Wegezeit für krankengymnastische Behandlung im Streit

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Herbert Kunst
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Wegezeit für krankengymnastische Behandlung im Streit

Beitrag von Herbert Kunst » 19.01.2013, 10:16

Bei der Verrichtung des Verlassens und Wiederaufsuchens der Wohnung im Zusammenhang mit einer krankengymnastischen Behandlung
kann für die Wegezeit nur der Zeitaufwand für den Hilfebedarf beim nächsterreichbaren Behandler berücksichtigt werden.

Quelle: Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg Urteil vom 3.8.2012 - L 4 P 5324/11 -
Die Entscheidung kann aufgerufen werden unter folgender Adresse:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... =8&anz=728
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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