Mitwirkung von Verbänden in der Pflege wird erweitert

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Mitwirkung von Verbänden in der Pflege wird erweitert

Beitrag von Presse » 22.03.2013, 17:25

Mitwirkung von Verbänden in der Pflege wird erweitert
Interessen von pflegebedürftigen und behinderten Menschen besser durchsetzen

Heute entscheidet der Bundesrat abschließend über die Rechtsverordnung zur Beteiligung von maßgeblichen Organisationen im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes. Und kommt einer langjährigen Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach: Der vzbv ist eine der Organisationen, die die Interessen von pflegebedürftigen und behinderten Menschen gegenüber Pflegekassen und Leistungserbringern durchsetzen sollen. „Endlich wird das Wissen dieser Mitglieder- und Beraterverbände der gesetzlichen Mitwirkung zugänglich gemacht“, sagt Dieter Lang, Referent für Pflege beim vzbv.

Das am 30. Oktober 2012 in Kraft getretene Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) sieht erweiterte Mitwirkungsrechte für bestimmte Verbände vor. Damit haben von nun an auch diejenigen, die die Leistungen in Anspruch nehmen, eine Stimme bei den Beratungen zwischen den Leistungserbringern und den Pflegekassen.

Das Bundesministerium für Gesundheit wurde daraufhin ermächtigt, durch eine Verordnung unter anderem die Benennung der maßgeblichen Verbände vorzunehmen. Diese Verordnung wird heute verabschiedet. Maßgebliche Interessenorganisationen sind demnach:

1. der Sozialverband VdK Deutschland e.V.
2. der Sozialverband Deutschland e.V.
3. die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
4. die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.
5. die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. und
6. der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Diese Verbände repräsentieren eine Vielzahl pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Nach dem neu geschaffenen § 118 SGB XI sind sowohl ein Anwesenheitsrecht als auch ein Mitberatungsrecht vorgesehen. Beratungen erfolgen dabei nicht nur bei den Vereinbarungen zwischen den Leistungserbringern und den Kassen, sondern auch bei der Abfassung von Richtlinien des Spitzenverbands der Pflegekassen.

Allerdings umfasst das Mitberatungsrecht noch kein Stimmrecht. Wird einem schriftlichen Anliegen der zu beteiligenden Organisationen nicht gefolgt, sind ihnen auf Verlangen aber wenigstens die Gründe dafür mitzuteilen.

Unterstützungs-Regelungen fehlen

Die Verbände bedauern außerdem, dass Gesetz- und Verordnungsgeber Anregungen zur Schaffung von Unterstützungs-Regelungen entsprechend der Patientenbeteiligung nach dem 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) nicht gefolgt sind. Wer tatsächlich an einer effektiven Mitwirkung der maßgeblichen Interessenorganisationen interessiert ist, muss sich ernsthafte Gedanken über die Unterstützung der Verbände machen.

Downloads
Stellungnahme des vzbv zur Pflegebedürftigenbeteiligungsverordnung
(PDF, 36,05 KB)
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Pf ... -01-18.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 22.03.2013
Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv)
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
Tel.: 030 – 25 800 0
E-Mail: info@vzbv.de
http://www.vzbv.de
http://www.vzbv.de/11386.htm

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Vertretung der pflegebedürftigen Menschen

Beitrag von Presse » 22.03.2013, 17:30

BAGSO-Pressemitteilung 4 / 2013
Bonn, 22.3.2013


BAGSO vertritt Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gegenüber Pflegekassen und Leistungserbringern
Heute entscheidet der Bundesrat abschließend über die Rechtsverordnung zur Beteiligung der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene.
Als maßgebliche Interessenorganisationen werden in der Verordnung benannt:
• der Sozialverband Vdk Deutschland e.V.
• der Sozialverband Deutschland e.V.
• die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
• die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.
• die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)
• der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Vorsitzende der BAGSO und renommierte Alternsforscherin, Prof. Dr. Ursula Lehr, begrüßt die Entscheidung: „Als Lobby der älteren Menschen in Deutschland setzen wir uns für eine würdevolle Pflege ein. Selbstbestimmung und die Teilhabe pflegebedürftiger und behinderter Menschen sind uns dabei besonders wichtig. Ebenso haben wir die Nöte und Bedürfnisse pflegender Angehöriger im Blick, die häufig selbst bereits im Rentenalter sind. Durch Prävention und Rehabilitation muss viel mehr getan werden, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden bzw. eine Erhöhung des Pflegebedarfs zu verhindern.“
Die Rechtsverordnung folgt dem am 30.10.2012 in Kraft getretenen Pflege-Neuausrichtungsgesetz, das erweiterte Mitwirkungsrechte der Interessenvertretung im Vereinbarungs- und Richtliniengeschehen des 11. Sozialgesetzbuchs (SGB XI) vorsieht. Die maßgeblichen Organisationen haben ein Anwesenheits- und Mitberatungsrecht bei Vereinbarungen zwischen den Kassen und den Leistungserbringern sowie bei der Beratung und Abfassung von Richtlinien des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen. Das Mitberatungsrecht umfasst jedoch bislang kein Stimmrecht.
„Die Rechtsverordnung ist ein Etappensieg. Die Strukturen der Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien sind noch konkreter auszugestalten. Insbesondere fehlen Regelungen zur Unterstützung der maßgeblichen Interessenorganisationen, wie sie im Rahmen der Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen nach dem Sozialgesetzbuch V bereits bestehen“, so die pflegepolitische Referentin der BAGSO, Dr. Claudia Kaiser.

Weitere Informationen:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen
Referat für Gesundheits- und Pflegepolitik
Dr. Claudia Kaiser
Bonngasse 10
53111 Bonn
Tel.: 0228 / 24 99 93 26
E-Mail: kaiser@bagso.de

Antworten