Beihilfeverordnung NRW - BVO
Verfasst: 05.06.2012, 08:38
Aus aktuellem Anlass wird darauf aufmerksam gemacht, dass die
Beihilfeverordnung NRW - BVO
in der aktuellen Fassung wie folgt abrufbar ist:
http://www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/bvo.php
Die BVO regelt die anteilige Kostenerstattung zu Krankheitskosten für Landesbeamte NRW als Teil der Alimentation.
Verfügbare ergänzende Informationen / Merkblätter / Vordrucke abrufbar unter:
http://www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/index.php
http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter_vordrucke/index.php
06/2012
Beihilfeverordnung NRW - BVO
in der aktuellen Fassung wie folgt abrufbar ist:
http://www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/bvo.php
Die BVO regelt die anteilige Kostenerstattung zu Krankheitskosten für Landesbeamte NRW als Teil der Alimentation.
Verfügbare ergänzende Informationen / Merkblätter / Vordrucke abrufbar unter:
http://www.lbv.nrw.de/beihilfeberechtigte/index.php
http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter_vordrucke/index.php
06/2012