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Nachtwache für schwerstpflegebedürftige Heimbewohner

Verfasst: 10.08.2012, 10:01
von Presse
Nachtwache für schwerstpflegebedürftige Heimbewohner erforderlich

Schwerstpflegebedürftige, behinderte Menschen in einer Behindertenwohnstätte müssen grundsätzlich auch während der Nachtzeit von einer Pflegefachkraft
rund um die Uhr betreut werden. Dies kann nur eine Nachtwache und nicht ein einfacher Bereitschaftsdienst gewährleisten, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart
in einem am Freitag, 3. August 2012, veröffentlichten Beschluss.
Weiterlesen:
http://www.vdk.de/de27839

Anwesenheit einer Fachkraft im Nachdienst

Verfasst: 18.08.2012, 11:58
von WernerSchell
Anwesenheit einer Fachkraft im Nachdienst

Mit diesem Thema befasst sich der Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vom 24.4.2012 - 4 K 897/12 -

Die Leitsätze:
1. Eine geforderte ständige Anwesenheit einer Fachkraft bedeutet einen ständigen aktiven Dienst während der Nachtzeit (Nachtwache).
Eine ständig erreichbare, in einem Bereitschaftszimmer ruhende Fachkraft (Nachtbereitschaft) reicht hierfür nicht aus.
2. Schwerstpflegebedürftige der Pflegestufe III bedürfen auch nachts der Hilfe durch eine Fachkraft.


Siehe auch unter
viewtopic.php?p=68153#68153

Nachtwache statt Fixierung

Verfasst: 17.10.2015, 07:03
von WernerSchell
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Bedarf ein Pflegebedürftiger aufgrund psychischer Erkrankungen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten einer nächtlichen 1:1-Betreuung um Selbst- bzw. Fremdgefährdungen zu verhindern, kann dies eine vom Sozialhilfeträger neben den sonstigen Kosten der Pflege zusätzlich zu tragende "Hilfe für andere Verrichtungen" gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2 dritte Alternative SGB XII darstellen (Leitsatz).

Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 08.07.2015 - Az. L 2 SO 1431/13 -

Die Urteilsschrift liegt hier vor.
Siehe auch die Bewertung unter > http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/ Dort wird u.a. ausgeführt, dass dem Urteil eine weitreichende menschenrechtliche Bedeutung zukommt. U.a. heißt es: " Im Kern geht es in diesem Verfahren damit um die Frage, ob Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen einen schweren Eingriff (wie das allnächtliche zwölfstündige Festbinden am Bett) erdulden müssen, oder ob sie einen Rechtsanspruch auf die Hilfen haben, die einen solchen Eingriff entbehrlich machen. Aus menschenrechtlicher Perspektive kann diese Frage nur so beantwortet werden, wie das LSG Stuttgart das nun getan hat."

Vgl. aber das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. September 2014 • Az. B 8 SO 8/13 R - in einer anderen Streitsache:
Quelle: https://openjur.de/u/749056.html

Mehr Freiheit wagen ...

Verfasst: 27.05.2016, 07:19
von WernerSchell
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Am 27.05.2016 bei Facebook gepostet:
Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in der Pflege. "Eure Sorge fesselt mich", Film des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (rd. 20 Min.) sensibilisiert pflegende Angehörige und Personal in Pflegeeinrichtungen und stellt bewährte Alternativen zu FEM vor: > https://www.youtube.com/watch?v=0APRzj1HsNY - Eine weitere Filmdokumentation von Prof. Dr. Volker Großkopf (rd. 32 Min.) informiert ebenfalls zum Thema FEM, und zwar bei demenziell erkrankten Menschen: > https://www.youtube.com/watch?v=WJp6F24 ... ture=share
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert seit Jahren umfänglich zum Thema FEM. Siehe u.a. die Beiträge
:
viewtopic.php?f=2&t=21046
viewtopic.php?f=2&t=20662
viewtopic.php?f=2&t=21136
viewtopic.php?f=2&t=17643

Fixierungen zurückführen

Verfasst: 23.06.2016, 06:41
von WernerSchell
Am 23.06.2016 bei Facebook gepostet:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wirbt seit vielen Jahren: Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM – z.B. Fixierungen)
- Zurückführung in den stationären Pflegeeinrichtungen dringend geboten!
> viewtopic.php?f=2&t=20662


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