Die neuen Pflegegrade und das Begutachtungsverfahren
Verfasst: 05.11.2016, 07:24
Die neuen Pflegegrade - Fachinfo zum neuen Begutachtungsverfahren
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz werden zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein neues Begutachtungsinstrument
- das Neue Begutachtungsassessment (NBA) - in der Sozialen Pflegeversicherung eingeführt. Der MDS hat daher eine Fachinformation "Die Selbstständigkeit als Maß
der Pflegebedürftigkeit" erstellt, in der das Begutachtungsinstrument ausführlich und anschaulich an Fallbeispielen erklärt wird.
Darüber hinaus werden zentrale Fragen zur MDK-Begutachtung erläutert.
Die Fachbroschüre kann auf der Homepage des MDS als PDF heruntergeladen werden
> https://www.mds-ev.de/uploads/media/dow ... II.pdf.pdf
Der Neusser Pflegetreff am 26.10.2016 befasste ich umfänglich mit den neuen Pflegegraden und den damit zusammenhängenden Einschätzungen / Fragestellungen.
Die Filmdokumentation des Treffs mit allen Statements ist bei YouTube abrufbar unter
> https://www.youtube.com/watch?v=VWG1HZP ... e=youtu.be
Weitere Informationen zum Thema:
Infos zum Pflegetreff am 26.10.2016 ...> viewtopic.php?f=7&t=21512 und http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
Begutachtungs-Richtlinien – BRi - vom 15.04.2016 .... > viewtopic.php?f=4&t=21714
Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ... > viewtopic.php?f=4&t=21742
Pflegebedürftigkeitsbegriff > http://www.pflegebegutachtung.de … > viewtopic.php?f=4&t=21800
+++
Die AOK informiert: Neues in der Pflege 2017
Ab 1. Januar 2017 wird es fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen geben. Die Pflegedürftigkeit orientiert sich künftig nicht mehr an den benötigten Pflegeminuten,
sondern an den vorhandenen Fähigkeiten des Menschen. Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit. Von der Reform profitieren insbesondere Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen.
Weitere Infos auf http://www.aok.de
Ein Film informiert kurz über die neuen Pflegegrade bei YouTube (2 Minuten)
https://www.youtube.com/watch?v=3Mq3FW0k_NM
+++
Am 08.11.2016 bei Facebook gepostet:
Wird mit den neuen Pflegegraden ab 2017 alles gut? Eher nein, es wird wohl neue Ungereimtheiten und Probleme geben! Werden sich demnächst die personellen Engpässe in den stationären Einrichtungen noch weiter verstärken? Ja, dies scheint nicht ausgeschlossen. --- Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit mehreren Zuschriften das Bundesgesundheitsministerium und den Deutschen Bundestag auf mutmaßliche Benachteiligungen einiger Gruppen von pflegebedürftigen Menschen aufmerksam gemacht und eine Überprüfung bzw. Korrektur angemahnt. Grundlage dieser Zuschriften waren Hinweise aus dem Kreis der Pflegegutachter. Informanten waren folglich Personen, die sich auskennen. Die Zeitschrift CAREkonkret ist in ihrer Ausgabe vom 4.11.2016 ebenfalls auf die neuen Pflegegrade eingegangen. Titel des Beitrages "Pflegegrade werden sinken". Es wird u.a. gewarnt: "In den meisten Einrichtungen wird im Laufe der kommenden zwei bis drei Jahre eine deutliche Absenkung der Pflegegradverteilung zu erwarten sein." U.a. wird in dem Beitrag ausgeführt: "Einrichtungen mit einer hohen Zahl an geistig rüstigen Bewohnern werden für ihre Klientel eher niedrigere Pflegegrade erreichen. Für den geistig rüstigen Pflegebedürftigen wird es künftig sehr schwer, die höheren Pflegegrade zu erreichen. Der Pflegegrad 5 wird für diese Klientel tatsächlich auf normalem Wege weitestgehend unerreichbar bleiben und auch der Pflegegrad 4 wird vielen versagt bleiben. Das kann zukünftig deutliche Auswirkungen auf die personelle Besetzung von stationären Einrichtungen haben".
>>> viewtopic.php?f=4&t=21742
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz werden zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein neues Begutachtungsinstrument
- das Neue Begutachtungsassessment (NBA) - in der Sozialen Pflegeversicherung eingeführt. Der MDS hat daher eine Fachinformation "Die Selbstständigkeit als Maß
der Pflegebedürftigkeit" erstellt, in der das Begutachtungsinstrument ausführlich und anschaulich an Fallbeispielen erklärt wird.
Darüber hinaus werden zentrale Fragen zur MDK-Begutachtung erläutert.
Die Fachbroschüre kann auf der Homepage des MDS als PDF heruntergeladen werden
> https://www.mds-ev.de/uploads/media/dow ... II.pdf.pdf
Der Neusser Pflegetreff am 26.10.2016 befasste ich umfänglich mit den neuen Pflegegraden und den damit zusammenhängenden Einschätzungen / Fragestellungen.
Die Filmdokumentation des Treffs mit allen Statements ist bei YouTube abrufbar unter
> https://www.youtube.com/watch?v=VWG1HZP ... e=youtu.be
Weitere Informationen zum Thema:
Infos zum Pflegetreff am 26.10.2016 ...> viewtopic.php?f=7&t=21512 und http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
Begutachtungs-Richtlinien – BRi - vom 15.04.2016 .... > viewtopic.php?f=4&t=21714
Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ... > viewtopic.php?f=4&t=21742
Pflegebedürftigkeitsbegriff > http://www.pflegebegutachtung.de … > viewtopic.php?f=4&t=21800
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Die AOK informiert: Neues in der Pflege 2017
Ab 1. Januar 2017 wird es fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen geben. Die Pflegedürftigkeit orientiert sich künftig nicht mehr an den benötigten Pflegeminuten,
sondern an den vorhandenen Fähigkeiten des Menschen. Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit. Von der Reform profitieren insbesondere Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen.
Weitere Infos auf http://www.aok.de
Ein Film informiert kurz über die neuen Pflegegrade bei YouTube (2 Minuten)
https://www.youtube.com/watch?v=3Mq3FW0k_NM
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Am 08.11.2016 bei Facebook gepostet:
Wird mit den neuen Pflegegraden ab 2017 alles gut? Eher nein, es wird wohl neue Ungereimtheiten und Probleme geben! Werden sich demnächst die personellen Engpässe in den stationären Einrichtungen noch weiter verstärken? Ja, dies scheint nicht ausgeschlossen. --- Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit mehreren Zuschriften das Bundesgesundheitsministerium und den Deutschen Bundestag auf mutmaßliche Benachteiligungen einiger Gruppen von pflegebedürftigen Menschen aufmerksam gemacht und eine Überprüfung bzw. Korrektur angemahnt. Grundlage dieser Zuschriften waren Hinweise aus dem Kreis der Pflegegutachter. Informanten waren folglich Personen, die sich auskennen. Die Zeitschrift CAREkonkret ist in ihrer Ausgabe vom 4.11.2016 ebenfalls auf die neuen Pflegegrade eingegangen. Titel des Beitrages "Pflegegrade werden sinken". Es wird u.a. gewarnt: "In den meisten Einrichtungen wird im Laufe der kommenden zwei bis drei Jahre eine deutliche Absenkung der Pflegegradverteilung zu erwarten sein." U.a. wird in dem Beitrag ausgeführt: "Einrichtungen mit einer hohen Zahl an geistig rüstigen Bewohnern werden für ihre Klientel eher niedrigere Pflegegrade erreichen. Für den geistig rüstigen Pflegebedürftigen wird es künftig sehr schwer, die höheren Pflegegrade zu erreichen. Der Pflegegrad 5 wird für diese Klientel tatsächlich auf normalem Wege weitestgehend unerreichbar bleiben und auch der Pflegegrad 4 wird vielen versagt bleiben. Das kann zukünftig deutliche Auswirkungen auf die personelle Besetzung von stationären Einrichtungen haben".
>>> viewtopic.php?f=4&t=21742