Optimierte Arzneimittelversorgung pflegebedürftiger Menschen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Optimierte Arzneimittelversorgung pflegebedürftiger Menschen

Beitrag von WernerSchell » 24.05.2018, 06:19

Optimierte Arzneimittelversorgung pflegebedürftiger Menschen

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Stürze? Verwirrtheit? Inkontinenz?
Häufig sind Arzneimittelkombinationen die Ursache!

Mehr Sicherheit, Schutz und Lebensqualität

Das vom Innovationsfonds geförderte OAV Projekt soll Schädigungen durch Arzneimittel messbar vermindern.

Möchten Sie mehr erfahren?

Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige > http://www.oav-geriatrie.de/index.php/a ... ngehoerige
Informationen für Pflegeheime, Pflegedienste, Apotheken und Ärzte > http://www.oav-geriatrie.de/index.php/a ... ken-aerzte

Quelle und weitere Informationen:
> http://www.oav-geriatrie.de/

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Der Neusser Pflegetreff am 27.04.2016 informierte zum Thema "Arzneimittelversorgung der älteren Menschen …" Es gab gute Hinweise für eine angemessene Medikation, v.a. in den Pflegeeinrichtungen! - Näheres unter:

Einführendes Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - Stand 07.03.2016 hier (PDF) > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
Kurzfassung "Pflege ist (m)eine Herzensangelegenheit!" (02,22 Min.) hier > https://youtu.be/LOnV_OY2j-A
Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden) hier > https://youtu.be/BtVjGv00e6U
Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 29.04.2016 hier > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.5941348
Beiträge im Forum (mit Fotos) u.a hier > viewtopic.php?f=4&t=21522&p=92030#p92030


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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in einem an das Bundesgesundheitsministerium gerichteten Brief vom 22.05.2018 erneut auf Probleme in der Arzneimittelversorgung, v.a. der älteren Menschen (Polypharmazir usw.), aufmerksam gemacht und die Auflösung einiger Probleme erbeten.

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Zusammengefasst lässt sich für die Arzneimittelversorgung in Pflegeeinrichtungen feststellen:
Diagnostik und Therapie ist Aufgabe der behandelnden Ärzte. Sie haben damit allein die Kompetenz, Medikamente zu verordnen. Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegekräfte können natürlich in Abstimmung mit dem Patienten bzw. seinem Rechtsvertreter ärztliche Maßnahmen anregen. Soweit eine medizinische Indikation dies rechtfertigt, kann es in bestimmten Behandlungssituationen eine Bedarfsmedikation geben. Diese ist aber an enge Voraussetzungen geknüpft und muss exakt beschreiben, unter welchen Voraussetzungen das auf Bedarf verordnete Medikamente abgegeben werden darf. - Zur Arzneimittelversorgung älterer Menschen habe ich im Übrigen vor Jahren ein Statement verfasst und bin dabei auf verschiedene Probleme eingegangen (u.a. auch Polypharmazie). Der Text ist abrufbar unter folgender Adresse > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072016.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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