Missbräuchliche Verwendung von Sozialleistungen in der Pflege wird erschwert
Das Bundeskabinett hat am 17. Oktober beschlossen, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, mit der einer missbräuchlichen Verwendung von Geldern der Pflegeversicherung und der Sozialhilfeträger entgegengewirkt werden soll. „Im Falle eines konkreten Verdachts auf Missbrauch erhalten Sozialhilfeträger künftig bei Anträgen auf Pflegeleistungen einen Auskunftsanspruch gegenüber den Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Bereich der Pflegeversicherung“, so Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.
Die Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/pm_71
Quelle: NL BMG vom 09.11.2012
Missbräuchliche Verwendung von Pflegeleistungen
Moderator: WernerSchell