Intensivstation: Anwesenheitspflicht für Ärzte
Verfasst: 14.01.2014, 07:31
Intensivstation: Anwesenheitspflicht für Ärzte
Das BSG spricht Tacheles: Wollen Kliniken, die eine Intensivstation betreiben, das Intensiv-Honorar abrechnen,
muss dort dauerhaft mindestens ein Arzt anwesend sein. Das gilt auch für den Bereitschaftsdienst.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=853 ... cht&n=3221
Das BSG spricht Tacheles: Wollen Kliniken, die eine Intensivstation betreiben, das Intensiv-Honorar abrechnen,
muss dort dauerhaft mindestens ein Arzt anwesend sein. Das gilt auch für den Bereitschaftsdienst.
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