“ in den Mittelpunkt - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 18.07.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... lpunkt.php
29. Pflegemängel, ein neues Buch von Werner Schell mit dem Titel »100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen« informiert vor allem Pflegekräfte darüber, was sie tuen können oder müssen, wenn sie mit Mängeln in ihren Pflegeeinrichtungen konfrontiert werden. Nähere Informationen: > http://www.wernerschell.de/Buchtipps/Ma ... tungen.pdf - Pressemitteilung vom 16.05.2011 zum Buch. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... otfall.php
30. Über Pflegemängel darf bei einem herausragenden Interesse öffentlich informiert werden - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Whistleblowerschutz gestärkt - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 21.07.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... schutz.php
31. Schutz der ArbeitnehmerInnen durch ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement: Durch Neufassung des § 612a BGB die Öffentlichmachung von Mängeln in Pflegeeinrichtungen durch die MitarbeiterInnen gewährleisten. - Schreiben (Petition) von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 01.08.2011 an den Deutschen Bundestag (Fraktionen und Petitionsausschuss). > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082011.pdf Dazu die Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfewerk vom 01.08.2011 (mit einem Mustertext zur Unterstützung der Petition). > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... gement.php
32. Pflegebedürftige Menschen erwarten eine gute Pflege - Um gute Pflege zu gewährleisten, müssen die Pflege-Rahmbedingungen deutlich verbessert werden. - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 22.08.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... pflege.php
33. Pflegereform - Vorrang muss die Diskussion über den Inhalt der anstehenden Reform haben. - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 23.09.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... reform.php
34. Pflegemängel können nur durch deutlich mehr Pflegepersonal behoben werden - Die gebetsmühlenartigen Forderungen verschiedener Verbandsvertreter nach Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für den Bereich Pflege sind irreführend und daher nicht hilfreich - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 28.10.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... haften.pdf Weitere Beiträge im Forum Werner Schell >>> Pflegebedürftige bei Misshandlung schützen >>> viewtopic.php?t=16531
35. Pflegeversicherung: Die Koalitionspläne für eine Pflegereform verdienen die Note „ungenügend“ - Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 08.11.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 112011.pdf
36. Arbeitsbedingungen im Altenheim: Der Pflegenotstand ist das zentrale Problem. Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, bei der Tagung des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. am 19.11.2011. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 11Netz.pdf
37. Pflege-Neuausrichtungsgesetz / Patientenrechtegesetz – Referentenentwürfe unzureichend. … Die zusammen gefassten Stellungnahmen von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 21.08.2011 zur Pflegereform bzw. zum Patientenrechtegesetz. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tz2011.pdf
38. Pflegenotstand auflösen und Pflegebedürftigkeitsbegriff neu ausrichten. Ohne mehr Pflege- und sonstiges Betreuungspersonal wird es keine wirklich gute Pflege geben können! - Statement von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 13.03.2012. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 032012.pdf
39. Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bezeichnet das PNG (Gesetzentwurf) als unzureichend und hat insoweit die "Pflegenote" unzureichend (Note: sechs) vergeben! > viewtopic.php?t=17124
40. Pflegenotstand wird durch Mängel in der Pflegeausbildung verschärft. - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 10.04.2012. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 042012.pdf
41. „Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zur Fachkräftegewinnung in der Altenpflege“ - Text vom 14.03.2012. > http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... 032012.pdf
42. 3. Bericht des MDS nach § 114a Abs. 6 SGB XI -Qualität in der ambulanten und stationären Pflege. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... assung.pdf - GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MDS UND DES GKV-SPITZENVERBANDS vom 24.04.2012 und weitere Beiträge im Forum Werner Schell: > viewtopic.php?t=17239
43. Pflegenotstand – Zuwanderung von Pflegekräften aus dem (außereuropäischen) Ausland nicht zielführend. - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 25.04.2012. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... aeften.php
44. Pflegemängel in den Pflegeeinrichtungen zeigen dringenden Handlungsbedarf auf – Stellungnahme zum 3. MDS-Qualitätsbericht 2012. Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 26.04.2012. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... rf_auf.php
45. Pflegenotstand – Bundeseinheitlich geltendes Personalbemessungssystem erforderlich. - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 27.12.2012. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 122012.pdf
46. Pflegenotstand – Bessere Pflege nur mit mehr Personal. - Unzureichende Pflegebedingungen rufen bereits die Antifolterstelle und die Gewerkschaft der Polizei auf den Plan. - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 05.02.2013. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
47. Überlastungsanzeigen: Haftungsrechtliche Entlastungsgrundlage für die MitarbeiterInnen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
48. Die Geschäftsführung und der Betriebsrat der Sozial-Holding GmbH (größter Anbieter stationärer Altenpflege in Mönchengladbach mit rund 870 Beschäftigten) haben eine Dienstvereinbarung für arbeitsrechtliche Überlastungsanzeigen abgeschlossen. - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 02.04.2013. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
49. Ökonomie im Gesundheits- und Pflegesystem - Patienten stehen nicht mehr im Mittelpunkt. - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 22.10.2013 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
50. Pflegereform ist ein Thema der Koalitionsverhandlungen : Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk votiert gegenüber der "Arbeitsgruppe Gesundheit" und fordert die Auflösung des Pflegenotstandes: Ohne deutlich mehr Personal wird es keine bessere Pflege geben! - Brief vom 30.10.2013. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... Pflege.pdf
51. Hermann Gröhe: Der neue Bundesgesundheitsminister steht vor großen Herausforderungen - Es gilt vor allem, für die kranken, behinderten und pflegebedürftigen Menschen eine in die Zukunft tragende Pflegereform zu gestalten. - Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 16.12.2013. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php Siehe dazu auch die Informationen im Forum "Mehr Personal, bessere Pflege" > viewtopic.php?f=3&t=19782
52. "Verletzungen von Schutzpflichten der öffentlichen Gewalt gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund der weitgehenden Untätigkeit" - Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwalt Alexander Frey, München, vom 09.01.2014 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 140109.pdf - Gestützt wird die Beschwerde u.a. durch die Buchveröffentlichung von Susanne Moritz mit dem Titel "Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen". > viewtopic.php?f=3&t=19846
53. Pflegenotstand - Thema beim Pflegetreff in Neuss am 13.05.2014 - Erfttal im "Ausnahmezustand". - Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, übergab dem Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe ein Statement mit "Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKo) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014." - Anschreiben von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 13.05.2014 an den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf - Statement vom 13.05.2014 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
54. Pflegemissstände - Was ist zu tun ? ... Lösungsansätze ... Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 20.06.2014. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 062014.pdf
55. Mehr Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern erforderlich. - Pflegereform – Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wirbt für mehr Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern - Die Pflege - Rahmenbedingungen sind dringend verbesserungsbedürftig: Bundesregierung und Gesetzgeber sind vorrangig in der Verantwortung! - Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 23.07.2014. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072014.pdf
56. Reform der Gesundheits- und Pflegesysteme: Auflösung des Pflegenotstandes muss Vorrang haben. Es sind - alternativlos - deutlich mehr Pflege(fach)kräfte erforderlich! Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in einem Brief vom 01.09.2014 an den Deutschen Bundestag nochmals die entscheidenden Reformerwägungen angesprochen und die Abgeordneten dringend um entsprechende Veränderungen beim vorliegenden Entwurf des 1. Pflegestärkungsgesetzes gebeten. - Brief von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 01.09.2014. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 092014.pdf
57. Pflegereform 2014 des Bundes bleibt weit hinter den pflegerischen Erfordernissen und Erwartungen zurück. - Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 07.11.2014. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... rm2014.pdf - Informationen auch im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk > viewtopic.php?f=4&t=20719
58. Pflegemängel in den Pflegeeinrichtungen: MDS-Bericht sieht weiteren Handlungsbedarf. - Pressemitteilung von Pro Pflege- Selbsthilfenetzwerk vom 21.01.2015. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 012015.pdf
59. Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 - Themen: Pflegereformen im Bund und Land NRW. - Umfangreiche Filmdokumentation (rd. 2 Stunden) - anschaubar bei Youtube > https://youtu.be/76rX1ELEQM0 - Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 05.05.2015. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 150505.pdf
60. Quartierskonzepte gestalten: Kommunen sind mit Blick auf die Daseinsvorsorge der BürgerInnen gefordert - Quartiershilfen müssen die Leistungen der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzen. - Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 17.08.2015: > viewtopic.php?f=4&t=21213 - Umfangreiches schriftliches Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, das für die Fachtagung "Neue Wohnformen im Quartier" im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 als pdf-Datei zur Verfügung gestellt wurde: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
61. Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 - Thema: Demenz - Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die leistungsrechtlichen Folgerungen im 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) einschließlich Pflegenotstand. - Umfangreiche Filmdokumentation (rd. 2 Stunden) - anschaubar bei Youtube: > https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg - Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 03.11.2015: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
62. Pflegenotstand: Konkrete Maßnahmen zur schnellen Auflösung erforderlich. Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 16.11.2015: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php - Die Pflegereform (Pflegestärkungsgesetze – PSG - I und II) sieht nämlich entgegen den vielseitigen Forderungen aus der Pflegewelt keine zusätzlichen Pflegekräfte vor und setzt in der Heimversorgung allein auf zusätzliche Betreuungskräfte. Das wurde beim Pflegetreff am 21.10.2015 erneut problematisiert. Die diesbezüglichen Statements sind in einem Filmbeitrag (7,30 Minuten) bei Youtube anschaubar: > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
63. Geschenkementalität der GroKo verletzt die Generationengerechtigkeit. - Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 22.12.2015. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
64. Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Pflegepersonalbedarfs in Pflegeeinrichtungen. - Brief vom 10.2.2016 von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk an die Sozial-, Pflege- bzw. Gesundheitsministerien: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... bedars.php
65. Neusser Pflegetreff am 27.04.2016 - Thema: Arzneimittelversorgung der älteren Menschen … Einführendes Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - Stand 07.03.2016: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf - Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden): > https://youtu.be/BtVjGv00e6U - > Kurzfassung "Pflege ist (m)eine Herzensangelegenheit!" (02,22 Min.): > https://youtu.be/LOnV_OY2j-A - Beiträge im Forum (mit Fotos) u.a.: > viewtopic.php?f=4&t=21522&p=92030#p92030
66. Kommunale Quartiershilfen, generationenübergreifend gestaltet, müssen das Pflegeversicherungssystem ergänzen. Aktuelle Informationen und Briefzuschrift an den Deutschen Bundestag vom 29.08.2016: > viewtopic.php?f=4&t=21695
67. Klartext: Deutschlands Pflegesystem gehört nach der Bundestagswahl am 24.09.2017 auf den Prüfstand. Dabei muss das gesamte soziale Netz mit in den Blick genommen werden! - Text > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082017.pdf und im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk: > viewtopic.php?f=4&t=22268
68. Der 28. Neusser Pflegetreff hatte die Themen "Pflegebedürftigkeit - was nun? … Vorsorgeplanungen und Pflegenotstand … Leistungsansprüche und Quartiershilfen (Lotsen) … " in den Blick genommen und konnte am 09.05.2018 erfolgreich gestaltet werden. Über die Veranstaltung wird umfänglich informiert, z.B.: Statement zur Prävention informiert (auch) über die Erfordernisse, gesundheitsförderliche Maßnahmen für die belasteten Pflegekräfte vorzusehen: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 012018.pdf Filmdokumentation (Youtube) Langfassung (rd. 2 Stunden): > https://youtu.be/qZsQezd7sWE
69. Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden. - Pressemitteilung vom 01.06.2018 > viewtopic.php?f=4&t=22646&p=103825#p103825
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2018, 09:08

Deutscher-Pflegerat

Stellungnahme des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)
Stand 04.07.2018

Der DPR begrüßt grundsätzlich den vorgelegten Referentenentwurf zum Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG. Der Entwurf zeigt, dass der Gesetzgeber endlich das bereits gravierende Fachkräfteproblem in den Pflegeberufen und die damit verbundene Zukunftssicherung der Bevölkerung hinsichtlich der pflegerischen Versorgung erkannt hat und nun auch gestalten möchte. Die geplanten Regelungen und Maßnahmen sollen die Rahmenbedingungen der Pflege und damit die pflegerische Versorgung im Krankenhausbereich wie auch in der Langzeitpflege hinsichtlich Qualität und Patientensicherheit deutlich und spürbar verbessern.

In diesem Sinne hält der DPR die im PpSG verankerte Rückkehr zum Prinzip der Selbstkostendeckung mit dem vollständigen Mehr- und Mindererlösausgleich für eine positive Entwicklung und den richtigen Weg. Weitere positive Aspekte sehen wir in der beabsichtigten Budgetfestschreibung, der vollständigen Refinanzierung der Tariferhöhungen, der Förderung des Aufbaus zusätzlicher Stellen, der Erhöhung des Ausbildungsbudgets incl. hochschulischer Qualifikation sowie der Förderung von Entlastungen für Pflegende durch Maßnahmen der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Dies hat der DPR langjährig mit entsprechenden Lösungsvorschlägen in die Diskussion eingebracht.
Einige Aspekte bedürfen aus Sicht des Pflegerats noch der Konkretisierung, insbesondere im Krankenhausbereich. So lässt sich bisher nur vermuten, dass mit Pflegeerlöskatalog der Pflegelastkatalog gemeint ist. Bei der Konkretisierung bittet der DPR um Einbeziehung. Der Mehr- und Mindererlösausgleich sind eine entscheidende Neuregelung. Es fehlt ergänzend der Einsatz eines verbindlichen Instrumentes zur Ermittlung des Pflege- und Personalbedarfes, welches die Abweichungen von der Planung durch die veränderte Patientenstruktur erklärt und nachweist. Eine aktualisierte Form der PPR wird vom DPR als geeignete und notwendige Lösung gesehen, die auch zeitnah zur Verfügung stehen könnte.
Für künftige Vergütungsverfahren ist es dringend erforderlich, dass der DPR als die Interessensvertretung der Pflegeberufe als Vertragspartei auf Bundesebene neben der DKG und dem GKV-Spitzenverband sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung gesetzlich aufgenommen wird. Denn es ist nicht mehr zeitgemäß, dass die bisherigen Vertragspartner weiterhin allein rechtsverbindliche Vereinbarungen für die Interessenvertretung der Pflegeberufe treffen.

Zu den einzelnen Regelungen des PpSG nimmt der DPR wie folgt Stellung:

Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung – KHSFV), vom 17. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2350)

Tarifsteigerung/Pflegestellenförderprogramm/Pflegepersonalbudget/Ausgliederung Pflegepersonalkosten
Der DPR begrüßt ausdrücklich die umfänglichen Maßnahmen zur Stärkung des Pflegepersonals, welche auf eine verbesserte Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal abzielen und somit unmittelbar zu einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung beitragen. Hier sind insbesondere die vollständige Finanzierung der Tarifsteigerungen der Pflege, die Weiterführung des Pflegestellenförderprogramms unter veränderten Bedingungen, die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System sowie auch die Etablierung eines einrichtungsindividuellen Pflegebudgets zu nennen.
Aus Sicht des DPR bedarf es für die geforderte eindeutige bundeseinheitliche Definition der Pflegepersonalkosten der Patientenversorgung einheitlicher und fachlich anerkannter Maßstäbe. Solche Maßstäbe bieten die fachlich anerkannten Instrumente der Pflegepersonalregelung (PPR) und Psychiatrie Personalverordnung (Psych-PV). Die PPR könnte - in modernisierter Form im Sinne eines lernenden Systems - zeitnah eingeführt werden. Dieses Instrument der Pflegepersonalbedarfsermittlung ist ebenso für die Festlegung des einrichtungsindividuellen Pflegebudgets einsetzbar. Darüber hinaus bestünde eine Kontinuität sowohl auf Seiten der Kalkulation als auch auf Seiten der Anwendung des avisierten Pflegeerlöskatalogs. Bei der Entwicklung eines solchen Instrumentes ist der DPR einzubinden.
Für Fort- und Weiterbildung gibt es in den Krankenhäusern keine gesonderten Mittel, sodass die Finanzierung aus den Pflegeleistungen, die vergütet werden, bestritten werden muss. Der DPR schlägt daher vor, dass Qualifizierungserfordernisse wie Fort-und Weiterbildung in die Ermittlung des zukünftigen Pflegebudgets eingehen. Auch die Qualifizierungserfordernisse für Führungskräfte sollten in besonderem Maß Berücksichtigung finden. Zur Bedarfsermittlung und -definition von Qualifizierungserfordernissen auf der Führungsebene in stationären Einrichtungen nach SGB V und XI sollte der DPR mitwirkend eingebunden werden.
Positiv bewertet der DPR die konsequente Umsetzung der Pflegebudgetfestschreibung. Damit wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel für die Pflegeleistungen auch für die Pflege eingesetzt werden. Zusätzliche Stellen werden zudem bis 2020 über das Pflegestellenförderprogramm gesondert vergütet.
Alle Lösungen im Zusammenhang mit der Herauslösung des DRG Kostenanteils für die Pflege dürfen nicht zu unverhältnismäßigem bürokratischem Mehraufwand bzw. Dokumentations- und Nachweispflichten führen. Hier sind insbesondere die Abrechnungsbestimmungen für den Pflegeerlöskatalog zu nennen.
Die Einführung des Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstruments zur Vereinbarung eines einrichtungsindividuellen Pflegebudgets geht weit über den bisherigen Ansatz der Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen unter dem Aspekt der „Schadensvermeidung“ für Patienten/innen hinaus und stellt eine bessere Alternative dar.
Gemäß § 9, Absatz 1 Krankenhausentgeltgesetz, Artikel 8, Nummer 7 dd erhält das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) den Auftrag zur Streichung der Prozedurenkodes, um eine Entlastung im Dokumentationsaufwand sicher zu stellen. In diesem Sinne findet die erwartete Abschaffung des Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) unsere uneingeschränkte Zustimmung. In diesen Überarbeitungsprozess ist der DPR fachlich-inhaltlich einzubinden.
Neu eingeführt wurde die Pflicht der Kostenträger, bestehende Pflegegrade von Patienten bei Krankenhausaufnahme im Rahmen des DTA-Verfahrens gemäß §301 SGB V zu übermitteln. Diese Regelung ist ein notwendiger und lang geforderter Schritt, der nicht nur zu einer vereinfachten Leistungsabbildung führt, sondern auch einen wertvollen Beitrag im Rahmen des Entlassmanagements sowie der sektorenübegreifenden Versorgung leistet.

Ausbildung
Der DPR begrüßt, dass zusätzliche Ausbildungskapazitäten für Krankenpflegeberufe geschaffen werden können und dass die Finanzierung der Erhöhung nicht von den Kostenträgern zurückgewiesen werden kann (§ 12a, Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz). Diese Regelung ist ein wichtiger Baustein für die zukünftige Entwicklung. Aus Sicht des DPR wäre eine Erhöhung der bestehenden Ausbildungskapazität um 10% pro Jahr eine empfehlenswerte Größe. Insbesondere in ländlichen Regionen fehlt es an Ausbildungsplätzen.
Positiv bewertet der DPR zudem die zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten bei Vorhaben für die Ausbildung an Hochschulkliniken (§ 11, Absatz 2 Krankenhausfinanzierunggesetz, Artikel 5, Punkt 6, und § 4 Abs. 6 und 7 Krankenpflegegesetz bzw. Teil 3 (§37ff) Pflegeberufegesetz). Damit würden akademische Qualifikationen auch an den Kliniken vom Strukturfonds profitieren. Der DPR bittet um Klarstellung, dass diese Regelung auch für die hochschulische Pflegeausbildung gilt und schlägt daher vor den § 11, Absatz 2, Krankenausfinanzierungsgesetz, Artikel 5, Nummer 6 dahingehend zu spezifizieren, dass die akademische Qualifikation gemäß Teil 3 Pflegeberufegesetz „Hochschulische Pflegeausbildung“ gefördert wird:
„(2) Die in Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a und Nummer 6 genannten Vorhaben können auch dann gefördert werden, wenn an diesen Vorhaben Hochschulkliniken mit entsprechender hochschulischer Pflegeausbildung gemäß § 4 Abs. 6 und 7 Krankenpflegegesetz bzw. Teil 3 (§ 37ff) Pflegeberufegesetz beteiligt sind“.
Der DPR begrüßt auch die vollständige Refinanzierung der Ausbildungsvergütung der Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr (§ 17a, Absatz 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz, Artikel 2, Nummer 1 a) bb). Auszubildende sind grundsätzlich nicht auf den Stellenplan anzurechnen.

Digitalisierung
Der Referentenentwurf beinhaltet Investitionen in die Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen, um das Pflegepersonal zu entlasten. Aus Sicht des DPR muss diese Regelung auch für den Krankenhausbereich gelten. Digitalisierung und Entlastung des Pflegepersonals sind hier im gleichen Maße wirksam und notwendig. Dabei geht es um Strukturmaßnahmen zur Anschaffung der EDV und assistiver Technologien. Darüber hinaus muss auch das Pflegepersonal qualifiziert werden, um diese Möglichkeiten einsetzen zu können. Eine finanzielle Unterstützung der Qualifizierung zum Umgang der Auszubildenden und Pflegefachpersonen mit Digitalisierung muss ebenfalls mit einbezogen werden.

Bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
Der DPR begrüßt die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Die bereit gestellten Mittel für Maßnahmen ermöglichen nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und der Erziehung von Kindern, sondern auch der Pflege der Eltern.

Hebammen
Der DPR weist darauf hin, dass bei der Refinanzierung von mehr Personal der Bereich der Geburtshilfe zu berücksichtigen ist, denn die Hebammenversorgung steht vor ähnlichen Problemen wie die Pflege. In Deutschland betreuen Hebammen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern inzwischen doppelt so viele Gebärende während der Geburt. Mit dem Referentenentwurf wird vorgeschlagen, dass „jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig finanziert wird“. Dies sollte ebenso für die Hebammenstellen ermöglicht werden, um eine dauerhaft zu hohe Arbeitsbelastung zu vermeiden. Weiterhin ermöglicht auch in der Geburtshilfe nur ein möglichst guter Betreuungsschlüssel eine nachhaltig hohe Versorgungsqualität. Unser Mitglied, der Deutsche Hebammen Verband (DHV), fordert hierzu perspektivisch eine Eins-zu-Eins-Betreuung. Wenn jede zusätzliche Hebamme im Krankenhaus und jede Aufstockung von Teil- auf Vollzeit vollständig refinanziert wird, mindert das schnell und durchgreifend die prekäre Personalsituation. Ebenso wichtig ist, die angestellten Hebammen in die für die Pflege vorgesehene vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen einzubeziehen. Auch diese Maßnahme würde zu einer schnellen Verbesserung der Personalsituation in der Geburtshilfe beitragen.
Die für 2020 vorgesehene Bereinigung der DRG um die Pflegepersonalkosten und die Einführung neuer Pflegebudgets, mit der den Krankenhäusern die tatsächlichen Kosten der Pflege erstattet werden sollen, muss auch auf den Hebammenbereich erweitert werden. Für detailliertere Begründungen verweisen wir auf die Stellungnahme des DHV.

Artikel 2
§ 17a, Absatz 1, Krankenhausfinanzierungsgesetz Nummer 1 aa) und bb
Stellungnahme
Ergänzend zu den bisherigen Ausführungen zu den Auszubildenden soll angemerkt werden, dass im Absatz 1, Nummer 1 bb) auf „Personen der Krankenpflegehilfe“ und das „dritte Jahr der Ausbildung“ Bezug genommen wird. Da die Krankenpflegehelfer/innenausbildung keine drei Jahre umfasst, wäre hier eine Überarbeitung der Angaben hilfreich. Unverständlich bleibt zudem, weshalb Personen, die in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege ausgebildet werden, im Verhältnis 9,5 zu 1 angerechnet werden und Personen, die in der Krankenpflegehilfe ausgebildet werden, im Verhältnis 6 zu 1. Aus diesem Ungleichverhältnis ergibt sich eine Wertigkeit der verschiedenen Qualifikationsstufen, die sich nicht erschließt. Gleiches gilt für die Ausbildung in der Altenhilfe. Auch hier muss ein Verhältnis von 9,5 zu 1 definiert werden. Im Übrigen wäre eine vollständige Streichung der Anrechnung von Auszubildenden ein wirkungsvoller Beitrag zur Steigerung der Ausbildungsbereitschaft.

Artikel 6
§ 36, Absatz 5a Infektionsschutzgesetz, Nummer 1, b)
Stellungnahme
Der DPR begrüßt die Regelungen zum Familiennachzug. Dass die zuständigen Behörden innerhalb einer von ihnen zu setzenden Frist nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein ärztliches Zeugnis bzw. eine Untersuchung anordnen dürfen, gewährleistet, dass der zeitliche Abstand zwischen dem möglichen Kontakt mit pathogenen Keimen und der erweiterten Untersuchung sachgerecht gesetzt werden kann, um Infektionen durch übertragbare Krankheiten zu verhindern.

Artikel 7
§ 119b, Absatz 1, SGB V, Nummer 7, a)
Stellungnahme
Gemäß dieser Regelung sind Pflegeeinrichtungen dazu verpflichtet, Kooperationsverträge abzuschließen. Der Ansprechpartner dafür ist die Kassenärztliche Vereinigung. Allerdings ist es gerade in strukturschwachen Regionen schwierig, einen Arzt/eine Ärztin zu finden, der/die die Versorgung übernimmt. Dies trifft insbesondere auf Fachärzte/innen zu. Dass diese Verpflichtung trotz dieser Schwierigkeiten besteht, könnte für Pflegeeinrichtungen zum Problem werden.

119b, Absatz 2a, SGB V, Nummer 7, b)
Stellungnahme
Ein elektronischer Datenaustausch zur Dokumentation von Pflegeleistungen ist längst überfällig und zu begrüßen. Technische Ausstattungen sind zu finanzieren und zu fördern, um den digitalen Datenaustauschprozess zu optimieren.

119b, Absatz 2b, SGB V, Nummer 7, b)
Stellungnahme
In diesem Absatz wird auf die Verwendung von Videosprechstunden hingewiesen. Der DPR begrüßt diese Möglichkeit, sieht aber Schwierigkeiten bei der praktischen Durchführung durch das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aus der Praxis vor Ort wird beispielsweise berichtet, dass Pflegefachpersonen von Ärzten/innen keine Auskünfte mehr über Patienten/innen bekommen und keine Rezepte mehr aus der Praxis abholen dürfen. Dies steht im klaren Widerspruch zur „integrierten Versorgung“.
Der DPR bittet daher um eine Klarstellung zum Thema Datenschutz im Gesetz, um eine Datenweitergabe im Sinne einer durchgängigen Versorgung zu gewährleisten. Eine solche Klarstellung würde auch den Bürokratieaufwand für Pflegefachpersonen senken und damit die Arbeitsbedingungen der Pflege verbessern, die in der Regel die Versorgung der Patienten/innen koordiniert.

§ 132a, Absatz 1, SBG XI, Nummer 8
Stellungnahme
Der DPR begrüßt die Regelung in § 132a Absatz 1 grundsätzlich. Allerdings wird in diesem Paragraph wie auch in § 89 Absatz 3, SGB XI, Artikel 10, Nummer 14 nur auf die flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum Bezug genommen. Längere Wegezeiten entstehen jedoch auch in den Ballungsräumen wie beispielsweise in der Berliner Innenstadt. Pflegende von Pflegediensten sind täglich mit überfüllten Straßen oder mit Fahrbahnumleitungen durch große Baumaßnahmen konfrontiert. Durch die oftmals erzwungenen Routenänderungen für die Versorgung von Patienten/innen entstehen bei den Pflegenden ebenfalls längere Wegezeiten. Bei einer Vereinbarung für einen angemessenen Zuschlag für längere Wegezeiten, sollten die Kostenträger die gewünschte Tarifbindung berücksichtigen. Neben den Zuschlägen für längere Wegezeiten, wären auch Zuschläge für Sonn- und Feiertage sowie bei Nachtdiensten zu berücksichtigen. Dies wäre ein wichtiger Ansatz um die Attraktivität in der ambulanten Pflege zu steigern, denn Patienten/innen benötigen auch an Sonn- und Feiertagen die Unterstützung von Pflegenden.

Artikel 8
§ 4, Absatz 8, Krankenausentgeltgesetz, e, aa)
Stellungnahme
In dem Paragraph ist folgende redaktionelle Änderung vorgesehen:
(8) Die bei der Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von ausgebildetem Pflegepersonal mit einer Berufserlaubnis nach § 1 Absatz 1 des Krankenpflegegesetzes oder nach § 1 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zusätzlich entstehenden Personalkosten werden für die Jahre ab 2019 vollständig finanziert.
Der DPR möchte darauf hinweisen, dass die zukünftigen Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen mit einer Berufserlaubnis nach § 58 Abs. 1 nicht einbezogen wurden.

Änderungsvorschlag
Daher sollte der Satz aus Sicht des DPR folgendermaßen umformuliert werden:
(8) Die bei der Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von ausgebildetem Pflegepersonal mit einer Berufserlaubnis nach § 1 Absatz 1 des Krankenpflegegesetzes oder nach § 1 Absatz 1 sowie § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zusätzlich entstehenden Personalkosten werden für die Jahre ab 2019 vollständig finanziert.

Artikel 10
§ 1, Absatz 7, SGB XI, Nummer 1
Stellungnahme
Der DPR begrüßt die Klarstellung, dass die eingetragenen Lebenspartnerschaften als Familienangehörige gelten und damit bisher bestehende Rechtsunsicherheiten ausgeräumt wurden.
§ 8, Absatz 5, SGB XI, Nummer 2
Stellungnahme
Der DPR begrüßt, dass die Finanzierung der gemäß § 113 Absatz 1b Satz 1 zu beauftragenden, fachlich unabhängigen Institution sichergestellt ist.

§ 8, Absatz 6, SGB XI, Nummer 2
Stellungnahme
Mit dem an zusätzlichen Stellenanteilen orientierten Vergütungszuschlag aus Mitteln des SGB V wurde der erste Schritt zur Übernahme der Finanzierung der Behandlungspflege durch die Krankenkasse gemacht. Die SGB V-Leistungen sind einzeln ärztlich angeordnete Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und werden, anders als in der ambulanten Pflege, in der stationären Langzeitpflege bisher nicht finanziert.
Sie werden bisher von ihrem Zeitaufwand her zu Lasten der Erbringung von den für die Pflegebedürftigen erforderlichen SGB XI-Leistungen sowie einer immer größeren Zeitverdichtung der pflegerischen Arbeit erbracht. Es muss daher in diesem ersten Schritt durch die gesetzliche Regelung sichergestellt werden, dass die Zusatzvergütung auch mittelfristig weder von den Leistungserbringern zur Reduzierung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen genutzt werden kann, noch von Sozialhilfeträgern zur Reduzierung ihrer Leistungen im Rahmen von Hilfe zur Pflege.
Dem ersten Schritt folgend ist zeitnah ein Verfahren zur direkten Vergütung der ärztlich angeordneten Leistungen der medizinischen Behandlungspflege aus Mitteln der Krankenkassen zu entwickeln. Die durch diese SGB V-Leistungsvergütung finanzierten Pflegefachkraft-Personalstellen ergänzen die auf der Grundlage des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens 2020 bundeseinheitlich einzuführenden Personalausstattungen für den SGB XI-Leistungsbereich. Für Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen gilt dann endlich das gleiche wie für die in der ambulanten Versorgung.
In dem Absatz findet sich der Satz: "Die Gewährung des Vergütungszuschlags setzt voraus, dass die Pflegeeinrichtung über zusätzliches Pflegepersonal verfügt, welches über das nach der Pflegesatzvereinbarung gemäß § 84 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 vorzuhaltende Personal hinausgeht". Der Gesetzestext ist dahingehend zu präzisieren, dass das zusätzliche Personal nicht schon bei der Antragstellung auf den Vergütungszuschlag vorzuhalten ist, sondern erst, wenn die Finanzierung zugesagt ist.
Um zu gewährleisten, dass das zusätzliche Pflegepersonal auch über Aufstockungen bestehender Stellen gewonnen werden kann, schlägt der DPR vor, bei dem Verhältnis von zusätzlichen Stellen zur Platzzahl das Wort „Stelle“ durch „Vollzeitäquivalente“ zu ersetzen. Damit wäre auch sichergestellt, beim Nachweis der zusätzlichen Stellenanteile diese auf verschiedene den Organisationseinheiten direkt zugeordnete Pflegefachpersonen prozentual zu verteilen.
Weder in § 8, Absatz 6, SGB XI noch § 37, Absatz 2a, SGB V (Artikel 7, Nummer 4) wird die Qualifikation der Pflegenden benannt, die zusätzlich zur Durchführung der Behandlungspflege eingestellt werden können. Aus der Begründung zum SGB V geht hervor, dass man zur Berechnung der Kosten vom durchschnittlichen Gehalt einer „Pflegefachkraft“ ausgeht. In der Begründung zum SGB XI ist nur von „Pflegekräften“ die Rede. Die Angabe der Qualifikation als „Pflegefachkraft“ muss dingend in den Gesetzestext aufgenommen werden.
Darüber hinaus ist zu präzisieren, dass bei der Höhe des Vergütungszuschlages eine tarifvertragliche Vergütung - z. B. orientiert an den Tarifverträgen des Bundes und der Länder, wie auch denen der Freien Wohlfahrtspflege – Grundlage sein muss. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Erbringung der Leistungen der Medizinischen Behandlungspflege überwiegend durch erfahrene und zum Teil fachbezogen weitergebildete Pflegefachkräfte - z. B. Wundexperten/innen - erfolgen muss.
Es wird kein Zeitpunkt genannt, bis zu dem der Spitzenverband Bund der Pflegekassen das Nähere für die Antragsstellung sowie für seine Mitglieder das Zahlungsverfahren zu bestimmen hat. Eine Frist sollte dringend eingefügt werden. Der DPR schlägt dafür den 31.12.2018 vor.

§ 8, Absatz 8, SGB XI, Nummer 2
Stellungnahme
Die Investition in die Digitalisierung der ambulanten und stationären Altenpflege wird ausdrücklich begrüßt. Mit der Bereitstellung von Mitteln aus dem Ausgleichfonds der Pflegeversicherung können ambulante Pflegedienste in das Schnittstellenmanagement investieren.
Durch eine einheitliche Kommunikation zwischen den Kostenträgern (Krankenkassen, Pflegekassen sowie den Sozialhilfeträgern), den Leistungserbringern (ambulante Pflegedienste, Arztpraxen und Apotheken) und den Leistungsempfängern (Patienten/innen, Angehörige) können Parallelstrukturen abgebaut werden. Die Digitalisierung in der ambulanten Pflege kann insbesondere im Verordnungsmanagement zu einer Entlastung für Pflegedienste führen. Mit dem Verzicht auf die Urbelege (papierlose Abrechnung) und die Digitalisierung bei der Beantragung von Leistungen (Verordnungsmanagement) könnten den ambulanten Pflegediensten sehr viel Zeit und zusätzliche Arbeit abgenommen werden. Darüber hinaus würden Pflegedienste eine große Flexibilität bei veränderten Versorgungsituationen erlangen.
Diese Mittelbereitstellung sollte aber auch über die Jahre 2018 bis 2021 hinaus gefördert werden. Gerade in Zeiten der Digitalisierung darf diese Mittelbereitstellung nicht an der ambulanten Pflege vorbeigehen. Viele Leistungserbringer sind bereit in die Digitalisierung von Schnittstellen zu investieren, der Markt bietet hierfür großes Potenzial.
Bei dem Zuschuss zu digitalen Anwendungen sollte die Pflegedokumentation als Begriff in den Gesetzestext aufgenommen werden. Bisher findet er sich nur in der Begründung. Der DPR schlägt zudem vor Fachleute (Pflegeinformatik) und/oder Fachverbände für Gesundheits-IT (z. B. bvitg) in die Entwicklung der Prozesse und Strukturen der digitalen Anwendungen einzubinden, um sicher zu stellen, dass Lösungen sowohl innovativ (wie z. B. die Einbindung elektronischer Devices in die Dokumentation) als auch technisch umsetzbar sind und dass der Nutzen solcher Anwendungen wie durch das Gesetz beabsichtigt für die Pflege gewährleistet ist.
Um das Potenzial der Digitalisierung voll auszuschöpfen müssen die Rechte der Pflegefachpersonen im Rahmen der elektronischen Patientenakte deutlich ausgeweitet werden.

Weitergehender Vorschlag
Um die Versorgungsqualität in Pflegeeinrichtungen nachhaltig zu erhöhen, müssen Kompetenzen und Position von Führungskräften (Wohnbereichsleitung, Stationsleitung und Pflegedienstleitung) in der stationären Altenhilfe und ambulanten Pflege gestärkt werden. Aus Sicht des DPR muss die Führungsebene mehr Mitspracherecht erhalten, es bedarf einer Investition in die Qualifikation, die Qualifikationsanforderungen müssen erhöht werden (Hochschulabschluss).

Berlin, 06. Juli 2018

Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR)
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
Alt- Moabit 91
10559 Berlin
Tel.: + 49 30 / 398 77 303
Fax: + 49 30 / 398 77 304
E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de
www.deutscher-pflegerat.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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Wir brauchen jetzt mehr Pflegepersonal, weil …

Beitrag von WernerSchell » 11.07.2018, 08:13

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=22715

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Gefährliche Pflege - Sind Patienten noch sicher?

Wir brauchen jetzt mehr Pflegepersonal, weil …

… Pflegende durch die Rahmenbedingungen eine gute Versorgung auch heute kaum noch gewähren können!
… ausgerechnet die unter krankmachenden Bedingungen arbeiten müssen, die anderen helfen wollen!
… der Bedarf an Pflegepersonal steigt!
… die Gesundheitswirtschaft ein Wachstumsmarkt ist, von dem die gesamte Gesellschaft profitiert!
… bereits jetzt ein Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal herrscht!
… Pflege eine anforderungsreiche Tätigkeit ist, die angemessen bezahlt und anerkannt werden muss!
… Pflege kein Akt der Nächstenliebe ist, sondern ein gesellschaftlicher Auftrag, der von hochqualifizierten Profis ausgeübt werden muss.


Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (2009). === Die Erkenntnisse sind seit längerer Zeit bekannt - 2009 gab es eindeutige Hinweise, u.a. vom DBfK. - Pro Pflege ... macht ebenfalls seit über 10 Jahren auf die Pflegemisere aufmerksam!

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Und jetzt - 10 Jahre später - hat man immer noch nicht verstanden!

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referententwurf für ein "Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)". Dazu gab es im Rahmen der Verbändeanhörung die Möglichkeit, bis zum 06.07.2018 eine Stellungnahme abzugeben: > viewtopic.php?f=4&t=22697 Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden.
Downloads >>> Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (Referentenentwurf: 26.06.2018) - PDF-Datei: 660 KB >>> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... z_RefE.pdf
Dazu wurden ergänzend erste Hinweise zu einer "Konzertierte Aktion Pflege - für mehr Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung" vorgestellt: > viewtopic.php?f=4&t=22696
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 06.07.2018 zum Referentenentwurf für ein "Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)" eine Stellungnahme abgegeben > viewtopic.php?f=4&t=22697&p=104365#p104365 und dem Statement eine Anlage angefügt: > viewtopic.php?f=4&t=22697&p=104366#p104366


Es wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die geplanten Regelungen für eine Auflösung des Pflegenotstandes nicht ausreichen!

Alles auch aufrufbar unter >>> http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflege weiter verbessern ...

Beitrag von WernerSchell » 11.07.2018, 13:57

Ärzte Zeitung online, 11.07.2018

Patientenschützer
Pflege weiter verbessern!


13.000 neue Stellen sollen in der Altenpflege entstehen. Patientenschützer fordern nun, auch pflegende Angehörigen zu entlasten.
BERLIN. Patientenschützer fordern weitere Verbesserungen für Pflegebedürftige über zusätzliches Personal in Kliniken und Heimen hinaus. Viele der zwei Millionen zu Hause versorgten Menschen hätten bisher nichts von Hilfen fürs Putzen, Einkaufen oder Spazierengehen, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.
Mangels zugelassener Anbieter nähmen diese den monatlichen "Entlastungsbetrag" von 125 Euro nicht in Anspruch. Auch Angehörige, Nachbarn oder Minijobber sollten daher dafür zugelassen werden. Ungenutzte Beträge sollten auch nicht verfallen, sondern bis zu drei Jahre auf eine Summe von 4500 Euro angespart werden können.
… (weiter lesen) … https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - Der Teufel steckt im Detail

Beitrag von WernerSchell » 12.07.2018, 06:15

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Am 12.07.2017 bei Facebook gepostet:
Das Bundegesundheitsministerium spricht in einem Facebooktext vom 10.07.2018 u.a. von der notwendigen Wertschätzung für die Pflegekräfte und informiert über ein Gespräch mit einem Auszubildenden. Dazu gab es soeben von hier die nachfolgende Stellungnahme:
Über die gebotene Wertschätzung für die Pflege wird bereits seit Mitte der 1995er Jahre lebhaft diskutiert. Damals wurde die Pflege-Personal-Regelung (PPR) abgeschafft: Pflege sollte nicht zu teuer werden. Im Laufe der Jahre wurden dann - gemessen an der zunehmenden Zahl von Patienten und pflegebedürftigen Menschen - kräftig abgebaut und die Ökonomisierung des Gesundheits- und Pflegesystems voran getrieben ("Ärzte bringen Geld - Pflege kostet Geld"). Durch die Fallpauschalenregelungen wurden die Patientenaufenthalte in den Krankenhäusern massiv zurückgeführt mit der Folge, dass in kürzeren Zeitabständen immer mehr schwer kranke Patienten mit großem Zuwendungsbedarf zu versorgen waren. In den Pflegeeinrichtungen konzentrieren sich mehr und mehr die schwerst pflegebedürftigen Menschen. Überall ist die Pflege unter zunehmendem Druck und die Anforderungen sind hoch. U.a. spricht § 11 SGB XI von medizinisch-pflegerischen Standards, die zu beachten bzw. umzusetzen sind. Wie soll das mit immer weniger Personal gehen? Angemessene Pflege bleibt so - auch bei allergrößten Anstrengungen - auf der Strecke! Die MDS-Prüfberichte listen die Mängel Jahr für Jahr auf. Pflegekräfte stehen unter Stress, werden krank und verlassen in großer Zahl das Pflegesystem. Da hilft nur eine kraftvolle Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen. Und dazu gibt es von hier umfängliche Vorschläge > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php . Die Neugestaltung der beruflichen Ausbildung hat in diesem Zusammenhang kaum Bedeutung, denn der Stellenrahmen bleibt dadurch unberührt. Und zu allem Überfluss sollen die Anforderungen an die Altenpflegeausbildung verringert werden. So gesehen, sind verschiedene Diskussionen pure Ablenkungsmanöver. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat dem Bundesgesundheitsminister Gesprächsangebote und eine Einladung zum nächsten Neusser Pflegetreff übermittelt. Statt einer positiven Rückmeldung führt man Debatten mit einem Auszubildenden, der gerade mal einige Eindrücke von der Pflege gewonnen haben kann. Die Diskussion muss die zu reformierenden Systeme ganzheitlich in den Blick nehmen. Es muss alles zusammen passen: ambulante und stationäre Versorgung! - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de


+++
Ärzte Zeitung vom 12.07.2018:
Lob und Kritik
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - Der Teufel steckt im Detail

Die Personalnot auf den Stationen der Krankenhäuser und in den Altenpflegeheimen stand Pate für ein Pflegepersonal-Gesetz. Bei den Betroffenen stößt das Werk nicht nur auf Zustimmung. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr

Anmerkung:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines PpSG deutlich gemacht, dass mit den vorgesehenen Regelungen der vielfach beschriebene Pflegenotstand nicht aufgelöst werden kann. Von der Gestaltung der ergänzend notwendigen Quartiershilfen in den Kommunen ist im Entwurf überhaupt keine Rede. Es muss daher beklagt werden, dass die angestrebten Regelungen "viel heiße Luft" enthalten und so allenfalls minimale Verbesserungen bringen können.
Vom Schritt in die richtige Richtung zu sprechen, ist schon des Lobes zu viel. Es sind klare Aussagen notwendig, um die politisch Verantwortlichen zu entsprechenden Korrekturen der Gesetzesvorlage zu veranlassen. Es muss ordentlich drauf gepackt und Geld in die Hand genommen werden. In diesem Sinne sind auch nicht alle Stellungnahmen zum Referentenentwurf für ein PpSG wirklich hilfreich. Gleichwohl werden sie nachfolgend vorgestellt, ohne damit eine Zustimmung von hier signalisieren zu wollen. - Werner Schell
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Stärkung des Pflegepersonals ist richtig und wichtig – aber verantwortlich mit GKV-Beitragsgeldern umgehen

Beitrag von WernerSchell » 15.07.2018, 07:02

vdek zur Verbändeanhörung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG
Stärkung des Pflegepersonals ist richtig und wichtig – aber verantwortlich mit GKV-Beitragsgeldern umgehen


(Berlin, 11. Juli 2018) Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG - soll die Situation in der Kranken- und Altenpflege in Deutschland verbessert werden. Dieses Ziel unterstützt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die Ersatzkassen sind bereit, ihren Anteil zur Stärkung und Förderung der Pflege zu leisten. Sie erwarten aber gleichzeitig einen verantwortlichen Umgang mit den Beitragsgeldern der gesetzlich Krankenversicherten, erklärte der vdek anlässlich der Anhörung der Verbände im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 11. Juli 2018.

Es fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Finanzierung
Problematisch an dem Gesetzentwurf ist, dass die Kosten der gesetzlichen Regelungen fast ausschließlich die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu tragen haben. Schon im ersten Jahr 2019 werden allein auf die GKV Mehrausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zukommen. Es fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept zur ausgewogenen Finanzierung durch GKV, PKV, Pflegeversicherung sowie Bund und Länder. Dies betrifft die Finanzierung der 13.000 zusätzlichen Pflegekräfte durch die GKV. Mit der Zuordnung der Kosten zur GKV wird ein Verschiebebahnhof für jährlich rund 640 Millionen Euro aufgemacht.

Dies gilt auch für den Krankenhausbereich. Die Maßnahmen zur Förderung der Krankenpflege – (wie z. B. die vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen für Pflegekräfte sowie die zusätzlichen Pflegestellen in den Krankenhäusern) müssen allein die Beitragszahler der GKV schultern. Dies alles ist aus Sicht der Beitragszahler nur dann vertretbar, wenn auch mehr Pflege am Krankenhausbett und bei den pflegebedürftigen Menschen ankommt.

Strukturanpassungen im Krankenhausbereich erforderlich
Im Krankenhausbereich fehlen Überlegungen, wie mit dem Abbau von Überkapazitäten einem Pflegenotstand entgegengewirkt werden kann. Durch gut gemeinte Pflegeförderungsprogramme wird man die Probleme, insbesondere den Fachkräftemangel, allein nicht lösen. Nicht angegangen wird nach wie vor die fehlende Investitionsfinanzierung durch die Länder.

Vor dem Hintergrund des bereits in diesem Jahr nach Angaben des BMG anfallenden Defizits von über 3,1 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung und den zukünftig weiter steigenden Kosten, z. B. durch Tarifsteigerungen, muss die Politik nun rasch ein Finanzkonzept für die Pflegeversicherung vorlegen. Da die Pflegeversicherung nicht als Vollkaskoversicherung konzipiert ist, muss dabei darauf geachtet werden, dass die Eigenanteile der Versicherten nicht weiter in die Höhe getrieben werden. Das ist den Pflegebedürftigen auf Dauer nicht zuzumuten.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.07.2018
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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BVMed-Stellungnahme zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) "Unerwünschte Fehlanreize vermeiden"

Beitrag von WernerSchell » 15.07.2018, 07:06

BVMed-Pressemeldung 57/18
https://www.bvmed.de/bvmed-stellungnahm ... esetz-ppsg


BVMed-Stellungnahme zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) "Unerwünschte Fehlanreize vermeiden"

Berlin | Durch die geplante kalkulatorische Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem Fallpauschalensystem (G-DRG-System) werden wirtschaftliche Anreize gesetzt, "die eine Fehlallokation in den Krankenhäusern zur Folge haben können". Davor warnt der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG). "Die strikte Trennung von Pflegekosten und anderen Kosten im künftigen G-DRG-System führt dazu, dass es keinen wirtschaftlichen Anreiz mehr gibt, in innovative Technologien zu investieren, die heute durch kürzere Liegezeiten und somit niedrigere Pflegekosten kompensiert werden", heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Der BVMed nimmt auch an der heutigen (11. Juli 2018) Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf teil. Die ausführliche BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/stellungnahmen (https://www.bvmed.de/download/bvmed-ste ... onals-ppsg) abgerufen werden.

Als ein Beispiel von möglichen Fehlanreizen nennt der BVMed den Bereich der minimalinvasiven Eingriffe. Instrumentenkosten sind bei minimalinvasiven Operationen in der Regel höher als bei offenen Operationen. Minimalinvasive Eingriffe führen dazu, dass Patienten schneller genesen und sich damit die Liegezeiten verkürzen. Das wiederum entlastet auch die Pflege. Die Herauslösung der Pflegepersonalkosten kann in diesem Fall dazu führen, dass minimalinvasive Verfahren aufgrund der höheren Sachkosten vernachlässigt werden.

Nach Ansicht des BVMed sollten Pflegepersonalkosten zukünftig sachgerechter innerhalb des G-DRG-Systems ermittelt werden und innerhalb des G-DRG-Systems verbleiben, um Effizienzgewinne mit der gleichzeitigen sachgerechten Anwendung fortschrittlicher Medizintechnologien für die Gesamtversorgung der Patienten sicherzustellen. Sollte es aus politischen Gründen bei einer strikten Abtrennung der Pflegekosten von den anderen Kosten im G-DRG-System bleiben, "müssen unerwünschte Fehlanreize so weit wie möglich vermieden werden", fordert der BVMed. Dies könnte beispielsweise dadurch erfolgen, dass den Vertragsparteien und dem DRG-Institut (InEK) vorgegeben wird, "dass bei den Pflegekosten eine obere Grenzverweildauer bestehen bleibt, nach deren Überschreiten die tagesbezogenen Pflegesätze degressiv gestaltet werden". So würden die Fehlentwicklungen vermieden werden, wie sie vor der Einführung des G-DRG-Systems identifiziert wurden.

Ein weiteres Anliegen des BVMed ist die Rücknahme der Regelungen zur Kürzung der Sachkosten. "Für die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) eingeführte Absenkung bestimmter Sachkostenanteile in den Fallpauschalen entfällt mit der im Referentenentwurf des Ministeriums geplanten Einführung einer separaten Vergütung der Pflegepersonalkosten die Grundlage. Sie ist daher zu streichen", heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

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Pressetext online unter:
https://www.bvmed.de/bvmed-stellungnahm ... esetz-ppsg

Pressearchiv:
https://www.bvmed.de/pressemeldungen

V.i.S.d.P.:
Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie Reinhardtstr. 29 b D - 10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30 246 255-20
Fax: +49 (0)30 246 255-99
E-Mail: beeres@bvmed.de
Internet: http://www.bvmed.de
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Marburger Bund fordert Gesamtkonzept für Personalkosten im Krankenhaus

Beitrag von WernerSchell » 15.07.2018, 07:09

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 11. Juli 2018


Referentenentwurf zum PpSG
Marburger Bund fordert Gesamtkonzept für Personalkosten im Krankenhaus


Der Marburger Bund begrüßt die politische Absicht, die Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege stärken zu wollen. Kritisch sieht der Verband jedoch die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Maßnahmen im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG): „Die Begrenzung der Maßnahmen auf das Pflegepersonal hat fundamentale Auswirkungen auf die Krankenhausvergütung und auf die anderen in der Patientenversorgung tätigen Berufsgruppen im Krankenhaus. Ohne Änderungen wären neue Brüche und Fehlanreize die Folge“, warnt der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf vor der heutigen Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit.

Es sei weder sachgerecht noch sinnvoll, bei der Herausnahme von Personalkosten aus dem Fallpauschalensystem (DRG) und bei der vollständigen Refinanzierung von Tariferhöhungen andere nichtärztliche Berufsgruppen sowie den ärztlichen Dienst außen vor zu lassen. Auch bei der sehr zu begrüßenden Förderung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf stelle sich die Frage, warum nur das Pflegepersonal berücksichtigt werden soll, andere am Patienten tätige Berufsgruppen aber nicht.

„Auch im ärztlichen Dienst gibt es in vielen Krankenhäusern eine unzureichende Stellenbesetzung, die zu Lasten des vorhandenen Personals, der Patientenversorgung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehen“, betont der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte.

Es müsse verhindert werden, dass die zu Recht aufgegriffenen Fehlentwicklungen in der Pflege durch das Gesetz nunmehr in umso größerer Intensität Wirkung auf die übrigen Gruppen von Krankenhausbeschäftigten entfalten. Die Personalsituation im Krankenhaus bedürfe einer Gesamtbetrachtung, um den Fehlanreizen entgegenzuwirken, die mit der Unterfinanzierung von Investitionen und der fehlenden Finanzierung von Vorhalteleistungen der Krankenhäuser verbunden seien.

„Der Referentenentwurf greift zu kurz, wenn er nur die Pflegeberufe in den Blick nimmt. In letzter Konsequenz würden die Regelungen einen Keil in die Teamarbeit der am Patienten tätigen Dienste treiben“, warnt der MB. Notwendig sei ein Gesamtkonzept, das sicherstellt, dass zukünftig sämtliche Personalkosten außerhalb der DRG-Systematik finanziert werden und ein vollständiger Ausgleich von Tarifsteigerungen auch im ärztlichen Dienst stattfindet.

Anders als ursprünglich in den Koalitionsverhandlungen verabredet, sollen laut Referentenentwurf nur die Tariflohnsteigerungen im Pflegebereich zu 100 Prozent refinanziert werden. In allen anderen Personalbereichen wird lediglich ein hälftiger Tarifausgleich in Aussicht gestellt. „Dieses Ungleichgewicht ist sachlich nicht zu begründen. Es ist auch eine massive Diskriminierung der Leistungen der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern“, kritisiert Deutschlands größter Ärzteverband.

MB-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG > https://www.marburger-bund.de/sites/def ... f-ppsg.pdf
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WernerSchell
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"Neues Pflegepersonal kann man sich nicht schnitzen"

Beitrag von WernerSchell » 15.07.2018, 07:12

Litsch: "Neues Pflegepersonal kann man sich nicht schnitzen"

(11.07.18) Den Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) beurteilt der AOK-Bundesverband grundsätzlich positiv. In der Stellungnahme zur Verbändeanhörung am Mittwoch (11. Juni) heißt es: "Die von der Bundesregierung ergriffene Initiative, mit einem Gesetz die Arbeitssituation für Pflegekräfte in Krankenhäusern und in vollstationären Pflegeeinrichtungen zu verbessern, wird begrüßt." AOK-Vorstand Martin Litsch gibt jedoch auch zu bedenken, dass es weder einfache noch schnelle Lösungen geben werde. "Darauf und auf die programmierten Beitragserhöhungen muss die Politik die Menschen vorbereiten", so Litsch.

Das vollständige Statement im Wortlaut und die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf:

http://aok-bv.de/positionen/statements/index_20747.html

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Quelle: Pressemitteilung vom 11.07.2018
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Arbeitgeber wollen Tarifverträge in der Pflege verhindern

Beitrag von WernerSchell » 16.07.2018, 11:23

0645 / 16. Juli 2018
Pressemitteilung von Jutta Krellmann und Pia Zimmermann


Arbeitgeber wollen Tarifverträge in der Pflege verhindern

„Der Vorstoß von bpa-Cheflobbyist Brüderle ist eine Frechheit. Die private Pflegebranche treibt ein falsches Spiel. Anstatt die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten zu verbessern, wird nur an die eigenen Profite gedacht. Das ist inakzeptabel. Die Bundesregierung darf nicht vor der Lobby einknicken. Wir brauchen endlich flächendeckend Tarifverträge in der Pflege. DIE LINKE fordert schon lange: Gute Arbeit und gute Löhne in der Altenpflege müssen Standard werden“, erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE. Die private Pflegelobby will flächendeckende Tariflöhne verhindern. Damit stellt sie sich dem Gesundheitsminister entgegen, der sich heute für deutliche Gehaltssteigerungen in der Pflege ausgesprochen hat. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat den ehemalige Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) als Cheflobbyisten ins Rennen gesc hickt. Dieser wirbt in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten für sogenannte Arbeitszeitrichtlinien für die Beschäftigten von ca. 10.000 Pflegeeinrichtungen, die der Verband vertritt. „Es handelt sich um eine Mogelpackung, denn dem bpa geht es nicht ernsthaft darum, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.“

Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: „Angesichts des Pflegenotstands in Deutschland ist dieses Vorgehen völlig unverständlich. So findet man keine neuen Pflegekräfte, so vergrault man die letzten, die noch da sind. Pflegekräfte verlassen massenweise ihren Beruf und sollen hier mit Mindestlohn und Mindesturlaub abgespeist werden. Wir fordern ganz entschieden, dass die Arbeitsbedingungen und Gehälter in der Altenpflege anständig verbessert werden. Denn nur so kann der Pflegenotstand gestoppt werden.“

F.d.R. Susanne Müller
-----------------------------------------------------------------------------------------
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Caroline Heptner Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/576 92 455 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Spahn zu Pflegergehalt

Beitrag von WernerSchell » 16.07.2018, 11:54

Ärzte Zeitung vom 16.07.2018:
Spahn zu Pflegergehalt
"Anerkennung drückt sich ja nicht nur in Worten aus"

Gesundheitsminister Spahn will, dass beim Pflegepersonal mehr in den Geldbeutel wandert. Auch ein konkretes Gehaltsziel nennt er. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Flüchtlinge sind zur Auflösung des Pflegenotstandes ungeeignet

Beitrag von WernerSchell » 18.07.2018, 16:08

Rheinische Post berichtet am 18.07.2018:

„Care for Integration“:
NRW bildet Flüchtlinge als Altenpfleger aus
Düsseldorf Die deutsche Bevölkerung wird älter, es fehlt an Pflegekräften. Um diesem Problem entgegenzuwirken, vermittelt das Projekt „Care for Integration“ Geflüchteten Pfleger-Ausbildungen.
Von Merlin Bartel
Wenn Daniel Ghanem Juuma (25) und Kamal Murad Siedo (21) durch die Tür kommen, ist die Freude im Seniorenheim groß. Behutsam helfen sie den Bewohnern beim Aufstehen, waschen sie, verteilen Essen oder messen den Blutdruck. „Die Leute freuen sich, wenn wir Deutsch mit ihnen sprechen“, sagt Ghanem Juuma. „Das macht sie froh, und ist lustig, weil wir manche Wörter nicht verstehen.“ 2015 flohen die beiden aus dem Irak, seit dem vergangenen Jahr machen sie in Düsseldorf eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer.
… (weiter lesen unter) …. https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-c ... d-23523609

Anmerkung der Moderation:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat wiederholt bemerkt, dass der Einsatz von Flüchtlingen, der z.Zt. groß propagiert wird, keine Lösung für die bundesdeutschen Pflegeprobleme sein kann. Die entsprechenden Personen stammen aus einem völlig anderen Kulturkreis und haben auch nach einem Sprachkurs unzureichende Sprachkenntnisse. Völlig abwegig ist, Flüchtlinge für die Pflege mit einer Bleibegarantie ködern zu wollen. - Auf die insoweit gemachten Ausführungen darf verwiesen werden. Der Einsatz von Flüchtlingen kann nur bei guter Eignung, guten Sprachkenntnissen und ausreichender Qualifizierung infrage kommen. - Werner Schell
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Pflege schnell und nachhaltig entlasten

Beitrag von WernerSchell » 19.07.2018, 11:35

Ver.di
Gesundheit und Soziales


Sofortprogramm
Pflege schnell und nachhaltig entlasten

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Gute Pflege braucht mehr Personal und gute Lohn- und Arbeitsbedingungen. Unsere Positionen zu aktuellen Themen der Pflegepolitik.
> https://gesundheit-soziales.verdi.de/th ... egepolitik


Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals enthält aus Sicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine Reihe von Maßnahmen, die sehr anerkennenswert sind und in die richtige Richtung weisen. Für spürbare und nachhaltige Verbesserungen der pflegerischen Versorgung in der Kranken- und Altenpflege sind jedoch Nachbesserungen und Ergänzungen erforderlich. Anlässlich der Verbändeanhörung (11.07.2018) begrüßt ver.di die vollständige Refinanzierung jeder zusätzlichen und jeder aufgestockten Pflegestelle im Krankenhaus. Damit entfällt ab 2019 der ökonomische Fehlanreiz, bei der Ausstattung mit Pflegepersonal zu sparen. In Kombination mit der Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System ab 2020 ist die vollständige Refinanzierung der Pflegestellen von zentraler Bedeutung für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege. Eine Regelungslücke besteht darin, dass kein einheitlicher und fachlich anerkannter Maßstab für die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Personalbesetzung vorgesehen ist. Die in den neunziger Jahren eingesetzte Pflegepersonalregelung (PPR) bietet in einer modernisierten Fassung eine gute Grundlage. Bis das Instrument weiterentwickelt und erprobt ist, sind Pflegepersonaluntergrenzen jetzt für alle bettenführende Stationen gesetzlich auf den Weg zu bringen und schrittweise auf ein bedarfsgerechtes Niveau anzuheben.

Die vollständige Finanzierung der Tarifsteigerungen wird von ver.di seit langem gefordert und als eine weitere Maßnahme im Referentenentwurf sehr begrüßt. Rückwirkend ab 2018 werden strukturell und lineare Steigerungen für das Pflegepersonal voll refinanziert. Konsequent wäre der Schritt, wenn dies auch für alle übrigen Berufsgruppen erfolgt.

Ein erster Schritt sind die zusätzlichen 13.000 Stellen in der Altenpflege, die der Referentenentwurf vorsieht. Sie lösen nicht das Problem der schlechten Arbeitsbedingungen. Würde die bisher beste Personalausstattung in einem Bundesland auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet, wären mindestens 63.000 zusätzliche Fachkraftstellen notwendig. Ob diese 13.000 Stellen wirklich geschaffen werden, hängt davon ab, ob die Arbeitgeber das Angebot annehmen. Damit ein Missbrauch verhindert und die Mittel wirklich für zusätzliche Stellen oder –aufstockungen eingesetzt werden, ist ein Nachweis zwingend im Gesetz vorzusehen.

Um den Teufelskreis aus schlechten Arbeitsbedingungen, fehlenden Fachkräften und steigender Belastung zu durchbrechen, sind kurzfristig wirkende Maßnahmen erforderlich. Gleichzeitig müssen jetzt die Weichen für nachhaltig wirkende Verbesserungen für das Pflegepersonal gestellt werden.

Weitere Informationen können der ver.di-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG) entnommen werden.

ver.di-Stellungnahme zum Referentenentwurf Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals zur Anhörung am 11. Juli 2018
PDF (231 kB) > https://gesundheit-soziales.verdi.de/++ ... leaned.pdf

Quelle: Mitteilung vom 19.07.2018
Kontakt ver.di
Grit Genster
Be­reichs­lei­te­rin Ge­sund­heits­po­li­ti­k. The­menschwer­punk­te: Ge­sund­heits­-, Kran­ken­haus- und Pfle­ge­po­li­tik
030/6956-1810
grit.genster@verdi.de
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