Altengerechte Quartiershilfen gestalten ...
Moderator: WernerSchell
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Altengerechte Quartiershilfen gestalten ...
Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)
Der vom BMG vorgelegte Referentenentwurf bedarf einer grundlegenden Überarbeitung mit dem Ziel, kommunale Quartiershilfen zu gestalten.
Das Ministerium wurde daher am 27.06.2016 mit einer umfänglichen Zuschrift erneut um entsprechende Regelungen im geplanten PSG III gebeten.
Siehe dazu die entsprechenden Texte unter > viewtopic.php?f=4&t=21444
+++
Am 29.06.2016 bei Facebook gepostet:
Pflegestärkungsgesetz III (PSG III): Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegte und vom Bundeskabinett am 28.06.2016 beschlossene Gesetzentwurf bedarf einer grundlegenden Überarbeitung mit dem Ziel, kommunale Quartiershilfen mit finanzieller Förderung zu gestalten. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" erfordert vor Ort - nahe bei den Menschen - umfangreiche Hilfe- und Unterstützungsstrukturen. Allein weitere Beratungsstrukturen helfen nicht weiter. Insoweit sind bereits die Pflegekassen in der Pflicht. - Das BMG wurde daher am 27.06.2016 mit einer umfänglichen Zuschrift erneut um entsprechende Regelungen im geplanten PSG III gebeten. Siehe dazu die entsprechenden Texte unter > viewtopic.php?f=4&t=21444
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Mehr Selbstbestimmung angemahnt ...
Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=21621&p=93167#p93167
Regierungsentwürfe vorgelegt – Pflegestärkungsgesetz III und Bundesteilhabegesetz ins parlamentarische Verfahren eingebracht
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,
die Bundesregierung hat mit den beiden am 28.06.2016 vorgelegten Entwürfen des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes III mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung versprochen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe erwartet, dass die beiden geplanten Gesetze auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung eine Verbesserung ihrer Lebenssituation bringen. Immerhin bezieht sich der Kern der Reform auf ein neues Recht der Leistungen der Eingliederungshilfe.
Eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zum Beispiel durch den Ausschluss von Leistungen der Pflegeversicherung in bestimmten Wohnsettings darf es dagegen nicht geben. Ein solcher Ausschluss droht gerade Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Das kann die Lebenshilfe nicht akzeptieren.
„Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III können so nicht bleiben.“ Das teilt Ulla Schmidt mit, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. „Das Gesetzespaket“, so Ulla Schmidt weiter, „enthält zwar Fortschritte, die auf langjährigen Forderungen der Lebenshilfe beruhen, aber die drohenden Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung sind inakzeptabel. Besonders die Ausweitung des Ausschluss von Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegestärkungsgesetz ist eine Diskriminierung von Menschen, die als Versicherte Beiträge zahlen!“
Gestern haben Bundesvorstand und Bundeskammer eine gemeinsame Position zu den Entwürfen beraten, die dazu gehörige Stellungnahme wird in der nächsten Woche veröffentlicht. Zur Unterstützung ihrer Forderungen startet die Lebenshilfe mit dem heutigen Tag eine Kampagne, die mit der Petition https://www.change.org/p/teilhabe-statt ... ehinderung zu den Gesetzen beginnt, die die Forderungen der Lebenshilfe zusammenfasst; sie fordert, dass
1. … Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, z.B. beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. … Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen des Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!
Unsere Kampagne ist dann erfolgreich, wenn wir viele sind: Kämpfen Sie mit uns für bessere Gesetze!
Machen Sie mit bei unserer Petition https://www.change.org/p/teilhabe-statt ... ehinderung . Senden Sie den Link an ihre Freunde, Verwandte und ihr ganzes Netzwerk, damit klar wird:
Eine Diskriminierung geistig behinderter Menschen ist inakzeptabel!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Andreas Zobel
Bundesgeschäftsführerin newsletter@lebenshilfe.de
Quelle: Mitteilung vom 07.07.2016
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.,
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg,
Telefon 06421/491-0, Fax, -167,
E-Mail: bundesvereinigung@lebenshilfe.de
Registergericht: Amtsgericht Marburg
Registernummer: VR 972
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113 34 7507
viewtopic.php?f=4&t=21621&p=93167#p93167
Regierungsentwürfe vorgelegt – Pflegestärkungsgesetz III und Bundesteilhabegesetz ins parlamentarische Verfahren eingebracht
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,
die Bundesregierung hat mit den beiden am 28.06.2016 vorgelegten Entwürfen des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes III mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung versprochen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe erwartet, dass die beiden geplanten Gesetze auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung eine Verbesserung ihrer Lebenssituation bringen. Immerhin bezieht sich der Kern der Reform auf ein neues Recht der Leistungen der Eingliederungshilfe.
Eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zum Beispiel durch den Ausschluss von Leistungen der Pflegeversicherung in bestimmten Wohnsettings darf es dagegen nicht geben. Ein solcher Ausschluss droht gerade Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Das kann die Lebenshilfe nicht akzeptieren.
„Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III können so nicht bleiben.“ Das teilt Ulla Schmidt mit, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. „Das Gesetzespaket“, so Ulla Schmidt weiter, „enthält zwar Fortschritte, die auf langjährigen Forderungen der Lebenshilfe beruhen, aber die drohenden Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung sind inakzeptabel. Besonders die Ausweitung des Ausschluss von Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegestärkungsgesetz ist eine Diskriminierung von Menschen, die als Versicherte Beiträge zahlen!“
Gestern haben Bundesvorstand und Bundeskammer eine gemeinsame Position zu den Entwürfen beraten, die dazu gehörige Stellungnahme wird in der nächsten Woche veröffentlicht. Zur Unterstützung ihrer Forderungen startet die Lebenshilfe mit dem heutigen Tag eine Kampagne, die mit der Petition https://www.change.org/p/teilhabe-statt ... ehinderung zu den Gesetzen beginnt, die die Forderungen der Lebenshilfe zusammenfasst; sie fordert, dass
1. … Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, z.B. beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. … Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen des Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!
Unsere Kampagne ist dann erfolgreich, wenn wir viele sind: Kämpfen Sie mit uns für bessere Gesetze!
Machen Sie mit bei unserer Petition https://www.change.org/p/teilhabe-statt ... ehinderung . Senden Sie den Link an ihre Freunde, Verwandte und ihr ganzes Netzwerk, damit klar wird:
Eine Diskriminierung geistig behinderter Menschen ist inakzeptabel!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Andreas Zobel
Bundesgeschäftsführerin newsletter@lebenshilfe.de
Quelle: Mitteilung vom 07.07.2016
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.,
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg,
Telefon 06421/491-0, Fax, -167,
E-Mail: bundesvereinigung@lebenshilfe.de
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PSG III - altengerechte Quartiershilfen gestalten ...
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Neuss, den 29.08.2016
An den
Präsidenten des
Deutschen Bundestages
und die Mitglieder des Bundestages
Betr.: Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) – Entwurf -
Bezug: Gesetzesinitiative der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit Briefzuschrift (per E-Mail) habe ich mich bereits am 08.08.2016 zu den im PSG II geregelten neuen Pflegegraden geäußert und auf einige Neuerungen aufmerksam gemacht, die m.E. dringend einer Überprüfung bedürfen und möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode geändert werden müssen. Ich schrieb dazu u.a.:
„Nach all dem ist nicht ausgeschlossen, dass pflegebedürftige Menschen mit ausschließlich oder überwiegend körperlichen Defiziten ab 01.01.2017 deutlich schlechter gestellt sein werden.“
Mit meiner heutigen Zuschrift möchte ich das geplante PSG III ansprechen und den Deutschen Bundestag im Rahmen der Beratungen um einige grundlegende Veränderung an dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung bitten.
Zu dem seinerzeit vorgelegten Referentenentwurf für ein PSG III habe ich dem Bundesgesundheitsministerium mit Briefzuschrift vom 18.05.2016 mitgeteilt:
„Der vorliegende Text ist mehr als enttäuschend. Denn es gibt keine Hinweise zur Gestaltung von dringend notwendigen kommunalen Quartierskonzepten und deren (Mit)finanzierung durch den Bund bzw. die Länder.
Mehr Pflegeberatung im Sinne des PSG III brauchen wir nicht. Die bereits gesetzlich vorgegebenen Beratungsverpflichtungen müssen v.a. durch die Pflegekassen verstärkt wahrgenommen werden. Oder anders: Die Kassen müssen endlich ihren Verpflichtungen nachkommen. Pflegestützpunkte brauchen wir schon mal überhaupt nicht. Das sind behördliche Strukturen, die uns nicht weiter führen. Diejenigen, die solche Strukturen für sinnvoll und geeignet halten, sind wohl allein die (möglichen) Träger solcher Institutionen (= Profiteure). Bereits bei einem früheren Pflegetreff in Neuss habe ich im Einvernehmen mit dem damaligen pflegepolitischen Sprecher der Union im Bundestag, Herrn Zylajew, MdB, Pflegestützpunkte als eine Art „Fehlinvestition“ abgelehnt. Damals haben Sie, Herr Gröhe, das Grußwort gesprochen und waren bei der gesamten Veranstaltung anwesend. Und jetzt kommt das Thema erneut hoch. Völlig entbehrlich!
Ich bin – mit anderen (u.a. Kuratorium Deutsche Altershilfe) – davon überzeugt, dass die demografische Entwicklung mit einer rasant anwachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen nur bürgerfreundlich und wohnortnah gestaltet werden kann, wenn wir schnellstmöglich Strukturen entwickeln, die ein möglichst langes Verbleiben im Quartier gewährleisten. Dazu benötigen wir mit kommunaler Hilfe professionelle „Kümmerer“, die sich der Entwicklung solcher Informations- und Unterstützungssysteme, nahe bei den Menschen, annehmen und so den Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestalten helfen und mit praktischer Lebenshilfe erfüllen.
Zu diesem Thema hat auf meine Anregung der Rhein-Kreis Neuss bereits mehrfach Informationsveranstaltungen angeboten. Für die Fachtagung am 14.08.2015, bei der ich ein Referat zum Thema halten durfte, habe ich ein umfangreiches schriftliches Statement gefertigt, das die Grundsätze der Entwicklung und fortlaufenden Gestaltung von Quartiershilfen näher beschreibt. Darin ist eigentlich alles Wichtige gesagt, so dass ich zur Vermeidung weiterer Ausführungen auf dieses Statement verweise. In dem Statement sind auch zahlreiche weitere Quellen genannt. Es ist im Netz abrufbar unter folgender Adresse > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetz-w ... 082015.pdf - aber auch als pdf-Datei angefügt. Ergänzend gab es am 17.08.2015 eine Pressemitteilung, die wie folgt abrufbar ist: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21213
Es ist im Übrigen so, dass ich hier in Neuss-Erfttal bereits Ende 2011 die Realisierung eines Quartierskonzeptes anstoßen konnte. Der Sozialdienst Katholischer Männer e.V. (SKM) hat Anfang 2012 im hiesigen Bürgerhaus die Managementfunktion für diese In-formations- und Unterstützungshilfen übernommen. Mittlerweile konnte unsere Arbeit weiter ausgebaut werden, u.a. mit einem Lotsenpunkt-Projekt des Diözesan-Caritasverbandes Köln und einer Tagespflegeeinrichtung für demenzkranke Menschen. Eine Besichtigung dieser Einrichtung fand anlässlich des Neusser Pflegetreffs am 21.10.2015 in Anwesenheit des Bundesgesundheitsministers statt. Weitere Aktivitäten zur Ausweitung der Erfttaler Quartiershilfen sind im Gange. Auch Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist in vielfältiger Weise mit eingebunden. Allerdings mangelt es an einer auskömmlichen Finanzausstattung, da die Stadt Neuss keine direkte Unterstützung gewährt. Überhaupt sehen die Kommunen, von Ausnahmen abgesehen, keine Veranlassung, sich dem Thema Quartierskonzepte zu nähern. Mangels entsprechender gesetzlicher Verpflichtung und fehlender Finanzmittel halten sie sich mehr als zurück, sehen sich überwiegend als unzuständig an.
Aufgrund dieser Situation ist erwartet worden, dass das PSG III die notwendigen Vorgaben für entsprechende kommunale Quartiershilfen enthalten würde. Dem ist nun leider nicht so. Daher wird dringend darum gebeten, den vorliegenden Referentenentwurf entsprechend zu korrigieren. Allein durch gut entwickelte Quartiersangebote kann das Teilleistungssystem der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzt und nachhaltig gestärkt werden.
Ich bin gerne bereit, die hiesigen Vorstellungen in einem Gespräch bzw. einer Anhörung näher zu erläutern. Der zur Zeit vorliegende Entwurf ist vielleicht gut gemeint, aber zur Realisierung guter Informations- und Unterstützungsstrukturen, wohnortnah gestaltet, völlig ungeeignet.“
Die daraufhin erteilte Antwort war wenig hilfreich, weil mir nur in Kürze die bereits beschlossenen Pflege-Reformgesetze erläutert wurden, ohne auf meine konkreten Anregungen hinsichtlich notwendiger Korrekturen einzugehen. Ich schrieb daher am 27.06.2016 erneut an das Bundesgesundheitsministerium:
„ … zu dem vorgelegten Referentenentwurf eines PSG III habe ich am 18.05.2016 eine Stellungnahme übermittelt (Anlage I dieses Schreibens) und daraufhin mit Zuschrift vom 20.06.2016 von Ihnen eine Rückmeldung erhalten. Darin werden in Kürze die bisherigen Reformschritte beschrieben und in wenigen Sätzen das noch einmal angesprochen, was Gegenstand des PSG III sein soll, nämlich die Schaffung einer ergänzenden Pflege - Beratungsstruktur auf kommunaler Ebene.
Dies alles habe ich natürlich im Referentenentwurf bereits nachlesen können, so dass ich mich veranlasst sah, die nochmals angefügte Stellungnahme abzugeben. Darin wird u.a. verdeutlicht, dass es nach hiesiger Überzeugung bereits ausreichende Beratungsstrukturen im Pflegesystem gibt. Wenn man der Meinung sein sollte, dass diese Strukturen noch nicht im erforderlichen Umgange in Anspruch genommen werden, muss man entsprechend aufklären und ggf. die Pflegekassen deutlicher in die Pflicht nehmen. Aber für neue Beratungsstrukturen sehe ich nun wirklich keine Veranlassung.
Bereits in früheren Neusser Pflegetreffs 2011/12 haben wir mit dem ehemaligen pflege-politischen Sprecher der Union, Willi Zylajew, MdB, über die Einrichtung von Pflegestützpunkten diskutiert und waren einhellig der Meinung, dass solche Institutionen überflüssig sind. Sie wurden dann dennoch als mögliche Angebote gesetzlich vorgesehen und sollen nun durch das PSG III neu belebt werden. Das kann nicht ernstlich die Lösung sein!
Was dringend erforderlich ist, sind in den Kommunen altengerechte Quartiershilfen, generationenübergreifend zu gestalten. Und genau solche Strukturen müssen gesetzgeberisch vorgegeben und mit einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen abgesichert werden. Die Kommunen würden nach meinen Erkenntnissen gerne entsprechende Strukturen aufbauen, sehen sich aber mangels einer gesetzlichen Verpflichtung und fehlender Finanzmittel nicht gefordert.
In diesem Zusammenhang habe ich im Rhein-Kreis Neuss bereits seit Jahren immer wieder auf entsprechende Aktivitäten aufmerksam gemacht und in mehreren Fachveranstaltungen, vom Rhein-Kreis Neuss unterstützt, dafür geworben. Zuletzt habe ich für eine Fachveranstaltung am 14.08.2015 ein umfängliches Statement erarbeitet und dieses bereits in meiner Zuschrift vom 18.05.2016 erwähnt und diesem Schreiben als Anlage II angefügt. Darin ist alles gesagt, so dass ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf dieses Statement verweise.
Ich bitte daher nochmals darum, meine Hinweise bei der Gestaltung des PSG III aufzugreifen und durch entsprechende Vorgaben zu ermöglichen, dass die Kommunen diesbezüglich flächendeckend tätig werden können.
Wie Sie wissen, wurde in meinem Wohnumfeld Neuss-Erfttal bereits ohne kommunale Unterstützung, aber durchaus wirkungsvoll, ein Quartierskonzept angeschoben, das bereits gute Leistungsstrukturen aufweist. Sie haben ja selbst am 21.10.2015 die im Juni 2015 eingerichtete Tagespflegeeinrichtung für demenzkranke Menschen besichtigen können. Mittlerweile ist festzustellen, dass das den Erfttaler Quartiershilfen angedockte Lotsenpunkt-Projekt bereits gute Dienste leistet. Wir sind im Übrigen dabei, weitere Leistungsausweitungen zu diskutieren. Leider ist alles sehr mühsam, weil es insoweit keine gesetzlichen Vorgaben und keine staatliche bzw. kommunale Finanzierung gibt.
Auf das Statement des Sozialdienstes Katholischer Männer e.V. in der bürgernahen Stadtteilzeitung „Erfttal-aktuell“, Ausgabe 2/2016 – Anlage III – mache ich aufmerk-sam. Es informiert über die Erfttaler Angebote. Und solche Strukturen benötigen wir flächendeckend – JETZT. Wir wissen, wie es geht, wir müssen handeln!
Dies und vieles mehr veranlasst mich, nochmals für eine komplette Umgestaltung des PSG III zu werben. Wenn es die von hier vorgeschlagenen Reformschritte nicht geben sollte, wäre das mehr als enttäuschend. Es würde, weil es ja bekanntermaßen auch noch andere Schwachpunkte bei den bisherigen Reformmaßnahmen (PSG I und II) gibt, die Kritik an der Pflegereform der GroKo nicht verstummen lassen.“
Auf diese weitere Zuschrift vom 27.06.2016 erhielt ich dann am 03.08.2016 die Antwort, dass Veränderungen am Gesetzentwurf nicht möglich seien, weil damit u.a. von der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege abgewichen würde. Im Übrigen werde es 60 Modellversuche geben.
Diese Antwort ist aus hiesiger Sicht nicht befriedigend, weil es nicht darum gehen kann, irgendwelchen Arbeitsgruppeninteressen gerecht zu werden. Es muss einzig und allein darum gehen, das Pflegesystem den demografischen Erfordernissen anzupassen und Strukturen zu entwickeln, die das Teilleistungssystem ortsnah und zielführend ergänzen. Dazu sind keine weiteren Beratungsstrukturen erforderlich, schon gar nicht irgend-welche Pflegestützpunkte. Beratungsaufgabe ist vornehmlich Aufgabe der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Pflegekassen sind gefordert. Was dringend benötigt wird, sind kommunale Quartiershilfen, die in vielfältiger Weise die Menschen in die Lage versetzen, so lange wie möglich im ihrer Wohnung zu bleiben (= ambulant vor stationär“). Dazu bedarf es vielfältiger Quartiersangebote, die auch in einem gewissen Umfang ergänzende Beratungshilfen einbeziehen können. Das alles habe ich ja ausgeführt. Da-zu brauchen wir keine Modellversuche, mit denen nur unnötig Zeit vertrödelt wird. Wir wissen anhand vielfältiger Musterprojekte, was zu tun ist. Konkrete Erfahrungen hier in Neuss-Erfttal belegen das eindrucksvoll. Es muss aber nicht nur geregelt werden, dass sich die Kommunen endlich flächendeckend um Quartiershilfen zu kümmern haben, sondern es muss auch eine auskömmliche Finanzierung per Gesetz gestaltet werden. Dass genügend Geld in der Staatskasse zu sein scheint, belegen die zur Zeit laufenden Diskussionen über ein Plus beim Steueraufkommen und die Tatsache, dass für die Migration offensichtlich Geld im Überfluss vorhanden zu sein scheint.
Ich bitte nach all dem darum, die von hier angesprochenen Veränderungen in geeigneter Weise per Gesetz zu gestalten und mit dem vorliegenden PSG III (Entwurf) für eine baldmögliche Quartiersgestaltung im Sinne der hiesigen Vorschläge zu sorgen.
Ich habe mit Absicht alle Mitglieder des Deutschen Bundestages angesprochen, da hier nicht zu übersehen ist, wer in geeignetster Weise das Thema aufgreifen soll.
Es wird auf jeden Fall um Rückmeldungen gebeten, wie in der Angelegenheit vorgegangen wird. Im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell,
Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Neuss, den 29.08.2016
An den
Präsidenten des
Deutschen Bundestages
und die Mitglieder des Bundestages
Betr.: Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) – Entwurf -
Bezug: Gesetzesinitiative der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit Briefzuschrift (per E-Mail) habe ich mich bereits am 08.08.2016 zu den im PSG II geregelten neuen Pflegegraden geäußert und auf einige Neuerungen aufmerksam gemacht, die m.E. dringend einer Überprüfung bedürfen und möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode geändert werden müssen. Ich schrieb dazu u.a.:
„Nach all dem ist nicht ausgeschlossen, dass pflegebedürftige Menschen mit ausschließlich oder überwiegend körperlichen Defiziten ab 01.01.2017 deutlich schlechter gestellt sein werden.“
Mit meiner heutigen Zuschrift möchte ich das geplante PSG III ansprechen und den Deutschen Bundestag im Rahmen der Beratungen um einige grundlegende Veränderung an dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung bitten.
Zu dem seinerzeit vorgelegten Referentenentwurf für ein PSG III habe ich dem Bundesgesundheitsministerium mit Briefzuschrift vom 18.05.2016 mitgeteilt:
„Der vorliegende Text ist mehr als enttäuschend. Denn es gibt keine Hinweise zur Gestaltung von dringend notwendigen kommunalen Quartierskonzepten und deren (Mit)finanzierung durch den Bund bzw. die Länder.
Mehr Pflegeberatung im Sinne des PSG III brauchen wir nicht. Die bereits gesetzlich vorgegebenen Beratungsverpflichtungen müssen v.a. durch die Pflegekassen verstärkt wahrgenommen werden. Oder anders: Die Kassen müssen endlich ihren Verpflichtungen nachkommen. Pflegestützpunkte brauchen wir schon mal überhaupt nicht. Das sind behördliche Strukturen, die uns nicht weiter führen. Diejenigen, die solche Strukturen für sinnvoll und geeignet halten, sind wohl allein die (möglichen) Träger solcher Institutionen (= Profiteure). Bereits bei einem früheren Pflegetreff in Neuss habe ich im Einvernehmen mit dem damaligen pflegepolitischen Sprecher der Union im Bundestag, Herrn Zylajew, MdB, Pflegestützpunkte als eine Art „Fehlinvestition“ abgelehnt. Damals haben Sie, Herr Gröhe, das Grußwort gesprochen und waren bei der gesamten Veranstaltung anwesend. Und jetzt kommt das Thema erneut hoch. Völlig entbehrlich!
Ich bin – mit anderen (u.a. Kuratorium Deutsche Altershilfe) – davon überzeugt, dass die demografische Entwicklung mit einer rasant anwachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen nur bürgerfreundlich und wohnortnah gestaltet werden kann, wenn wir schnellstmöglich Strukturen entwickeln, die ein möglichst langes Verbleiben im Quartier gewährleisten. Dazu benötigen wir mit kommunaler Hilfe professionelle „Kümmerer“, die sich der Entwicklung solcher Informations- und Unterstützungssysteme, nahe bei den Menschen, annehmen und so den Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestalten helfen und mit praktischer Lebenshilfe erfüllen.
Zu diesem Thema hat auf meine Anregung der Rhein-Kreis Neuss bereits mehrfach Informationsveranstaltungen angeboten. Für die Fachtagung am 14.08.2015, bei der ich ein Referat zum Thema halten durfte, habe ich ein umfangreiches schriftliches Statement gefertigt, das die Grundsätze der Entwicklung und fortlaufenden Gestaltung von Quartiershilfen näher beschreibt. Darin ist eigentlich alles Wichtige gesagt, so dass ich zur Vermeidung weiterer Ausführungen auf dieses Statement verweise. In dem Statement sind auch zahlreiche weitere Quellen genannt. Es ist im Netz abrufbar unter folgender Adresse > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetz-w ... 082015.pdf - aber auch als pdf-Datei angefügt. Ergänzend gab es am 17.08.2015 eine Pressemitteilung, die wie folgt abrufbar ist: > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21213
Es ist im Übrigen so, dass ich hier in Neuss-Erfttal bereits Ende 2011 die Realisierung eines Quartierskonzeptes anstoßen konnte. Der Sozialdienst Katholischer Männer e.V. (SKM) hat Anfang 2012 im hiesigen Bürgerhaus die Managementfunktion für diese In-formations- und Unterstützungshilfen übernommen. Mittlerweile konnte unsere Arbeit weiter ausgebaut werden, u.a. mit einem Lotsenpunkt-Projekt des Diözesan-Caritasverbandes Köln und einer Tagespflegeeinrichtung für demenzkranke Menschen. Eine Besichtigung dieser Einrichtung fand anlässlich des Neusser Pflegetreffs am 21.10.2015 in Anwesenheit des Bundesgesundheitsministers statt. Weitere Aktivitäten zur Ausweitung der Erfttaler Quartiershilfen sind im Gange. Auch Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist in vielfältiger Weise mit eingebunden. Allerdings mangelt es an einer auskömmlichen Finanzausstattung, da die Stadt Neuss keine direkte Unterstützung gewährt. Überhaupt sehen die Kommunen, von Ausnahmen abgesehen, keine Veranlassung, sich dem Thema Quartierskonzepte zu nähern. Mangels entsprechender gesetzlicher Verpflichtung und fehlender Finanzmittel halten sie sich mehr als zurück, sehen sich überwiegend als unzuständig an.
Aufgrund dieser Situation ist erwartet worden, dass das PSG III die notwendigen Vorgaben für entsprechende kommunale Quartiershilfen enthalten würde. Dem ist nun leider nicht so. Daher wird dringend darum gebeten, den vorliegenden Referentenentwurf entsprechend zu korrigieren. Allein durch gut entwickelte Quartiersangebote kann das Teilleistungssystem der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzt und nachhaltig gestärkt werden.
Ich bin gerne bereit, die hiesigen Vorstellungen in einem Gespräch bzw. einer Anhörung näher zu erläutern. Der zur Zeit vorliegende Entwurf ist vielleicht gut gemeint, aber zur Realisierung guter Informations- und Unterstützungsstrukturen, wohnortnah gestaltet, völlig ungeeignet.“
Die daraufhin erteilte Antwort war wenig hilfreich, weil mir nur in Kürze die bereits beschlossenen Pflege-Reformgesetze erläutert wurden, ohne auf meine konkreten Anregungen hinsichtlich notwendiger Korrekturen einzugehen. Ich schrieb daher am 27.06.2016 erneut an das Bundesgesundheitsministerium:
„ … zu dem vorgelegten Referentenentwurf eines PSG III habe ich am 18.05.2016 eine Stellungnahme übermittelt (Anlage I dieses Schreibens) und daraufhin mit Zuschrift vom 20.06.2016 von Ihnen eine Rückmeldung erhalten. Darin werden in Kürze die bisherigen Reformschritte beschrieben und in wenigen Sätzen das noch einmal angesprochen, was Gegenstand des PSG III sein soll, nämlich die Schaffung einer ergänzenden Pflege - Beratungsstruktur auf kommunaler Ebene.
Dies alles habe ich natürlich im Referentenentwurf bereits nachlesen können, so dass ich mich veranlasst sah, die nochmals angefügte Stellungnahme abzugeben. Darin wird u.a. verdeutlicht, dass es nach hiesiger Überzeugung bereits ausreichende Beratungsstrukturen im Pflegesystem gibt. Wenn man der Meinung sein sollte, dass diese Strukturen noch nicht im erforderlichen Umgange in Anspruch genommen werden, muss man entsprechend aufklären und ggf. die Pflegekassen deutlicher in die Pflicht nehmen. Aber für neue Beratungsstrukturen sehe ich nun wirklich keine Veranlassung.
Bereits in früheren Neusser Pflegetreffs 2011/12 haben wir mit dem ehemaligen pflege-politischen Sprecher der Union, Willi Zylajew, MdB, über die Einrichtung von Pflegestützpunkten diskutiert und waren einhellig der Meinung, dass solche Institutionen überflüssig sind. Sie wurden dann dennoch als mögliche Angebote gesetzlich vorgesehen und sollen nun durch das PSG III neu belebt werden. Das kann nicht ernstlich die Lösung sein!
Was dringend erforderlich ist, sind in den Kommunen altengerechte Quartiershilfen, generationenübergreifend zu gestalten. Und genau solche Strukturen müssen gesetzgeberisch vorgegeben und mit einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen abgesichert werden. Die Kommunen würden nach meinen Erkenntnissen gerne entsprechende Strukturen aufbauen, sehen sich aber mangels einer gesetzlichen Verpflichtung und fehlender Finanzmittel nicht gefordert.
In diesem Zusammenhang habe ich im Rhein-Kreis Neuss bereits seit Jahren immer wieder auf entsprechende Aktivitäten aufmerksam gemacht und in mehreren Fachveranstaltungen, vom Rhein-Kreis Neuss unterstützt, dafür geworben. Zuletzt habe ich für eine Fachveranstaltung am 14.08.2015 ein umfängliches Statement erarbeitet und dieses bereits in meiner Zuschrift vom 18.05.2016 erwähnt und diesem Schreiben als Anlage II angefügt. Darin ist alles gesagt, so dass ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf dieses Statement verweise.
Ich bitte daher nochmals darum, meine Hinweise bei der Gestaltung des PSG III aufzugreifen und durch entsprechende Vorgaben zu ermöglichen, dass die Kommunen diesbezüglich flächendeckend tätig werden können.
Wie Sie wissen, wurde in meinem Wohnumfeld Neuss-Erfttal bereits ohne kommunale Unterstützung, aber durchaus wirkungsvoll, ein Quartierskonzept angeschoben, das bereits gute Leistungsstrukturen aufweist. Sie haben ja selbst am 21.10.2015 die im Juni 2015 eingerichtete Tagespflegeeinrichtung für demenzkranke Menschen besichtigen können. Mittlerweile ist festzustellen, dass das den Erfttaler Quartiershilfen angedockte Lotsenpunkt-Projekt bereits gute Dienste leistet. Wir sind im Übrigen dabei, weitere Leistungsausweitungen zu diskutieren. Leider ist alles sehr mühsam, weil es insoweit keine gesetzlichen Vorgaben und keine staatliche bzw. kommunale Finanzierung gibt.
Auf das Statement des Sozialdienstes Katholischer Männer e.V. in der bürgernahen Stadtteilzeitung „Erfttal-aktuell“, Ausgabe 2/2016 – Anlage III – mache ich aufmerk-sam. Es informiert über die Erfttaler Angebote. Und solche Strukturen benötigen wir flächendeckend – JETZT. Wir wissen, wie es geht, wir müssen handeln!
Dies und vieles mehr veranlasst mich, nochmals für eine komplette Umgestaltung des PSG III zu werben. Wenn es die von hier vorgeschlagenen Reformschritte nicht geben sollte, wäre das mehr als enttäuschend. Es würde, weil es ja bekanntermaßen auch noch andere Schwachpunkte bei den bisherigen Reformmaßnahmen (PSG I und II) gibt, die Kritik an der Pflegereform der GroKo nicht verstummen lassen.“
Auf diese weitere Zuschrift vom 27.06.2016 erhielt ich dann am 03.08.2016 die Antwort, dass Veränderungen am Gesetzentwurf nicht möglich seien, weil damit u.a. von der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege abgewichen würde. Im Übrigen werde es 60 Modellversuche geben.
Diese Antwort ist aus hiesiger Sicht nicht befriedigend, weil es nicht darum gehen kann, irgendwelchen Arbeitsgruppeninteressen gerecht zu werden. Es muss einzig und allein darum gehen, das Pflegesystem den demografischen Erfordernissen anzupassen und Strukturen zu entwickeln, die das Teilleistungssystem ortsnah und zielführend ergänzen. Dazu sind keine weiteren Beratungsstrukturen erforderlich, schon gar nicht irgend-welche Pflegestützpunkte. Beratungsaufgabe ist vornehmlich Aufgabe der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Pflegekassen sind gefordert. Was dringend benötigt wird, sind kommunale Quartiershilfen, die in vielfältiger Weise die Menschen in die Lage versetzen, so lange wie möglich im ihrer Wohnung zu bleiben (= ambulant vor stationär“). Dazu bedarf es vielfältiger Quartiersangebote, die auch in einem gewissen Umfang ergänzende Beratungshilfen einbeziehen können. Das alles habe ich ja ausgeführt. Da-zu brauchen wir keine Modellversuche, mit denen nur unnötig Zeit vertrödelt wird. Wir wissen anhand vielfältiger Musterprojekte, was zu tun ist. Konkrete Erfahrungen hier in Neuss-Erfttal belegen das eindrucksvoll. Es muss aber nicht nur geregelt werden, dass sich die Kommunen endlich flächendeckend um Quartiershilfen zu kümmern haben, sondern es muss auch eine auskömmliche Finanzierung per Gesetz gestaltet werden. Dass genügend Geld in der Staatskasse zu sein scheint, belegen die zur Zeit laufenden Diskussionen über ein Plus beim Steueraufkommen und die Tatsache, dass für die Migration offensichtlich Geld im Überfluss vorhanden zu sein scheint.
Ich bitte nach all dem darum, die von hier angesprochenen Veränderungen in geeigneter Weise per Gesetz zu gestalten und mit dem vorliegenden PSG III (Entwurf) für eine baldmögliche Quartiersgestaltung im Sinne der hiesigen Vorschläge zu sorgen.
Ich habe mit Absicht alle Mitglieder des Deutschen Bundestages angesprochen, da hier nicht zu übersehen ist, wer in geeignetster Weise das Thema aufgreifen soll.
Es wird auf jeden Fall um Rückmeldungen gebeten, wie in der Angelegenheit vorgegangen wird. Im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell,
Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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PSG III - altengerechte Quartiershilfen gestalten ...
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 29.08.2016
Kommunale Quartiershilfen, generationenübergreifend gestaltet, müssen das Pflegeversicherungssystem ergänzen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich in einem Brief vom 29.08.2016 an den Deutschen Bundestag gewandt und Korrekturen des vorgelegten Gesetzentwurfs für ein Pflegestärkungsgesetz (PSG) III gefordert.
Mit dieser Zuschrift wird verdeutlicht, dass mehr Pflegeberatung im Sinne des vorliegenden Gesetzentwurfes für ein PSG III nicht erforderlich ist. Pflegeberatung ist bereits jetzt den Pflegekassen als Pflichtleistung auferlegt und bedarf keiner kommunalen Ergänzung. Pflegestützpunkte brauchen wir schon mal überhaupt nicht. Das sind eher behördenähnliche Strukturen, die uns nicht weiter führen.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist – mit anderen (u.a. Kuratorium Deutsche Altershilfe) – davon überzeugt, dass die demografische Entwicklung mit einer rasant anwachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen nur bürgerfreundlich und wohnortnah gestaltet werden kann, wenn wir schnell Strukturen entwickeln, die ein möglichst langes Verbleiben im Quartier gewährleisten. Dazu benötigen wir mit kommunaler Hilfe professionelle „Kümmerer“, die sich der Entwicklung solcher Informations- und Unterstützungssysteme, nahe bei den Menschen, annehmen und so den Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestalten helfen und mit praktischer Lebenshilfe erfüllen. Diese Hilfen müssen durch den Bund bzw. die Länder auskömmlich finanziell gefördert werden.
Der Deutsche Bundestag wurde gebeten, die angesprochenen Veränderungen in geeigneter Weise per Gesetz zu gestalten und mit dem vorliegenden PSG III (Entwurf) für eine baldmögliche Quartiersgestaltung im Sinne der unterbreiteten Vorschläge zu sorgen.
Werner Schell,
Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht
Text der Briefzuschrift von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 29.08.2016
ist abrufbar unter folgender Internetadresse: >
viewtopic.php?f=4&t=21695&p=93941#p93941
+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/08 ... ergaenzen/
http://www.openbroadcast.de/article/456 ... enzen.html
http://www.presseanzeiger.de/pa/Kommuna ... tet-826699
http://www.openpr.de/news/916277.html
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=918 ... ege&n=5198
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Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pressemitteilung vom 29.08.2016
Kommunale Quartiershilfen, generationenübergreifend gestaltet, müssen das Pflegeversicherungssystem ergänzen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich in einem Brief vom 29.08.2016 an den Deutschen Bundestag gewandt und Korrekturen des vorgelegten Gesetzentwurfs für ein Pflegestärkungsgesetz (PSG) III gefordert.
Mit dieser Zuschrift wird verdeutlicht, dass mehr Pflegeberatung im Sinne des vorliegenden Gesetzentwurfes für ein PSG III nicht erforderlich ist. Pflegeberatung ist bereits jetzt den Pflegekassen als Pflichtleistung auferlegt und bedarf keiner kommunalen Ergänzung. Pflegestützpunkte brauchen wir schon mal überhaupt nicht. Das sind eher behördenähnliche Strukturen, die uns nicht weiter führen.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist – mit anderen (u.a. Kuratorium Deutsche Altershilfe) – davon überzeugt, dass die demografische Entwicklung mit einer rasant anwachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen nur bürgerfreundlich und wohnortnah gestaltet werden kann, wenn wir schnell Strukturen entwickeln, die ein möglichst langes Verbleiben im Quartier gewährleisten. Dazu benötigen wir mit kommunaler Hilfe professionelle „Kümmerer“, die sich der Entwicklung solcher Informations- und Unterstützungssysteme, nahe bei den Menschen, annehmen und so den Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestalten helfen und mit praktischer Lebenshilfe erfüllen. Diese Hilfen müssen durch den Bund bzw. die Länder auskömmlich finanziell gefördert werden.
Der Deutsche Bundestag wurde gebeten, die angesprochenen Veränderungen in geeigneter Weise per Gesetz zu gestalten und mit dem vorliegenden PSG III (Entwurf) für eine baldmögliche Quartiersgestaltung im Sinne der unterbreiteten Vorschläge zu sorgen.
Werner Schell,
Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht
Text der Briefzuschrift von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 29.08.2016
ist abrufbar unter folgender Internetadresse: >
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Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/08 ... ergaenzen/
http://www.openbroadcast.de/article/456 ... enzen.html
http://www.presseanzeiger.de/pa/Kommuna ... tet-826699
http://www.openpr.de/news/916277.html
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=918 ... ege&n=5198
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Pflegestützpunkte: Fehlinvestition oder sinnvoll?
Die Ärzte Zeitung hat am 01.09.2016 anlässlich der Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk berichtet:
Pflegestützpunkte: Fehlinvestition oder sinnvoll?
Die Wiederbelebung des Konzepts der Pflegestützpunkte durch die Regierung stößt auf harsche Kritik bei Pflegeverbänden. Von "Fehlinvestitionen" ist die Rede. Auch der AOK geht der geplante Einfluss der Kommunen in der Pflege zu weit.
Von Anno Fricke
...
Das Selbsthilfenetzwerk Pro Pflege warnt nun vor Fehlsteuerungen. In einem Schreiben an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag mit Datum vom 29. August kritisiert der Vorsitzende Werner Schell den geplanten Ausbau der Pflegeberatung. "Die bereits gesetzlich vorgegebenen Beratungsverpflichtungen müssen durch die Pflegekassen verstärkt wahrgenommen werden", schreibt Schell. Die Kassen müssten endlich ihren Verpflichtungen nachkommen.
Auch die Pflegestützpunkte bekommen ihr Fett weg. Sie seien "behördliche Strukturen". Ihr Betrieb lasse allein die Träger dieser Institutionen profitieren. Die Stützpunkte seien "Fehlinvestitionen".
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=918 ... ege&n=5198
Pflegestützpunkte: Fehlinvestition oder sinnvoll?
Die Wiederbelebung des Konzepts der Pflegestützpunkte durch die Regierung stößt auf harsche Kritik bei Pflegeverbänden. Von "Fehlinvestitionen" ist die Rede. Auch der AOK geht der geplante Einfluss der Kommunen in der Pflege zu weit.
Von Anno Fricke
...
Das Selbsthilfenetzwerk Pro Pflege warnt nun vor Fehlsteuerungen. In einem Schreiben an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag mit Datum vom 29. August kritisiert der Vorsitzende Werner Schell den geplanten Ausbau der Pflegeberatung. "Die bereits gesetzlich vorgegebenen Beratungsverpflichtungen müssen durch die Pflegekassen verstärkt wahrgenommen werden", schreibt Schell. Die Kassen müssten endlich ihren Verpflichtungen nachkommen.
Auch die Pflegestützpunkte bekommen ihr Fett weg. Sie seien "behördliche Strukturen". Ihr Betrieb lasse allein die Träger dieser Institutionen profitieren. Die Stützpunkte seien "Fehlinvestitionen".
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=918 ... ege&n=5198
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Entwicklung von altengerechten Quartiershilfen
Am 05.09.2016 bei Facebook gepostet:
Die letzten politischen Entscheidungen zum Pflegesystem werden vor der nächsten Bundestagswahl (September 2017) im Herbst 2016 im Deutschen Bundestag fallen (u.a. > Pflegestärkungsgesetz III). Dazu hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk dem Deutschen Bundestag bzw. den Abgeordneten am 29.08.2016 ein (weiteres) Statement mit klaren Forderungen zur Entwicklung von altengerechten Quartiershilfen übersandt. > viewtopic.php?f=4&t=21695&p=93941#p93941 - Da sich der Neusser Pflegetreff am 26.10.2016 mit den neuen ab 01.01.2017 geltenden Pflegegraden befassen wird, besteht nochmals Gelegenheit hier vor Ort mittels Anwesenheit kritikfreudiger Pflegekräfte Position zu beziehen. Es werden u.a. zwei pflegepolitische Sprecher aus dem Bundestag auf dem Podium sitzen: Erwin Rüddel (CDU) und Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90 / Die Grünen). Nähere Informationen zum Treff sind im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk nachlesbar (immer aktuell). > viewtopic.php?f=7&t=21512
Die letzten politischen Entscheidungen zum Pflegesystem werden vor der nächsten Bundestagswahl (September 2017) im Herbst 2016 im Deutschen Bundestag fallen (u.a. > Pflegestärkungsgesetz III). Dazu hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk dem Deutschen Bundestag bzw. den Abgeordneten am 29.08.2016 ein (weiteres) Statement mit klaren Forderungen zur Entwicklung von altengerechten Quartiershilfen übersandt. > viewtopic.php?f=4&t=21695&p=93941#p93941 - Da sich der Neusser Pflegetreff am 26.10.2016 mit den neuen ab 01.01.2017 geltenden Pflegegraden befassen wird, besteht nochmals Gelegenheit hier vor Ort mittels Anwesenheit kritikfreudiger Pflegekräfte Position zu beziehen. Es werden u.a. zwei pflegepolitische Sprecher aus dem Bundestag auf dem Podium sitzen: Erwin Rüddel (CDU) und Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90 / Die Grünen). Nähere Informationen zum Treff sind im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk nachlesbar (immer aktuell). > viewtopic.php?f=7&t=21512
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Bessere Pflegeberatung in den Kommunen
Bessere Pflegeberatung in den Kommunen
Gesundheit/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/PK) Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) soll die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Kommunen verbessert werden. Der Gesetzentwurf (18/9518 http://dip.bundestag.de/btd/18/095/1809518.pdf ), der nun im Bundestag zur Beratung vorliegt, umfasst auch schärfere Kontrollen, um Abrechnungsbetrug durch kriminelle Pflegedienste zu verhindern.
Die Novelle basiert auf Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Beratung aus einer Hand ermöglichen. Mit den ersten beiden Pflegestärkungsgesetzen waren die Leistungen deutlich ausgeweitet sowie ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren beschlossen worden.
Mit dem PSG III soll nun die kommunale Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt werden. Konkret sollen die Kommunen für fünf Jahre das Recht bekommen, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten. Ferner sollen sie Gutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einlösen können.
Darüber hinaus sollen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren als Modellprojekte Beratungsstellen eingerichtet werden. Den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen soll auf diese Weise eine umfassende Beratung über mögliche Hilfen gewährt werden, so etwa über Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe oder auch Altenhilfe.
Das Gesetz schafft zudem für Kommunen die Möglichkeit, sich am Auf- und Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Pflegealltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln zu beteiligen.
Dem Entwurf zufolge soll auch im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII/Sozialhilfe) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, um sicherzustellen, dass finanziell Bedürftige im Pflegefall angemessen versorgt werden. Schließlich sollen mit der Vorlage auch Abgrenzungsfragen zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung beziehungsweise Hilfe zur Pflege geregelt werden.
Nach der Aufdeckung von Betrugsfällen bei Pflegediensten soll künftig außerdem insbesondere die häusliche Krankenpflege stärker kontrolliert werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhält dazu ein systematisches Prüfrecht. So sollen Abrechnungen und Leistungen häuslicher Krankenpflegedienste regelmäßig vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft werden.In der häuslichen Krankenpflege sollen zudem die Dokumentationspflichten der Pfleger an die in der ambulanten Altenpflege geltenden Pflichten angepasst werden.
Quelle: Mitteilung vom 08.09.2016
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
+++
Dass der Ausbau der kommunalen Pflegeberatung ein Irrweg ist, wurde dem Bundestag mit Schreiben vom 29.08.2016 mitgeteilt und Korrekturen am PSG III eingefordert. Vernünftig ist allein die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen. Darin sind per Management ohnehin Beratungshilfen eingebunden, und nicht nur bezogen auf die Pflege.
Gesundheit/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/PK) Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) soll die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Kommunen verbessert werden. Der Gesetzentwurf (18/9518 http://dip.bundestag.de/btd/18/095/1809518.pdf ), der nun im Bundestag zur Beratung vorliegt, umfasst auch schärfere Kontrollen, um Abrechnungsbetrug durch kriminelle Pflegedienste zu verhindern.
Die Novelle basiert auf Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Beratung aus einer Hand ermöglichen. Mit den ersten beiden Pflegestärkungsgesetzen waren die Leistungen deutlich ausgeweitet sowie ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren beschlossen worden.
Mit dem PSG III soll nun die kommunale Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt werden. Konkret sollen die Kommunen für fünf Jahre das Recht bekommen, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten. Ferner sollen sie Gutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einlösen können.
Darüber hinaus sollen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren als Modellprojekte Beratungsstellen eingerichtet werden. Den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen soll auf diese Weise eine umfassende Beratung über mögliche Hilfen gewährt werden, so etwa über Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe oder auch Altenhilfe.
Das Gesetz schafft zudem für Kommunen die Möglichkeit, sich am Auf- und Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Pflegealltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln zu beteiligen.
Dem Entwurf zufolge soll auch im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII/Sozialhilfe) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, um sicherzustellen, dass finanziell Bedürftige im Pflegefall angemessen versorgt werden. Schließlich sollen mit der Vorlage auch Abgrenzungsfragen zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung beziehungsweise Hilfe zur Pflege geregelt werden.
Nach der Aufdeckung von Betrugsfällen bei Pflegediensten soll künftig außerdem insbesondere die häusliche Krankenpflege stärker kontrolliert werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhält dazu ein systematisches Prüfrecht. So sollen Abrechnungen und Leistungen häuslicher Krankenpflegedienste regelmäßig vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft werden.In der häuslichen Krankenpflege sollen zudem die Dokumentationspflichten der Pfleger an die in der ambulanten Altenpflege geltenden Pflichten angepasst werden.
Quelle: Mitteilung vom 08.09.2016
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Dass der Ausbau der kommunalen Pflegeberatung ein Irrweg ist, wurde dem Bundestag mit Schreiben vom 29.08.2016 mitgeteilt und Korrekturen am PSG III eingefordert. Vernünftig ist allein die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen. Darin sind per Management ohnehin Beratungshilfen eingebunden, und nicht nur bezogen auf die Pflege.
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Pflegereform: Die Unzufriedenheit wächst
Ärzte Zeitung vom 22.09.2016:
Pflegereform: Die Unzufriedenheit wächst
Das Pflegestärkungsgesetz III soll Kommunen helfen, besser Pflegestrukturen vor Ort steuern zu können. Doch der Bundesrat warnt vor Mehrausgaben in Milliardenhöhe.
Für die Kostenrisiken soll der Bund einstehen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=919 ... ege&n=5242
Pflegereform: Die Unzufriedenheit wächst
Das Pflegestärkungsgesetz III soll Kommunen helfen, besser Pflegestrukturen vor Ort steuern zu können. Doch der Bundesrat warnt vor Mehrausgaben in Milliardenhöhe.
Für die Kostenrisiken soll der Bund einstehen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=919 ... ege&n=5242
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Grüne wollen kommunale Pflegekompetenz
Grüne wollen kommunale Pflegekompetenz
Gesundheit/Antrag
Berlin: (hib/PK) Die Kommunen müssen nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stärker als von der Bundesregierung vorgesehen in die Pflegebetreuung eingebunden werden. So erhielten die Kommunen mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz keine Gestaltungsmöglichkeiten für die Angebotsstrukturen vor Ort, heißt es in einem Antrag (18/9668 http://dip.bundestag.de/btd/18/096/1809668.pdf ) der Fraktion. Sie dürften ihre Kompetenzen nur im Hinblick auf die Beratung erweitern.
Die Kommunen müssten dauerhaft die Möglichkeit erhalten, die Initiative bei der Pflegeberatung, Pflegeplanung und Vernetzung der Angebote zu ergreifen. Sie müssten die Koordination übernehmen können, um ein effizientes Hilfenetz entstehen zu lassen, das auch im ländlichen Raum trage und den Herausforderungen des demografischen Wandels gerecht werde.
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag konkret, das Initiativrecht für Kommunen zum Aufbau von Pflegestützpunkten dauerhaft zu verankern und die Möglichkeit schafft, Beratungs- und Vernetzungsstrukturen vor Ort für Pflege und Teilhabe zu schaffen. Die Steuerungs- und Planungskompetenz der Kommunen für die regionale Pflegestruktur sollte gestärkt werden.
Ferner sollte der Anspruch auf ein unabhängiges, individuelles Case Management gesetzlich verankert werden. Die Dienstleister müssen jeweils lizensiert und qualitätsgesichert sein. Über einen Fonds sollte die kommunale Pflegestrukurplanung gefördert werden. Außerdem sollte der Kostenvorbehalt bei Leistungen der Eingliederungshilfe sowie bei der Hilfe zur Pflege (SGB XII) aufgehoben werden.
Quelle: Mitteilung vom 22.09.2016
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Gesundheit/Antrag
Berlin: (hib/PK) Die Kommunen müssen nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stärker als von der Bundesregierung vorgesehen in die Pflegebetreuung eingebunden werden. So erhielten die Kommunen mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz keine Gestaltungsmöglichkeiten für die Angebotsstrukturen vor Ort, heißt es in einem Antrag (18/9668 http://dip.bundestag.de/btd/18/096/1809668.pdf ) der Fraktion. Sie dürften ihre Kompetenzen nur im Hinblick auf die Beratung erweitern.
Die Kommunen müssten dauerhaft die Möglichkeit erhalten, die Initiative bei der Pflegeberatung, Pflegeplanung und Vernetzung der Angebote zu ergreifen. Sie müssten die Koordination übernehmen können, um ein effizientes Hilfenetz entstehen zu lassen, das auch im ländlichen Raum trage und den Herausforderungen des demografischen Wandels gerecht werde.
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag konkret, das Initiativrecht für Kommunen zum Aufbau von Pflegestützpunkten dauerhaft zu verankern und die Möglichkeit schafft, Beratungs- und Vernetzungsstrukturen vor Ort für Pflege und Teilhabe zu schaffen. Die Steuerungs- und Planungskompetenz der Kommunen für die regionale Pflegestruktur sollte gestärkt werden.
Ferner sollte der Anspruch auf ein unabhängiges, individuelles Case Management gesetzlich verankert werden. Die Dienstleister müssen jeweils lizensiert und qualitätsgesichert sein. Über einen Fonds sollte die kommunale Pflegestrukurplanung gefördert werden. Außerdem sollte der Kostenvorbehalt bei Leistungen der Eingliederungshilfe sowie bei der Hilfe zur Pflege (SGB XII) aufgehoben werden.
Quelle: Mitteilung vom 22.09.2016
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Bessere Pflegeberatung vor Ort schaffen
SPD-Bundestagsfraktion
Öffentlichkeitsarbeit
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon (0 30) 227-5 10 99
Telefax (0 30) 227-5 68 00
Mitteilung vom 23.09.2016
Bessere Pflegeberatung vor Ort schaffen
Bundestag berät drittes Pflegestärkungsgesetz
Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz will die Koalition die Pflegeberatung vor Ort in den Städten und Gemeinden stärken.
Außerdem werden zur Bekämpfung von Pflegebetrug die Kontrollen verschärft.
… zum Artikel http://www.spdfraktion.de/themen/besser ... t-schaffen
Öffentlichkeitsarbeit
Platz der Republik 1
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Mitteilung vom 23.09.2016
Bessere Pflegeberatung vor Ort schaffen
Bundestag berät drittes Pflegestärkungsgesetz
Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz will die Koalition die Pflegeberatung vor Ort in den Städten und Gemeinden stärken.
Außerdem werden zur Bekämpfung von Pflegebetrug die Kontrollen verschärft.
… zum Artikel http://www.spdfraktion.de/themen/besser ... t-schaffen
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Grüne: Kommunen als Versorgungsgestalter
Ärzte Zeitung vom 29.09.2016:
Grüne: Kommunen als Versorgungsgestalter
Kommunen in der Gesundheitsversorgung aufwerten: Das ist das Ziel der Grünen laut einem Papier der Bundestagsfraktion, das uns vorliegt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=920 ... ung&n=5257
Grüne: Kommunen als Versorgungsgestalter
Kommunen in der Gesundheitsversorgung aufwerten: Das ist das Ziel der Grünen laut einem Papier der Bundestagsfraktion, das uns vorliegt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=920 ... ung&n=5257
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Alt werden, wo das Herz schlägt - Pflege & Alter in NRW
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
hat eine neue Broschüre vorgelegt mit dem Titel:
Alt werden, wo das Herz schlägt -
Pflege und Alter in Nordrhein-Westfalen
Ein Exemplar der neuen Broschüre wurde Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk,
am 29.09.2016 beim Besuch der Reha-Care, Düsseldorf, von der Pflegeministerin, Frau Barbara Steffens, übergeben.
Broschüren wird Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk beim Pflegetreff am 26.10.2016 zur kostenlosen Mitnahme auslegen
> viewtopic.php?f=7&t=21512 .
Foto (29.09.2016): Werner Schell mit Staatssekretärin Frau Martina Hoffmann-Badache,
und Pflegeministerin, Frau Barbara Steffens (v.l.).
Quelle und weitere Informationen:
viewtopic.php?f=4&t=21811
hat eine neue Broschüre vorgelegt mit dem Titel:
Alt werden, wo das Herz schlägt -
Pflege und Alter in Nordrhein-Westfalen
Ein Exemplar der neuen Broschüre wurde Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk,
am 29.09.2016 beim Besuch der Reha-Care, Düsseldorf, von der Pflegeministerin, Frau Barbara Steffens, übergeben.
Broschüren wird Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk beim Pflegetreff am 26.10.2016 zur kostenlosen Mitnahme auslegen
> viewtopic.php?f=7&t=21512 .
Foto (29.09.2016): Werner Schell mit Staatssekretärin Frau Martina Hoffmann-Badache,
und Pflegeministerin, Frau Barbara Steffens (v.l.).
Quelle und weitere Informationen:
viewtopic.php?f=4&t=21811
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Pflegekosten übersteigen vielerorts die Finanzkraft von Seni
Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung, Jochen Lange, 12.10.2016
Pflegekosten übersteigen vielerorts die Finanzkraft von Senioren
In Deutschland gibt es deutliche regionale Unterschiede, wie viel stationäre Altenpflege kostet. In fast der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte reicht das durchschnittliche Einkommen der Senioren über 80 Jahre nicht, um professionelle stationäre Versorgung in Anspruch zu nehmen. Das zeigt die aktuelle Analyse der Pflegelandschaft in Deutschland, die die Prognos AG im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt hat.
Gütersloh, 12. Oktober 2016. Die Analyse nimmt die wichtigsten Fragen der Bürger zum Thema Altenpflege in Deutschland zum Ausgangspunkt. Die Bürger wollen unter anderem wissen, wie viel Pflege vor Ort kostet. Die Antwort:
Im Nordosten müssen sich Senioren weniger um die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes sorgen als im Südwesten Deutschlands.
In den Kreisen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg sowie in den Stadtstaaten übersteigen die Pflegekosten das durchschnittliche Jahreseinkommen der über 80-Jährigen zum Teil deutlich. Bundesweit reicht in 44 Prozent der Kreise das Durchschnittseinkommen der alten Menschen rechnerisch nur für maximal elf Monate stationärer Pflege. In einem Viertel der Kreise liegt die durchschnittliche Kaufkraft sogar so niedrig, dass die über 80-Jährigen nur maximal zehn Monate stationäre Pflege pro Jahr finanzieren können.
2013 mussten bundesweit 41 Prozent der Pflegebedürftigen zusätzlich Sozialhilfe beantragen. "Ob Pflegebedürftige durch Angehörige, einen ambulanten Dienst oder im Heim versorgt werden, hängt auch vom Einkommen der Pflegebedürftigen ab", sagt Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Die aktuelle Studie zeigt einen Zusammenhang zwischen geringerer Kaufkraft der über 80-Jährigen und einem überproportionalen Anteil von Angehörigenpflege.
In den ostdeutschen Bundesländern, Schleswig-Holstein und weiten Teilen Niedersachsens ist die durchschnittliche Kaufkraft der Senioren mehr als ausreichend, um die stationären Pflegekosten zu tragen. In einem Fünftel der Kreise könnten sie sich theoretisch sogar 13 Monate Pflege und mehr pro Jahr leisten.
Tarifpartner und Politik sind gefordert
Ein Grund für das Gefälle zwischen Nordost und Südwest sind die Unterschiede bei der Bezahlung der Altenpflegekräfte. Die Bruttoentgelte in der Pflege lagen 2013 zwischen 1.714 Euro und 3.192 Euro im Monat. Die im Norden und Osten Deutschlands günstige Bilanz zwischen Kaufkraft und Pflegekosten geht somit zu Lasten der Fachkräfte in der Altenpflege. Sie werden hier deutlich schlechter bezahlt als im Westen und Süden, wo das Einkommen der Pflegekräfte fast doppelt so hoch ist.
Neben den Tarifpartnern, die für eine angemessene und verbindliche Bezahlung sorgen müssen, ist auch die Politik gefragt. Denn: "Noch fehlt eine Lösung, wie sich die Leistungen der Pflegeversicherung so weiterentwickeln lassen, dass Altenpflegekräfte leistungsgerecht bezahlt werden, ohne die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen finanziell zu überfordern", sagt Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung.
Zusatzinformationen
Am 17. Oktober 2016 findet die parlamentarische Anhörung zum dritten Pflegestärkungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Das Gesetz soll die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege unterstützen. Die Untersuchung nutzt alle auf Kreisebene verfügbaren belastbaren Daten, um die unterschiedlichen Aspekte der Pflegelandschaft vergleichbar darzustellen. Die Datenlage ist an dieser Stelle allerdings unzureichend und lückenhaft. So stehen Informationen über Pflegeberatung, niedrigschwellige Angebote, Tages- oder Kurzzeitpflege nicht zur Verfügung, weshalb diese Themenbereiche in der Studie nicht betrachtet werden konnten.
Der Report Pflegeinfrastruktur bildet regionale Unterschiede zu ausgewählten Aspekten der pflegerischen Versorgung ab. Im Zentrum der Untersuchung „Die pflegerische Versorgung im Regionalvergleich“ stehen folgende Bürgerfragen:
1. Wie wird vor Ort gepflegt: durch Angehörige, ambulante
Dienste oder stationär?
2. Wie ist die Erreichbarkeit der stationären Pflegeeinrichtungen?
3. Wie wird die Qualität der Pflege in der Region bewertet?
4. Welche Leistung bekomme ich für mein Geld?
5. Reicht mein Einkommen aus, um mir die Pflege leisten zu können?
6. Gibt es in Zukunft ausreichend Pflegepersonal in meiner Region?
Unser Experte: Dr. Stefan Etgeton, Telefon: 030/3198705016
E-Mail: stefan.etgeton@bertelsmann-stifung.de
Pflegekosten übersteigen vielerorts die Finanzkraft von Senioren
In Deutschland gibt es deutliche regionale Unterschiede, wie viel stationäre Altenpflege kostet. In fast der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte reicht das durchschnittliche Einkommen der Senioren über 80 Jahre nicht, um professionelle stationäre Versorgung in Anspruch zu nehmen. Das zeigt die aktuelle Analyse der Pflegelandschaft in Deutschland, die die Prognos AG im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt hat.
Gütersloh, 12. Oktober 2016. Die Analyse nimmt die wichtigsten Fragen der Bürger zum Thema Altenpflege in Deutschland zum Ausgangspunkt. Die Bürger wollen unter anderem wissen, wie viel Pflege vor Ort kostet. Die Antwort:
Im Nordosten müssen sich Senioren weniger um die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes sorgen als im Südwesten Deutschlands.
In den Kreisen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg sowie in den Stadtstaaten übersteigen die Pflegekosten das durchschnittliche Jahreseinkommen der über 80-Jährigen zum Teil deutlich. Bundesweit reicht in 44 Prozent der Kreise das Durchschnittseinkommen der alten Menschen rechnerisch nur für maximal elf Monate stationärer Pflege. In einem Viertel der Kreise liegt die durchschnittliche Kaufkraft sogar so niedrig, dass die über 80-Jährigen nur maximal zehn Monate stationäre Pflege pro Jahr finanzieren können.
2013 mussten bundesweit 41 Prozent der Pflegebedürftigen zusätzlich Sozialhilfe beantragen. "Ob Pflegebedürftige durch Angehörige, einen ambulanten Dienst oder im Heim versorgt werden, hängt auch vom Einkommen der Pflegebedürftigen ab", sagt Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Die aktuelle Studie zeigt einen Zusammenhang zwischen geringerer Kaufkraft der über 80-Jährigen und einem überproportionalen Anteil von Angehörigenpflege.
In den ostdeutschen Bundesländern, Schleswig-Holstein und weiten Teilen Niedersachsens ist die durchschnittliche Kaufkraft der Senioren mehr als ausreichend, um die stationären Pflegekosten zu tragen. In einem Fünftel der Kreise könnten sie sich theoretisch sogar 13 Monate Pflege und mehr pro Jahr leisten.
Tarifpartner und Politik sind gefordert
Ein Grund für das Gefälle zwischen Nordost und Südwest sind die Unterschiede bei der Bezahlung der Altenpflegekräfte. Die Bruttoentgelte in der Pflege lagen 2013 zwischen 1.714 Euro und 3.192 Euro im Monat. Die im Norden und Osten Deutschlands günstige Bilanz zwischen Kaufkraft und Pflegekosten geht somit zu Lasten der Fachkräfte in der Altenpflege. Sie werden hier deutlich schlechter bezahlt als im Westen und Süden, wo das Einkommen der Pflegekräfte fast doppelt so hoch ist.
Neben den Tarifpartnern, die für eine angemessene und verbindliche Bezahlung sorgen müssen, ist auch die Politik gefragt. Denn: "Noch fehlt eine Lösung, wie sich die Leistungen der Pflegeversicherung so weiterentwickeln lassen, dass Altenpflegekräfte leistungsgerecht bezahlt werden, ohne die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen finanziell zu überfordern", sagt Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung.
Zusatzinformationen
Am 17. Oktober 2016 findet die parlamentarische Anhörung zum dritten Pflegestärkungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Das Gesetz soll die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege unterstützen. Die Untersuchung nutzt alle auf Kreisebene verfügbaren belastbaren Daten, um die unterschiedlichen Aspekte der Pflegelandschaft vergleichbar darzustellen. Die Datenlage ist an dieser Stelle allerdings unzureichend und lückenhaft. So stehen Informationen über Pflegeberatung, niedrigschwellige Angebote, Tages- oder Kurzzeitpflege nicht zur Verfügung, weshalb diese Themenbereiche in der Studie nicht betrachtet werden konnten.
Der Report Pflegeinfrastruktur bildet regionale Unterschiede zu ausgewählten Aspekten der pflegerischen Versorgung ab. Im Zentrum der Untersuchung „Die pflegerische Versorgung im Regionalvergleich“ stehen folgende Bürgerfragen:
1. Wie wird vor Ort gepflegt: durch Angehörige, ambulante
Dienste oder stationär?
2. Wie ist die Erreichbarkeit der stationären Pflegeeinrichtungen?
3. Wie wird die Qualität der Pflege in der Region bewertet?
4. Welche Leistung bekomme ich für mein Geld?
5. Reicht mein Einkommen aus, um mir die Pflege leisten zu können?
6. Gibt es in Zukunft ausreichend Pflegepersonal in meiner Region?
Unser Experte: Dr. Stefan Etgeton, Telefon: 030/3198705016
E-Mail: stefan.etgeton@bertelsmann-stifung.de
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Studie: Senioren können sich Pflege oft nicht leisten
Ärzte Zeitung vom 12.10.2016:
Studie: Senioren können sich Pflege oft nicht leisten
Wie viel kostet die Pflege vor Ort? Eine Untersuchung kommt zum Schluss: Es gibt große regionale Unterschiede – und das Einkommen von Senioren reicht oft nicht aus.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=921 ... ege&n=5304
Studie: Senioren können sich Pflege oft nicht leisten
Wie viel kostet die Pflege vor Ort? Eine Untersuchung kommt zum Schluss: Es gibt große regionale Unterschiede – und das Einkommen von Senioren reicht oft nicht aus.
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Pflege darf nicht arm machen
0928 / 12. Oktober 2016
Pressemitteilung von Pia Zimmermann
Pflege darf nicht arm machen
„Es ist skandalös, dass in 62 Prozent der Kommunen das durchschnittliche Einkommen der über 80-Jährigen nicht ausreicht, um die stationäre Pflege zu finanzieren. Seit langem ist bekannt, dass die finanziellen Belastungen der Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Familien wachsen. Das betrifft sowohl die stetig gestiegenen Eigenanteile im Pflegesatz, als auch die unkontrolliert wachsenden Investitionskostenzuschüsse“, erklärt Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Studie der Bertelsmann-Stiftung „Pflegeinfrastruktur – Die pflegerische Versorgung im Regionalvergleich“. Zimmermann weiter:
„Die Pflegegesetze der Bundesregierung ändern an der unzureichenden Finanzierung der Pflege nichts. Trotz steigender Beiträge wird die wachsende Ungleichheit vorangetrieben. Diese verfehlte Politik zwingt immer mehr Menschen in die Sozialhilfe oder dazu, das gesamte Einkommen für die pflegerische Versorgung aufzubringen. Damit muss endlich Schluss sein. DIE LINKE fordert deshalb seit Jahren, wie die Sozialverbände, die Leistungen der Pflegeversicherung jährlich und regelhaft an die reale Kostenentwicklung anzupassen.
Nur dort, wo das Pflegepersonal mies bezahlt wird – vor allem in den neuen Bundesländern – ist die Pflege gerade noch erschwinglich. Da ist es geradezu zynisch, Menschen mit Pflegebedarf politisch gegen die Pflegekräfte auszuspielen. Unsere Konzepte gegen diese Zwei-Klassen-Pflege sind bekannt: Menschen mit Pflegebedarf und Pflegekräfte brauchen dringend eine Pflegevollversicherung. Das würde die Menschen spürbar entlasten. Diese Vollversicherung wäre finanzierbar durch eine Solidarische Pflegeversicherung, die zusätzlich noch Spielräume für eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte böte.“
F.d.R. Christian Posselt
Pressemitteilung von Pia Zimmermann
Pflege darf nicht arm machen
„Es ist skandalös, dass in 62 Prozent der Kommunen das durchschnittliche Einkommen der über 80-Jährigen nicht ausreicht, um die stationäre Pflege zu finanzieren. Seit langem ist bekannt, dass die finanziellen Belastungen der Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Familien wachsen. Das betrifft sowohl die stetig gestiegenen Eigenanteile im Pflegesatz, als auch die unkontrolliert wachsenden Investitionskostenzuschüsse“, erklärt Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Studie der Bertelsmann-Stiftung „Pflegeinfrastruktur – Die pflegerische Versorgung im Regionalvergleich“. Zimmermann weiter:
„Die Pflegegesetze der Bundesregierung ändern an der unzureichenden Finanzierung der Pflege nichts. Trotz steigender Beiträge wird die wachsende Ungleichheit vorangetrieben. Diese verfehlte Politik zwingt immer mehr Menschen in die Sozialhilfe oder dazu, das gesamte Einkommen für die pflegerische Versorgung aufzubringen. Damit muss endlich Schluss sein. DIE LINKE fordert deshalb seit Jahren, wie die Sozialverbände, die Leistungen der Pflegeversicherung jährlich und regelhaft an die reale Kostenentwicklung anzupassen.
Nur dort, wo das Pflegepersonal mies bezahlt wird – vor allem in den neuen Bundesländern – ist die Pflege gerade noch erschwinglich. Da ist es geradezu zynisch, Menschen mit Pflegebedarf politisch gegen die Pflegekräfte auszuspielen. Unsere Konzepte gegen diese Zwei-Klassen-Pflege sind bekannt: Menschen mit Pflegebedarf und Pflegekräfte brauchen dringend eine Pflegevollversicherung. Das würde die Menschen spürbar entlasten. Diese Vollversicherung wäre finanzierbar durch eine Solidarische Pflegeversicherung, die zusätzlich noch Spielräume für eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte böte.“
F.d.R. Christian Posselt