Entgeltverhandlungen zur Hauskrankenpflege in M-V.
Verfasst: 06.08.2012, 11:52
P r e s s e m i t t e i l u n g vom 06.08.2012
„Wir sind das Pflegevolk, ohne uns geht nichts!“ – Gespräch mit Ministerin Schwesig
So skandierten am 1.8.2012 erneut mehrere Hundert Pflegende in Schwerin vor der AOK Nordost und forderten die Wiederaufnahme der Entgeltverhandlungen zur Hauskrankenpflege – trotz Schiedsspruch für Mecklenburg-Vorpommern. Über 20 Demos haben bereits stattgefunden und weitere Aktionen sind geplant. Die beruflich Pflegenden wehren sich und rufen alle Kolleginnen und Kollegen bundesweit auf, Aktionen für eine angemessene Vergütung der Hauskrankenpflege zu starten!
Zum 01.08.2012 ist der Schiedsspruch zur häuslichen Krankenpflege in Kraft getreten. Die ambulanten Dienste erwarten finanzielle Einbußen in Höhe von 20 bis 30 % - für Pflegefachpersonen wird die längst überfällige Lohnanpassung auf West-Niveau so unmöglich bleiben! Und die Abwanderung von Pflegenden wird billigend in Kauf genommen.
§ 132a (2) SGB V verpflichtet die Krankenkassen, Leistungen der häuslichen Krankenpflege „wirtschaftlich und preisgünstig“ zu verhandeln. Der Begriff „preisgünstig“ findet im SGB V insgesamt 14-mal Anwendung – im Übrigen nie in Bezug auf ärztliche Leistungen! „Hier ist die Verhandlungskultur begründet, die Preise losgelöst von der Kostenstruktur unangemessen drückt – hier muss der Gesetzgeber aktiv werden“ sagt Anja Kistler, Geschäftsführerin des DBfK Nordost.
Das war u. a. Thema am 3.8. im durch den DBfK initiierten Termin mit der Gesundheits- und Sozialministerin des Landes Mecklenburg Vorpommern Manuela Schwesig. Im Ergebnis fasst Kistler zusammen: „Wir haben der Ministerin die Situation der Pflegenden im Land als Praktiker geschildert. Sie ist gut informiert, und wir erwarten, dass sie Gelegenheiten zur Einflussnahme nutzt!“.
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Der DBfK Nordost fordert:
Rückkehr an den Verhandlungstisch!
Die Streichung des Begriffes „preisgünstig“ aus § 132 a SGB V!
Eine unabhängige Studie zur Erhebung valider Minutenwerte als Grundlage für angemessene Entgelte in der ambulanten Pflege!
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V.i.S.d.P. Monika Kunz
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Mehr Informationen über den Regionalverband DBfK-Nordost e.V. können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de/regionalverbaende/no/rvno.php nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an nordost@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 0 331 / 74 888 3 an.
„Wir sind das Pflegevolk, ohne uns geht nichts!“ – Gespräch mit Ministerin Schwesig
So skandierten am 1.8.2012 erneut mehrere Hundert Pflegende in Schwerin vor der AOK Nordost und forderten die Wiederaufnahme der Entgeltverhandlungen zur Hauskrankenpflege – trotz Schiedsspruch für Mecklenburg-Vorpommern. Über 20 Demos haben bereits stattgefunden und weitere Aktionen sind geplant. Die beruflich Pflegenden wehren sich und rufen alle Kolleginnen und Kollegen bundesweit auf, Aktionen für eine angemessene Vergütung der Hauskrankenpflege zu starten!
Zum 01.08.2012 ist der Schiedsspruch zur häuslichen Krankenpflege in Kraft getreten. Die ambulanten Dienste erwarten finanzielle Einbußen in Höhe von 20 bis 30 % - für Pflegefachpersonen wird die längst überfällige Lohnanpassung auf West-Niveau so unmöglich bleiben! Und die Abwanderung von Pflegenden wird billigend in Kauf genommen.
§ 132a (2) SGB V verpflichtet die Krankenkassen, Leistungen der häuslichen Krankenpflege „wirtschaftlich und preisgünstig“ zu verhandeln. Der Begriff „preisgünstig“ findet im SGB V insgesamt 14-mal Anwendung – im Übrigen nie in Bezug auf ärztliche Leistungen! „Hier ist die Verhandlungskultur begründet, die Preise losgelöst von der Kostenstruktur unangemessen drückt – hier muss der Gesetzgeber aktiv werden“ sagt Anja Kistler, Geschäftsführerin des DBfK Nordost.
Das war u. a. Thema am 3.8. im durch den DBfK initiierten Termin mit der Gesundheits- und Sozialministerin des Landes Mecklenburg Vorpommern Manuela Schwesig. Im Ergebnis fasst Kistler zusammen: „Wir haben der Ministerin die Situation der Pflegenden im Land als Praktiker geschildert. Sie ist gut informiert, und wir erwarten, dass sie Gelegenheiten zur Einflussnahme nutzt!“.
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Der DBfK Nordost fordert:
Rückkehr an den Verhandlungstisch!
Die Streichung des Begriffes „preisgünstig“ aus § 132 a SGB V!
Eine unabhängige Studie zur Erhebung valider Minutenwerte als Grundlage für angemessene Entgelte in der ambulanten Pflege!
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V.i.S.d.P. Monika Kunz
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Mehr Informationen über den Regionalverband DBfK-Nordost e.V. können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de/regionalverbaende/no/rvno.php nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an nordost@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 0 331 / 74 888 3 an.