Bei der Verrichtung des Verlassens und Wiederaufsuchens der Wohnung im Zusammenhang mit einer krankengymnastischen Behandlung
kann für die Wegezeit nur der Zeitaufwand für den Hilfebedarf beim nächsterreichbaren Behandler berücksichtigt werden.
Quelle: Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg Urteil vom 3.8.2012 - L 4 P 5324/11 -
Die Entscheidung kann aufgerufen werden unter folgender Adresse:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... =8&anz=728
Wegezeit für krankengymnastische Behandlung im Streit
Moderator: WernerSchell
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Herbert Kunst
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Wegezeit für krankengymnastische Behandlung im Streit
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