Mängel in einer Seniorenpflegeeinrichtung rechtfertigen Aufnahmestopp
Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Würzburg vom 17.02.2016 – W 3 S 16.95
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http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(e15v05izhak2qqedgthxvlgl))/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-46085?view=Print
Der Beschluss wird auch in der "Rechtsprechungsdepesche für das Gesundheitswesen" (Jul/Aug 2016) mit dem nachfolgenden Leitsatz
vorgestellt (Seite 183ff):
Ein Aufnahmestopp ist ein geeignetes Mittel dafür, die Abläufe in einem Seniorenheim hinsichtlich Personaleinsatz, Pflege, Schmerzmanagement
und Umgang mit Betäubungsmitteln konsolidieren zu können und damit die Mängel zugungsten der Beweohnerinnen und Bewohner zu beheben.
Mängel in Senioreneinrichtung und Aufnahmestopp
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