PRESSEMITTEILUNG vom 11.09.2012
Pflege- und Betreuungskräfte aus Osteuropa – worauf Sie bei der Entsendung
unbedingt achten sollten
In Deutschland werden rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige zu Hause gepflegt. Dies geschieht häufig mit
Hilfe von osteuropäischen Betreuungskräften. Um dabei nicht in die Illegalität zu rutschen, müssen einige
Punkte beachtet werden.
Unzählige Senioren werden in Deutschland von Osteuropäerinnen im eigenen Zuhause betreut und versorgt.
Häufig geschieht das in Form der so genannten Entsendung, bei der meist über eine private
Vermittlungsagentur eine Betreuungskraft angeheuert wird, indem die Familie mit einem ausländischen
Unternehmen einen Dienstleistungsvertrag schließt. Die Betreuungskraft selbst wird dann von diesem
Unternehmen in die Familie entsendet. Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP
e.V.) weist jedoch seit Jahren auf die rechtlichen Risiken der Entsendung hin.
Denn Entsendeunternehmen müssen eine Vielzahl von rechtlichen Voraussetzungen beachten, um legal und
ordnungsgemäß ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden zu dürfen. Wie sollen die Familien als Laien
beurteilen können, ob die Entsendung auch tatsächlich legal ist? Die einfachste und wichtigste Frage der
Familie an den Entsender ist die nach der A1-Bescheinigung. Dieses Dokument bescheinigt, dass die
Betreuungskraft im Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Um ein solches Dokument zu erhalten,
müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss das entsendende Unternehmen den
Großteil seines Umsatzes im Heimatland erwirtschaften. Zum anderen muss das Unternehmen seine
Mitarbeiter primär im Heimatland beschäftigen und eine Vor- und Weiterbeschäftigung der entsendeten
Mitarbeiter im Heimatland sicher stellen. Ob das bei den betroffenen Unternehmen der Fall ist, bleibt mehr als
fraglich. Denn das Hauptgeschäftsziel dieser Unternehmen ist es, Betreuungskräfte, zum Beispiel aus Polen, in
deutsche Familien zu entsenden und nicht im Heimatland zu beschäftigen.
Erhält die Betreuungskraft Weisungen von der Familie ist die Entsendung bereits illegal
Eine weitere Voraussetzung einer legalen Entsendung ist, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem
Arbeitnehmer und dem ausländischen Arbeitgeber während des gesamten Entsendezeitraums tatsächlich
fortbesteht. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn das Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer von
der Familie in Deutschland ausgeübt wird. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer die
Arbeitsanweisungen direkt von der Familie erhält und nicht mehr durch den ausländischen Arbeitgeber. Das
Arbeitsverhältnis mit dem ausländischen Arbeitgeber besteht dann nur noch „auf dem Papier“. Dies hat zur
Folge, dass die Familie für den Arbeitnehmer die üblichen Sozialabgaben, Steuern etc. nach deutschem Recht
zu entrichten hat. Damit können rechtlich und finanziell gravierende Folgen auf die Familie zukommen.
Auch sollte die Frage geklärt werden, ob die Betreuungskraft für die Familie überwiegend grundpflegerische
Tätigkeiten erbringen soll, denn dann muss ihr der deutsche Mindestlohn bezahlt werden. An diesen
Mindestlohn sind nicht nur Pflegeunternehmen aus Deutschland gebunden, sondern auch solche Firmen, die
in Polen oder Tschechien ansässig sind und von dort Arbeitnehmer zum Arbeiten nach Deutschland entsenden.
Das bedeutet, dass eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch solche Pflegekräfte dann mehrere tausend Euro
pro Monat kosten müsste. Bei jedem Angebot einer „entsendeten“ Rund-um-die-Uhr-Pflegekraft zum Preis
von 1.600 oder 1.800 Euro pro Monat kann es nicht mit rechten Dingen zugehen.
Worauf Sie bei Entsendung achten müssen
Der BEBP e.V. weist noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Familien, die eine entsendete Betreuungskraft
bei sich beschäftigen möchten, darauf bestehen sollten, die A1-Bescheinigung im Original vorgelegt zu
bekommen.
Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte e.V.
Friedrichstraße 81
10117 Berlin
Tel. 030-20886373
Fax 030-20886374
E-Mail: presse@bebp.eu
Internet: http://www.bebp.eu
Pflege- und Betreuungskräfte aus Osteuropa - Hinweise
Moderator: WernerSchell