Keine Wahl bei der "Kur" / Bezahlt die Rentenversicherung eine Rehamaßnahme, bestimmt sie auch den Ort
Baierbrunn (ots) - Der Weg zu einer "Kur" ist oft steinig, nicht nur weil sie heute ambulante Vorsorge, medizinische Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung heißt. Die Rentenversicherer, die die meisten Kuren bezahlen, können eine bestimmte Klinik vorschreiben, erklärt Ulrich Nieland, von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland in Köln in der "Apotheken Umschau". Bezahlen Krankenkassen die Maßnahme, hat der Patient selbst freie Hand. Die Einrichtung muss aber medizinisch geeignet sein. Viele Anträge werden zunächst einmal abgelehnt. Innerhalb von vier Wochen kann dann Widerspruch eingelegt werden. "Die Erfahrung zeigt, dass Kuren oft erst im zweiten Anlauf bewilligt werden", sagt Nieland.
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Quelle: Pressemitteilung vom 02.07.2012 Wort und Bild - Apotheken Umschau
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