Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Feststellung einer Pflegebedürftigkeit (bzw. Höherstufung) ohne Hausbesuch ...

Beitrag von WernerSchell » 03.08.2020, 10:00

Wegen der Corona-Pandemie sind die MDK-Hausbesuche zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit (bzw. Höherstufung) seit Monaten ausgesetzt mit der Folge, dass die erforderlichen Ermittlungen im telefonischen bzw. schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Insoweit gibt es Hinweise, dass zwischen 80 und 90% der Erst- bzw. Höherstufungsanträge abgelehnt werden. Dies wird u.a. darauf zurückgeführt, dass im derzeit praktizierten Ermittlungsverfahren möglicherweise nicht ausreichend geprüft und im Zweifel die gestellten Anträge abgelehnt werden. … Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich diesbezüglich mit dem MDS und dem MDK Nordrhein zur Abklärung in Verbindung gesetzt!
Das dazu verfasste Anschreiben vom 02.08.2020 wird nachfolgend angefügt. - Werner Schell


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Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
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Betr.: Pflegebegutachtung während der Corona-Pandemie
Bezug: MDK-Jahresbericht 2019/2020 (Beitrag "Versicherte schützen, Versorgung sichern")



Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, befasse ich mich seit Jahren mit der Einstufung von pflegebedürftigen Menschen nach dem SGB XI. Diesbezüglich war es erforderlich, ab dem 01.01.2017 eine Neuregelung in Kraft zu setzen. Statt Pflegestufen werden nunmehr Pflegegrade vergeben. Darüber hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unter Mitwirkung von MDS und MDK Nordrhein in den Neusser Pflegetreffs am 21.10.2015 (> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 60&p=88626 ), 26.10.2016 (> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 12&p=94753 ) und 27.11.2019 (> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 7&p=111369 ) informiert. Die geführten Diskussionen sind mittels Film dokumentiert worden (> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =6&t=21070 ).

Wegen der Corona-Pandemie sind die im Rahmen der Pflegebegutachtung erforderlichen Hausbesuche seit Monaten ausgesetzt mit der Folge, dass die erforderlichen Ermittlungen im telefonischen bzw. schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Darüber wird u.a. in dem o.a. Jahresbericht informiert und die Umstellung als gut gelungen bezeichnet.

Entgegen den benannten Feststellungen liegen Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk aber Erkenntnisse vor, dass die Pflegebegutachtungen doch nicht so ablaufen, wie das im o.a. Jahresbericht suggeriert wird.

Nach einigen hier eingegangenen Hinweisen scheint es so zu sein, dass zwischen 80 und 90% der Erst- bzw. Höherstufungsanträge abgelehnt werden. Dies wird u.a. darauf zurückgeführt, dass im derzeit praktizierten Ermittlungsverfahren möglicherweise nicht ausreichend geprüft und im Zweifel die gestellten Anträge abgelehnt werden. Ich selbst habe als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk z.B. in einem Antragsverfahren nach einem Hausbesuch meine Mitwirkung bei der Abklärung der Hilfeerfordernisse bzw. Unselbständigkeit angeboten. Beteiligt wurde ich aber nicht. Die beantragte Höherstufung wurde abgelehnt.

Es erscheint nach hiesiger Überzeugung dringend geboten, das Begutachtungsverfahren "patientenfreundlicher" zu gestalten und (in Abwandlung einer anderen Erkenntnis) im Zweifel für den Pflegebedürftigen zu votieren. Dieses Votum könnte z.B. auf 1 - 2 Jahre befristet erfolgen, um dann nach hoffentlich abgeklungener Corona-Pandemie mittels Hausbesuch eine Überprüfung vorzunehmen.

Vor Weiterem möchte ich Sie mit meinen Besorgnissen und Anregungen vertraut machen und um kurzfristige Stellungnahme bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- https://www.vmwj.de
http://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner
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Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ...

Beitrag von WernerSchell » 07.08.2020, 16:07

Der MDK-Nordrhein hat mit Schreiben vom 06.08.2020 mitgeteilt, dass nach eigener Einschätzung das Begutachtungsverfahren zufriedenstellend verläuft. U.a. wird als Antwort auf das hiesige Schreiben vom 02.08.2020 ausgeführt:

"Aufgrund von bei Ihnen eingegangenen Hinweise ist der Eindruck entstanden, dass zwischen 80% und 90% der Erst- bzw. Höherstufungsanträge abgelehnt werden. Dies entspricht jedoch nicht unseren Auswertungen. In der beigefügten Darstellung haben wir die Ablehnung von Pflegegradeinstufungen bei Erst- und Höherstufungsanträgen 2020 mit denen aus 2019 verglichen. Besondere Abweichungen sind nicht festzustellen."

Der MDS hat sich mit Zuschrift vom 07.08.2020 den Ausführungen angeschlossen.

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Pflegebegutachtungen bis 31.03.2021 ohne Hausbesuche?

Beitrag von WernerSchell » 10.09.2020, 06:52

Deutsches Ärzteblatt vom 09.09.2020:

Künftig sollen wieder persönliche Pflegebegutachtungen stattfinden

Berlin – Der Zeitraum, in dem der Medizinische Dienst der Kran­ken­ver­siche­rung (MDK) eine Pflegebegutachtung nach Aktenlage beziehungsweise per Telefon durchführen kann, soll bis zum 31. März 2021 verlängert werden.

Das geht aus einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Krankenhaus­zukunfts­gesetz hervor. Voraussetzung für eine Begutachtung nach Aktenlage soll jedoch sein, dass „dies – beispielsweise aufgrund bestimmter Vorerkrankungen beim Versich­erten (Zustand nach Organtransplantation) oder wegen eines bei diesem bestehenden Verdachts einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 – zur Verhinderung des (auch nur geringen) Risikos einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zwingend erforderlich ist“.
... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/34 ... 26934a66f3
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Medizinische Dienste starten ab Oktober mit Hausbesuchen und Qualitätsregelprüfungen in der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 26.09.2020, 15:40

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Medizinische Dienste starten ab Oktober mit Hausbesuchen und Qualitätsregelprüfungen in der Pflege


Mit dem heute verabschiedeten Krankenhauszukunftsgesetz hat der Gesetzgeber Regelungen zur Wiederaufnahme der persönlichen Pflegebegutachtungen und der Qualitätsregelprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ab Oktober 2020 beschlossen. Beides war zum Schutz vor Infektionen seit Mitte März ausgesetzt. Die Wiederaufnahme erfolgt unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

„Die Medizinischen Dienste begrüßen ausdrücklich, dass die persönlichen Pflegebegutachtungen und die Qualitätsregelprüfungen in der Pflege wieder flächendeckend erfolgen können. So richtig es war, beides aus Infektionsschutzgründen auszusetzen, so richtig ist es nun, beides unter Wahrung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufzunehmen“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

Die Corona-Pandemie stellt die Pflegeheime und die ambulanten Pflegedienste vor große Herausforderungen; nach Einschätzung der Medizinischen Dienste leisten sie vielerorts gute Arbeit. Die Heime entwickelten beispielsweise kreative Lösungen, um der Vereinsamung der pflegebedürftigen Menschen entgegenzuwirken. „Gleichwohl ist nicht überall alles gut gelaufen. Die Prüfungen sind ein wichtiges Korrektiv, um unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen. Mit Corona leben, bedeutet auch eine qualitativ gute Pflegeversorgung unter Pandemie-Bedingungen sicherzustellen“, erklärt Pick.

Auch die Wiederaufnahme der persönlichen Pflegebegutachtung bewerten die Medizinischen Dienste positiv. Um die besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen vor Infektionen zu schützen, wurde zu Anfang der Pandemie ein strukturiertes Telefoninterview entwickelt, mit dem die Gutachterinnen und Gutachter den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellten. Damit erhielten die Versicherten weiterhin zeitnahen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Wegen der fehlenden Inaugenscheinnahme der Pflegebedürftigen vor Ort war die gutachterliche Einschätzung zu therapeutischen Leistungen und zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen nur begrenzt möglich. In zwingenden Ausnahmenfällen wie beispielsweise in Corona-Hotspots, im Falle von akuten Ansteckungsrisiken oder bei immenser Immunschwäche von Versicherten kann das Telefonverfahren weiterhin eingesetzt werden, um den Infektionsschutz sicherzustellen.

Zur Wiederaufnahme der persönlichen Begutachtung und der MDK-Prüfungen hat die MDK-Gemeinschaft ein übergreifendes Hygienekonzept erstellt. Dieses sowie weitere Informationen zur Begutachtung und Qualitätsprüfung während der Pandemie finden sich auf www.mds-ev.de und auf www.mdk.de.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.09.2020
Pressekontakt:
MDS, Pressesprecherin,
Michaela Gehms,
Tel: 0201 8327-115
Mobil: 0172-3678007
E-Mail: m.gehms@mds-ev.de
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Keine Regelprüfungen und persönlichen Hausbesuche während der aktuellen Kontaktbegrenzung

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2020, 12:50

Keine Regelprüfungen und persönlichen Hausbesuche während der aktuellen Kontaktbegrenzung

Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen für November beschlossenen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen werden keine Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege durchgeführt. Ebenso finden in dieser Zeit keine persönlichen Hausbesuche zur Feststellung des Pflegegrades statt. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und PKV-Verband verständigt.

„Die Medizinischen Dienste leisten damit ihren Beitrag zur Kontaktreduzierung und zum Infektionsschutz der besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Die Medizinischen Dienste werden weiterhin in den Pflegeeinrichtungen Anlassprüfungen umsetzen, wenn dies aufgrund von Beschwerden erforderlich ist. Dabei werden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten.

Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt während der Kontaktbeschränkung auf Basis bereits vorliegender Informationen und des ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen. Auf diese Weise werden der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sichergestellt. Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung finden während der Kontaktbegrenzung ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt.

Die Medizinischen Dienste unterstützen mit diesen Maßnahmen die politische Initiative der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.11.2020
Pressekontakt:
MDS
Pressesprecherin
Michaela Gehms
Telefon: 0201 8327-115
E-Mail: m.gehms@mds-ev.de

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.mds-ev.de
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Pflegekassen lehnen rund ein Sechstel der Erstanträge ab

Beitrag von WernerSchell » 17.11.2020, 07:05

Deutsches Ärzteblatt vom 16.11.2020:
Pflegekassen lehnen rund ein Sechstel der Erstanträge ab
Berlin – Die Pflegekassen in Deutschland haben nach Angaben der Bundesregierung auch 2019 fast jeden sechsten Erstantrag auf Pflegeleistung abgelehnt. Von etwa 1,21 Millionen Anträgen seien 16 Prozent nicht bewilligt worden, wie eine Anfrage der Linksfraktion an das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium ergab, über die die Zeitungen der Funke Mediengruppe heute berichten.
2018 waren demnach die Zahl der Erstanträge bei den Pflegekassen mit 1,22 Millionen sowie die Ablehnungsquote mit 15,2 Prozent annähernd gleich hoch. Zahlen für 2020 liegen laut Ministerium noch nicht vor.
... (weiter lesen unter) ... > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/34 ... de6a65242d
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4,1 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2019

Beitrag von WernerSchell » 15.12.2020, 08:48

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 507 vom 15.12.2020

4,1 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2019

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WIESBADEN – Im Dezember 2019 waren in Deutschland 4,13 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte die Zahl der Pflegebedürftigen im Dezember 2017 bei 3,41 Millionen gelegen. Die starke Zunahme um 0,71 Millionen Pflegebedürftige (+21 %) ist zum großen Teil auf die Einführung des neuen, weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 01.01.2017 zurückzuführen. Seither werden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft als zuvor.
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Die vollständige Pressemitteilung hier > https://www.destatis.de/DE/Presse/Press ... 7_224.html

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt

In einer ergänzenden Mitteilung hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt:

heute wurden die Berichte zur Pflegestatistik 2019, Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung
1) Deutschlandergebnisse,
2) Ländervergleich - Pflegebedürftige,
3) Ländervergleich - Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste,
4) Ländervergleich - Pflegeheime
veröffentlicht.

Die Berichte können als pdf- und/oder xlsx-Datei hier heruntergeladen werden:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesel ... sprg234062


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Dazu verfasstes Statement:
Ende 2019 waren in Deutschland 4,13 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, hatte die Zahl der Pflegebedürftigen im Dezember 2017 bei 3,41 Millionen gelegen. Die starke Zunahme um 0,71 Millionen Pflegebedürftige (+21 %) ist zum großen Teil auf die Einführung des neuen, weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 01.01.2017 zurückzuführen. Seither werden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft als zuvor. … > viewtopic.php?f=4&t=21742&p=116385#p116385 Und folgerichtig wird der Pflegebedarf gewaltig zunehmen. … > viewtopic.php?f=3&t=23783 … Wirkliche Lösungen hat die Groko insoweit bisher nicht aufzeigen können. … > viewtopic.php?f=3&t=23783 / > viewtopic.php?f=3&t=23792 / > viewtopic.php?f=3&t=23737 / > viewtopic.php?f=3&t=23687 / > viewtopic.php?f=3&t=23783&p=116397#p116397
Es kann unter Umständen sein, dass der Anstieg der Zahl der pflegebedürftigen Menschen im Wesentlichen auf die Einführung des Pflegegrades 1 zurückzuführen ist. Die Anforderungen, diesen Pflegegrad zugeordnet zu erhalten, erfordert eher geringfügige Einschränkungen.
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Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen

Beitrag von WernerSchell » 15.12.2020, 14:02

DIE LINKE - Bundestagsfraktion und Parteivorsitzender - haben sich anlässlich der PM des Statistisches Bundesamtes zum Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen vom 15.12.2020 (siehe oben) mit folgenden Pressemitteilungen gemeldet:

0961 / 15. Dezember 2020
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Pflegende Angehörige immer weiter zu belasten, ist schäbig

"Die zweite Welle und der zweite Shutdown dürfen nicht zum zweiten Mal zu Lasten der Gesundheit des ,größten Pflegedienstes der Nation' gehen. Pflegende Angehörige brauchen umgehend mehr Unterstützung. Gesundheitsminister Spahn sollte die Forderungen von ,wir pflegen e. V.' unbedingt beherzigen. Pflegende Erwerbstätige brauchen eine Freistellung mit Lohnersatz nach Infektionsschutzgesetz, außerdem muss die Pflegehilfsmittelpauschale von 60 auf 80 Euro angehoben werden, und sie müssen per Aufnahme in die nationale Teststrategie Zugang zu Schnelltests bekommen", fordert Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, angesichts der heute veröffentlichten Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes. Zimmermann weiter:

"Immer mehr Menschen müssen gepflegt werden. Für diese Menschen sind wir als Gesellschaft verantwortlich. Diese Verantwortung immer weiter den pflegenden Angehörigen aufzubürden, ist schäbig und wird nicht funktionieren. Wir brauchen eine Revolution der Pflegefinanzierung - wir brauchen die Solidarische Pflegevollversicherung. Mit dieser wird es möglich, die Pflege dem wachsenden Bedarf anzupassen und gleichzeitig mehr, aber auch besser bezahltes Personal solide zu finanzieren."

Quelle: Pressemitteilung vom 15.12.2020
F.d.R. Susanne Müller
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer, Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/22 10 28 35 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de


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Zum heute vom statistischen Bundesamt gemeldeten Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen sagt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:

„Die Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen bedeutet auch eine Zunahme der Zahl der benötigten Pflegekräfte. Die zahlen zeigen nochmals den drängenden Handlungsbedarf auf. Daran ändert sich auch nichts, wenn man berücksichtigt, dass ein Teil des Anstieges auf eine neue Einstufung zurückgeht – das bedeutet eher, dass der Bedarf vorher unterschätzt wurde.
Schon vor Corona herrschte in Deutschland Pflegenotstand. Es fehlten selbst nach alten Zahlen rund 100.000 Pflegekräfte in den Krankenhäusern und nochmal 100.000 in den Altenheimen. Um möglichst schnell zusätzliche Kräfte anzuwerben oder in den Beruf zurückzuholen gehört auf jeden Fall eine allgemeine Anhebung der Gehälter in der Pflege um 500 Euro pro Monat und ein entsprechender Fonds im Bundeshaushalt.
Für die 2,33 Millionen Pflegebedürftigen, die vorrangig durch Angehörige betreut werden, brauchen wir endlich bessere und unbürokratischere Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Durch Corona hat sich auch die Situation der pflegenden Angehörigen verschärft, die vielfach wegfallende Leistungen und Angebote durch eigene Pflegearbeit auffangen müssen. Das führt in vielen Fällen zu Einkommensausfällen. Bei den Corona-Hilfen werden pflegende Angehörige aber praktisch nicht berücksichtigt. Hier brauchen wir dringend zusätzliche Unterstützungsleistungen. Erhöhter Aufwand für die Pflege von Angehörigen muss als Corona-bedingter Einkommensausfall anerkannt werden."

Quelle: Pressemitteilung vom 15.12.2020
i.A. Götz Lange
Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
Pressesprecher Götz Lange – Büro 030 24009-674 goetz.lange@die-linke.de
Pressesprecherin Antje Dieterich – Büro 030 24009-544 antje.dieterich@die-linke.de
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Pflegegrade - Pflegebedürftigkeit

Beitrag von WernerSchell » 08.02.2021, 18:30

Zum Thema "Pflegegrade - Pflegebedürftigkeit" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt; u.a.: > viewtopic.php?f=4&t=21742 - Die Informationen zu diesem Thema werden - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt! - Siehe > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=5&t=18
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