Schwerst demente Bewohnern - Vierbettzimmer würdelos
Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG Köln) vom 04.05.2012 - 22 L 13/12 -
Leitsatz
1. Die Unterbringung von schwerst dementen Bewohnern in Vierbettzimmern erfüllt nicht die Anforderungen an die Wohnqualität in Betreuungseinrichtungen.
2. Schwerst demente Bewohner von Betreuungseinrichtungen sind in gleicher Weise in ihrer Würde und vor Verletzungen ihrer Intimsphäre zu schützen wie andere Heimbewohner.
Schwerst demente Bewohnern - Vierbettzimmer würdelos
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WernerSchell
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