Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.09.2012 - B 3 P 5/11 R - ist nachlesbar unter
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... =10&anz=16
Siehe dazu:
Zu wenig Personal im Heim - Heimbetreiber muss mit Kürzung der Pflegevergütung rechnen
Kassel (jur). Setzen Heimbetreiber absichtlich weniger Pflegepersonal ein als mit den Sozialhilfeträgern vereinbart, müssen sie mit einer Kürzung der Pflegevergütung rechnen. Liegt das durchschnittliche Personaldefizit bei acht oder mehr Prozent, ist davon auszugehen, dass der Heimbetreiber systematisch und in unzulässiger Weise „Personal zum Zwecke der Gewinnmaximierung eingespart hat“, urteilte am Mittwoch, 12. September 2012, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 3 P 5/11 R).
…. (weiter lesen unter) ….
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/he ... nen-412028
Siehe auch:
Kriterien für die „umgekehrte Pflegesatzverhandlung“
Vergütung Das Bundessozialgericht hat sich erstmals mit dem Personalabgleich befasst und dabei die Bedeutung der Pflegequalität betont.
… (weiter lesen unter) ….
http://www.iffland-wischnewski.de/publi ... sforum.pdf
Zu wenig Personal im Heim - Entgeltkürzung?
Moderator: WernerSchell
-
Herbert Kunst
- phpBB God
- Beiträge: 894
- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Zu wenig Personal im Heim - Entgeltkürzung?
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de