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Nur einmal die Woche duschen - Seniorin kämpft um Pflege

Verfasst: 03.08.2012, 05:53
von Presse
Pflegestufe
Nur einmal die Woche duschen - Seniorin kämpft um Pflege
Bochum. Margarete R. aus Bochum hat Hilfe beantragt. Die Kasse hat vorerst abgelehnt. Nun kann die 94-Jährige nur noch einmal die Woche duschen.
Und sie fühlt sich in ihrer Würde verletzt. In unserem Gesundheitssystem, scheint es, kann man ihr nicht helfen. ...
http://www.derwesten.de/region/rhein_ru ... 40231.html

Pflegestufe im Streit - Fallsuche ....

Verfasst: 03.08.2012, 05:55
von WernerSchell
Das ZDF, WISO, bereitet einen Film zum Thema
„Was tun, wenn ich mit der Einstufung in die Pflegestufe nicht einverstanden bin?“
vor.
Siehe dazu den Suchtext in diesem Forum
viewtopic.php?t=17526

Zu dem o.a. Fall aus Bochum folgende Anmerkung:
Es versteht sich, dass eine pflegebedürftige Person selbst darüber zu befinden hat, wie oft sie duscht. Das kann und darf der MDK nicht vorgeben. Es gab hier kürzlich einen ähnlich gelagerten Fall, bei dem man meinte, 2x in der Woche duschen reiche. Nein, es wurde tägliches Dusches geltend gemacht und letztlich vom MDK auch nicht mehr bestritten.
Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Nur einmal die Woche duschen - Seniorin kämpft um Pflege

Verfasst: 04.08.2012, 14:20
von Anja Jansen
Presse hat geschrieben:Pflegestufe
Nur einmal die Woche duschen - Seniorin kämpft um Pflege
Bochum. Margarete R. aus Bochum hat Hilfe beantragt. Die Kasse hat vorerst abgelehnt. Nun kann die 94-Jährige nur noch einmal die Woche duschen.
Und sie fühlt sich in ihrer Würde verletzt. In unserem Gesundheitssystem, scheint es, kann man ihr nicht helfen. ...
http://www.derwesten.de/region/rhein_ru ... 40231.html
1x in der Woche duschen - das ist ja unglaublich. Auch pflegebedürftige Menschen bestimmen selbst, wann und wie oft sie duschen. Das hat der MDK im Rahmen seiner Begutachtung zur Kenntnis zu nehmen und bei den Hilfenotwendigkeiten zu würdigen. Da ist für mich sonnenklar. Daher kann ich den Streit, wie beschrieben, noch nicht nachvollziehen. Sollte es tatsächlich eine Vorgabe des MDK bezüglich eingeschränkter Duschzeiten geben, muss das mit Widerspruch angefochtern werden. Wenn man damit keinen Erfolgt haben sollte, sind die Sozialgerichte die nächste Station. Dort wird sicherlich eine das Selbstbestimmungsrecht achtende Entscheidung durchsetzbar sein.

Anja Jansen

Nur einmal die Woche duschen - Seniorin kämpft um Pflege

Verfasst: 05.08.2012, 15:32
von conny24
Presse hat geschrieben:Pflegestufe
Nur einmal die Woche duschen - Seniorin kämpft um Pflege
Man hört ja so manches im Zusammenhang mit der Ermittlung des Hilfesbedarfs nach dem SGB XI und der Zuordnung von Pflegestufen.
Aber, dass der MDK den Zeittakt für das Waschen festlegt, ist mir so noch nicht zu Ohren gekommen. Unglaublich!
Conny 24

Pfegebedürftigkeitsbegriff reformen ...

Verfasst: 07.08.2012, 07:36
von Rob Hüser
Man hört ja öfter davon, dass die MDK-Gutachter mit nicht immer nachvollziehbaren Zeittaktvorgaben unterwegs sind. So ist es natürlich auch kein Wunder, wenn man 1x pro Woche Duschen ansetzen will.
Dies alles zeigt aber nur auf, dass die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien und die zugrunde liegenden Vorschriften im SGB XI dringend einer Reform bedürfen. Wir brauchen einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und mehr Klarheit für die Betroffenen. Die Kompetenzen des MDK sollten dabei deutlich zurückgefahren werden.
Bedauerlich ist, dass die Berliner Koalition keine Pflegereform zustande gebracht hat und mit dem sog. Neuausrichtungsgesetz nur unzureichende Veränderungen gebracht hat.
Rob Hüser