1. Pflegestärkungsgesetz soll am 01.01.2015 in Kraft treten

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Heimbewohner freuen sich über ´Alltagsassistenten`

Beitrag von WernerSchell » 03.07.2014, 07:07

Die NGZ berichtet heute, 03.7.2014, erneut zur Pflege und titelt:
"Heimbewohner freuen sich über ´Alltagsassistenten` - Durch die zusätzlichen Betreuer könnten die Bewohner häufiger nach draußen kommen, hofft man in Neuss" (sug).

Dazu wurde der Redaktion der NGZ mitgeteilt:

... ich informierte bereits am 30.06.2014 zu Ihrem Bericht vom 30.06.2014 "Reform macht Tagespflege attraktiver." Eine Kontaktaufnahme mit mir fand daraufhin nicht statt. Die "Antwort" (oder "Returkutsche" ist heute ein weiterer Bericht zur Pflege mit dem Titel "Heimbewohner freuen sich über ´Alltagsassistenten` - Durch die zusätzlichen Betreuer könnten die Bewohner häufiger nach draußen kommen, hofft man in Neuss" (sug).

Auch dieser Bericht ist mehr als beanstandungswürdig. Denn er stellt nicht dar, was eine Pflegereform vorrangig leisten muss. Korrekturen im SGB XI können sich nicht nach den Wünschen eines einzelnen Heimbewohners ausrichten. Und dann ist auch ergänzend fatal, wenn so getan wird, als würden alle Heimbewohner in Neuss "Alltagsassistenten" wünschen. Das ist eine unzulässige "Hochrechnung". Im Übrigen wird verkannt, dass in den Pflegeeinrichtungen nach wissenschaftlich anerkannten Standards zu pflegen ist ("Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten", vgl. § 11 Abs.1 SGB XI). Dies ist Gegenstand der Leistungsvereinbarungen bzw. Heimverträge. Mobilisation (siehe z.B. unter > viewtopic.php?f=3&t=20396 ) usw. ist dabei eingeschlossen (darüber informieren Standards) und kann mit Unterstützung von Hilfskräften erfolgen.
Vorrangig muss aber der Notstand im Bereich der fachlichen Pflege behoben werden, v.a. zu Gunsten der schwerst pflegebedürftigen Menschen. Dort sind die vielfach beschriebenen Mängel angesiedelt. Es muss darum gehen, gute Pflege für alle HeimbewohnerInnen zu gewährleisten!
Wie ich Ihnen schon bei unserem Gespräch am 26.05.2014 sagte, habe ich insoweit dem Bundesminister am 13.05.2014 ein über 80 Seiten umfassendes Papier übergeben (Ihrem Reporter am 13.05.2014 übergeben - Überstücke stehen auch weiterhin für Ihre Redaktion zur Verfügung), in dem der Pflegekräftebedarf konkret erläutert und mit zahlreichen Quellhinweisen belegt ist. Schade, dass Sie darüber nicht einmal andeutungsweise informieren und auch nicht den Versuch gemacht haben, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Dass ich zu einem Gespräch ins Bundesgesundheitsministerium eingeladen worden bin, man also meine Ausführungen an verantwortlichen Stellen zur Kenntnis genommen hat, ist in der Redaktion völlig ausgeblendet worden. Das Gespräch im Ministerium wird am 08.07.2014 stattfinden. ....
Werner Schell
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Sozialverband VdK lehnt Pflegevorsorgefonds weiter ab

Beitrag von Presse » 03.07.2014, 13:46

Sozialverband VdK lehnt Pflegevorsorgefonds weiter ab

„Der geplante Pflegevorsorgefonds stellt keinen sinnvollen Beitrag für eine nachhaltige Finanzierung der Pflege dar. Die Pflegebedürftigen, insbesondere Demenzkranke, brauchen das Geld jetzt für nachhaltige Verbesserungen“, erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Hintergrund der Kritik ist die erste Lesung des Gesetzes zur Pflegereform am morgigen Freitag im Bundestag.
Laut Gesetzesentwurf soll der Pflegebeitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Punkte steigen, weitere 0,2 Punkte sollen später dazukommen. Nach Berechnungen des VdK ist die Finanzierung einer großen Pflegereform mit einer Beitragssatzerhöhung von 0,5 Prozent finanzierbar. Allerdings will die Bundesregierung davon 0,1 Prozent für einen Pflegevorsorgefonds abzweigen. „Die im Vorsorgefonds gebundenen Mittel – 1, 2 Milliarden Euro jährlich – fehlen somit für dringend notwendige Leistungsverbesserungen in der Pflege, beispielsweise in der Ausbildung von Pflegekräften und in der Prävention. Wir müssen dafür sorgen, dass die pflegenden Angehörigen von heute nicht in wenigen Jahren ausgebrannt sind und die nächsten Pflegebedürftigen werden. Auch die von Minister Gröhe vor Monaten noch verkündete 10-tägige Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige steht nicht in dem vorgelegten Entwurf“, so Mascher.
Der VdK sieht auch die Finanzierung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in Frage gestellt, der aus Sicht des Verbands im Mittelpunkt einer Reform stehen sollte. „Ein solcher ganzheitlicher Pflegebedürftigkeitsbegriff würde vielen alten Menschen entgegenkommen, die zwar Hilfebedarf haben, aber bisher nicht den Kriterien der Pflegeversicherung entsprechen. Durch frühe Hilfen und rechtzeitige Wohnraumanpassungen könnten zum Beispiel mehr Menschen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. So würde man auch Vereinsamung oder Heimunterbringung vermeiden können“, erklärt Mascher.
Auch der Einbezug der privaten Pflegeversicherung und die Schnittstellenprobleme zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben weiter ungelöst. Der VdK begrüßt zwar die kleinen Entlastungen für pflegende Angehörige, wie zum Beispiel die Anhebung um vier Prozent bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Ein automatischer Inflationsausgleich sowie die rentenrechtliche Anerkennung von Pflege in der Pflegestufe 0 fehlen aber.
„Die zweite Stufe der Pflegereform muss jetzt zügig vorangetrieben werden, damit die Verbesserungen, auf die pflegebedürftige Menschen schon so lange warten, endlich umgesetzt werden“, erklärt Mascher.

Downloads:
Diese Pressemeldung als PDF herunterladen:
Presseinfo_VdK_lehnt_Pflegevorsorgefonds_weiter_ab_3-7-2014.pdf
http://www.filrcast.de/data/7t2zq6/241/ ... 7-2014.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 03.07.2014
Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Cornelia Jurrmann (verantwortlich)
In den Ministergärten 4 - 10117 Berlin
Telefon 030 72629-0400
Telefax 030 72629-0499
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Pflegeversicherung - verbindliches Gesamtkonzept vorlegen

Beitrag von Presse » 03.07.2014, 13:48

Reform der Pflegeversicherung: verbindliches Gesamtkonzept bald vorlegen

Der Entwurf des 5. Gesetzes zur Änderung des SGB XI (Pflegestärkungsgesetz), der am 4. Juli 2014 im Bundestag beraten wird, ist ein erster Schritt und enthält vielversprechende Ansätze. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) unterstützt die Bereitschaft, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, die Erhöhung der Mittel zur Wohnanpassung und für die ambulante Versorgung in den Familien.

Köln, 3. Juli 2014. Der Entwurf des 5. Gesetzes zur Änderung des SGB XI (Pflegestärkungsgesetz), der am 4. Juli 2014 im Bundestag beraten wird, ist ein erster Schritt und enthält vielversprechende Ansätze. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) unterstützt die Bereitschaft, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, die Erhöhung der Mittel zur Wohnanpassung und für die ambulante Versorgung in den Familien. "Dennoch lässt der Gesetzentwurf ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept und dessen verbindliche Umsetzung zur Lösung der Herausforderungen des demografischen Wandels vermissen. Wir bedauern, dass die Chance für eine umfassende Reform nicht genutzt wird", sagt Dr. h. c. Jürgen Gohde, Vorstandsvorsitzender des KDA. Das KDA schlägt vor:

Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff verbindlich einführen und umsetzen

Die Definition der Pflegebedürftigkeit steht seit Bestehen der Pflegeversicherung in der Kritik: Die Leistungen der Versicherung bauen auf einem verrichtungsbezogenen Bild von Pflege auf. Deshalb haben z.B.
Personen mit kognitiven Einschränkungen häufig nicht die Hilfe erhalten, die sie brauchen. Im aktuellen Gesetzentwurf werden einige dieser Defizite mit weiteren Leistungsverbesserungen ausgeglichen. Ein Paradigmenwechsel hin zu einem umfassenden Verständnis von Pflege fehlt nach wie vor. Das KDA fordert, die fachlichen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens zeitnah zu regeln, den Pflegebedarf leistungsrechtlich abzubilden und das Zusammenspiel mit anderen Sozialgesetzbüchern zu verbessern. Damit ergeben sich neue Chancen für eine verbesserte Pflege vor Ort.
Es geht aber nicht nur darum, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Eine erfolgreiche Umsetzung muss von allen Akteuren - Bund, Ländern, Kommunen, Kassen, Verbänden, Einrichtungen und Diensten, Ausbildungsinstitutionen und Einzelpersonen - mitgetragen und aktiv unterstützt werden.

Entlastung pflegender Angehörige: Entwicklungspotential nutzen

Pflegende Angehörige tragen schon jetzt einen Großteil der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Der Gesetzentwurf rückt die besonderen Bedarfe dieser Gruppe in den Fokus und fördert die Flexibilisierung von Leistungen. Die Entlastung der Angehörigen durch die Einführung der Betreuung als einer 3. Säule im Leistungsrecht ist aufgrund der demografischen Entwicklung nötig. Das KDA fordert weiter eine bundesweit zugängliche, unabhängige und ortsnahe Beratung pflegender Angehöriger und schlägt vor, die einzelnen Entlastungsleistungen zu einem Budget zusammenzuführen. Dazu zählt auch die teilweise Umwidmung von Sachleistungsbudgets. So könnten pflegende Angehörige die Angebote auswählen, die individuell passen und die vor Ort vorhanden sind.

Pflege bleibt unterfinanziert: verbindliche Leistungsdynamisierung festlegen

Bei Ankündigung des Gesetzentwurfs wurde die Dynamisierung der Leistungen als wesentliche Verbesserung angekündigt. Zwischen 2,65 und 4 Prozent mehr als bisher soll ab 2015 für Leistungen der Pflegeversicherung abgerechnet werden. Diese Dynamisierung gleicht nicht die Preissteigerungsrate seit der letzten Erhöhung aus. Diese lag bei 5,7 Prozent. Der fehlende Ausgleich trägt weiter zur Unterfinanzierung der Pflege und zu nicht ausreichender Personalausstattung bei. Das KDA fordert, im Gesetz eine verbindliche Leistungsdynamisierung festzulegen.

Vorsorgefonds bringt keine langfristige Lösung: Vorsorge durch Quartiersorientierung der pflegerischen Versorgung und Stärkung der Kommunen verbindlich angehen

Auch die Einrichtung eines Vorsorgefonds, um zu erwartende Beitragssteigerungen aufgrund des demografischen Wandels abzumildern, kann die finanziellen Grundlagen nicht dauerhaft sichern. Experten haben berechnet, dass Aufwand und Nutzen eines solchen Fonds in keinem Verhältnis zueinander stehen. Vorsorge ist mehr. Das KDA fordert, die Chancen einer quartiersorientierten Pflege zu nutzen, in der jetzigen Reform die Gestaltungskraft der Kommunen zu stärken und durch die Entwicklung "Sorgender Gemeinschaften" zur Vorsorge zu beizutragen.

Eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf kann im Internet unter http://www.kda.de/news-detail/items/ste ... s-kda-zum-
entwurf-eines-fuenften-gesetzes-zur-aenderung-des-elften-buches-
sozialgesetzbuch.html heruntergeladen werden.

Das Thema „Pflegeversicherung“ wird auch in der aktuellen Ausgabe des KDA- Fachmagazins ProAlter (4/2014) ausführlich als Schwerpunkt behandelt.
Weitere Informationen unter http://www.kda.de/news- detail/items/proalter-4-2014-20-jahre-pflegeversicherung.html

Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
Das KDA entwickelt seit mehr als 50 Jahren im Dialog mit seinen Partnern Lösungskonzepte und Modelle für die Arbeit mit älteren Menschen und hilft, diese in der Praxis umzusetzen. Es trägt durch seine Projekte, Beratungen, Fortbildungen, Tagungen und Veröffentlichungen wesentlich dazu bei, die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern. Dabei versteht sich das KDA als Wegbereiter für eine moderne Altenhilfe und Altenarbeit.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.07.2014
Pressekontakt: Simone Helck, Tel.: 0221/ 93 18 47 – 10, Mail:
presse@kda.de

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Linke will Pflege neu ausrichten

Beitrag von Presse » 03.07.2014, 13:51

Linke will Pflege neu ausrichten
Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die gesetzliche Pflegeversicherung muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke ganz neu aufgestellt und finanziell besser untersetzt werden. In einem Antrag (18/1953 http://dip.bundestag.de/btd/18/019/1801953.pdf ) fordern die Abgeordneten eine Abkehr vom „Teilkostenprinzip“ und die Einführung einer „solidarischen Gesundheitsversicherung“ (Bürgerversicherung), um auch die Pflegekosten langfristig abzusichern.
Die Pflegeleistungen müssen nach Ansicht der Linksfraktion deutlich ausgeweitet werden und sich besser an den Bedürfnissen der Pflegefälle orientieren. Dabei müssten auch kognitive und psychische Einschränkungen mit berücksichtigt werden. Das starre Pflegestufenmodell gelte es zu überwinden.
Auch die Rahmenbedingungen für Angehörige und Ehrenamtliche müssten verbessert werden, heißt es in dem Antrag. So sollte eine sechswöchige, von den Arbeitgebern bezahlte Pflegezeit eingeführt werden, damit Arbeitnehmer ihre Angehörigen betreuen könnten. Die Infrastruktur müsse ausgebaut werden. Ferner müsse Schluss sein mit dem Lohndumping in der Pflege und statt dessen ein Mindestlohn von zehn Euro in der Stunde bezahlt werden.
Den von der Bundesregierung geplanten Pflegevorsorgefonds für die Baby-Boomer-Generation lehnt die Linksfraktion ebenso ab wie die private Zusatzversicherung, die als „Pflege-Bahr“ bekannt ist.

Quelle: Mitteilung vom 03.07.2014
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

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1. Pflegestärkungsgesetz soll am 01.01.2015 in Kraft treten

Beitrag von WernerSchell » 04.07.2014, 08:19

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt u.a. regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.

04.07.2014

An die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

das 1. Pflegestärkungsgesetz löst die Pflegemängel nicht auf. - Mit diesem Reförmchen wird uns der Pflegenotstand erhalten bleiben: Die geplante Pflegereform wird uns nicht weiter bringen. Tatsache ist, dass die Gesetzesinitiative keinen einzigen Pflegemangel in den Einrichtungen auflösen wird. An "kleinen Schräubchen drehen" und hier und da ein wenig die Geldleistungen aufstocken ("Taschengeld für alle" - ähnlich dem PNG von 2012), ist nicht die Lösung. Wir brauchen z.B. in den Einrichtungen eindeutig mehr Pflege(fach)personal. Billigkräfte mit unzureichender Qualifizierung lösen nicht die Probleme. In den Einrichtungen sind überwiegend die schwerst pflegebedürftigen Menschen - und die brauchen mehr Fachpflege und keine Freizeitgestalter. Bezüglich der Pflege-Reformerfordernisse hatten wir den Bundesgesundheitsminister Gröhe bei unserem Pflegetreff am 13.05.2014 und haben ihm ein Papier mit Reformanforderungen übergeben. Nur die darin aufgezeigten Veränderungen werden die Pflege-Rahmenbedingungen wirkungsvoll verändern können.
Das erwähnte Papier finden Sie mit Anschreiben unter folgenden Adressen: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf bzw.
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
Es erscheint geboten, im Rahmen der anstehenden Beratungen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung in den entscheidenden Punkten zu verändern / zu verbessern. Die jetzt vorliegende Initiative der Regierung reicht hinten und vorne nicht (Quelle: viewtopic.php?f=4&t=20450 ).

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Facebook: https://www.facebook.com/werner.schell.7
Siehe auch unter > http://www.ak-gewerkschafter.de/2014/07 ... ndestages/
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Mehr Perrsonal = bessere Pflege

Beitrag von PflegeCologne » 05.07.2014, 07:14

Guten Morgen Herr Schell,
danke, dass Sie sich erneut kraftvoll für mehr Pflegekräfte einzusetzen.
Genau das ist der entscheidende Punkt bei einer Reform. Das wurde ja alles ausgeführt:
viewtopic.php?f=3&t=20429
Ihre Argumente sind deutlich und sachlich formuliert! Super Text!
Das Pflegestärkungsgesetz (allein diese Bezeichnung ist völlig überzogen)
löst wirklich keine Probleme, schafft vielleicht eher neue.
Daher muss es eine Korrektur der Gesetzesinitiative geben - dringend!
Lb. Grüße Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
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Heimbewohner freuen sich über ´Alltagsassistenten`

Beitrag von PflegeCologne » 05.07.2014, 07:24

WernerSchell hat geschrieben:Die NGZ berichtet heute, 03.7.2014, erneut zur Pflege und titelt:
"Heimbewohner freuen sich über ´Alltagsassistenten` - Durch die zusätzlichen Betreuer könnten die Bewohner häufiger nach draußen kommen, hofft man in Neuss" (sug).
Dazu wurde der Redaktion der NGZ mitgeteilt:
... ich informierte bereits am 30.06.2014 zu Ihrem Bericht vom 30.06.2014 "Reform macht Tagespflege attraktiver." Eine Kontaktaufnahme mit mir fand daraufhin nicht statt. Die "Antwort" (oder "Returkutsche" ist heute ein weiterer Bericht zur Pflege mit dem Titel "Heimbewohner freuen sich über ´Alltagsassistenten` - Durch die zusätzlichen Betreuer könnten die Bewohner häufiger nach draußen kommen, hofft man in Neuss" (sug).
Auch dieser Bericht ist mehr als beanstandungswürdig. Denn er stellt nicht dar, was eine Pflegereform vorrangig leisten muss. Korrekturen im SGB XI können sich nicht nach den Wünschen eines einzelnen Heimbewohners ausrichten. Und dann ist auch ergänzend fatal, wenn so getan wird, als würden alle Heimbewohner in Neuss "Alltagsassistenten" wünschen. Das ist eine unzulässige "Hochrechnung". Im Übrigen wird verkannt, dass in den Pflegeeinrichtungen nach wissenschaftlich anerkannten Standards zu pflegen ist ("Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten", vgl. § 11 Abs.1 SGB XI). Dies ist Gegenstand der Leistungsvereinbarungen bzw. Heimverträge. Mobilisation (siehe z.B. unter > viewtopic.php?f=3&t=20396 ) usw. ist dabei eingeschlossen (darüber informieren Standards) und kann mit Unterstützung von Hilfskräften erfolgen.
Vorrangig muss aber der Notstand im Bereich der fachlichen Pflege behoben werden, v.a. zu Gunsten der schwerst pflegebedürftigen Menschen. Dort sind die vielfach beschriebenen Mängel angesiedelt. Es muss darum gehen, gute Pflege für alle HeimbewohnerInnen zu gewährleisten!
Wie ich Ihnen schon bei unserem Gespräch am 26.05.2014 sagte, habe ich insoweit dem Bundesminister am 13.05.2014 ein über 80 Seiten umfassendes Papier übergeben (Ihrem Reporter am 13.05.2014 übergeben - Überstücke stehen auch weiterhin für Ihre Redaktion zur Verfügung), in dem der Pflegekräftebedarf konkret erläutert und mit zahlreichen Quellhinweisen belegt ist. Schade, dass Sie darüber nicht einmal andeutungsweise informieren und auch nicht den Versuch gemacht haben, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Dass ich zu einem Gespräch ins Bundesgesundheitsministerium eingeladen worden bin, man also meine Ausführungen an verantwortlichen Stellen zur Kenntnis genommen hat, ist in der Redaktion völlig ausgeblendet worden. Das Gespräch im Ministerium wird am 08.07.2014 stattfinden. ....
Werner Schell
Auch diesem Statement von Herrn Schell ist uneingeschränkt zuzustimmen. Alltagsassistenten sind nett gemeint, aber nicht hilfreich, die wirklichen Probleme aufzulösen. Allein mehr Fachpersonal kann uns in der Versorgung der pflegebedürftigen HeimbewohnerInnen weiter helfen. Die MedienvertreterInnen sollten sich, bevor sie ihre Texte der Öffentlichkeit präsentieren, erst einmal umfassend kundig machen.
Lb. Grüße Pflege Cologne
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Pflegestärkungsgesetz - Kritik des vdek ...

Beitrag von Presse » 06.07.2014, 07:09

vdek zur Verabschiedung der Pflegereform im Bundestag in 1. Lesung
Pflegereform richtiger Schritt – aber weitere Maßnahmen notwendig
Vorsorgefonds ist nicht nachhaltig - besser in Pflegebedürftigkeitsbegriff investieren
Verbindliche Regelungen zur Dynamisierung der Leistungen notwendig
Mehr Bürokratie abbauen


(Berlin, 4.7.2014) „Die Pflegereform bringt wertvolle Leistungsverbesserungen für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag in erster Lesung. Insbesondere die Anpassung der Leistungsbeträge – Dynamisierung - um in der Regel 4 Prozent seien notwendig, um dem inflationsbedingten Preisverfall der Leistungen entgegenzuwirken. Die insgesamt für Dynamisierung und Leistungsverbesserungen vorgesehene Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Beitragssatzpunkte sei vertretbar und belaste weder die Versicherten noch die Arbeitgeber über Gebühr.
Um jedoch die Pflege langfristig weiterzuentwickeln, seien weitere gesetzliche Maßnahmen erforderlich. Neben der geplanten Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs müssten die Pflegeleistungen dauerhaft vor Entwertung geschützt werden. „Ich würde mir wünschen, dass die Bundesregierung klare verbindliche gesetzliche Vorgaben zur Anpassung der Leistungen im Gesetz verankert, statt sich nur mit einem Prüfauftrag zu begnügen. Gut wäre es gewesen, die Anpassung der Leistungsbeträge an eine wirtschaftliche Kenngröße, wie zum Beispiel die allgemeine Preissteigerung, zu koppeln.“
Noch nicht zu Ende gedacht sei zudem die Errichtung eines Vorsorgefonds. Zukünftig sollen 0,1 Beitragssatzpunkte zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds als Sondervermögen verwendet werden. Um den Beitragssatz stabil zu halten, soll 20 Jahre lang ein Sondervermögen angespart werden, das ab 2035 wieder der sozialen Pflegeversicherung zugeführt wird. „Auch wenn dieses Pflegevorsorgemodell besser ist als der private ‚Pflege-Bahr’, wird der Effekt der Rücklage nicht gerade nachhaltig sein. Schwierig wird auch sein, den Fonds, der aus Beitragsgeldern besteht, vor den Zugriffen des Staates zu schützen“, so Elsner. Die Vorstandsvorsitzende regte an, die vorgesehenen 0,1 Beitragssatzpunkte besser in die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu investieren.

Zum Schluss forderte Elsner, die Pflege von unnötiger Bürokratie zu entschlacken. „Strenge und kontinuierliche Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen durch den MDK sind notwendig, doch macht es keinen Sinn, sehr gut geprüfte Einrichtungen jedes Jahr wieder neu einer umfassenden Kontrolle zu unterziehen. Besser wäre es, das Prüfintervall hier auf zwei Jahre auszudehnen und sich stattdessen auf die schlecht geprüften Einrichtungen zu konzentrieren.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- BARMER GEK
- Techniker Krankenkasse (TK)
- DAK-Gesundheit
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- HEK – Hanseatische Krankenkasse
- hkk
* (sortiert nach Mitgliederstärke)
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.07.2014
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com

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In der Pflege sind Zeit und Fachwissen erforderlich

Beitrag von Presse » 06.07.2014, 07:14

Unterstützung pflegebedürftiger Menschen erfordert Zeit und Fachwissen

Berlin, 4. Juli 2014 Heute findet im Bundestag die erste Lesung zum so genannten Pflegestärkungsgesetz statt, das verschiedene Leistungsverbesserungen für pflegebedürftige Menschen vorsieht. Die Diakonie begrüßt ausdrücklich die aktuellen Bemühungen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, die dringend notwendigen Reformen in der Pflege anzuschieben. Sie appelliert jedoch an Gröhe, die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs noch in diesem Jahr verbindlich zu beginnen. "Weitere Zeit zu verschwenden halten wir für unverantwortlich," sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Zentrales Thema ist für die Diakonie, in Zukunft genügend Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. "Die Personalausstattung einer Pflegeeinrichtung bestimmt maßgeblich die Qualität der Versorgung und damit die Lebensqualität der pflegebedürftigen Menschen", betont Loheide. Fachlich qualifizierte Pflege müsse aber auch angemessen und tariflich vergütet werden. "Die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen kann man nicht nebenbei erledigen. Sie erfordert viel Zeit und Fachwissen - und das muss ordentlich bezahlt werden."

Lohende warnt zugleich vor der Illusion, man könne Pflegefachkräfte durch angelernte Kräfte oder Ehrenamtliche ersetzen. "Für viele Tätigkeiten sind qualifizierte Fachkräfte notwendig, zum Beispiel, wenn Menschen im Pflegeheim ihre letzten Tage verbringen." Auch in der häuslichen Pflege setzt die Bundesregierung nach Auffassung der Diakonie zu stark auf angelernte Kräfte und nicht qualitätsgesicherte Anbieter, für die nicht einmal der Pflegemindestlohn gilt. Auch häusliche Pflege brauche die Fachkompetenz der professionellen Pflegedienste. Sie könne nicht durch die Schaffung von neuen prekären Arbeitsverhältnissen gesichert werden. Deshalb fordert Loheide eine entschiedene Korrektur bei der geplanten Möglichkeit, die Hälfte der für die professionelle ambulante Pflege vorgesehenen Leistungen der Pflegeversicherung in niedrigschwellige Betreuungs-und Entlastungsangebote nicht zugelassener Dienstleister umzuwidmen.

Der geplante Pflegevorsorgefonds führe zudem dazu, dass heute das Geld in der Pflegeversicherung fehle. Es sollte stattdessen für dringend benötigte Leistungsverbesserungen, die regelhafte Dynamisierung von Leistungen und die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs verwendet werden.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
******************************
Quelle: Pressemitteilung vom 04.07.2014
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de | http://www.diakonie.de

Anmerkung:
Die o.a. Mitteilung stellt im Wesentlichen auch darauf ab, dass mehr Fachpersonal und Zeit für die Pflege geboten ist. Damit wird die Stellungnahme von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, übergeben am 13.05.2014 beim Pflegetreff, eindrucksvoll bestätigt!
> viewtopic.php?f=3&t=20429

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Pflegestärkungsgesetz in der Kritik

Beitrag von Presse » 06.07.2014, 07:17

Mitteilung vom 04.07.2014:

Heute fand im Bundestag die 1. Lesung des sogenannten Pflegestärkungsgesetzes statt. Mit diesem Gesetz soll mehr Geld in die Pflege fließen, doch leider hat die Bundesregierung kein Konzept dafür, in welche Leistungen und Strukturen das Geld fließen soll. Es wird einfach etwas mehr vom Gleichen ausgeschüttet. Wir wissen aber, dass das heutige System keine Antwort mehr auf die drängenden Probleme in der Pflege gibt.

Mehr über unsere Konzepte zur Pflege erfahren Sie unter:
http://www.gruene-bundestag.de/themen/p ... 07044.html

Hier können Sie sich die Rede von Elisabeth Scharfenberg in der heutigen Pflegedebatte ansehen:
http://dbtg.tv/fvid/3596732

Und hier ein Link zum gemeinsamen Interview mit Jens Spahn unmittelbar vor der Debatte:
http://www.youtube.com/watch?v=ql5-vF0bORQ

Elisabeth Scharfenberg

--
Ulrike Müller
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Abgeordnetenbüro Elisabeth Scharfenberg MdB Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Tel.: ++49 (0)30 227 -74570, Fax: -76655
E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma04@bundestag.de
Web: http://www.elisabeth-scharfenberg.de
Postanschrift:
Deutscher Bundestag, 11011 Berlin

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1. Pflegestärkungsgesetz im Bundestag angekommen

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2014, 11:16

Pflegenotstand und die Reformerfordernisse

Bild

Die Rheinische Post / NGZ berichtet in ihrer Ausgabe vom 05.07.2014 über die 1. Lesung der sog. Pflegereform im Deutschen Bundestag am 04.07.2014.
Die Beiträge:
"Opposition kritisiert neues Pflegegesetz" http://www.rp-online.de/politik/opposit ... -1.4364907 und
"Die meisten bekommen nur Pflegestufe eins - Die Pflegereform wurde gestern erstmals im Bundestag debattiert. Es geht um 3,6 Milliarden Euro".

Eva Quadbeck kommentiert ergänzend mit der Titelung:
> Nullsummenspiel Pflege <
U.a. heißt es im Kommentar:
" ... Der geringe Widerstand gegen höhere Beiträge in der Pflege wird an den tatsächlich teils dramatischen Umständen liegen, unter denen Menschen gepflegt werden. Das Personal steht immer unter Zeitdruck und ist schlecht bezahlt. Die Pflegebedürftigen werden immer älter und leiden immer häufiger an vielen verschiedenen Krankheiten. Das macht die Pflege immer aufwendiger. Doch wird auch diese Reform nicht die Wende zum Guten bringen in der Pflege, da der Zuwachs an Geld in der Realität gar nicht so viel Wirkung enthalten kann. ..."

Um diesem "Nullsummenspiel" zu entkommen, muss sich die anstehende Pflegereform, wenn die Beitragssteigerung bei O,5% bleibt, auf wesentliche Punkte konzentrieren. Dazu hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen Hinweise gegeben und am 13.05.2014 beim Neusser Pflegetreff den Bundesgesundheitsminister umfassend informiert. Das anlässlich des Pflegetreffs Herrn Bundesminister Gröhe übergebene Papier mit den
"Anforderungen an die von der Großen Koalition (GroKO) in Aussicht gestellte Pflegereform 2014"
ist im Netz unter folgender Adresse verfügbar: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... lungen.php

Weitere Informationen zum Pflegetreff u.a. unter:
viewtopic.php?t=19125
viewtopic.php?f=3&t=20431
Siehe auch: Initiative Angehörigen Stammtisch Franken informiert unter > http://angehoerigen-stammtisch-franken. ... h-was.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Presse
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1. Lesung: Pflegereform passiert den Bundestag

Beitrag von Presse » 07.07.2014, 06:32

1. Lesung: Pflegereform passiert den Bundestag
Der Bundestag hat in erster Lesung über die geplante Pflegereform der großen Koalition beraten. Gesundheitsminister Gröhe
hat in seiner Rede für den Entwurf geworben. SPD-Politiker Lauterbach ist "stolz, dass die Pflegereform teuer ist".
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=864 ... orm&n=3577

PflegeCologne
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Re: 1. Lesung: Pflegereform passiert den Bundestag

Beitrag von PflegeCologne » 07.07.2014, 06:36

Presse hat geschrieben:... SPD-Politiker Lauterbach ist "stolz, dass die Pflegereform teuer ist". ....

Wenn diese Aussage so zutrifft, kann man nur den Kopf schütteln. Eine Reform kann doch nicht an der Höhe der Beiträge bemessen werden.
Es kommt auf die inhaltliche Gestaltung an. Und da liegt die GroKo völlig daneben. Das Pflegepersonal erfahrt keinerlei Besserstellung - und dies
zum Nachteil der pflegebedürftigen Menschen. - Das Gesetz darf so nicht in Kraft treten.
Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

WernerSchell
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Pflegestärkungsgesetz soll am 01.01.2015 in Kraft treten

Beitrag von WernerSchell » 07.07.2014, 10:10

Info 1 an das FFA im Juli 2014 - Stellungnahmen zur ersten Lesung Pflegeversicherungsgesetz am 04.07.2014
- Beate Glinski-Krause - info@FFA-Frankfurt.de -

Sehr geehrter Damen und Herren,

heute erhalten Sie einige Stellungnahmen zur Bundestagsberatung zur Pflegereform am vergangenen Freitag, den 4. Juli 2014.

1_SOZIALVERBAD DEUTSCHLAND SKEPTISCH ÜBER DIE BERATUNG
SsVB 04.07.2014 Berlin (ots) - "`Mit dem Gesetz macht die Bundesregierung den zweiten Schritt vor dem ersten. Denn sie schafft Leistungsverbesserungen und definiert erst hinterher, wer einen Anspruch darauf hat´, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer am Freitag aus Anlass der Bundestagsberatung über die Pflegereform. Die Ankündigung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs stehe im Raum, sei aber unverbindlich, sagte Bauer. Der Verbandspräsident verwies auf die Empfehlung des von der Bundesregierung eingesetzten Expertenbeirates, wonach vor Leistungsverbesserungen zunächst die Pflegebedürftigkeit zu definieren sei."
LINK: http://www.presseportal.de/meldung/2776732

2_PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ ERHÄLT UNZUREICHENDE RAHMENBEDINGUNGEN IN DER PFLEGE

"Daher wurden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages heute, 04.07.2014, wie folgt informiert: … Das 1. Pflegestärkungsgesetz löst die Pflegemängel nicht auf. Mit diesem Reförmchen wird uns der Pflegenotstand erhalten bleiben: Die geplante Pflegereform wird uns nicht weiterbringen. Tatsache ist, dass die Gesetzesinitiative keinen einzigen Pflegemangel in den Einrichtungen auflösen wird. An `kleinen Schräubchen drehen´ und hier und da ein wenig die Geldleistungen aufstocken ("Taschengeld für alle" - ähnlich dem PNG von 2012), ist nicht die Lösung. Wir brauchen z.B. in den Einrichtungen eindeutig mehr Pflege(fach)personal. Billigkräfte mit unzureichender Qualifizierung lösen nicht die Probleme. In den Einrichtungen sind überwiegend die schwerstpflegebedürftigen Menschen - und die brauchen mehr Fachpflege und keine Freizeitgestalter. Bezüglich der Pflege-Reformerfordernisse hatten wir den Bundesgesundheitsminister Gröhe bei unserem Pflegetreff am 13.05.2014 und haben ihm ein Papier mit Reformanforderungen übergeben. Nur die darin aufgezeigten Veränderungen werden die Pflege-Rahmenbedingungen wirkungsvoll verändern können." Das äußerte Werner Schell vom Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk in Neuss, Das erwähnte Papier finden Sie mit Anschreiben unter LINK: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf

3_MDS ZUM PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ
MDS 04.07.2014 (ots) - " `Das Pflegestärkungsgesetz wird die Versorgung der Pflegebedürftigen zielgerichtet verbessern´. Dies erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes anlässlich der ersten Lesung des Fünften SGB XI-Änderungsgesetzes (5. SGB XI-ÄndG) im Deutschen Bundestag. `Positiv ist vor allem, dass Pflegebedürftige ohne Pflegestufe, die aufgrund einer Demenzerkrankung oder einer anderen Krankheit in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, einen umfassenden Leistungsanspruch erhalten.´"
LINK: http://www.presseportal.de/meldung/2776426

4_PRESSEMITTEILUNG KKH VOM 4. JULI 2014
KKH stellt Ausgabenanstieg von fast 70 Prozent im stationären Bereich fest
Hannover, 4. Juli 2014 – Die Kosten für die Versorgung von Pflegebedürftigen sind in den vergangenen zehn Jahren deutlich stärker gestiegen als die Anzahl der Pflegebedürftigen. Das hat die KKH Kaufmännische Krankenkasse anhand einer internen Auswertung zum Berliner Dialog der KKH festgestellt. Demnach haben die Ausgaben zwischen 2004 und 2013 im ambulanten Pflegebereich um 54 Prozent zugenommen, im stationären Bereich wuchsen diese sogar 68 Prozent an. Die Anzahl der Pflegebedürftigen stieg dagegen nur um 43 Prozent (ambulant) bzw. 54 Prozent (stationär). „Das zeigt, dass nicht nur der demographische Wandel die Kostenspirale in der Pflegeversicherung nach oben dreht. Auch die Ausweitung bestehender und die Einführung neuer Pflegeleistungen oder Leistungsbereiche wie beispielsweise die Pflegestufe 0 haben sich spürbar auf die Finanzen der Pflegekassen ausgewirkt“, so Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH.
Aber mehr Geld allein oder ein größerer Leistungsumfang an sich führen nicht automatisch zu mehr Qualität in der Versorgung. „Wir haben in unserer Analyse diverse Pflegemängel festgestellt, die auf unzureichende Sturzprophylaxe in Heimen, mangelnde Kommunikation zwischen Pflegepersonal und behandelnden Ärzten oder fehlende Zeitressourcen zurückzuführen sind“, erklärt Kailuweit. Deshalb fordert der Kassenchef, das Qualitätsthema in der aktuellen Pflegereform stärker zu berücksichtigen: „Es reicht nicht, den Beitragssatz anzuheben und die Höhe der Leistungen neu zu bestimmen, ohne die bestehenden Qualitätsprobleme zu beheben. Die Politik hat dafür Sorge zu tragen, dass die Pflegebedürftigen nicht nur von monetären Verbesserungen profitieren, sondern für das Geld auch eine qualitativ hochwertige Pflege erhalten.“
Ein Ansatz, um mehr Anreize für bessere Pflegebedingungen zu schaffen, sei eine Benotung, die sich besser an den Bedürfnissen der zu Pflegenden orientiert. Würde diese die Qualitätsmängel von Pflegedienstleistern offenlegen, hätten sie selbst ein Interesse daran, ihre Qualitätsstandards zu erhöhen, so Kailuweit. „Zwar wurden in der Vergangenheit bereits Verbesserungen an der Bewertungssystematik vorgenommen, diese reichen jedoch nicht aus, um ein transparentes Bild der Situation vor Ort abzugeben. Denn immer noch erhalten viele Pflegeheime die Note sehr gut, obwohl Pflegemängel vorliegen.“

Buchempfehlungen zum Thema Sozialstaat und Verteilungsgerechtigkeit

1. Trauer um bekannten Historiker der Bielefelder Universität, Hans Ulrich Wehler, der vorgestern - 05.07.2014 - im Alter von 82 Jahren verstorben ist.
Er veröffentlichte u.a. das Buch: "Die neue Umverteilung: soziale Ungleichheit in Deutschland" C.H.Beck

2.Jürgen Borchert, Sozialrichter aus Darmstadt, sagt, dass sich "die wesentlichen Dinge außerhalb des Marktes" abspielen. Frage ist, ob Qualitätssicherung im Rahmen des SGB XI dieses Wesentliche erfassen kann.
In seinem Buch: "Sozialstaatsdämmerung" Riemann Verlag, stellt er die - seiner Ansicht nach - ungerechten sozialstaatlichen Verteilungsstrukturen aus vorwiegend juristischem Blick dar.

KOMMENTAR. Vermutlich brauchen die Pflegekassen mehr Aufklärung z. B. über das 2013 (BGH) ausgeweitete Betreuungsrecht oder etwa über die Veränderungen in der Pflege im Bereich der Inklusion. Der Qualitätsbegriff des MDS reflektiert diese anderen Regelwerke nicht oder unzureichend, weil diese sich z. B. am Selbsbestimmungsrecht der Staatsbürger orientieren und nicht an QM-Messungen. Freiheit und Selbstbestimmungen lassen sich nun mal nicht messen. Diese "wesentlichen Dinge" liegen zudem außerhalb des Marktes. Die Kalamität liegt nun in der Frage: Um welche Qualität geht es "eigentlich" in der Pflege?

Ihnen allen wünsche ich einen guten Wochenbeginn
und sende freundliche Grüße
Beate Glinski-Krause
Leiterin des Netzwerkbüros
FRANKFURTER FORUM FÜR ALTENPFLEGE
Wiesenau 57
60323 Frankfurt am Main
Tel. 069 / 61 99 44 51
mobil 0171 178 38 63
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FFA-BLOG: http://www.frafora-blog.de
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FFA - Träger DEUTSCHER PR-PREIS 2003

Helfen Sie der Altenpflege.
Eines Tages ist es umgekehrt.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Registriert: 10.11.2006, 12:44

Krankenkassen sollen Pflegereform nicht mitfinanzieren

Beitrag von Presse » 08.07.2014, 15:28

Regierung stellt klar: Krankenkassen sollen Pflegereform nicht mitfinanzieren
Die Bundesregierung hat dementiert, dass sie die Krankenkassen zur Teilfinanzierung der Pflegereform heranziehen will.
"Derzeit gibt es im Bundesgesundheitsministerium keine Überlegungen in diese Richtung", sagte eine Sprecherin.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=864 ... sen&n=3582

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