Pille danach - Erörterungen im Bundestag
Verfasst: 23.01.2013, 08:14
Pille danach
Gesundheit/Antrag
Berlin: (hib/TVW) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, durch Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Levonorgestrel-haltige Arzneimittel zur postkoitalen Kontrazeption (die „Pille danach“) aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. In einem Antrag (17/12102 http://dip.bundestag.de/btd/17/121/1712102.pdf ) erklärt die Fraktion, dass es sich bei der „Pille danach“ um ein hormonelles Notfallkontrazeptivum handele. Es könne eine Schwangerschaft verhindern, wenn es rechtzeitig nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werde. „Präparate mit dem Wirkstoff Levonorgestrel sind in 28 europäischen Staaten rezeptfrei erhältlich“, schreibt die Linke. Neben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe auch der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfohlen, die „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht zu entlassen.
Quelle: Mitteilung vom 22.01.2013
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
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E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Gesundheit/Antrag
Berlin: (hib/TVW) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, durch Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Levonorgestrel-haltige Arzneimittel zur postkoitalen Kontrazeption (die „Pille danach“) aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. In einem Antrag (17/12102 http://dip.bundestag.de/btd/17/121/1712102.pdf ) erklärt die Fraktion, dass es sich bei der „Pille danach“ um ein hormonelles Notfallkontrazeptivum handele. Es könne eine Schwangerschaft verhindern, wenn es rechtzeitig nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werde. „Präparate mit dem Wirkstoff Levonorgestrel sind in 28 europäischen Staaten rezeptfrei erhältlich“, schreibt die Linke. Neben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe auch der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfohlen, die „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht zu entlassen.
Quelle: Mitteilung vom 22.01.2013
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