Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege

Beitrag von WernerSchell » 23.05.2018, 12:32

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Am 23.05.2018 hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Eckpunkte eines Sofortprogramms Kranken- und Altenpflege vorgestellt. Trotz einiger Verbesserungen der Rahmenbedingungen wird der Pflegenotstand in den Heimen nicht aufgelöst. Wer statt 8.000 jetzt 13.000 neue Stellen für die Pflegeeinrichtungen für angemessen hält, hat die Pflegemisere noch nicht wirklich begriffen.
Sylvia Bühler von verdi: „Es braucht einen Plan für nachhaltig mehr Personal und vor allem in der Altenpflege für eine deutlich bessere Bezahlung. Da bleibt das Papier deutlich hinter dem zurück, was notwendig ist. Wenn Spahn wirklich verstanden hätte, wo die Probleme der Pflege liegen, müsste das Papier anders aussehen.“

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Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege

Wir schaffen zusätzliche Stellen und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Am 23. Mai 2018 hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Eckpunkte des Sofortprogramms vorgestellt.

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In den letzten Jahren ist es zu einer enormen Arbeitsverdichtung und damit -belastung für hun­derttausende Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege gekommen. In einer gefährlichen Spirale aus zunehmender Belastung, in der Folge davon nicht selten einem Ausstieg von Pflege­kräften aus dem Beruf, damit weiter steigenden Belastungen für die verbliebenen Kräfte, hat sich die Situation immer weiter zugespitzt. Im ganzen Berufsstand ist eine tiefe Vertrauenskrise zu spüren. Wir wollen dies umdrehen und Schritt für Schritt eine spürbare Verbesserung im Alltag der Pflegekräfte erreichen. Dazu ist dieses Sofortprogramm für eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege der erste wichtige Schritt. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Mit einfachen, klaren und finanziell unterlegten Sofort­maßnahmen wollen wir das klare Signal setzen: Wir haben verstanden.

In weiteren Schritten wollen wir in der Pflege im Krankenhaus Pflegepersonaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen einführen. In der ambulanten und stationären Langzeitpflege wollen wir verbindliche Personalbemessungsinstrumente einführen und mit einer Konzertierten Aktion Pflege die Situation in der Altenpflege bedarfsgerecht weiterentwickeln.

Pflege im Krankenhaus
Jede zusätzliche Pflegekraft wird finanziert

Um die Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus zu verbessern, wird zukünftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Das mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführte Pflegestellen-Förderprogramm wird damit über das Jahr 2018 hinaus weiterentwickelt und ausgebaut. Für die zusätzlichen Mittel gilt anders als bisher keine Obergrenze und der Eigenanteil der Krankenhäuser von zehn Prozent entfällt. Die zusätzlichen Mittel sind zweckgebunden für zusätzliche und aufgestockte Pflegestellen am Bett. Die Mittel des laufenden Pflegestellen-Förderprogramms verbleiben dem einzelnen Krankenhaus, so dass auf die vorgesehene Mittelüberführung in den Pflegezuschlag zum Jahr 2019 verzichtet wird. Nicht für zusätzliches Pflegepersonal verwendete Mittel sind zurückzuzahlen. Diese Neuregelung gilt bis zum Inkrafttreten einer grundsätz­lichen Neuregelung‎ zur Pflegepersonalkostenfinanzierung.

Tarifsteigerungen voll refinanziert statt Sparen zu Lasten der Pflege
Bereits für das Jahr 2018 werden anstelle der bisherigen hälftigen Refinanzierung die linearen und strukturellen Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte vollständig von den Kostenträgern refinanziert. In der Vergangenheit wurde der Teil der Tarifsteigerungen, der nicht ausgeglichen wurde, teilweise durch Einsparungen zu Lasten der Pflege kompensiert. Dies wollen wir beenden. Die zusätzlichen Finanzmittel sind für Pflegepersonal einzusetzen. Dies ist durch einen Nachweis zu belegen.

Mehr Ausbildungsplätze in der Pflege
Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der (Kinder-)Krankenpflege sowie in der Krankenpflegehilfe werden bislang nur anteilig refinanziert, weil sie im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung voll ausgebildete Pflegekräfte entlasten. Eine solche Entlastung ergibt sich im ersten Ausbildungsjahr jedoch nicht im gleichen Umfang. Daher werden die Aus­bildungsvergütungen von Auszubildenden in der (Kinder-)Krankenpflege und in der Kranken­pflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die Verbesserung schafft einen deutlichen Anreiz, mehr auszubilden.

Daneben wird klargestellt, dass eine Finanzierung der Ausbildungsvergütungen für alle im Krankenhausfinanzierungsgesetz genannten Ausbildungsberufe erfolgt, wenn eine Ausbildungs­vergütung vereinbart wurde. Zudem wird gewährleistet, dass die Ausbildungsbudgets den tat­sächlichen Kostenzuwächsen entsprechend vereinbart werden können und der Anstieg der Aus­bildungsbudgets keiner Obergrenze unterliegt.

Schließlich sollen über den Krankenhausstrukturfonds künftig auch Investitionen in Aus­bildungsstätten gefördert werden.

Erhöhter Pflegeaufwand braucht erhöhte Vergütung für mehr Pflegekräfte
Seit dem Jahr 2018 können Krankenhäuser für einen bestehenden erhöhten Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten eine zusätzliche Vergütung von den Kostenträgern erhalten. Aller­dings gelingt dies häufig mangels einer validen Datengrundlage nicht. Damit die Krankenhäuser die zusätzliche Vergütung zukünftig auf einer gesicherten Basis abrechnen können, werden die Krankenkassen verpflichtet, den Krankenhäusern die hierfür erforderlichen Informationen zur Pflegebedürftigkeit der bei ihnen versicherten Patientinnen und Patienten mitzuteilen.

Krankenhausstrukturfonds ermöglicht effizientere Strukturen
Fehlende Investitionsmittel der Länder mussten in der Vergangenheit häufig von den Kranken­häusern aus Eigenmitteln kompensiert werden. Diese Umschichtung erfolgte nicht selten auch zu Lasten der Pflege. Wir wollen daher den in der letzten Legislaturperiode gebildeten Kranken­hausstrukturfonds fortsetzen und ausbauen.

Der Fonds wird ab 2019 für vier Jahre mit einem Volumen von 1 Mrd. € jährlich fortgesetzt. Die Finanzierung erfolgt wie bisher je zu Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder. Entsprechend den Fördergrundsätzen des bisherigen Krankenhausstruk­turfonds werden die Länder verpflichtet, das in den Haushaltsplänen der Jahre 2015 - 2017 durchschnittlich veranschlagte Fördervolumen mindestens in den Jahren 2019 bis 2022 aufrecht­zuerhalten und um den von ihnen zu tragenden Kofinanzierungsanteil zu erhöhen. So wird gewährleistet, dass die Länder nicht ihr bisheriges Fördervolumen absenken, um aus den ersparten Fördermitteln ihren Kofinanzierungsanteil aufzubringen. Mit den Mitteln des Struk­turfonds wird die Anpassung bestehender Versorgungskapazitäten an den tatsächlichen Ver­sorgungsbedarf sowie die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Krankenhaus­versorgung gefördert. Durch eine zielgenauere Umschreibung der förderungsfähigen Vorhaben wird eine möglichst durchgreifende struktur- und qualitätsverbessernde Wirkung der einge­setzten Mittel erreicht. Aus Mitteln des Krankenhausstrukturfonds wird auch der Einsatz digitaler Anwendungen gefördert, die zu strukturellen Verbesserungen der stationären Ver­sorgung führen, wie etwa die telemedizinische Vernetzung von Krankenhäusern.

Krankenhausindividuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten
Künftig sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Unser Ziel ist es, dass die Krankenhausvergütung ab dem Jahr 2020 auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt wird. Die Pflegepersonalkostenvergütung berücksichtigt die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf in der Patientenversorgung. Die DRG-Berechnungen werden um diese Pflegepersonalkosten bereinigt.

Dazu werden die Selbstverwaltungspartner für das DRG-System gesetzlich beauftragt, die DRG-Vergütung ohne die Pflegekostenanteile in der Patientenversorgung auszuweisen. Die Partner der Pflegesatzvereinbarung vereinbaren die krankenhausindividuelle Pflegepersonalausstattung in der Patientenversorgung auf der Grundlage der von den Krankenhäusern geplanten und nachgewiesenen Pflegepersonalausstattung und der entsprechenden Kosten (krankenhausindividuelle Kostenerstattung). Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist nachzuweisen. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind zurückzuzahlen.

Pflege in Pflegeeinrichtungen
13.000 Pflegekräfte mehr - Unterstützung für jede stationäre Pflegeeinrichtung

Jede vollstationäre Altenpflegeeinrichtung in Deutschland soll im Rahmen des Sofortprogramms profitieren. Einrichtungen bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich. Ziel ist es, insbesondere den Aufwand im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in der stationären Altenpflege pauschal teilweise abzudecken. Die Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, auf Antrag schnell und unbürokratisch diese zusätzlichen Stellen durch einen Zuschlag finanziert zu bekommen.

Zur Finanzierung zahlt die GKV jährlich pauschal einen Betrag an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Hierzu erhebt der GKV-SV bei den Krankenkassen eine Umlage pro Versicherten. Die private Pflegeversicherung beteiligt sich anteilig entsprechend der Zahl der Pflegebedürftigen an der Finanzierung. Auf diesem Wege werden die Pflegebedürftigen zur Finanzierung dieser rund 13.000 Stellen nicht belastet.

Ausbildungsfinanzierung
Um die Pflegeausbildung attraktiver zu machen, wird auch bei den Altenpflegeeinrichtungen ab 2020 auf den vorgesehenen Anrechnungsschlüssel für den Einsatz der Auszubildenden im ersten Lehrjahr verzichtet. Die Pflegeeinrichtungen können mit den zusätzlichen Mitteln entsprechend ihr Personal aufstocken und mehr ausbilden.

Entlastung der Pflege durch Investitionen in Digitalisierung
Die Digitalisierung birgt, richtig eingesetzt, ein erhebliches Potential zur Entlastung der Pflege­kräfte in der ambulanten und stationären Altenpflege. Die vorliegenden Erfahrungen zeigen, dass besonders in den Bereichen Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, Abrechnung von Pflegeleistungen, Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegeheimen sowie Dienst- und Tourenplanung digitale Angebote enorm entlasten können. Auch beim internen Qualitäts­management, bei der Erhebung von Qualitätsindikatoren und bei der Aus-, Fort- und Weiter­bildung kann die Digitalisierung zur Entlastung von Pflegekräften beitragen. Mit dem Ziel, Fachkräfte in der Pflege zu entlasten, unterstützt die Pflegeversicherung daher über eine
40-prozentige Kofinanzierung einmalig die Anschaffung von entsprechender digitaler oder technischer Aus­rüstung durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu 12.000 Euro. Insgesamt können somit Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.

Bessere Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten entlastet die Pflege
Sowohl im ärztlichen Bereich als auch im zahnärztlichen Bereich wurde in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Kooperationsverträgen geschlossen. Zu dieser Entwicklung haben nicht zuletzt die verbesserten Vergütungsregelungen im Rahmen der Kooperation sowohl im ärzt­lichen als auch im zahnärztlichen Bereich geführt.

Um die Entwicklung der Kooperationen zu beschleunigen, wird die Verpflichtung der Pflege­einrichtungen, Kooperationsverträge mit geeigneten vertrags(zahn)ärztlichen Leistungs­erbringern zu schließen, verbindlicher ausgestaltet. Die bisherige „Soll-Regelung“ wird durch eine „Muss-Regelung“ ersetzt. Die KVen werden zudem verpflichtet, bei Vorliegen eines Antrags einer Pflegeeinrichtung zur Vermittlung eines Kooperationsvertrages einen ent­sprechenden Vertrag innerhalb einer Frist von drei Monaten zu vermitteln. Auch diese Ver­pflichtung trägt dazu bei, die Entwicklung der Kooperationen verbindlicher zu gestalten und weiter voranzutreiben. Stationäre Pflegeeinrichtungen benennen eine verantwortliche Pflege­fachkraft für die Zusammenarbeit. Zudem werden Standards für die schnittstellen- und sekto­rübergreifende elektronische Kommunikation festgelegt. Die Evaluation dieser Kooperations­verträge ist künftig auch für den zahnärztlichen Bereich verpflichtend.

Medizinische Rehabilitation für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige haben häufig aufgrund ihrer familiären Situation keine Möglichkeit, ambulante Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen. Deshalb wird für sie der Anspruch geschaffen auf ärztliche Verordnung und mit Genehmigung der Krankenkasse auch dann stationäre Rehabilitation zu erhalten, wenn vom medizinischen Gesichtspunkt her eine ambulante Versorgung ausreichend wäre. Rehabilitationsleistungen für erwerbstätige pflegende Angehörige liegen dabei weiterhin in der Verantwortung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Steigerung der Attraktivität von Kranken- und Altenpflege
Möglichst lange fit bleiben - betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen brauchen Unterstützung bei der betrieblichen Gesund­heitsförderung. Denn gerade hier ist die psychische und körperliche Belastung für die Beschäftigten enorm. Deshalb verpflichten wir die Krankenkassen, zusätzlich mehr als 70 Mio. Euro jährlich für Leistungen zur Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflege­einrichtungen aufzuwenden. Den heute für diese Leistungen gesetzlich vorgesehenen Mindest­ausgabewert in Höhe von 2,10 Euro jährlich je Versicherten erhöhen wir auf 3,10 Euro.

Zudem wird die Nationale Präventionsstrategie ergänzt um spezifische und gemeinsame Ziele der Sozialversicherungsträger und weiterer Akteure zur Förderung und Erhaltung der Beschäfti­gungsfähigkeit und zur Senkung des Krankenstands der Beschäftigten in der Alten- und Kranken­pflege. Um sicherzustellen, dass alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die sich für die Gesundheit ihrer Beschäftigten einsetzen wollen, die notwendige Unterstützung erhalten, stellen wir sicher, dass sie durch die mit dem Präventionsgesetz geschaffenen regionalen Koordinierungsstellen der Krankenkassen noch besser beraten und unterstützt werden.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Pflegekräfte
Professionelle Pflege kennt keine Pause, sie macht auch die Arbeit am Wochenende oder in der Nacht erforderlich. Dies stellt besonders hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf; und das gerade in einem Bereich, in dem überwiegend Frauen arbeiten. Unterstützung an dieser Stelle kann die Attraktivität des Pflegeberufs stärken und trägt der besonderen, kritischen Beschäftigungssituation in dem Arbeitsfeld Altenpflege Rechnung. Deshalb werden als Impuls für vier Jahre zielgerichtet Maßnahmen in der Kranken- und Altenpflege finanziell unterstützt, die "besondere Betreuungsbedarfe" jenseits der üblichen Öffnungszeiten von Kitas abdecken oder die die Familienfreundlichkeit fördern.

Downloads
Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege (Eckpunktepapier) PDF-Datei: 191 KB >
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... punkte.pdf

Quelle: Mitteilung vom 23.05.2018
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... flege.html

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Ärzte Zeitung vom 23.05.2018
Spahns Gesetzespaket Nr. 2
Hausärzte zur Kooperation mit Pflegeheimen verpflichtet

Union und SPD bringen ihr zweites Gesetzespaket in der Gesundheitspolitik auf den Weg. Es geht um ein Milliarden Euro schweres Pflege-Programm. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege

Beitrag von WernerSchell » 23.05.2018, 17:12

Zu dem heute vom BMG vorgelegten Eckpunktepapier „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“ erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Es ist gut, dass sich die Große Koalition für die Stärkung der Kranken- und Altenpflege einsetzt und die Absprachen im Koalitionsvertrag rasch umsetzen will. Die geplanten Maßnahmen müssen aber zwingend bei der Pflege am Bett bzw. bei den pflegebedürftigen Menschen ankommen. Wir begrüßen daher, dass zukünftig Nachweise über den Personaleinsatz zu erbringen sind. Wir dürfen zudem nicht die Augen davor verschließen, dass die Maßnahmen für mehr Pflege auch mehr Geld kosten werden – und zwar sowohl in der Pflegeversicherung wie auch in der Krankenversicherung. Hierzu brauchen wir tragfähige Finanzierungsstrategien. Das passt nicht zu den Vorhaben der Politik, die Krankenkassen zu zwingen, ihre Beitragssätze abzusenken. Ein Auf und Ab bei den Beitragssätzen ist nicht zielführend.“

Quelle: Pressemitteilung vom 23.05.2018
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
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ver.di kritisiert halbherziges Sofortprogramm zu Kranken- und Altenpflege

Beitrag von WernerSchell » 24.05.2018, 06:53

ver.di kritisiert halbherziges Sofortprogramm zu Kranken- und Altenpflege

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das heute von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Eckpunktepapier „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“ als halbherzig. „Die großen Probleme Personalmangel und Bezahlung in der Altenpflege werden nicht gelöst“, so Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.

Positiv sei die bereits im Koalitionsvertrag enthaltene Regelung, dass Personaluntergrenzen auf alle Abteilungen ausgeweitet werden sollen. „Spahn muss jedoch sagen, was mit Personaluntergrenzen konkret gemeint ist. Sie müssen sich am Bedarf orientieren. Bislang geht es lediglich darum, zu vermeiden, dass Patienten im Krankenhaus noch kränker werden und auch noch Gefahren ausgesetzt werden. Das reicht nicht.“

Zu begrüßen ist, dass die linearen und strukturellen Tarifsteigerungen in der Pflege vollständig refinanziert werden. Allerdings muss dies auch für allen andere Beschäftigten im Krankenhaus gelten. „Hilfreich ist auch die Klarstellung, dass Ausbildungsvergütungen für alle im Krankenhausfinanzierungsgesetz genannten Ausbildungsberufe refinanziert werden“, so Bühler. Mit der Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System darf auf keinen Fall die momentan miserable Personalausstattung zementiert werden. „Es darf nicht weiterhin vom Gutdünken der Krankenhausgeschäftsführung abhängen, ob eine gute Versorgung gewährleistet werden kann. Deshalb brauchen wir valide Vorgaben zur Personalausstattung. Dazu sagt das Papier nichts.“

Die Schaffung von nun 13.000 Stellen löst das Problem in der Altenpflege nicht. Würde die bisher beste Personalausstattung in einem Bundesland auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet, wären mindestens 63.000 zusätzliche Fachkraftstellen notwendig. Zudem ist nicht sichergestellt, dass die 13.000 Stellen in der Praxis wirklich geschaffen werden. Die Politik macht den Arbeitgebern lediglich das Angebot, zusätzliche Stellen zu finanzieren. Völlig offen bleibt bislang auch, wie gewährleistet werden soll, dass zusätzliche Stellen geschaffen werden, statt aus den zusätzlichen Mitteln bestehende Stellen zu finanzieren. Außerdem kritisiert ver.di, dass Spahn kein Programm für die ambulante Pflege plant. In diesem Bereich sind die Beschäftigten jedoch genauso belastet.

Sylvia Bühler: „Es braucht einen Plan für nachhaltig mehr Personal und vor allem in der Altenpflege für eine deutlich bessere Bezahlung. Da bleibt das Papier deutlich hinter dem zurück, was notwendig ist. Wenn Spahn wirklich verstanden hätte, wo die Probleme der Pflege liegen, müsste das Papier anders aussehen.“

Quelle: Pressemitteilung vom 23.05.2018
Pressekontakt
Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
http://www.verdi.de/presse/pressemittei ... 5400b665de
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Sofortprogramm für die Pflege weist in die richtige Richtung

Beitrag von WernerSchell » 24.05.2018, 10:48

Sofortprogramm für die Pflege weist in die richtige Richtung

Mit dem gestern veröffentlichten Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege legt sich die Bundesregierung auf eine lang geforderte, spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Personalausstattung in der pflegerischen Versorgung im Krankenhausbereich und in der stationären Altenhilfe fest. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die geplanten Maßnahmen als zukunftsweisenden Schritt. „Nach jahrelangem Hinhalten der Berufsgruppe mit immer neuen Versprechungen und zaghaften Umsetzungen setzt Bundesgesundheitsminister Spahn die unter seinem Vorgänger begonnenen strukturellen Anpassungen in Fragen der Personalausstattung und der Refinanzierung fort“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein in einer ersten Bewertung. „Gelang es in der vorherigen Regierung, Versorgungssituation und Pflegebedarfe mit gesetzlichen Maßnahmen neu zu regulieren, wird nun der Fokus auf die Pflegefachpersonen und deren katastrophalen Arbeitsbedingungen gelegt. Wir werden das Paket vor und nach seiner Einführung zum 1.1.2019 kritisch begleiten und dessen Umsetzung prüfen.“ Der DBfK beziffert die Personallücke für alle Bereiche, in denen professionelle Pflege erbracht wird, auf mindestens 100.000 fehlende Vollzeitstellen.

Das Sofortprogramm sieht u.a. vor, im Krankenhausbereich zukünftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern ohne Obergrenze refinanzieren zu lassen. Die bisherige hälftige Refinanzierung der linearen und strukturellen Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte soll vollständig von den Kostenträgern kompensiert werden, ein Sparen zu Lasten der Pflege und des weiteren Krankenhauspersonals soll unterbunden werden. Ebenso sollen die Ausbildungskosten für Pflegeschüler/innen im ersten Ausbildungsjahr von den Kostenträgern refinanziert werden. Das DRG System soll um die Pflegekosten bereinigt werden und diese durch neue gesetzliche Regelungen separat dargestellt werden. Personaluntergrenzen sollen für alle bettenführenden Abteilungen eingerichtet werden. Zudem wird der Krankenhausstrukturfond neu organisiert, um mit den Mitteln des Strukturfonds die Anpassung bestehender Versorgungskapazitäten an den tatsächlichen Versorgungsbedarf sowie die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Krankenhausversorgung zu fördern (mit einer Laufzeit von vier Jahren).

Im Bereich der stationären Altenhilfe sollen nach einem Verteilerschlüssel schnell und unbürokratisch die Voraussetzungen geschaffen werden, 13.000 neue Stellen zu besetzen. Finanziert wird der Stellenaufbau über eine Versichertenumlage. Die Ausbildungskosten im 1. Ausbildungsjahr werden ähnlich wie im Krankenhausbereich über die Kostenträger refinanziert (eine zusätzliche Belastung der Pflegebedürftigen soll so vermieden werden).

Weitere Maßnahmen umfassen den Ausbau der Digitalisierung, die Kooperation mit den Ärzten, sowie die Attraktivitätserhöhung für die Pflegeberufe und die Gesundheitsförderung.

„Unzureichend ist das Sofortprogramm für eine Verbesserung der kritischen Situation im Bereich der ambulanten Pflege. Die in den über 13.000 Pflegediensten arbeitenden Pflegenden erfahren keine Entlastung. Es ist seit Jahren bekannt und spitzt sich regional immer stärker zu, dass ambulante Pflegedienste mangels ausreichendem Personal und adäquater Refinanzierung der erbrachten Leistung die Versorgung von Patienten in zunehmenden Maße ablehnen müssen,“ so Bienstein. In diesem Bereich ist dringend Abhilfe durch strukturelle Verbesserungen zu schaffen.

Mehr Informationen zum Sofortprogramm auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... flege.html

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.05.2018
Susanne Adjei|Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77
Umsatzsteuer Id.-Nr. DE 114235140
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Sofortprogramm kann maximal ein paar Löcher stopfen

Beitrag von WernerSchell » 24.05.2018, 10:51

Anbei finden Sie ein Zitat von Pia Zimmermann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Pflegepolitik, zum geplanten Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
gez. Christian Posselt (24.05.2018)

Pia Zimmermann: „Dieses Sofortprogramm kann maximal ein paar Löcher stopfen. Es wird den Pflegnotstand nicht beenden. Wegen einer 24-Stunden-Kita und einem Sportangebot für Mitarbeiter wird niemand zurück in den Pflegeberuf kommen. Pflegekräfte brauchen ausreichende Personalschlüssel, verlässliche Dienstpläne und wertschätzende Arbeitsbedingungen. Dann kann gute Pflege gelingen.“
-----------------------------------------------------------------------------------------
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Hanno Harnisch, Tel. 030/227-51092, Mobil 0171/643 55 24 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Caroline Heptner Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/576 92 455 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Re: Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege

Beitrag von WernerSchell » 24.05.2018, 16:33

Die Evangelische Heimstiftung reagiert auf das Sofortprogramm mit folgender Pressemitteilung:

Sofortprogramm ist Flickschusterei

Die Pflegeversicherung ist eine großartige Errungenschaft. Sie hat sich aber in den 25 Jahren seit ihrer Erfindung zu einem bürokratischen Monstrum entwickelt, das selbst Fachleute kaum erklären können. Nun soll ein Sofortprogramm Abhilfe schaffen – das ist zwar besser als nichts, aber im Grunde nur Flickschusterei. Sie kostet viel Geld, macht das System noch komplizierter und bringt am Ende keine Lösung. Die Politik muss den Mut aufbringen, das Pflegesystem neu zu erfinden und den Menschen wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Dann erst kann sie sagen: „Wir haben verstanden“.

Quelle: Mitteilung vom 24.05.2018
Dr. Alexandra Heizereder
Leiterin Stabsstelle Unternehmenskommunikation / Pressesprecherin
Evangelische Heimstiftung GmbH
Hackstraße 12
70190 Stuttgart
Telefon 0711 63676-120
a.heizereder@ev-heimstiftung.de
www.ev-heimstiftung.de

Evangelische Heimstiftung GmbH ~ Hackstraße 12 ~ 70190 Stuttgart
Telefon 0711 63676-0 ~ Telefax 0711 63676-551
info@ev-heimstiftung.de ~ www.ev-heimstiftung.de
Aufsichtsratsvorsitzender Helmut Mäule ~ Geschäftsführer Bernhard Schneider und Ralf-Rüdiger Kirchhof
Sitz der Gesellschaft Stuttgart ~ Amtsgericht Stuttgart ~ HRB 722731

Die Evangelische Heimstiftung GmbH ist gemeinnützig und Mitglied im Diakonischen Werk Württemberg
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Stellenaktionismus hilft nicht weiter!

Beitrag von WernerSchell » 24.05.2018, 16:40

PRESSEMELDUNG 4/2018 vom 24.05.2018


bad e.V. nimmt Stellung zum Sofortprogramm Pflege der Bundesregierung:
Stellenaktionismus hilft nicht weiter!

Essen, 24. Mai 2018. Die Pläne der Bundesregierung, ein Sofortprogramm mit 13.000 von den Krankenkassen bezahlten Stellen im Bereich der Altenpflege von 2019 an aufzulegen, stößt bei vielen Verbänden der Leistungserbringer auf ein geteiltes Echo. So weist der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit Sitz in Essen darauf hin, dass es nicht an offenen Stellen mangele:

„Das Gegenteil ist der Fall“, sagt der bad-Bundesvorsitzende Andreas Kern, der selbst einen ambulanten Dienst, eine Tagespflege und ein Altenheim leitet: „Schon jetzt haben wir doch genügend freie Stellen, aber es sind keine Fachkräfte da, die diese Arbeitsplätze nachfragen. Deshalb hilft der Stellenaktionismus der Bundesregierung hier nicht weiter.“

Kern verweist darauf, dass es laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) im April 2018 bereits 15.300 offene Fachkraftstellen gab, denen nur 3000 arbeitssuchende Altenpflegekräfte gegenüberstanden. „Wenn jetzt weitere 13.000 Stellen geschaffen werden, ändert das erst einmal gar nichts. Es wird keine zusätzlichen Kräfte in der Pflege geben, die diese Stellen besetzen könnten.“ Vielmehr plädiert Kern dafür, dass die Rahmenbedingungen für die Arbeit am alten und kranken Menschen umgehend verbessert werden: „Es müssen deutlich höhere Löhne gezahlt werden, die von den Kassen ohne Wenn und Aber refinanziert werden“, mahnt Kern an, „denn die Unternehmen können nur das an ihre Angestellten weitergeben, was sie zuvor eingenommen haben!“ Finanzielle Einmalanreize – wie vom Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus vorgeschlagen – seien zwar kein Allheilmittel, aber eine bedenkenswerte Möglichkeit, um Fachkräften die Entscheidung zur Rückkehr in den Beruf zu erleichtern. „Hier warten wir schon sehr gespannt auf die Voraussetzungen, die für die Inanspruchnahme des Angebots erfüllt werden müssen: Bekanntermaßen sitzt der Teufel im Detail!“
Kern zeigte sich angesichts des Sofort-Pakets der Bundesregierung verwundert darüber, dass Spahn derzeit nur den stationären Bereich der Pflege in den Blick nehme: „Ambulante Dienste, die den pflegebedürftigen Menschen – wie von der Politik gewollt – den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen, werden in dem Sofortprogramm kaum bedacht. Das ist eine Schieflage, die nicht zu rechtfertigen ist und die im schlimmsten Fall zu einer ,Abwanderungsbewegung’ der Pflegekräfte vom ambulanten in den stationären Bereich führen könnte.“

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit rund 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Patienten. Der bad e.V. mit seinen Landes-organisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

Kontakt: Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin bad e.V.
Qualitätsbeauftragte (TÜV)

Quelle: Mitteilung vom 24.05.2018
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V.
Bundesgeschäftsstelle, Zweigertstr. 50, 45130 Essen,
Tel. 0201 . 354001, Fax: 0201 . 357980, E-Mail: info@bad-ev.de
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Hohn für Spahns Pflegeprogramm ...

Beitrag von WernerSchell » 25.05.2018, 05:51

Rheinische Post am 25.05.2018:
Hohn für Spahns Pflegeprogramm

Berlin - Der Gesundheitsminister will 13.000 neue Stellen in der Altenpflege schaffen.
Das Pflege-Sofortprogramm der großen Koalition stößt auf scharfe Kritik bei Pflegeexperten und Sozialverbänden. "Dieser Aktionsplan ist leider ein Witz", sagte der Präsident der Diakonie, Ulrich Lilie, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Mit diesen 13.000 Symbolstellen gewinnen wir nichts in diesem Land." Spahn stehe vor einer Bewährungsprobe, sagte der Chef des evangelischen Wohlfahrtsverbands. Der Minister müsse nachhaltige Reformen durchsetzen.

… (weiter lesen unter) … https://rp-online.de/politik/hohn-fuer- ... d-22850665
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Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege - reicht hinten und vorne nicht

Beitrag von WernerSchell » 25.05.2018, 18:34

Aus Forum:
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Pflege-Thermometer 2018 veröffentlicht

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Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) in Köln hat mit dem Pflege-Thermometer 2018 die Ergebnisse der bundesweiten repräsentativen Befragung von Leitungskräften in der teil-/vollstationären Pflege veröffentlicht. Gefördert wurde die Studie von der B. Braun-Stiftung und vom Pflegelotsen des Verbands der Ersatzkassen e.V. unterstützt.

Aktuell sind rund 17.000 Stellen im Pflegebereich in den Einrichtungen nicht besetzt. Zur Deckung würden rund 25.000 zusätzliche Personen benötigt, da vielfach in Teilzeit gearbeitet wird. „Die Personalengpässe führen zu Wartelisten und zu Absagen bei Betreuungsanfragen in den Einrichtungen. In mehr als jedem fünften Betrieb erfolgte aufgrund des Personalmangels in den vergangenen drei Monaten ein zeitweiliger Aufnahmestopp“, so Prof. Michael Isfort, Leiter der Studie. Auswirkungen zeigen sich auch bei den Beschäftigten selbst. „Die Leitungskräfte beobachten gegenüber dem Vorjahr erhöhte Krankheitsausfälle und steigende Anforderungen durch Einspringen an freien Tagen“, so Isfort weiter. Die Forscher des DIP beschreiben auch Veränderungen bei den Bewohnern. Zwei von drei Bewohnern sind kognitiv eingeschränkt. Zieht man weitere Faktoren hinzu, wie z.B. die Verkürzung der Wohndauer und das höhere Alter der neu aufgenommenen Bewohner, so verdichtet sich das Bild, dass sich die stationären Einrichtungen zunehmend zu gerontopsychiatrischen Facheinrichtungen entwickeln, die eine würdevolle und palliative Begleitung am Lebensende absichern müssen.

Licht und Schatten stellen die Einrichtungen bei den aktuellen Gesetzesreformen und Entwicklungen fest. „Maßnahmen der Entbürokratisierung führen offenbar tatsächlich zu Entlastungen des Personals und einer größeren Klarheit der Dokumentation“, so Isfort. Es bestehen aber zahlreiche weitere bürokratische Bereiche, wie z.B. aufwendige, aber wenig aussagekräftige Qualitätsmessungen. „Eine klare Absage wird dem Pflege-TÜV in seiner jetzigen Form erteilt“, so Isfort. Mehr Gestaltungsspielraum wird auch bei der Regelung der Fachkraftquote gefordert – eine Abschaffung aber findet deutlich keine Mehrheit. Vielmehr wird befürwortet, dass unter bestimmten Bedingungen und geprüften Konzepten mehr Variabilität ermöglicht werden müsste. Eine zentrale Veränderung ist die Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade. Mehr als jede zweite Einrichtung betrachtet die Umstellung eher skeptisch. Befürchtet werden niedrigere Neueinstufungen und finanzielle Einbußen, sodass zukünftig primär Menschen mit hohen Pflegegraden aufgenommen werden. Eine Verbesserung der Steuerung ergibt sich den Einschätzungen folgend eher nicht.

Mit der Veröffentlichung des Pflege-Thermometers 2018 wird die erfolgreiche Studienreihe des DIP fortgesetzt. Die Studie kann kostenlos von den Internetseiten des DIP heruntergeladen werden ( https://www.dip.de ). Das gemeinnützige Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. finanziert sich überwiegend aus Projektmitteln und beschäftigt rund fünfzehn Mitarbeiter/innen.

Kontakt: Elke Grabenhorst, Tel: 0221/ 46861-30
(Veröffentlichung frei, Beleg erbeten)

Anhang
attachment icon Pressemitteilung > https://idw-online.de/de/attachment65659

Quelle: Michael Isfort Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.
Studie untersucht Situation in der stationären Pflege
https://idw-online.de/de/news696332

Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) ist ein gemeinnütziges Institut an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW) in Köln. Es finanziert sich weit überwiegend aus Projektmitteln und beschäftigt rund fünfzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum Angebot des DIP gehört das gesamte Spektrum der Forschung, Entwicklung, Evaluation, Beratung, wissenschaftlichen Begleitung und Gutachtenerstellung im Pflege- und Gesundheitswesen. - Quelle: https://www.dip.de/aktuelles/

Download der Studie > https://www.dip.de/fileadmin/data/pdf/p ... r_2018.pdf[/b
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Der Pflegenotstand präsentiert sich mit zahlreichen Mängeln - seit Jahren - und die GroKo hat die Misere nicht begriffen

Beitrag von WernerSchell » 26.05.2018, 06:27

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22649&p=103747#p103747

Der Pflegenotstand präsentiert sich mit zahlreichen Mängeln - seit Jahren - und die GroKo hat die Misere nicht begriffen. Es besteht großer Handlungsbedarf und das DIP hat dankenswerterweise erneut einen "Finger in die Wunde gelegt." Das von Jens Spahn vorgestellt "Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege" ist nicht annähernd geeignet, die bestehenden Mängel aufzulösen.
> viewtopic.php?f=4&t=22646
> viewtopic.php?f=4&t=22517
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Probleme der Krankenhäuser werden verstanden

Beitrag von WernerSchell » 28.05.2018, 06:17

Probleme der Krankenhäuser werden verstanden

(Quelle: DKG) Zum Eckpunktepapier Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege erklärt Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):

"Mit den Eckpunkten legt die Koalition ein umfassendes Bündel von Maßnahmen vor, das die Möglichkeiten der Krankenhäuser, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, nachhaltig unterstützt. Das Konzept setzt bei den seit Jahren von den Krankenhäusern dargestellten Mängeln der Krankenhausfinanzierung an und verbessert die Rahmenbedingungen grundlegend. Die Finanzierung der Ausbildung der Krankenhäuser, sowohl der laufenden Kosten, wie auch der Investitionen im Ausbildungsbereich, wird durch die angekündigten Maßnahmen deutlich verbessert.
Die Garantie der Koalition, jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett dauerhaft und im vollen Umfang durch die Krankenkassen finanzieren zu lassen, ermöglicht es den Krankenhäusern ihr Pflegepersonal aufzustocken.
Damit wird, unabhängig von Fallpauschalenerlösen, der Personalaufbau gefördert. Mit der ebenfalls vorgesehenen zügigen Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen und deren Überführung in eine fallpauschalenunabhängige Refinanzierung der Pflegekosten wird das wohl umfassendste Reformprojekt für die Pflege in die Umsetzung durch die Selbstverwaltungspartner gegeben. Das mit dem Eckpunktepapier angekündigte Gesetz muss tatsächlich sicherstellen, dass die zusätzlichen Pflegekräfte auch nach der für 2020 angekündigten grundsätzlichen Neuregelung der Pflegefinanzierung dauerhaft finanziert werden.
Wir begrüßen das Vorhaben der Regierung, die Vergütung von Pflegepersonalkosten auf der Grundlage der von den Krankenhäusern geplanten und nachgewiesenen Pflegepersonalausstattung und der damit verbundenen Kosten zu regeln. Damit werden zukünftig wieder die Verantwortlichen in den Krankenhäusern bestimmen, wieviel Pflegepersonal für eine gute Patientenversorgung notwendig ist. Das ist eine sehr gute Entscheidung im Interesse der Patienten in den deutschen Kliniken.
Problematisch bewerten wir die Ankündigung der Regierungskoalition, die Tarifsteigerungen nur im Bereich der Pflege voll zu vergüten. Auch alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser müssen und werden in vollem Umfang tarifgerecht entlohnt. Deshalb müssen für den gesamten Personalbestand der Krankenhäuser Tarifkostensteigerungen voll ausgeglichen werden. Es ist nicht vermittelbar weshalb zum Beispiel Physiotherapeuten, Hebammen oder Logopäden weiterhin unter einen Rationalisierungsdruck gestellt werden. Hier muss das Prinzip "Gleiches Recht für Alle" gelten.
Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass die Bund-Länder-Finanzierung im Investitionsbereich über den Krankenhausstrukturfond mit 1 Mrd. ? jährlich fortgesetzt wird und die Digitalisierungsinvestitionen mit umfasst. Ebenfalls positiv ist, dass die betriebliche Gesundheitsförderung im Bereich der Pflegearbeit nunmehr eine krankenhausspezifische Ausprägung erhält."

Quelle: Mitteilung vom 27.05.2018
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Höchste Priorität für die Pflege gefordert

Beitrag von WernerSchell » 29.05.2018, 06:06

Ärzte Zeitung vom 29.05.2018:
Bundespräsident fordert
Höchste Priorität für die Pflege!

Bei der Eröffnung des Deutschen Seniorentages waren die Arbeitsbedingungen in der Pflege das zentrale Thema. Bundespräsident Steinmeier mahnt Tempo an. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Zukunftsfähigkeit der Pflege gestalten ....

Beitrag von WernerSchell » 30.05.2018, 10:43

Pflege und Engagement zentrale Themen des 12. Deutschen Seniorentages - 117 Verbände veröffentlichen gemeinsame Erklärung

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© BAGSO_Elsa Wehmeier

Dortmund, 30. Mai 2018.“Das Thema Pflege wurde zum Thema Nummer eins des 12. Deutschen Seniorentages. Wir fühlen uns ermutigt, aufs Tempo zu drücken: Das gilt für die Pflege zu Hause und die Pflege in Heimen“, sagte Franz Müntefering, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) zum Abschluss der dreitägigen Veranstaltung. „Die Politik ist aufgefordert, klar und zielführend festzulegen, wie in konkreten Schritten bis zum Jahr 2020 die Zukunftsfähigkeit der Pflege wiederhergestellt wird.“
Der Appell nach Verbesserungen in der Pflege ist auch eine zentrale Botschaft eines gemeinsamen Positionspapiers, das die 117 BAGSO-Mitgliedsverbände zum 12. Deutschen Seniorentag veröffentlichten. In der „Dortmunder Erklärung“ ermutigen die Verbände zudem Menschen jeden Alters, auf andere zuzugehen, sich für das Gemeinwesen zu engagieren und Teil einer solidarischen Gesellschaft zu sein: „Gerade in Zeiten wachsender populistischer Strömungen sehen wir im Zusammenhalt zwischen Menschen unterschiedlicher Generationen, Herkunft und Lebenssituationen eine unverzichtbare Voraussetzung für eine lebendige Demokratie.“

Vom 28. bis 30. Mai 2018 haben rund 15.000 Menschen die Veranstaltung in Dortmund besucht, darunter auch viele junge Menschen.

Über die BAGSO
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen vertritt über ihre 117 Mitgliedsorganisationen viele Millionen ältere Menschen in Deutschland. Mit ihren Publikationen und Veranstaltungen – dazu gehören vor allem auch die alle drei Jahre stattfindenden Deutschen Seniorentage – wirbt die BAGSO für ein möglichst gesundes, aktives und engagiertes Älterwerden.

Bilder zum 12. Deutschen Seniorentag finden Sie hier: http://www.deutscher-seniorentag.de/pre ... fotos.html

Quelle: Pressemitteilung vom 30.05.2018
Pressekontakt:
Bundesarbeitsgemeinschaft der
Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO)
Barbara Stupp
Tel: 0228/ 24 99 93 12
E-Mail: stupp@bagso.de
www.deutscher-seniorentag.de
Kontakt für Presse vor Ort in den Westfalenhallen:
Tel. 0231/ 120 41 520
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Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - "Masterplan Pflege" erforderlich!

Beitrag von WernerSchell » 31.05.2018, 10:07

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, 01.06.2018

Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf vielfältige Reformerfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und informiert darüber die Fachöffentlichkeit, aber auch interessierte BürgerInnen. Schwerpunktthemen werden aber auch bei den Neusser Pflegetreffs mit jeweils hochkarätigen Podiumsbesetzungen diskutiert. So z.B. die Themen Pflegenotstand, Pflegemängel, medizinische Versorgung in den Pflegeeinrichtungen, Arzneimittelversorgung der älteren Menschen (Polypharmazie), Patientenrechte, demenzfreundliche Kommunen und Quartiershilfen, freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen), Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Palliativversorgung und Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

All diese Themen und die daraus abzuleitenden Folgerungen sind ausgerichtet an den vielfach beschriebenen Rechten der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, z.B. im Grundgesetz, in der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ (siehe insoweit auch Valentin Aichele und Jakob Schneider „Studie – Soziale Menschenrechte älterer Personen in der Pflege“, Deutsches Institut für Menschenrechte 2006, und „Leitfaden – Gefahren für alte Menschen in der Pflege – Kriminalität vorbeugen“, Landespräventionsrat NRW 2006).

Leider sind vielfältige von hier übermittelte Hinweise bezüglich der Handlungserfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem auf Bundes- bzw. Landesebene nicht bzw. nur unvollkommen aufgegriffen worden. Man hat einfach die Probleme ignoriert bzw. vieles schön geredet. Und nun liegt „das Kind ganz tief im Brunnen“ und plötzlich wird erklärt: "Wir haben verstanden" (so Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister).

Solche und ähnlich klingende Statements werden aber vielfach nur als bloße Sprechblasen wahrgenommen, weil die Vereinbarungen der GroKo zur Pflege völlig unzureichend sind und insoweit deutliche Verbesserungen zwingend geboten erscheinen. Es wird vor allem für erforderlich erachtet, sämtliche Maßnahmen, die für eine gute Pflegesituation erforderlich sind, in einem „Masterplan Pflege“ zusammen zu stellen. Verschiedene Einzelmaßnahmen, wie sie zur Zeit diskutiert werden (auch mittels „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“), werden die Probleme im Pflegesystem nicht auflösen können (erste mehr als kritische Stellungnahmen von Pflegeexperten und Sozialverbänden liegen bereits vor).

Zu einer Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen gehört ein umfangreiches Paket von Maßnahmen, die erst in einem sinnvollen Zusammenwirken zielgerichtet hilfreich sein können. Und darüber sollte unter Einbeziehung ausgewiesener Experten gesprochen und befunden werden.

Zu den erforderlichen Reformmaßnahmen gehören zum Beispiel:

Sofortige Verbesserung der Stellenschlüssel in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystemen. Solange die Gestaltung solcher Systeme auf sich warten lässt (siehe z.B. § 113c SGB XI), müssen pauschal wirksame Stellenzuschläge verfügt werden. Eine Anhebung der Stellenschlüssel bis zu ca. 20% erscheint – und das wurde bereits 2008 in mehreren Statements ausgeführt - geboten. Daraus ergibt sich, dass die augenblicklich genannten Zahlen (8.000 + 5.000 neue Stellen – Ankündigung vom 23.05.2018) nicht wirklich hilfreich sein können.

Der Ex – Pflegebeauftragte und jetzige Gesundheitsminister von NRW Karl-Josef Laumann hat bereits bei einem Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 (in Anwesenheit von Andreas Westerfellhaus, damals Präsident des DPR) erklärt, dass der neue Pflegebegriff nur mit erheblich mehr Pflegepersonal umgesetzt werden könne.

Wie die Finanzierung der erheblich zu verbessernden Stellenschlüssel zu gestalten ist, muss politisch bewertet und entschieden werden. Ggfs. muss an eine Finanzierung aus Steuermitteln gedacht werden, zumal die Haushaltskasse des Bundes gut gefüllt ist.

Wenn es um die Stellenausstattung geht, muss auch bedacht werden, dass mindestens 36.000 Stellen in der Pflege derzeit nicht zu besetzen sind, davon 26.000 Stellen für Pflegefachpersonen, also dreijährig ausgebildetes Pflegepersonal. Dem stehen deutlich weniger arbeitssuchende Fachkräfte gegenüber. Das wurde über eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bekannt. Diese Zahlen sind aber nach einer Info des DBfK nur die Spitze des Eisberges, denn die meisten Arbeitgeber melden ihre freien Stellen gar nicht mehr bei der Bundesagentur. Hinzu kommt, so der DBfK weiter, dass die nicht besetzten Stellen auf der Basis viel zu niedriger Stellenpläne berechnet werden. Denn in der Pflege seien insgesamt mindestens 100.000 Stellen mehr erforderlich, um gute Versorgungsqualität in der Pflege sicherstellen zu können. In der Summe müsse also von einem Mangel von deutlich über 126.000 Stellen in der professionellen Pflege gesprochen werden.

Im Zusammenhang mit einer verbesserten Stellenausstattung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nach hiesiger Überzeugung Personaluntergrenzen oder Mindestbesetzungsregelungen nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Es müssen Personalbemessungssysteme geschaffen werden, die uneingeschränkt in allen Leistungsbereichen - Tag und Nacht - angemessene Pflegeleistungen ermöglichen. Untergrenzen bzw. Mindestbesetzungsregelungen würden die Problematik nur verschleiern und die Pflegenot nicht wirklich dauerhaft auflösen.

Es ist bei nüchterner Betrachtung klar, dass Pflegekräfte in größerer Zahl kurzfristig nicht zu gewinnen sein werden. Das jahrzehntelange Weghören der politischen Entscheidungsträger bei den Mahnungen bezüglich Pflegenotstand haben eine katastrophale Personalsituation entstehen lassen. Zahlreiche Pflegekräfte sind wegen der hohen Arbeitsbelastung und wegen Krankheit aus dem Beruf „geflüchtet“.

Es wird daher nur allmählich gelingen, die bestehenden Lücken zu schließen. Um die Bereitschaft insoweit aber allen Beteiligten zu verdeutlichen, muss JETZT der Stellenrahmen abgesteckt werden, der unter Berücksichtigung aller Erwägungen eine wirklich gute Pflege und Betreuung erwarten lässt. Nur unter solchen Bedingungen wird ausreichend Pflegepersonal zu gewinnen sein. Mit Trippelschritten und Taktieren ist nicht weiter zu kommen.

Es wäre übrigens interessant zu erfahren, mit welcher konkreten Zielrichtung das nach § 113c SGB XI und 2019 zu erwartende Gutachten in Auftrag gegeben worden ist. Denkbar ist, dass das zu erstellende Gutachten die Bedürfnisse im Gesundheits- und Pflegesystem nur unvollkommen aufgreift und dann Stellenausstattungen diskutiert und gesetzlich festgeschrieben werden, die – wie bisher – an den wirklichen Bedürfnissen vorbei gehen.

Eine Absenkung der Fachkraftquote und Vermehrung der Betreuungsassistenten – an Stelle von Pflegekräften – müssen außer Betracht bleiben. Pflege ist nämlich gemäß § 11 SGB XI nach wissenschaftlichen Standards durchzuführen und erfordert eine entsprechende Qualifizierung.

Es darf im Zusammenhang mit den Personalkosten, die immerhin rd. 70% der Gesamt-Pflegeaufwendungen ausmachen, auch daran gedacht werden sicherzustellen, dass geplante, aber nicht verausgabte Personalkosten, nur für Personalrückstellungen Verwendung finden dürfen. Eingesparte Personalmittel sollten unter keinen Umständen zur Gewinnmaximierung oder andere fragwürdige Querfinanzierungen verfügbar sein. Solche Vorgaben können dazu animieren, die geplanten Personalmittel uneingeschränkt für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

Bezüglich der Erfordernisse, eine Verbesserung der Stellensituation im Pflegebereich zu gestalten, darf es keine Ausflüchte mehr geben. Insoweit gibt es nämlich seit vielen Jahren Hinweise bezüglich notwendiger Reformen (Prof. Simon, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung, Prof. Sell, einschlägige Buchveröffentlichungen, plausible Erläuterungen der Pflegekräfte sowie eigene Einschätzungen).

Zur Gesamtproblematik des Pflegenotstandes hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für den Pflegetreff am 13.05.2014 bereits ein umfängliches Statement vorgelegt und dem damals anwesenden Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben (als pdf-Datei abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf ). Daraufhin gab es am 08.07.2014 einen Besprechungstermin im Bundesgesundheitsministerium in Bonn. Letztlich ist als Ergebnis nur der § 113c SGB XI dabei heraus gekommen. Das Statement vom 13.05.2014, das seinerzeit darauf abzielte, eine Pflegereform nach Schwerpunktsetzungen (Pflegepersonal) durchzuführen, kann in seinen Grundzügen weiterhin als zutreffend angesehen werden.

Nur wenn es JETZT gelingt, die Pflege-Rahmenbedingungen deutlich günstiger zu gestalten, wird dies „geflüchtete“ Pflegekräfte animieren können, in ihren Beruf zurückzukehren. Das alleinige Lockmittel „Prämie“ wird nicht greifen. Übrigens ist es verfehlt zu glauben, man könne in nennenswerter Zahl Pflegkräfte aus dem benachbarten Ausland gewinnen. Solange nicht der Pflege-Rahmen deutlich verbessert ist, werden eher bundesdeutsche Pflegekräfte ins Ausland (Schweiz, Niederlande, Schweden usw.) abwandern.

Natürlich ist auch eine Anhebung der Vergütungen für die Pflegekräfte dringlich. Aber insoweit gestalten sich entsprechende Folgerungen schwieriger, weil die Politik für diesen Aufgabenbereich keine direkte Zuständigkeit besitzt. Ich sehe die Kirchen und Wohlfahrtsverbände in einer Vorreiterrolle. Die politischen Entscheidungsträger könnten im Übrigen ihren Einfluss geltend machen.

Für die Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich sind im Übrigen noch folgende Erwägungen von Bedeutung:

Die Erstattung von Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen wird als problematisch bzw. risikoreich eingestuft und unterbleibt daher in den meisten Fällen. Es wird aus Beschäftigtensicht immer wieder auf die angeblich unklare Rechtssituation bei der Erstattung von solchen Anzeigen aufmerksam gemacht. Man meint, die Erstattung solcher Anzeigen erfolge auf unsicherer rechtlicher Grundlage. Solche Auffassungen bestehen offensichtlich auch noch nach dem jüngst bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017. Dazu ergibt sich aber: Die Erstattung von Überlastungsanzeigen ist u.a. nach dem Arbeitsschutzgesetz Rechtspflicht. Darauf habe ich in den zurückliegenden Jahren immer wieder aufmerksam gemacht, u.a. auch in zahlreichen Veröffentlichungen (u.a. Schell, Werner: "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen", Kunz/Schlütersche, 2011). Das Arbeitsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.12.2017 lediglich die bestehende Rechtspflicht bestätigt. Nicht wenige Arbeitgeber versuchen gleichwohl, mit Druck (Abmahnung, Kündigung) solche Anzeigen zu verhindern und bemühen dazu sogar die Gerichte. Wenn jetzt gegen die jüngste Göttinger Entscheidung mit Berufung vorgegangen wird, kann man das auch als rechtsmissbräuchlich ansehen. Auf jeden Fall will der Arbeitgeber für die Zeit des Berufungsverfahrens den Druck aufrecht erhalten. Der im Streit befindliche Sachverhalt ist aus meiner Sicht zweifelsfrei so, dass die Arbeitgeberseite zu Unrecht gegen die Pflegekraft vorgeht. Ich sehe nach all dem den Gesetzgeber in der Pflicht, die Nachteile der Arbeitnehmerseite bei der Benennung von Überlastungen und Gefährdungen zu beseitigen und die Anzeigeberechtigung zu stärken. Dazu wären die einschlägigen Vorschriften im BGB bzw. im Arbeitsschutzrecht entsprechend zu gestalten. Von einer solchen Stärkung der Arbeitnehmerrechte profitieren natürlich auch die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen.

Weitere Themen, die dringend einer Lösung zugeführt werden sollten, sind z.B.:

Verbesserung der Arzneimittelversorgung für die älteren Menschen (Auflösung der Polypharmazie – siehe insoweit das im Internet abrufbare Statement unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf ). Damit einher gehen muss auch eine ausgeweitete Besuchspflicht der Ärzte in den Pflegeeinrichtungen. Eine Ausweitung dieser Besuchspflicht erscheint auch mit Blick auf eine Verbesserung der Schmerztherapie notwendig. Auch die Sturzvermeidung und Wundtherapie muss stärker in den Blick genommen werden. Eine (weitere) Reduzierung der freiheitsentziehenden Maßnahmen, v.a. in den Pflegeeinrichtungen, ist ebenfalls vordringlich.

Bezüglich der Führungskräfte in den Pflegeeinrichtungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und Wohnbereichsleitung) sind offensichtlich höhere Anforderungen geboten. Es erscheint sinnvoll, hinsichtlich der Eignung und Qualifikation die Anstellungsanforderungen anzuheben. Denn „der Fisch stinkt vom Kopf her“. Dort, wo in Pflegeeinrichtungen ausreichend geeignetes bzw. qualifiziertes Führungspersonal angestellt ist, sind die BewohnerInnen-Klagen eher selten.

Flüchtlinge im Zusammenhang mit einem Bleiberecht in der Pflege zu beschäftigen, ist nicht akzeptabel. Dazu ist zu bemerken: Für eine pflegerische Tätigkeit einschließlich Betreuung sind nicht nur Eignung und entsprechende Qualifizierungen nach westeuropäischen Standards erforderlich, sondern auch eine gute Sprachkompetenz. Zugewanderte Personen dürfen nur dann in der Pflege beschäftigt werden, wenn sie dafür wirklich geeignet, qualifiziert und sprachlich kompetent sind.

Dann ist auch endlich ein „Pflege-TÜV“ vorzusehen, der nachvollziehbar die Ergebnisqualität (bei den pflegebedürftigen Menschen) deutlich offen legt. Die jetzige Überprüfungspraxis, die im Wesentlichen auf das Dokumentationsgeschehen abstellt, ist rechtswidrig und eine einzige Verbrauchertäuschung (so die Rechtsprechung dazu). Eigentlich ist dieser Missstand seit Jahren amtlich bekannt und anerkannt, aber eine vernünftige andere Überprüfungsregelung ist nicht wirklich in Sicht.

Bezüglich der Pflegekosten für die ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist zu sagen, dass eine Anhebung der Leistungsansprüche teilweise gut gestaltet worden ist. Andererseits ist zu bemängeln, dass manche Vorschriften zu kompliziert sind. Ob und inwieweit für die ambulante Versorgung ergänzende Reformen geboten sind, kann unterschiedlich gesehen werden.

Angesichts der notwendigen Schwerpunktsetzung (mehr Pflegepersonal für die Pflegeeinrichtungen) ist auf jeden Fall die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen als Ergänzung zum Pflegesystem nach dem SGB XI als zwingend einzustufen. Solche Hilfen sind nicht nur geeignet, wohnortnah Hilfen für die pflegebedürftigen Menschen bzw. die Angehörigen zu organisieren, sondern auch zu gewährleisten, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wirkungsvoller praktiziert werden kann (siehe insoweit das für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 gefertigte Statement > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf ). Aber solche kommunale Quartiershilfen werden erhebliche Finanzmittel erfordern. Im Ergebnis wird damit aber an anderer Stelle erheblicher Aufwand eingespart werden können. – Da in der Koalitionsvereinbarung die Stärkung von präventiven Hausbesuchen angesprochen wird, kann übrigens an eine Verbindung von Quartiershilfen mit präventiven Hausbesuchen gedacht werden.

In Neuss-Erfttal, also hier vor Ort, werden, u.a. auch mit Unterstützung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, seit 2012 musterhaft Quartiershilfen mit einem Lotsenpunktprojekt (eine Art präventive Hausbesuche) angeboten und ständig fortentwickelt. Es gibt folgerichtig gute Erfahrungen hinsichtlich der Nützlichkeit von Quartiershilfenarbeit.

Werner Schell - Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht


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„Es ist gefährlich, Recht zu haben,
wenn die Regierung Unrecht hat.“

― Voltaire
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Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege - reicht hinten und vorne nicht

Beitrag von WernerSchell » 02.06.2018, 06:18

Bei Facebook u.a. gepostet:

Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden. Dies verdeutlicht Pro Pflege … in einer Pressemitteilung vom 01.06.2018 und macht damit in Richtung Politik Druck. Entgegen den bisherigen öffentlichen Bekundungen hat die GroKo das wirkliche Ausmaß der Pflegemisere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht verstanden. Es müssen grundlegende Verbesserungen eingeleitet und umgesetzt werden. Dazu ganz einfach der Hinweis: "Mit zwei kleinen Schritten kommt man nicht über einen Abgrund".
Siehe u.a. unter viewtopic.php?f=4&t=22646&p=103825#p103825 bzw. viewtopic.php?f=4&t=22618&p=103827#p103827
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