Schwerst demente Bewohnern - Vierbettzimmer würdelos

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25253
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Schwerst demente Bewohnern - Vierbettzimmer würdelos

Beitrag von WernerSchell » 28.08.2012, 09:30

Schwerst demente Bewohnern - Vierbettzimmer würdelos

Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG Köln) vom 04.05.2012 - 22 L 13/12 -

Leitsatz
1. Die Unterbringung von schwerst dementen Bewohnern in Vierbettzimmern erfüllt nicht die Anforderungen an die Wohnqualität in Betreuungseinrichtungen.
2. Schwerst demente Bewohner von Betreuungseinrichtungen sind in gleicher Weise in ihrer Würde und vor Verletzungen ihrer Intimsphäre zu schützen wie andere Heimbewohner.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt