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Pflegebericht zeigt: Pflege in Deutschland gestärkt

Verfasst: 14.12.2016, 17:50
von WernerSchell
Pflegebericht zeigt: Pflege in Deutschland gestärkt

Das Bundeskabinett hat am 14.12.2016 den Sechsten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung beschlossen. Dieser liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015 und damit kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments.
Der Sechste Pflegebericht zeigt, dass die Leistungen der Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG), vor allem aber durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) bereits im Jahr 2015 deutlich ausgebaut und besser auf die Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen ausgerichtet werden konnten.

Insbesondere zusätzliche Betreuungsleistungen in der häuslichen Pflege und Hilfe für den altersgerechten Umbau wurden stärker in Anspruch genommen. Außerdem konnte ein erster leichter Anstieg von Reha-Empfehlungen verzeichnet werden. Insgesamt stellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine Verbesserung der Qualität der Pflege fest. Zudem wurden Anträge der Versicherten auf Leistungen von den Pflegekassen schneller bearbeitet. Und schließlich haben die in dieser Wahlperiode getroffenen Maßnahmen zu spürbaren Verbesserungen bei der Qualifizierung und Gewinnung von Pflegepersonal geführt.

Auch die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung ist durch das PSG I verbessert worden, so dass die Vorbereitungen für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs fristgerecht umgesetzt werden konnten.

Die wichtigsten Ergebnisse des Pflegeberichts im Überblick:
• Leistungen werden genutzt: Die Zahl der Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung ist im Zeitraum von 2011 bis 2015 von 2,3 auf 2,7 Mio. Menschen gestiegen (+ 17 Prozent). Die Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung haben im gleichen Zeitraum von rd. 20,9 auf rd. 26,6 Mrd. Euro zugenommen (+ 27 Prozent).
• Die Leistungsausweitungen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes kommen bei den Pflegebedürftigen an: Beispielsweise stiegen die Leistungsausgaben für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. Einbau einer altersgerechten Dusche) von rund 103 Millionen Euro im Jahr 2011 auf knapp 305 Millionen Euro im Jahr 2015 und haben sich damit nahezu verdreifacht.
• Auch die zusätzliche Betreuung in der häuslichen Pflege kommt an: Im Berichtszeitraum haben sich die Ausgaben von 330 Millionen Euro auf rund 680 Millionen Euro pro Jahr mehr als verdoppelt. Diese Leistungen waren ursprünglich Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz vorbehalten. Durch das PSG I können auch Pflegebedürftige, die vorrangig körperlich beeinträchtigt sind, diese Leistungen in Anspruch nehmen. Seit 2015 haben 1,5 Millionen Pflegebedürftige mit und ohne erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Anspruch auf entweder 104 oder 208 Euro pro Monat. Die Nutzer ambulanter Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind von 430.000 im Jahr 2013 auf 600.000 im Jahr 2015 angestiegen.

Auch die zusätzliche Betreuung in der häuslichen Pflege kommt an: Im Berichtszeitraum haben sich die Ausgaben von 330 Millionen Euro auf rund 680 Millionen Euro pro Jahr mehr als verdoppelt. Diese Leistungen waren ursprünglich Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz vorbehalten. Durch das PSG I können auch Pflegebedürftige, die vorrangig körperlich beeinträchtigt sind, diese Leistungen in Anspruch nehmen. Seit 2015 haben daher alle ambulant Pflegebedürftigen Anspruch auf entweder 104 oder 208 Euro pro Monat. Die Nutzer ambulanter Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind von 430.000 im Jahr 2013 auf 600.000 im Jahr 2015 angestiegen.
• Mehr Unterstützung für Demenzkranke: Menschen mit demenziellen oder psychischen Erkrankungen sowie geistigen Behinderungen erhalten durch das PSG I seit dem 1. Januar 2015 auch in der sog. „Pflegestufe 0“ Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung, die die häusliche Pflege stärken. Sie können seither auch Tages- und Nachtpflege (2015: rund 8 Mio. Euro), Kurzzeitpflege, den sog. Wohngruppenzuschlag (2015: rund 41 Mio. Euro) und die Anschubfinanzierung für Wohngruppen in Anspruch nehmen.
• Auch das Prinzip „Reha vor Pflege“ konnte leicht gestärkt werden: Vom Jahr 2014 auf das Jahr 2015 hat sich die Reha-Empfehlungsquote im Rahmen der Pflegebegutachtung bei beantragten ambulanten Leistungen von 1,0 auf 2,3 Prozent leicht erhöht. Seit 2015 muss der MDK auch dokumentieren, welche Maßnahmen der Prävention geeignet, notwendig und zumutbar sind.
• Die Pflegequalität in der häuslichen Pflege und in stationären Pflegeeinrichtungen hat sich verbessert: Der 4. Pflege-Qualitätsbericht des MDS des Jahres 2015 zeigt z.B. Fortschritte bei der Dekubitusprophylaxe. Während 2009/2010 bei 59,3 Prozent der Pflegebedürftigen im Pflegeheim die erforderlichen Maßnahmen der Dekubitusprophylaxe durchgeführt worden sind, lag dieser Anteil im Jahr 2013 bereits bei immerhin 75,6 Prozent.
• Zusätzliche Betreuungskräfte tragen dazu bei, den Pflegealltag für Pflegebedürftige und Pflegekräfte spürbar zu verbessern: Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte konnte um rund 20.000 auf schätzungsweise 48.000 wird basierend auf den Ausgabensteigerungen für das Jahr 2015 auf rund geschätzt. Das ist ein Anstieg von rund 20.000 im Vergleich zu 2013. Insgesamt rund 600.000 Pflegebedürftige in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen haben diese zusätzliche Betreuung erhalten.

Zusätzliche Betreuungskräfte tragen dazu bei, den Pflegealltag für Pflegebedürftige und Pflegekräfte spürbar zu verbessern: Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte wird basierend auf den Ausgabensteigerungen für das Jahr 2015 auf rund 48.000 geschätzt. Das ist ein Anstieg von rund 20.000 im Vergleich zu 2013. Insgesamt rund 600.000 Pflegebedürftige in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen haben diese zusätzliche Betreuung erhalten.
• Mehr Beschäftigte in der Altenpflege: Im Zeitraum 2003 – 2013 hat sich die Zahl der in der Altenpflege Beschäftigten um ca. 40 Prozent erhöht (2003: ca. 712.000, 2013: ca. 1 Mio.). Im Vergleich zum Jahr 2011 gab es 2013 rd. 6 Prozent mehr Beschäftigte in der Langzeitpflege. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung ist nach den Daten der Schulstatistik im Berichtszeitraum um rund 31 Prozent auf einen neuen Höchststand von 68.000 im Schuljahr 2015/2016 gestiegen.
• Bürokratieabbau kommt an: Das neue Konzept zur Entbürokratisierung und zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation findet bundesweit sehr großen Anklang in den Pflegeeinrichtungen. Bis Dezember 2015 hatten sich bereits 8.104 stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen als Teilnehmer registrieren lassen, das entspricht einem Drittel sämtlicher Pflegeeinrichtungen in Deutschland.
• Die Pflegeversicherung wird ihrem Ziel gerecht, die Pflegebedürftigen und auch die Sozialhilfe wirksam zu entlasten: Der Anteil der Bezieher von Hilfe zur Pflege an allen Pflegebedürftigen ist mit derzeit weniger als 13 Prozent seit vielen Jahren in etwa konstant und seit einigen Jahren sogar leicht rückläufig.
• Die Anträge der Versicherten auf Leistungen werden schneller bearbeitet, im Durchschnitt innerhalb von 16 Tagen. Nur bei weniger als einem Prozent der Erstanträge dauert die Begutachtung mehr als fünf Wochen. Im Jahr 2011 war dies noch in 28 Prozent der Fälle gegeben.

Durch das Pflegestärkungsgesetz II wird nach langjährigen Vorarbeiten der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Damit treten zum 1. Januar 2017 weitere Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte in Kraft. Zudem wurde der Pflegeselbstverwaltung auf Bundesebene der Auftrag zur Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsverfahrens bis zum 30. Juni 2020 erteilt.

Denn vollständigen Sechsten Pflegebericht finden Sie unter: http://www.bundesgesundheitsministerium ... egebericht

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesund vom 14.12.2016
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pf ... regierung/

Informationsmaterial zu den Pflegestärkungsgesetzen
>>>> http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/in ... smaterial/

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Ärzte Zeitung vom 14.12.2016:
Mehr Pfleger, weniger Bürokratie: Bundesregierung beschließt Pflegebericht
Die Regierung hat heute den sechsten Pflegebericht beschlossen. Der Bericht soll zeigen, wie sich die Pflegeversicherung entwickelt hat.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=926 ... ege&n=5441
Anmerkung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Es gibt zusätzliche Betreuungskräfte, aber keine weiteren Pflegekräfte. Daher ist der Tenor des o.a. Berichts bereits irreführend.
Der Pflegenotstand wird auch nach der Pflegereform bestehen bleiben (siehe nachfolgende Hinweise).

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in jüngster Zeit mehrfach zur Pflegereform Stellung genommen und u.a. in Kürze folgende Hinweise gegeben:

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Die von der GroKo verabschiedeten drei Pflegestärkungsgesetze haben eine Reihe von Leistungsverbesserungen gebracht. Manches ist gut gelungen, anderes unzureichend geblieben. Der am 01.01.2017 in Kraft tretende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Menschen mit Demenz in den Kreis der Leistungsempfänger aufnehmen. Die neuen Regelungen für die Erlangung der Pflegegrade sind aber kompliziert und verschlechtern die Einstufungskriterien für die Menschen mit ausschließlich körperlichen Defiziten. Auch wenn zunächst niemand schlechter gestellt wird, sind zukünftige Veränderungen zu bedenken. Das neue Begutachtungsverfahren stellt nicht mehr auf minutenweise zu prüfende Defizite ab. Dafür gibt es andere Einschätzungen, die ebenfalls anhand von subjektiven Bewertungen vorzunehmen sind. Wenn behauptet wird, die "Minutenpflege" würde abgeschafft, muss dem heftig widersprochen werden. Denn die unzureichenden Stellenschlüssel für die Pflegeeinrichtungen bleiben im Wesentlichen unverändert. Daher wird die Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal nicht ausgeweitet.
Zwingend notwendig erscheint die Schaffung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems, das die pflegerischen Zuwendungszeiten deutlich ausweiten hilft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pflege in den Heimen nach pflegewissenschaftlichen Standards zu erfolgen hat (§ 11 SGB XI). Dies lassen die derzeitigen Pflege-Rahmenbedingungen trotz Reformgesetze nicht zu. Daher wird es bei der vielfach beklagten mangelhaften Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal verbleiben. Der § 113c SGB XI, der für das Jahr 2020 oder später Lösungsmöglichkeiten andeutet, ist höchst umstritten und bietet für JETZT und die nächsten Jahre zunächst einmal keine Auflösung des Pflegenotstandes.
Um dem Grundsatz "ambulant vor stationär" endlich mehr Geltung zu verschaffen, sind altengerechte Quartiershilfen in den Kommunen dringend geboten. Diese Quartiershilfen würden bestens dazu beitragen können, die pflegenden Angehörigen in jeder Hinsicht zu unterstützen. Diesbezüglich ist bekannt, was zu tun wäre. Modellvorhaben und Projekte sind völlig unnötig und reine Ablenkungsmanöver.

Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21892

Pflegebericht - Pflegenotstand wird nicht aufgelöst

Verfasst: 15.12.2016, 07:14
von WernerSchell
Am 14.12.2016 bei Facebook gepostet:
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung wurde am 14.12.2016 beschlossen. Dieser liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015 und damit kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat der Berichtsvorstellung eine kritische Stellungnahme angefügt. Wesentlich ist dabei, dass die Pflegereform keine Auflösung des Pflegenotstandes bringen wird und die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen in den Pflegeeinrichtungen unverändert bleiben.

>>> viewtopic.php?f=4&t=21903

Mehr Personal für die Pflege

Verfasst: 16.12.2016, 08:53
von WernerSchell
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe verkündeten Neuerungen in der Pflege für das Jahr 2017 erhalten Sie eine Erklärung von Elisabeth Scharfenberg, Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Ute Montag
(Wahlkreismitarbeiterin)
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Pressemitteilung vom 16.12.2016
Mehr Personal für die Pflege
Zu den von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe verkündeten Neuerungen in der Pflege für das Jahr 2017 erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:
Ein gutes Jahr für die Pflege wird 2017 nur werden, wenn die Koalition schnell etwas gegen den dramatischen Personalmangel in der Pflege unternimmt. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und deutliche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige sind eine gute Sache. Doch ohne ausreichend Personal ist eine gute Pflege nicht möglich.
Eine halbe Million Anspruchsberechtigte mehr durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, mehr Leistungen vor allem für Demenzkranke, eine Pflege, die aktivieren und die vorhandenen Fähigkeiten stärken soll – und das alles vor dem Hintergrund eines bereits bestehenden Fachkräftemangels.
Damit das funktioniert, braucht es klare Aussagen zu mehr Personal – sofort – und die Zusage, dass das bis 2020 zu entwickelnde Personalbemessungsinstrument auch verbindlich umgesetzt und das benötigte Personal voll refinanziert wird.
Parallel dazu brauchen wir gemeinsame Anstrengungen der Politik, von den Arbeitgebern und den Pflegekräften selbst, damit sich die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern: Auszubildende sollten grundsätzlich nicht mehr auf den Stellenschlüssel angerechnet werden, sondern in ihrer Ausbildungszeit wirklich lernen. Auch die Praxisanleiter müssen entsprechend finanziert werden. Außerdem müssen Arbeit und Familie vereinbar sein, Arbeitszeiten müssen im Voraus planbar sein. Pflegekräfte müssen bei entsprechender Qualifikation mehr Kompetenzen erhalten und auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen zusammenarbeiten. Insgesamt sollte der Beruf durchlässiger werden und Wechsel- sowie Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Bereits erworbene Kompetenzen sollten unkompliziert angerechnet werden.

________________________________
Elisabeth Scharfenberg, MdB
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030 227 74 531
Fax: 030 227 76 655
elisabeth.scharfenberg@bundestag.de
Wahlkreisbüro
Kreuzstraße 6
95111 Rehau
Tel: 09283 89 81 940
Fax: 09283 89 81 941
elisabeth.scharfenberg@wk.bundestag.de
Web: http://www.elisabeth-scharfenberg.de

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Anmerkung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Am 20.12.2016 gibt es hier ein Gespräch mit Herrn Gröhe. Ich werde Gelegenheit nehmen,
nochmals auf den Pflegenotstand und die Handlungserfordernisse - JETZT - aufmerksam zu machen.
Siehe
> mein Statement vom 13.5.2014 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
> den Auszug aus der Filmdokumentation vom Pflegetreff am 21.10.2015 mit Herrn Gröhe > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
> unter viewtopic.php?f=3&t=21847

Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt ... aber

Verfasst: 21.12.2016, 07:45
von WernerSchell
Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt - 17.12.2016: Menschen, die sich für den Pflegeberuf entschieden,
verdienten Anerkennung, so die Kanzlerin. Sie erklärt, besonders für Demenzkranke brächten der neue Pflegebegriff
und die Einführung der neuen Pflegegrade Verbesserungen.


Der Filmbeitrag (= 5,30 Minuten) ist wie folgt abrufbar:
https://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKi ... _node.html
bzw. https://www.youtube.com/watch?v=OeuiAYyAUd8

Bild

Anmerkungen der Moderation - Kommentierung zu den Erklärungen der Kanzlerin :
Kanzlerin Merkel erklärte bereits 2013: Altenpfleger haben härteren Job als ich ... Pflegekräfte werden seit Jahren mit Erklärungen umworben, z.B. mit Bekundungen wie etwa: Sie verdienen "Wertschätzung und Anerkennung". Ihre Arbeitsbedingungen bleiben aber anhaltend mehr als belastend und die Vergütungen für die schwere Arbeit am Menschen sind auch bislang nicht verbessert worden. Ich habe die Bundeskanzlerin am 20.02.1012 angeschrieben und auf die entsprechenden Reformnotwendigkeiten aufmerksam gemacht. Der Brief ist nachlesbar unter folgender Adresse: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 122011.pdf - Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Dazu ein Statement bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=XYqs_-kZtgE Und was aus der Sicht des Jahres 2016 schlimmer ist … die Pflege-Rahmenbedingungen in den Heimen sind trotz einiger Reformgesetze nicht verbessert worden! Die viel gepriesenen Pflegestärkungsgesetze geben keine Antworten, wie die unzureichenden Pflegebedingungen aktuell aufgelöst werden können! > viewtopic.php?f=3&t=21471

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in jüngster Zeit mehrfach zur Pflegereform Stellung genommen und u.a. in Kürze folgende Hinweise gegeben:
Die von der GroKo verabschiedeten drei Pflegestärkungsgesetze haben eine Reihe von Leistungsverbesserungen gebracht. Manches ist gut gelungen, anderes unzureichend geblieben. Der am 01.01.2017 in Kraft tretende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Menschen mit Demenz in den Kreis der Leistungsempfänger aufnehmen. Die neuen Regelungen für die Erlangung der Pflegegrade sind aber kompliziert und verschlechtern die Einstufungskriterien für die Menschen mit ausschließlich körperlichen Defiziten. Auch wenn zunächst niemand schlechter gestellt wird, sind zukünftige Veränderungen zu bedenken. Das neue Begutachtungsverfahren stellt nicht mehr auf minutenweise zu prüfende Defizite ab. Dafür gibt es andere Einschätzungen, die ebenfalls anhand von subjektiven Bewertungen vorzunehmen sind. Wenn behauptet wird, die "Minutenpflege" würde abgeschafft, muss dem heftig widersprochen werden. Denn die unzureichenden Stellenschlüssel für die Pflegeeinrichtungen bleiben im Wesentlichen unverändert. Daher wird die Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal nicht ausgeweitet.
Zwingend notwendig erscheint die Schaffung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems, das die pflegerischen Zuwendungszeiten deutlich ausweiten hilft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pflege in den Heimen nach pflegewissenschaftlichen Standards zu erfolgen hat (§ 11 SGB XI). Dies lassen die derzeitigen Pflege-Rahmenbedingungen trotz Reformgesetze nicht zu. Daher wird es bei der vielfach beklagten mangelhaften Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal verbleiben. Der § 113c SGB XI, der für das Jahr 2020 oder später Lösungsmöglichkeiten andeutet, ist höchst umstritten und bietet für JETZT und die nächsten Jahre zunächst einmal keine Auflösung des Pflegenotstandes.
Um dem Grundsatz "ambulant vor stationär" endlich mehr Geltung zu verschaffen, sind altengerechte Quartiershilfen in den Kommunen dringend geboten. Diese Quartiershilfen würden bestens dazu beitragen können, die pflegenden Angehörigen in jeder Hinsicht zu unterstützen. Diesbezüglich ist bekannt, was zu tun wäre. Modellvorhaben und Projekte sind völlig unnötig und reine Ablenkungsmanöver.

Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21892

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Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk

Pflegereform - "Trotz aller Verbesserungen muss man sich aber im Klaren darüber sein,
dass die Pflege durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht automatisch besser wird.
Auch der Pflegefachkräftemangel - gerade in vollstationären Pflegeeinrichtungen - wird dadurch noch nicht behoben."

Zitat Dr. Renate Richter, Leiterin der Abteilung Sozialmedizin bei MEDICPROOF, dem medzinischen Dienst der PKV, in Magazin "PKVbublik", September 2016.

Regierung: Altenpflege ist ein Jobmotor

Verfasst: 23.12.2016, 17:20
von WernerSchell
Regierung: Altenpflege ist ein Jobmotor
Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Altenpflege hat sich nach Angaben der Bundesregierung zu einem Jobmotor entwickelt. So sei die Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich zwischen 2001 und 2013 von rund 665.000 auf rund eine Million gestiegen, wie aus einer Unterrichtung (18/10707 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810707.pdf ) der Bundesregierung an den Bundestag über den 6. Pflegebericht hervorgeht.
Die Zahl der Beschäftigten bei ambulanten Pflegediensten stieg den Angaben zufolge zwischen 2009 und 2013 um rund 19 Prozent, von 269.000 auf 320.000. Im selben Zeitraum habe sich die Zahl der Leistungsempfänger um 13 Prozent auf rund 1,74 Millionen im Jahr 2013 erhöht.
In den Pflegeheimen stieg die Zahl der Beschäftigten seit 2009 um rund zehn Prozent auf rund 685.000 im Jahr 2013. In der Zeit habe die Zahl der stationären Leistungsbezieher um rund sechs Prozent zugelegt auf rund 740.000 im Jahre 2013.
Sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich der Pflege sind die weitaus meisten Beschäftigten Frauen (87 beziehungsweise 85 Prozent).

Quelle: Mitteilung vom 22.12.2016
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

Flüchtlinge sollen Pfleger werden - Interview mit H. Gröhe

Verfasst: 28.12.2016, 08:40
von WernerSchell
"Flüchtlinge sollen Pfleger werden" … Zeitungsinterview mit Hermann Gröhe, BMG. - Der Vorschlag erscheint wenig hilfreich. Bisher wurden als "Lückenbüser" u.a. Langzeitarbeitslose und Schleckerfrauen genannt. Jetzt sollen es Zuwanderer sein. Der Pflegenotstand kann nur durch deutlich verbesserte Stellenschlüssel für die bundesdeutschen Pflegekräfte und angemessene Vergütungen aufgelöst werden. Wenn auch die Pflegereformgesetze einige Verbesserungen bringen, wird uns trotz gegenteiliger Behauptungen die sog. Minutenpflege erhalten bleiben. Dazu gibt es weitere lesenswerte Hinweise und Filmdokumentationen. >>> viewtopic.php?f=4&t=21917

Pflege: Mehr Hilfe- & Unterstützungsstrukturen geboten

Verfasst: 01.01.2017, 07:57
von WernerSchell
Am 01.01.2017 bei Facebook gepostet:
Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten. - Katharina von Siena
Vorsorglich stelle ich ein „Neujahrsgebet“ vor.- Man könnte dem Text noch aus aktuellem Anlass hinzufügen:
„Gib den Politikern und sonst Verantwortlichen die Einsicht, dass die Pflege - Rahmenbedingungen in Krankenhäusern und Heimen schnellstmöglich verbessert werden müssen und lasse deutlich werden, ... dass es nur mit mehr Pflegepersonal eine bessere Pflege geben kann. Denn nicht ökonomische Erwägungen dürfen dominieren, sondern allein die Interessen der kranken und pflegebedürftigen Menschen.“
viewtopic.php?f=4&t=21865
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Neujahrsgebet des Pfarrers von St. Lamberti
zu Münster aus dem Jahre 1883

Herr, setze dem Überfluss Grenzen –
und lasse die Grenzen überflüssig werden.
Lasse die Leute kein falsches Geld machen –
und auch das Geld keine falschen Leute.
Nimm den Ehefrauen das letzte Wort –
und erinnere die Männer an ihr erstes.
Schenke unseren Freunden mehr Wahrheit –
und der Wahrheit mehr Freunde.
Bessere solche Beamte, Geschäfts- und Arbeitsleute,
die wohl tätig – aber nicht wohltätig sind.
Gib den Regierenden gute Deutsche –
und den Deutschen eine gute Regierung.
Herr, sorge dafür, dass wir alle in den Himmel kommen –
aber bitte nicht sofort.

Der Pflegenotstand bleibt uns erhalten!

Verfasst: 09.01.2017, 08:34
von WernerSchell
Am 09.01.2017 bei Facebook gepostet:

Mit "Minutenpflege" wurden bislang Verrichtungen beim Einstufungsverfahren bei Pflegebedürftigkeit, an Zeitwerten ausgerichtet, benannt. Nun wird behauptet, mit dem PSG II wäre die Minutenpflege abgeschafft. Tatsächlich werden bei der Vergabe von Pflegegraden nicht mehr Minuten gezählt, dafür gibt es andere Einschätzungserwägungen, die ähnlich dem Minutenzählen andere subjektive Beurteilungen zum Inhalt haben. Der Streit wird wohl nicht geringer. Entscheidend ist aber, dass mit allen Reformgesetzen keine Verbesserung der Stellenschlüssel eintreten wird, eventuell geringfügig. Daher ist die Zeit der Pflegekräfte, die sich den pflegebedürftigen Menschen zuzuwenden haben, weiterhin zu knapp bemessen. Es fehlen Zeiten - und die kann man auch in Minuten berechnen. Und genau diese Minutenpflege wird, entgegen den Beteuerungen der Politiker, nicht aufgelöst. Oder anders: Der Pflegenotstand bleibt uns erhalten! viewtopic.php?f=3&t=21908

Zahlreiche Beiträge im Forum informieren, z.B.:
> viewtopic.php?f=3&t=21908
> viewtopic.php?f=4&t=21917
> viewtopic.php?f=4&t=21892
> viewtopic.php?f=3&t=21471
Ein Leserbrief, abgedruckt in der Rheinischen Post vom 07.01.2017, bringt es ebenfalls auf den Punkt:
Zu ´Flüchtlinge sollen Pfleger werden`(RP vom 27. Dezember): So sehr ich dafür bin, den Arbeitsmarkt für Flüchtlinge zu öffnen, so ist das doch wieder nur ein Vor-sich-her-schieben des Problems. ´Wie werden ältere Menschen in naher Zukunft menschenwürdig betreut?` Dieses Problem wird hiermit auf Dauer nicht gelöst, genauso wenig wie mit Pflegekräften aus Osteuropa, der massiven Bevorzugung der ambulanten Pflege, dem Einsatz billiger zusätzlicher Betreuungskräfte und den diversen `Pflegereförmchen`. Wann wird endlich ein Politiker oder eine Partei den Mut haben, erfolgversprechendere Maßnahmen wie einen festen Pflegeschlüssel und attraktive Löhne für alle im Bereich Pflege Arbeitenden einzuführen? Dass das nicht für lau zu haben ist, sollte jedem klar sein, aber Aussitzen ist auch keine Lösung! Lennard Hartmann - Köln"

Pro Pflege ... Pflegenotstand auflösen!

Verfasst: 18.01.2017, 08:41
von WernerSchell
Am 17.01.2017 bei Facebook gepostet:
Knapp 2,9 Millionen Pflegebedürftige im Dezember 2015. - Pro Pflege … hat die Infos des Statistischen Bundesamtes dazu vorgestellt und kritisch Stellung genommen: Die weiter deutlich ansteigende Zahl pflegebedürftiger Menschen und die Nichtauflösung des
Pflegenotstandes werden trotz Pflegereformgesetze noch größere Probleme bereiten.

>>> viewtopic.php?f=4&t=21946