Pflegenotstand .... die zuständigen Behörden, Parlamente, Gesundheitspolitiker … wurden zeitgerecht informiert

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Pflegenotstand .... die zuständigen Behörden, Parlamente, Gesundheitspolitiker … wurden zeitgerecht informiert

Beitrag von WernerSchell » 04.06.2018, 06:52

Textübernahme aus Forum > viewtopic.php?f=4&t=22646 Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren auf den Pflegenotstand aufmerksam. Die zuständigen Behörden, Parlamente, Gesundheitspolitiker … wurden immer wieder über die Misere und die Handlungsanforderungen informiert.

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Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, 01.06.2018

Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf vielfältige Reformerfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und informiert darüber die Fachöffentlichkeit, aber auch interessierte BürgerInnen. Schwerpunktthemen werden aber auch bei den Neusser Pflegetreffs mit jeweils hochkarätigen Podiumsbesetzungen diskutiert. So z.B. die Themen Pflegenotstand, Pflegemängel, medizinische Versorgung in den Pflegeeinrichtungen, Arzneimittelversorgung der älteren Menschen (Polypharmazie), Patientenrechte, demenzfreundliche Kommunen und Quartiershilfen, freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen), Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Palliativversorgung und Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

All diese Themen und die daraus abzuleitenden Folgerungen sind ausgerichtet an den vielfach beschriebenen Rechten der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, z.B. im Grundgesetz, in der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ (siehe insoweit auch Valentin Aichele und Jakob Schneider „Studie – Soziale Menschenrechte älterer Personen in der Pflege“, Deutsches Institut für Menschenrechte 2006, und „Leitfaden – Gefahren für alte Menschen in der Pflege – Kriminalität vorbeugen“, Landespräventionsrat NRW 2006).

Leider sind vielfältige von hier übermittelte Hinweise bezüglich der Handlungserfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem auf Bundes- bzw. Landesebene nicht bzw. nur unvollkommen aufgegriffen worden. Man hat einfach die Probleme ignoriert bzw. vieles schön geredet. Und nun liegt „das Kind ganz tief im Brunnen“ und plötzlich wird erklärt: "Wir haben verstanden" (so Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister).

Solche und ähnlich klingende Statements werden aber vielfach nur als bloße Sprechblasen wahrgenommen, weil die Vereinbarungen der GroKo zur Pflege völlig unzureichend sind und insoweit deutliche Verbesserungen zwingend geboten erscheinen. Es wird vor allem für erforderlich erachtet, sämtliche Maßnahmen, die für eine gute Pflegesituation erforderlich sind, in einem „Masterplan Pflege“ zusammen zu stellen. Verschiedene Einzelmaßnahmen, wie sie zur Zeit diskutiert werden (auch mittels „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“), werden die Probleme im Pflegesystem nicht auflösen können (erste mehr als kritische Stellungnahmen von Pflegeexperten und Sozialverbänden liegen bereits vor).

Zu einer Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen gehört ein umfangreiches Paket von Maßnahmen, die erst in einem sinnvollen Zusammenwirken zielgerichtet hilfreich sein können. Und darüber sollte unter Einbeziehung ausgewiesener Experten gesprochen und befunden werden.

Zu den erforderlichen Reformmaßnahmen gehören zum Beispiel:

Sofortige Verbesserung der Stellenschlüssel in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystemen. Solange die Gestaltung solcher Systeme auf sich warten lässt (siehe z.B. § 113c SGB XI), müssen pauschal wirksame Stellenzuschläge verfügt werden. Eine Anhebung der Stellenschlüssel bis zu ca. 20% erscheint – und das wurde bereits 2008 in mehreren Statements ausgeführt - geboten. Daraus ergibt sich, dass die augenblicklich genannten Zahlen (8.000 + 5.000 neue Stellen – Ankündigung vom 23.05.2018) nicht wirklich hilfreich sein können.

Der Ex – Pflegebeauftragte und jetzige Gesundheitsminister von NRW Karl-Josef Laumann hat bereits bei einem Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 (in Anwesenheit von Andreas Westerfellhaus, damals Präsident des DPR) erklärt, dass der neue Pflegebegriff nur mit erheblich mehr Pflegepersonal umgesetzt werden könne.

Wie die Finanzierung der erheblich zu verbessernden Stellenschlüssel zu gestalten ist, muss politisch bewertet und entschieden werden. Ggfs. muss an eine Finanzierung aus Steuermitteln gedacht werden, zumal die Haushaltskasse des Bundes gut gefüllt ist.

Wenn es um die Stellenausstattung geht, muss auch bedacht werden, dass mindestens 36.000 Stellen in der Pflege derzeit nicht zu besetzen sind, davon 26.000 Stellen für Pflegefachpersonen, also dreijährig ausgebildetes Pflegepersonal. Dem stehen deutlich weniger arbeitssuchende Fachkräfte gegenüber. Das wurde über eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bekannt. Diese Zahlen sind aber nach einer Info des DBfK nur die Spitze des Eisberges, denn die meisten Arbeitgeber melden ihre freien Stellen gar nicht mehr bei der Bundesagentur. Hinzu kommt, so der DBfK weiter, dass die nicht besetzten Stellen auf der Basis viel zu niedriger Stellenpläne berechnet werden. Denn in der Pflege seien insgesamt mindestens 100.000 Stellen mehr erforderlich, um gute Versorgungsqualität in der Pflege sicherstellen zu können. In der Summe müsse also von einem Mangel von deutlich über 126.000 Stellen in der professionellen Pflege gesprochen werden.

Im Zusammenhang mit einer verbesserten Stellenausstattung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nach hiesiger Überzeugung Personaluntergrenzen oder Mindestbesetzungsregelungen nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Es müssen Personalbemessungssysteme geschaffen werden, die uneingeschränkt in allen Leistungsbereichen - Tag und Nacht - angemessene Pflegeleistungen ermöglichen. Untergrenzen bzw. Mindestbesetzungsregelungen würden die Problematik nur verschleiern und die Pflegenot nicht wirklich dauerhaft auflösen.

Es ist bei nüchterner Betrachtung klar, dass Pflegekräfte in größerer Zahl kurzfristig nicht zu gewinnen sein werden. Das jahrzehntelange Weghören der politischen Entscheidungsträger bei den Mahnungen bezüglich Pflegenotstand haben eine katastrophale Personalsituation entstehen lassen. Zahlreiche Pflegekräfte sind wegen der hohen Arbeitsbelastung und wegen Krankheit aus dem Beruf „geflüchtet“.

Es wird daher nur allmählich gelingen, die bestehenden Lücken zu schließen. Um die Bereitschaft insoweit aber allen Beteiligten zu verdeutlichen, muss JETZT der Stellenrahmen abgesteckt werden, der unter Berücksichtigung aller Erwägungen eine wirklich gute Pflege und Betreuung erwarten lässt. Nur unter solchen Bedingungen wird ausreichend Pflegepersonal zu gewinnen sein. Mit Trippelschritten und Taktieren ist nicht weiter zu kommen.

Es wäre übrigens interessant zu erfahren, mit welcher konkreten Zielrichtung das nach § 113c SGB XI und 2019 zu erwartende Gutachten in Auftrag gegeben worden ist. Denkbar ist, dass das zu erstellende Gutachten die Bedürfnisse im Gesundheits- und Pflegesystem nur unvollkommen aufgreift und dann Stellenausstattungen diskutiert und gesetzlich festgeschrieben werden, die – wie bisher – an den wirklichen Bedürfnissen vorbei gehen.

Eine Absenkung der Fachkraftquote und Vermehrung der Betreuungsassistenten – an Stelle von Pflegekräften – müssen außer Betracht bleiben. Pflege ist nämlich gemäß § 11 SGB XI nach wissenschaftlichen Standards durchzuführen und erfordert eine entsprechende Qualifizierung.

Es darf im Zusammenhang mit den Personalkosten, die immerhin rd. 70% der Gesamt-Pflegeaufwendungen ausmachen, auch daran gedacht werden sicherzustellen, dass geplante, aber nicht verausgabte Personalkosten, nur für Personalrückstellungen Verwendung finden dürfen. Eingesparte Personalmittel sollten unter keinen Umständen zur Gewinnmaximierung oder andere fragwürdige Querfinanzierungen verfügbar sein. Solche Vorgaben können dazu animieren, die geplanten Personalmittel uneingeschränkt für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

Bezüglich der Erfordernisse, eine Verbesserung der Stellensituation im Pflegebereich zu gestalten, darf es keine Ausflüchte mehr geben. Insoweit gibt es nämlich seit vielen Jahren Hinweise bezüglich notwendiger Reformen (Prof. Simon, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung, Prof. Sell, einschlägige Buchveröffentlichungen, plausible Erläuterungen der Pflegekräfte sowie eigene Einschätzungen).

Zur Gesamtproblematik des Pflegenotstandes hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für den Pflegetreff am 13.05.2014 bereits ein umfängliches Statement vorgelegt und dem damals anwesenden Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben (als pdf-Datei abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf ). Daraufhin gab es am 08.07.2014 einen Besprechungstermin im Bundesgesundheitsministerium in Bonn. Letztlich ist als Ergebnis nur der § 113c SGB XI dabei heraus gekommen. Das Statement vom 13.05.2014, das seinerzeit darauf abzielte, eine Pflegereform nach Schwerpunktsetzungen (Pflegepersonal) durchzuführen, kann in seinen Grundzügen weiterhin als zutreffend angesehen werden.

Nur wenn es JETZT gelingt, die Pflege-Rahmenbedingungen deutlich günstiger zu gestalten, wird dies „geflüchtete“ Pflegekräfte animieren können, in ihren Beruf zurückzukehren. Das alleinige Lockmittel „Prämie“ wird nicht greifen. Übrigens ist es verfehlt zu glauben, man könne in nennenswerter Zahl Pflegkräfte aus dem benachbarten Ausland gewinnen. Solange nicht der Pflege-Rahmen deutlich verbessert ist, werden eher bundesdeutsche Pflegekräfte ins Ausland (Schweiz, Niederlande, Schweden usw.) abwandern.

Natürlich ist auch eine Anhebung der Vergütungen für die Pflegekräfte dringlich. Aber insoweit gestalten sich entsprechende Folgerungen schwieriger, weil die Politik für diesen Aufgabenbereich keine direkte Zuständigkeit besitzt. Ich sehe die Kirchen und Wohlfahrtsverbände in einer Vorreiterrolle. Die politischen Entscheidungsträger könnten im Übrigen ihren Einfluss geltend machen.

Für die Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich sind im Übrigen noch folgende Erwägungen von Bedeutung:

Die Erstattung von Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen wird als problematisch bzw. risikoreich eingestuft und unterbleibt daher in den meisten Fällen. Es wird aus Beschäftigtensicht immer wieder auf die angeblich unklare Rechtssituation bei der Erstattung von solchen Anzeigen aufmerksam gemacht. Man meint, die Erstattung solcher Anzeigen erfolge auf unsicherer rechtlicher Grundlage. Solche Auffassungen bestehen offensichtlich auch noch nach dem jüngst bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017. Dazu ergibt sich aber: Die Erstattung von Überlastungsanzeigen ist u.a. nach dem Arbeitsschutzgesetz Rechtspflicht. Darauf habe ich in den zurückliegenden Jahren immer wieder aufmerksam gemacht, u.a. auch in zahlreichen Veröffentlichungen (u.a. Schell, Werner: "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen", Kunz/Schlütersche, 2011). Das Arbeitsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.12.2017 lediglich die bestehende Rechtspflicht bestätigt. Nicht wenige Arbeitgeber versuchen gleichwohl, mit Druck (Abmahnung, Kündigung) solche Anzeigen zu verhindern und bemühen dazu sogar die Gerichte. Wenn jetzt gegen die jüngste Göttinger Entscheidung mit Berufung vorgegangen wird, kann man das auch als rechtsmissbräuchlich ansehen. Auf jeden Fall will der Arbeitgeber für die Zeit des Berufungsverfahrens den Druck aufrecht erhalten. Der im Streit befindliche Sachverhalt ist aus meiner Sicht zweifelsfrei so, dass die Arbeitgeberseite zu Unrecht gegen die Pflegekraft vorgeht. Ich sehe nach all dem den Gesetzgeber in der Pflicht, die Nachteile der Arbeitnehmerseite bei der Benennung von Überlastungen und Gefährdungen zu beseitigen und die Anzeigeberechtigung zu stärken. Dazu wären die einschlägigen Vorschriften im BGB bzw. im Arbeitsschutzrecht entsprechend zu gestalten. Von einer solchen Stärkung der Arbeitnehmerrechte profitieren natürlich auch die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen.

Weitere Themen, die dringend einer Lösung zugeführt werden sollten, sind z.B.:

Verbesserung der Arzneimittelversorgung für die älteren Menschen (Auflösung der Polypharmazie – siehe insoweit das im Internet abrufbare Statement unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf ). Damit einher gehen muss auch eine ausgeweitete Besuchspflicht der Ärzte in den Pflegeeinrichtungen. Eine Ausweitung dieser Besuchspflicht erscheint auch mit Blick auf eine Verbesserung der Schmerztherapie notwendig. Auch die Sturzvermeidung und Wundtherapie muss stärker in den Blick genommen werden. Eine (weitere) Reduzierung der freiheitsentziehenden Maßnahmen, v.a. in den Pflegeeinrichtungen, ist ebenfalls vordringlich.

Bezüglich der Führungskräfte in den Pflegeeinrichtungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und Wohnbereichsleitung) sind offensichtlich höhere Anforderungen geboten. Es erscheint sinnvoll, hinsichtlich der Eignung und Qualifikation die Anstellungsanforderungen anzuheben. Denn „der Fisch stinkt vom Kopf her“. Dort, wo in Pflegeeinrichtungen ausreichend geeignetes bzw. qualifiziertes Führungspersonal angestellt ist, sind die BewohnerInnen-Klagen eher selten.

Flüchtlinge im Zusammenhang mit einem Bleiberecht in der Pflege zu beschäftigen, ist nicht akzeptabel. Dazu ist zu bemerken: Für eine pflegerische Tätigkeit einschließlich Betreuung sind nicht nur Eignung und entsprechende Qualifizierungen nach westeuropäischen Standards erforderlich, sondern auch eine gute Sprachkompetenz. Zugewanderte Personen dürfen nur dann in der Pflege beschäftigt werden, wenn sie dafür wirklich geeignet, qualifiziert und sprachlich kompetent sind.

Dann ist auch endlich ein „Pflege-TÜV“ vorzusehen, der nachvollziehbar die Ergebnisqualität (bei den pflegebedürftigen Menschen) deutlich offen legt. Die jetzige Überprüfungspraxis, die im Wesentlichen auf das Dokumentationsgeschehen abstellt, ist rechtswidrig und eine einzige Verbrauchertäuschung (so die Rechtsprechung dazu). Eigentlich ist dieser Missstand seit Jahren amtlich bekannt und anerkannt, aber eine vernünftige andere Überprüfungsregelung ist nicht wirklich in Sicht.

Bezüglich der Pflegekosten für die ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist zu sagen, dass eine Anhebung der Leistungsansprüche teilweise gut gestaltet worden ist. Andererseits ist zu bemängeln, dass manche Vorschriften zu kompliziert sind. Ob und inwieweit für die ambulante Versorgung ergänzende Reformen geboten sind, kann unterschiedlich gesehen werden.

Angesichts der notwendigen Schwerpunktsetzung (mehr Pflegepersonal für die Pflegeeinrichtungen) ist auf jeden Fall die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen als Ergänzung zum Pflegesystem nach dem SGB XI als zwingend einzustufen. Solche Hilfen sind nicht nur geeignet, wohnortnah Hilfen für die pflegebedürftigen Menschen bzw. die Angehörigen zu organisieren, sondern auch zu gewährleisten, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wirkungsvoller praktiziert werden kann (siehe insoweit das für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 gefertigte Statement > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf ). Aber solche kommunale Quartiershilfen werden erhebliche Finanzmittel erfordern. Im Ergebnis wird damit aber an anderer Stelle erheblicher Aufwand eingespart werden können. – Da in der Koalitionsvereinbarung die Stärkung von präventiven Hausbesuchen angesprochen wird, kann übrigens an eine Verbindung von Quartiershilfen mit präventiven Hausbesuchen gedacht werden.

In Neuss-Erfttal, also hier vor Ort, werden, u.a. auch mit Unterstützung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, seit 2012 musterhaft Quartiershilfen mit einem Lotsenpunktprojekt (eine Art präventive Hausbesuche) angeboten und ständig fortentwickelt. Es gibt folgerichtig gute Erfahrungen hinsichtlich der Nützlichkeit von Quartiershilfenarbeit.

Werner Schell - Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht


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„Es ist gefährlich, Recht zu haben,
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„Hygiene kostet Geld. Keine Hygiene kostet noch mehr Geld und gefährdet/schädigt Patienten!” - Die Erkenntnis, dass Hygiene Kosten verursacht, ist nicht neu und wird seit Jahren beschrieben. Allein die wichtige Händehygiene im Pflegedienst kann bis zu einer Stunde Dienstzeit/Tag erfordern. Auch aus diesem Grund sind erhebliche Personalaufstockungen notwendig! > viewtopic.php?f=4&t=20421&p=96152#p96152 - Wann endlich werden die Folgerungen gezogen? - Das Statement, das sich allgemein mit dem Pflegenotstand und den gebotenen pflegepolitischen Maßnahmen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen befasst, ist weiterhin abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Darauf wurde der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einem aktuellen Anschreiben aufmerksam gemacht (ergänzend informiert eine Pressemitteilung). > viewtopic.php?f=4&t=22664
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Pflegebedürftige entlasten: Eigenanteile senken

Beitrag von WernerSchell » 04.06.2018, 14:56

Pflegebedürftige entlasten: Eigenanteile senken

Die finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung, die mit den Pflegereformen vor zwei Jahren beschlossen wurden, reichen nicht aus. Dies führt zu einem stetigen Kaufkraftverlust bei den Pflegebedürftigen. Die Kosten für Pflege steigen vor allem durch die Lohnentwicklung. Die gesetzlich festgelegten und gedeckelten Leistungen passen sich aber nicht entsprechend an. Die Folge: Pflegebedürftige können bei gleichem Bedarf weniger Pflegeleistungen einkaufen. Sie müssen diese Kosten selbst tragen. Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen fordern deshalb, dass die Leistungen der Pflegekassen jährlich automatisch angepasst werden müssen.
Die Eigenanteile an der Pflege im ambulanten und stationären Bereich belaufen sich für Pflegebedürftige bereits auf beinahe 50 Prozent. Laut Barmer Pflegereport 2017 zahlen pflegebedürftige Menschen im stationären Sektor im Schnitt 587 Euro monatlich aus eigener Tasche für die Pflegekosten. Zusammen mit weiteren Kosten, etwa für Unterkunft und Verpflegung und den sogenannten Investitionskosten, ergibt sich eine monatliche Gesamtbelastung von 2.278 Euro.
„Das Risiko der Pflegebedürftigkeit darf nicht privatisiert werden. Die Vorstellung, die wachsende Versorgungslücke privat schließen zu können, führt zur finanziellen Überforderung weiter Teile der Bevölkerung und letztlich zur ‚Mehrklassenpflege‘. Deswegen fordern wir, dass Pflege für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wieder bezahlbar wird“, sagt Olaf Christen, Sprecher der Pflegebedürftigenverbände.
Dynamisierung auch an Lohnkosten orientieren
Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen begrüßen, dass die Große Koalition das Problem angehen und die Sachleistungen laut Koalitionsvertrag kontinuierlich an die Personalentwicklung anpassen will. Dabei sollten folgende Punkte Berücksichtigung finden:
• Die Dynamisierung muss jährlich erfolgen, um der Geschwindigkeit der Kostenentwicklung standzuhalten.
• Sie muss sich neben der Preisentwicklung an der Lohnkostenentwicklung orientieren, da diese die entscheidende Größe bei den Pflegekosten ist.
• Der bereits entstandene Kaufkraftverlust muss unmittelbar durch eine einmalige Anpassung ausgeglichen werden.
Bisherige Instrumente kosten die Pflegebedürftigen viel Geld
Seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 bis zum Jahr 2008 kam es durch die Orientierung der Leistungen an den Einnahmen der Pflegeversicherung zu einem Wertverlust von ca. 20 Prozent, der bis heute nicht wett gemacht worden ist. Dies bedeutet für pflegebedürftige Menschen, dass sie bei gleicher Leistung ein Fünftel der Pflegekosten selbst tragen mussten und müssen. 2008 erfolgte zwar eine Änderung der Dynamisierungsregel, die sich nun im Drei-Jahres-Rhythmus an der Inflationsrate orientiert. Doch auch diese Ausrichtung nach der allgemeinen Preisentwicklung greift zu kurz, da gut zwei Drittel der Kosten im Pflegesektor Personalkosten sind, die sich nicht im Warenkorb der Preisindexberechnung wiederfinden. Die Erhöhungen der Jahre 2008 bis 2014 lagen damit ebenfalls deutlich unter den Preissteigerungen für Pflegeleistungen.
Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen
Die Interessensvertretung der Pflegebedürftigen nach § 118 SGB XI besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der sechs maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Dazu gehören: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die BAG SELBSTHILFE, die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland, der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und der Sozialverband VdK Deutschland.

Diese Pressemeldung als PDF herunterladen:
VdK-Presseinfo vom 4.6.2018 - Pflegebedürftige entlasten: Eigenanteile senken > https://www.filrcast.de/data/7t2zq6/121 ... senken.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 04.06.2018
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Sorge über hohe Kosten in der Heimpflege

Beitrag von WernerSchell » 05.06.2018, 06:34

Sorge über hohe Kosten in der Heimpflege
Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten sehen die teilweise stark steigenden Eigenanteile in der Heimpflege mit Sorge. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag in Berlin über einen Antrag (19/960 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/009/1900960.pdf ) der Linksfraktion schlugen sie - auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen - unterschiedliche Lösungen vor.
Einig sind die Experten darin, dass die Pflegekosten in den nächsten Jahren deutlich steigen werden, unter anderem durch höhere Löhne und mehr Personal, was zu höheren Beiträgen führen könnte und auch zu höheren Eigenanteilen. Während einige Experten empfehlen, aus der Teilkostendeckung auszusteigen und eine Pflegevollversicherung zu entwickeln, sehen andere Fachleute darin ein zusätzliches Kostenrisiko sowie einen systematischen Fehlanreiz. Auch die Idee einer Teilkostenversicherung mit fixem Eigenanteil der Versicherten wurde in der Anhörung vorgeschlagen.
Die Linke fordert in ihrem Antrag, die Eigenanteile in Pflegeheimen zu begrenzen und die Teilkostendeckung zu einer Pflegevollversicherung umzugestalten. Die angestrebte flächendeckende tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte dürfe sich nicht zu Lasten der Pflegefälle und Versicherten auswirken. Der Pflegevorsorgefonds solle umgewidmet und die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen wieder durch die Krankenversicherung finanziert werden.
Nach Angaben der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund) wird das finanzielle Risiko eines Pflegefalls oft unterschätzt. Der Versicherungszuschuss decke nur bis zu 75 Prozent der reinen Pflegekosten. Bei stationärer Pflege kämen Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten hinzu, die von den Betroffenen selbst zu tragen seien. Eine bessere Bezahlung und Aufstockung der Pflegekräfte werde zu weiteren Kosten führen.
Der Verband schlug vor, die medizinische Behandlungspflege wieder auf die gesetzlichen Krankenkassen zu übertragen, den Pflegevorsorgefonds aufzulösen, die aufwendigen Parallelstrukturen bei den zahlreichen Pflegekassen zu verändern, Eigenanteile zu deckeln und langfristig eine Vollversicherung einzuführen. Nach Berechnungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) würde die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege die GKV rund drei Milliarden Euro jährlich kosten.
Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing warnte, mit einer Vollversicherung könnte die Bereitschaft zurückgehen, ältere Menschen zu Hause zu pflegen. Der Pflegeversicherung liege jedoch der Gedanke der Eigenverantwortung zugrunde. Wenn der Sozialstaat die Pflegebedürftigkeit komplett absichere, könnte dadurch die Eigenverantwortung an Bedeutung verlieren und die Pflegeversicherung belastet werden. Vor allem bei einer Steuerfinanzierung ginge der Zusammenhang zwischen Beitrag und Leistungsanspruch und damit das Kostenbewusstsein verloren.
Der Arbeitgeberverband BDA gab zu Bedenken, eine Vollversicherung würde neue Ungerechtigkeiten schaffen. Es wäre nicht vermittelbar, warum über die Pflege hinaus eine Unterstützung für Verpflegung und Unterkunft geleistet werde, die andere Menschen nicht erhielten. Insbesondere wohlhabende Pflegebedürftige würden durch die Finanzierung ihrer Wohn- und Verpflegungskosten besser gestellt. Der Verband plädierte alternativ für eine ergänzende kapitalgedeckte Risikovorsorge, um die Finanzierbarkeit der Pflege langfristig zu sichern. Denkbar wäre ein Prämienmodell, ein einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag für Versicherte.
Für ein solches Konzept plädierte auch die Sozialökonomin Susanna Kochskämper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Es sollte über eine ergänzende, kapitalgedeckte zweite Säule für die Pflegeversicherung nachgedacht werden. Sie warnte, auf keinen Fall sollte die Erwartung geschürt werden, die Pflegeversicherung könnte die steigenden Pflegekosten bei gleichbleibenden Leistungszusagen allein und ohne signifikant steigende Beiträge bewältigen.
Nach Angaben des Deutschen Pflegerates (DPR) steigt der Eigenanteil in den stationären Pflegeeinrichtungen seit Jahren. Mit der Pflegereform 2017 sei zwar der Übergang in einen höheren Pflegegrad durch den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) nicht mehr mit Mehrkosten für die Pflegefälle verbunden, jedoch sei der Kostenanstieg ungebremst. Ferner seien die Kosten in den Bundesländern sehr unterschiedlich.
Der Sozialverband VdK sieht wegen der "drastisch steigenden Belastungen" für die Betroffenen akuten Handlungsbedarf. Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen zahlten im Schnitt 587 Euro monatlich aus eigener Tasche für die Pflegekosten. Zusammen mit den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten ergebe sich eine monatliche Gesamtbelastung von 2.278 Euro.
Der Verband forderte einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss, um Kosten zu begleichen, die entweder die Infrastruktur betreffen oder gesamtgesellschaftliche Aufgaben, etwa die Investitions- oder Ausbildungskosten. Auch ein Vertreter des GKV-Spitzenverbandes brachte in der Anhörung einen Bundeszuschuss ins Gespräch.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.06.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Spahn gegen Bundeszuschuss für Pflege - Beitragserhöhung unumgänglich

Beitrag von WernerSchell » 07.06.2018, 07:22

Spahn gegen Bundeszuschuss für Pflege
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält eine Beitragssatzerhöhung in der gesetzlichen Pflegeversicherung für "unumgänglich". Im Gesundheitsausschuss des Bundestages machte der Minister am Mittwoch in Berlin aber noch keine Angaben über die genaue Höhe. Die Akzeptanz für höhere Beiträge zugunsten der Pflege sei in der Bevölkerung jedoch groß.
Zugleich wandte sich Spahn gegen Überlegungen, einen Teil der steigenden Pflegekosten analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss zu begleichen und verwies dabei auch auf die hohen Rücklagen in der GKV. Es sei jetzt nicht die Zeit, gleich nach einem Steuerzuschuss zu rufen, sagte er.
Er werbe aber dafür, Sozialversicherungsbeiträge zu senken, wo immer dafür Spielräume seien, fügte der Minister hinzu. In einer Expertenanhörung hatten sich unlängst Fachverbände dafür ausgesprochen, über einen Bundeszuschuss bestimmte Pflegeausgaben zu decken, etwa die Investitions- oder Ausbildungskosten.
Spahn verteidigte im Ausschuss auch den 2015 aufgelegten Pflegevorsorgefonds, mit dessen Geldern Beitragssatzsprünge verhindert werden sollen, wenn 2035 die geburtenstarken Jahrgänge pflegebedürftig werden. Diese Vorsorge sei richtig. Derzeit werden 0,1 Punkte aus der Pflegeversicherung in den Fonds investiert, das entspricht rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.
Was die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen betrifft, zeigte sich Spahn offen für eine "stärkere Finanzierung" in der GKV. Bisher werden diese Kosten von der Pflegeversicherung übernommen.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.06.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Pläne zu Pflegepersonaluntergrenzen sind weitere Verschlechterung - Pflegenotstand endlich beheben

Beitrag von WernerSchell » 07.06.2018, 07:26

Pläne zu Pflegepersonaluntergrenzen sind weitere Verschlechterung - Pflegenotstand endlich beheben

DIE LINKE. NRW lehnt die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vorgelegten Pläne für Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern ab. Dieser Vorschlag würde zu einer weiteren Verschlechterung der Personalsituation in den Krankenhäusern führen. Dies ist ein Grund mehr, sich am 20. Juni 2018 an der Demonstration in Düsseldorf gegen den Pflegenotstand in Krankenhäusern und der Altenpflege zu beteiligen.

Die stv. Landessprecherin Inge Höger ist erschüttert, dass dieses Konzept als Verbesserungsvorschlag daher kommt:

„Der Vorschlag nimmt ausschließlich die am schlechtesten ausgestatteten Fachabteilungen in den Blick. Die sollen auf das Niveau des unteren Dezils (10 Prozent) oder maximal des Quartils (25 Prozent) angehoben werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass alle Krankenhäuser mehr Personal beschäftigen als unbedingt erforderlich. Unter den bestehenden ökonomischen Rahmenbedingungen, die zum aktuellen Pflegenotstand geführt haben, ist zu befürchten, dass diese Krankenhäuser ihre Personalausstattung als Reaktion auf die Festlegung weiter reduzieren werden.“

Sascha Wagner, gesundheitspolitischer Sprecher des Landesvorstandes, fordert deshalb dazu auf, sich mit vielen Beschäftigen und Patientinnen und Patienten an der Demonstration gegen die Gesundheitsministerkonferenz am 20. Juni 2018 in Düsseldorf zu beteiligen:

„Wir brauchen dringend mehr Personal in Krankenhäusern und der Altenpflege. Zeigen wir Gesundheitsminister Spahn und den Ministern aus den Ländern, dass wir dringend eine gesetzliche Personalbemessung brauchen, die eine ausreichende Versorgung der Patientinnen und Patienten sicher stellt.

Aufruf von ver.di > https://pressestelle.dielinke-nrw.de/li ... B1JUVlRRAg

Quelle: Pressemitteilung vom 06.06.2018
DIE LINKE. Nordrhein-Westfalen
Alt Pempelfort 15
40211 Düsseldorf
Mobil: 0152-53881513
E-Mail: jasper.prigge@dielinke-nrw.de
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Versorgung alter Menschen kann nur gemeinsam gelingen

Beitrag von WernerSchell » 08.06.2018, 06:12

Ärzte Zeitung online, 07.06.2018

Versorgung alter Menschen kann nur gemeinsam gelingen
Ob in Ballungsräumen oder auf dem platten Land: Alle Akteure der Versorgungskette müssen bei der Betreuung alter Menschen kooperieren. Das zeigen Erfahrungen aus allen Landesteilen.

Von Angela Mißlbeck

BERLIN. Die Versorgung alter Menschen kann nur gemeinsam gelingen. Darauf setzen verschiedene Initiativen, die beim Deutschen Ärzteforum am Mittwoch vorgestellt wurden.
Egal ob im einzelnen Krankenhaus, einem Stadtteil von Berlin, in Bielefeld oder auf dem platten Land in Sachsen-Anhalt: Vernetzung ist das Grundprinzip bei innovativen Konzepten zur Gesundheitsversorgung alter Menschen.
So setzt etwa das geriatrische Netzwerk im Ärztenetz Bielefeld auf eine kontinuierliche Betreuung alter Menschen mit vielfachen Erkrankungen, Gebrechlichkeit oder kognitiven Einschränkungen. Das Netz ist im Januar dieses Jahres gestartet.
Eingeschlossen werden Patienten mit bestimmten Merkmalen, wie etwa drei oder mehr Diagnosen, mindestens fünf Dauerverordnungen, Pflegebedarf, Immobilität oder sozialen Defiziten, wenn sie kurz vor einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus oder im Pflegeheim stehen oder wenn ihre Angehörigen überlastet sind. Derzeit sind 72 Patienten in das geriatrische Netzwerk eingeschrieben.
... (weiter lesen unter) ... https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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WernerSchell
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Konzertierte Aktion Pflege > "Masterplan Pflege"

Beitrag von WernerSchell » 30.06.2018, 07:11

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22646&p=104253#p104253

Start der Konzertierten Aktion Pflege
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die im Koalitionsvertrag vereinbarte "Konzertierte Aktion Pflege" (KAP) soll am 3. Juli beginnen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2952 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/029/1902952.pdf ) auf eine Kleine Anfrage (19/2607 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902607.pdf ) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, sind die Ministerien für Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die Initiative eingebunden.
Unter Beteiligung aller relevanten Akteure sollen längstens innerhalb eines Jahres konkrete Maßnahmen und Empfehlungen zur Verbesserung der Situation in der Alten- und Krankenpflege erarbeitet werden. Dazu würden zahlreiche Themenkreise gebildet mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte "unmittelbar und spürbar" zu verbessern.
Auch die jüngsten Vorschläge des Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus würden als wichtige Impulse in den Beratungen diskutiert. Westerfellhaus hat unter anderem vorgeschlagen, Berufsrückkehrer mit Prämien zu locken. Wer aus der Teilzeit in die Vollzeit wechsle, solle auch eine Prämie erhalten. Zudem sollen Pflegekräfte ihre Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich auf 80 Prozent reduzieren können. Umgekehrt sollen Teilzeitkräfte auf 80 Prozent aufstocken können.

Quelle: Mitteilung vom 29.06.2018
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

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Anmerkung:
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Wenn es um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte gehen soll, muss vorrangig ein Personalbemessungssystem geschaffen werden, dass eine angemessene Stellenausstattung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gewährleistet (Tag und Nacht). Solange es ein solches System noch nicht gibt, müssen die Stellenschlüssel um mindestens 20% angehoben werden. Eine solche Botschaft ist notwendig, um Pflegekräfte in ausreichender Zahl zu gewinnen bzw. zu halten. - Werner Schell
Siehe u.a. unter > viewtopic.php?f=4&t=22683
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WernerSchell
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Altenpflege - nicht geeignet zur Entlastung der Arbeitslosenstatistik

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2018, 06:51

In der Altenpflege geht es um die Versorgung von pflegebedürftige Menschen, die meistens mit verschiedenen Krankheitsbildern schwerstens beeinträchtigt sind (= Multimorbididät). Dafür braucht man nicht nur Eignung, sondern auch ausreichende Qualifikation (§ 11 SGB XI). Für niedrigschwellige Unterstützungsleistungen gibt es u.a. schon Betreuungsassistenten. Der Pflegenotstand erfordert daher die umfassende Ausbildung von Pflegefachkräften. Das sind wir unseren alten und pflegebedürftigen Menschen schuldig! Die Altenpflege versteht sich nicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für solche Personen, denen dafür zunächst einmal bestimmte Voraussetzungen fehlen. Politiker sollten sich von der Vorstellung verabschieden, dass eigentlich jeder pflegen kann und solche Verrichtungen daher zur Entlastung der Arbeitslosenstatistik gut geeignet sind.
>>> viewtopic.php?f=3&t=22690
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