>>> viewtopic.php?f=7&t=21512 bzw. >>> http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
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Die neuen Pflegegrade nach §§ 14, 15 SGB XI:
Sind die pflegebedürftigen Menschen mit ausschließlich oder überwiegend körperlichen Defiziten deutlich benachteiligt?
Die Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes - seit Jahren gefordert - ist durch das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II mit Wirkung vom 01.01.2017 umgesetzt worden.
Im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk gibt es zum Thema zahlreiche Beiträge, die entsprechend informieren, u.a.:
viewtopic.php?f=4&t=21125
viewtopic.php?f=4&t=21714
viewtopic.php?f=4&t=21741
Neue Pflegebegutachtung ab 2017: Medizinische Dienste informieren Versicherte und Experten mit neuem Webportal >>> http://www.pflegebegutachtung.de
Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21800
Die neuen Regelungen sind aber möglicherweise zum Nachteil der Menschen mit körperlichen Defiziten formuliert worden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat diese Besorgnisse aufgegriffen und hinterfragt. Mit Brief vom 08.08.2016 wurde der Deutsche Bundestag angeschrieben und um Überprüfung der Besorgnisse gebeten. Dies schien deshalb geboten, weil angesichts der beginnenden Beratungen über das PSG III Erörterungen zum Thema und ggf. korrigierende Entscheidungen möglich erscheinen. - Die Zuschrift an den Deutschen Bundestag ist angefügt:

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Neuss, den 08.08.2016
An den
Präsidenten des
Deutschen Bundestages
und die Mitglieder des Bundestages
Betr.: Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)
Bezug: §§ 14, 15 SGB XI (Die neuen Pflegegrade)
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
die 1995 eingeführte Pflegeversicherung hat für pflegebedürfte Menschen ein Teilleistungssystem geschaffen, das – trotz zwischenzeitlicher Erweiterungen – im Wesentlichen auf körperliche Defizite abstellt. Dies wird sich mit Wirkung vom 01.01.2017 ändern.
Aufgrund der entsprechenden Veränderungen im PSG II sollen demnächst auch die dementiellen Einschränkungen eine angemessene Berücksichtigung finden. Damit werden erstmals alle pflegedürftigen Menschen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, kognitiven oder psychischen Einschränkungen betroffen sind.
Das Nähere regeln die „Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkre¬tisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi) vom 15.04.2016“ (Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... ehmigt.pdf ).
Der nächste Neusser Pflegetreff wird sich am 26.10.2016 mit den Pflegegraden befassen und die Neuerungen vorstellen. Dazu gibt es erste Informationen im hiesigen Forum unter folgender Adresse > viewtopic.php?f=7&t=21512
Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zu dieser Veranstaltung wurde mir mitgeteilt, dass es möglicherweise Veränderungen zwischen Pflegestufen und Pflegegraden gibt, die in dieser Form bisher nicht bekannt waren – möglicherweise auch nicht bei der Beschlussfassung über das PSG II.
Ich habe darauf mit Brief vom 20.05.2016 den MDS, Herrn Dr. Pick, und das Bundesgesundheitsministerium, Herrn H. Gröhe, wie folgt angeschrieben:
" …. aufgrund des PSG II werden ab 01.01.2017 fünf neue Pflegegrade zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Sie lösen die bisherigen Pflegestufen ab. Beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 wurde darüber in allgemeiner Form informiert. Dabei wurde u.a. bemerkt, dass durch die neuen Pflegegrade keine pflegebedürftige Person, der bereits eine Pflegestufe zugeordnet worden ist, schlechter gestellt werden soll (= Vertrauensschutz). Das ist gut so. Es wurde aber auch vorsichtig angedeutet, dass es möglicherweise bei den neuen Einstufungsprüfungen zu Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Rechtslage kommen könne. Ich hatte das bisher so verstanden, dass das eher seltene Fälle seien, die aufgrund der Systemänderung vernachlässigt werden können.
Nun ist es dem Vernehmen aber möglicherweise so, dass die Veränderungen bei der Anerkennung der Pflegebedürftigen doch gravierender sind als angenommen. In einer vor wenigen Tagen durchgeführten Veranstaltung, so wurde mir vertraulich mitgeteilt, wurde (aufgrund von Vergleichsberechnungen) von einer Verschlechterung in einer Größenordnung von rd. 30% gesprochen. Das heißt mit anderen Worten, dass die Neuerungen in einem großen Umfang zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen gehen, deren Probleme eher bei körperlichen Defiziten liegen. Das bedeutet dann letztlich, dass die uneingeschränkte Einbeziehung von Menschen mit Demenz zu Lasten der Personen mit körperlichen Einschränkungen gestaltet wurde.
Wenn es zutreffen sollte, dass in dem beschriebenen Umfange Zurückführungen der Ansprüche bei körperlichen Defiziten stattfinden, wäre das so nicht hinnehmbar. Offensichtlich ist das ja auch so nicht dargelegt worden, weder in der Öffentlichkeit noch gegenüber den Beratungsgremien. Es wäre nicht unwichtig zu erfahren, in welcher Form zu diesem Punkt im Bundestag informiert worden ist (schriftlich und mündlich).
Ich bitte daher um Mitteilung, ob und ggf. inwieweit die o.a. Hinweise zutreffend sind und ob es insoweit Gutachten oder sonst nachprüfbare Unterlagen gibt, die die Erwägungen näher verdeutlichen können. Ihre Rückmeldung ist wichtig, weil es am 26.10.2016 in Neuss einen weiteren Pflegetreff geben wird, bei dem das Thema "Pflegegrade" im Mittelpunkt stehen soll > viewtopic.php?f=7&t=21512 Um alles zeitgerecht vorzubereiten, würde ich eine schnelle Rückmeldung sehr begrüßen. … "
Herr Dr. Pick, MDS, war am 21.10.2015 beim Neusser Pflegetreff und hat allgemein zu den Pflegegraden vorgetragen > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Er hat aufgrund meiner Zuschrift vom 20.5.2016 zu dem „30% Thema“ am 03.06.2016 Stellung genommen und u.a. ausgeführt, dass durch die neuen Regelungen einige geringfügige Verschiebungen eintreten können, aber nicht in einer nennenswerten Größenordnung. Die von hier formulierten Befürchtungen werden also nicht gesehen. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich dazu nicht gesondert geäußert.
Danach habe ich mit verschiedenen Pflegegutachtern gesprochen und überwiegend bestätigt erhalten, dass die beschriebenen Veränderungen tatsächlich zu befürchten seien und dies niemand so richtig wahrhaben wolle bzw. verniedlicht werde. Es werde unstreitig auf Anhieb deutlich, dass die Veränderungen auf jeden Fall deutlich über 10% liegen würden.
Das Thema ist mittlerweile in einem Internetbeitrag verdeutlicht worden und bestätigt klar die seit Monaten geäußerten Befürchtungen, dass es ab 01.01.2017 zu nicht verantwortbaren Zurückführungen bei den körperlichen Defiziten kommen werde. Der Beitrag ist unter folgender Adresse abrufbar: http://www.neopresse.com/politik/dach/b ... duerftige/
Nach all dem ist nicht ausgeschlossen, dass pflegebedürftige Menschen mit ausschließlich oder überwiegend körperlichen Defiziten ab 01.01.2017
deutlich schlechter gestellt sein werden.
Unberührt bleibt natürlich, dass bereits eingestufte pflegebedürftige Menschen in das neue Recht überführt werden und Vertrauensschutz genießen. Diese Vertrauensschutzregelung bestätigt eigentlich die mutmaßlichen Veränderungen.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk verfügt mangels geeigneter Strukturen nicht über die Möglichkeit, den aufgeworfenen Fragen umfassend nachzugehen und die angesprochenen Befürchtungen aufzuklären.
Daher erscheint es dringend geboten, im Rahmen der gesetzgeberischen Aktivitäten den angesprochenen Mängeln nachzugehen und ggf. für eine Korrektur zu sorgen. Dies könnte zum Beispiel im Rahmen der Beratungen über das dem Deutschen Bundestag vorliegende PSG III erfolgen.
Ich bitte daher darum, die angesprochenen Begutachtungsfragen schnellstmöglich aufzugreifen und das danach Erforderliche im Rahmen der anstehenden Beratungen zu veranlassen.
Ich habe mit Absicht alle Mitglieder des Deutschen Bundestages angesprochen, da hier nicht zu übersehen ist, wer in geeignetster Weise das Thema aufgreifen soll.
Es wird auf jeden Fall um Rückmeldungen gebeten, wie in der Angelegenheit vorgegangen wird. Im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 08.08.2016
Die Einführung von Pflegegraden in der Pflegeversicherung benachteiligt möglicherweise Menschen mit körperlichen Defiziten
Aufgrund entsprechender Veränderungen im Pflegestärkungsgesetz (PSG II) sollen ab 01.01.2017 die dementiellen Einschränkungen eine angemessene Berücksichtigung finden (§§ 14, 15 SGB XI). Damit werden erstmals alle pflegedürftigen Menschen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, kognitiven oder psychischen Einschränkungen betroffen sind.
Das Nähere regeln die „Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi) vom 15.04.2016“.
Der nächste Neusser Pflegetreff wird sich am 26.10.2016 mit den Pflege-graden befassen und die Neuerungen vorstellen. Dazu gibt es erste Informationen im hiesigen Forum unter folgender Adresse > viewtopic.php?f=7&t=21512
Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zu dieser Veranstaltung wurde von Pflegegutachtern mitgeteilt, dass es möglicherweise Veränderungen zwischen Pflegestufen und Pflegegraden gibt, die in dieser Form bisher nicht bekannt waren – möglicherweise auch nicht bei der Beschlussfassung über das PSG II. Es wird davon gesprochen, dass bestimmte Veränderungen zu Lasten der Menschen mit körperlichen Defiziten ausdrücklich geheim gehalten worden sein sollen.
Dabei wurde u.a. ausgeführt, dass es aufgrund von Vergleichsberechnungen zu einer Verschlechterung in einer Größenordnung von bis zu rd. 30% kommen werde. Das heißt mit anderen Worten, dass die Neuerungen in einem großen Umfang zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen gehen, deren Probleme eher bei körperlichen Defiziten liegen. Das bedeutet dann letztlich, dass die uneingeschränkte Einbeziehung von Menschen mit Demenz zu Lasten der Personen mit körperlichen Einschränkungen gestaltet wurde.
Wenn es zutreffen sollte, dass in dem beschriebenen Umfange Zurückführungen der Ansprüche bei körperlichen Defiziten stattfinden, wäre das so nicht hinnehmbar. Offensichtlich ist das ja auch so nicht dargelegt worden, weder in der Öffentlichkeit noch gegenüber den Beratungsgremien.
Das Thema ist mittlerweile in einem Internetbeitrag verdeutlicht worden und bestätigt die seit Monaten geäußerten Befürchtungen, dass es ab 01.01.2017 zu nicht verantwortbaren Zurückführungen bei den körperlichen Defiziten kommen wird. Der Beitrag ist unter folgender Adresse ab-rufbar: http://www.neopresse.com/politik/dach/b ... duerftige/
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich in einem Brief vom 08.08.2016 an den Deutschen Bundestag gewandt und gebeten, den aufgeworfenen Fragen im Rahmen der weiteren Beratungen über die nächste Stufe der Pflegereform (PSG III) nachzugehen und ggf. erforderliche Veränderungen in den §§ 14 und 15 SGB XI vorzunehmen. Die Begutachtungs-Richtlinien (BRi) wären dann ebenfalls zu korrigieren.
Zu den hier angesprochenen Veränderungen gibt es nähere Hinweise im Forum von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=4&t=21742
Unberührt bleibt natürlich, dass bereits eingestufte pflegebedürftige Menschen in das neue Recht überführt werden und Vertrauensschutz genießen. Diese Vertrauensschutzregelung bestätigt eigentlich die mutmaßlichen Veränderungen zu Lasten der Menschen mit körperlichen Defiziten.
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht
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Am 08.08.2016 wurde bei Facebook gepostet:
Die Einführung von Pflegegraden in der Pflegeversicherung benachteiligt möglicherweise Menschen mit körperlichen Defiziten.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich mit einem Brief vom 08.08.2016 an den Deutschen Bundestag gewandt.
> viewtopic.php?f=4&t=21742
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Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.openbroadcast.de/article/453 ... ziten.html
http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/08 ... ehinderte/
http://www.openpr.de/news/913871.html