Seite 1 von 1

Zuweisungen gegen Entgelt - erhebliches Korruptionspotential

Verfasst: 23.05.2012, 06:23
von Presse
Studie belegt: Zuweisungen gegen Entgelt keine Einzelfälle - erhebliches Korruptionspotential

Fangprämien sind im deutschen Gesundheitswesen keine Ausnahme, sondern gängige Praxis, so beschreiben niedergelassene Ärzte, leitende Angestellte von stationären Einrichtungen sowie nicht-ärztliche Leistungserbringer die aktuelle Versorgungspraxis im Rahmen einer repräsentativen Studie im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes. Statt medizinischer Argumente entscheiden offenbar oft Prämiengelder oder Sachleistungen, zu welchem Arzt, zu welcher Klinik oder welchem Hilfsmittelerbringer Patienten gelenkt werden. Ebenfalls erschreckend: Etwa jeder fünfte Leistungserbringer kennt oder interessiert sich für die jeweiligen berufs- und sozialrechtlichen Vorgaben, die Zuweisungen gegen Entgelt eindeutig verbieten, nicht.

Häufige Praxis für jeden fünften Arzt und jeden zweiten Hilfsmittelerbringer
Zuweisungen von Patienten gegen wirtschaftliche Vorteile sind üblich, meinten 14 Prozent der befragten niedergelassenen Ärzte und 35 Prozent stimmten dem zumindest teilweise zu. 20 Prozent von ihnen meinten, ein solches Vorgehen komme gegenüber anderen Ärzten oder Hilfsmittelerbringern häufig vor.

„Ich bin sicher, dass viele Leistungserbringer korrekt handeln. Wenn man aber durch die Selbsteinschätzung der Branche sieht, dass jeder fünfte Arzt die berufsrechtlichen Verbote nicht kennt und zugleich Zuweisungen gegen Entgelt auch als selbstverständlich ansieht, ist das ein Skandal. Denn das hieße, dass hochgerechnet mehr als 27.000 niedergelassene Vertragsärzte schon heute gegen das Berufsrecht verstoßen. Würde hier das Strafrecht angewendet werden, wäre klar, welches hohe Korruptionspotential im deutschen Gesundheitswesen besteht“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Als noch etablierter beschreiben Vertreter von stationären Einrichtungen und nicht-ärztliche Leistungserbringer Zuweisungen gegen Entgelt. Etwa ein Viertel (24 Prozent) der stationären Einrichtungen und fast jeder zweite (46 Prozent) nicht-ärztliche Leistungserbringer bezeichnete diese Praxis als üblich. Oft oder zumindest gelegentlich würden für Zuweisungen wirtschaftliche Vorteile gewährt bzw. angenommen, meinten 40 Prozent der stationären Einrichtungen. Bei den nicht-ärztlichen Leistungserbringern waren es sogar 65 Prozent, die nach der Verbreitung solcher Zuweisungen gefragt mit häufig oder gelegentlich antworteten.

„Die von den Studienteilnehmern wahrgenommene gängige Praxis der Zuweisungsvergütung lebt in vielen Fällen davon, dass das Entdeckungsrisiko für den einzelnen Akteur relativ gering und die Nachteile für den Berufsstand sowie das Gesundheitssystem insgesamt weit entfernt sind“, so Studienleiter Prof. Kai-D. Bussmann vom Economy & Crime Research Center der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Geber und Nehmer
Niedergelassene Ärzte und stationäre Einrichtungen treten nach Einschätzung der Branche sowohl als Geber wie auch als Nehmer auf; nicht-ärztliche Leistungserbringer hingegen nur als Geber. Als Anreize werden sowohl Geld aber auch Sachleistungen wie Tagungskosten oder Geräte angeboten bzw. angenommen, urteilten die Befragten. Bei niedergelassenen Ärzten und stationären Einrichtungen kämen auch prä- respektive postoperative Vereinbarungen vor.

Drei Viertel der nicht-ärztlichen Leistungserbringer gaben an, dass ihnen durch die wettbewerbswidrige Praxis in den zurückliegenden zwei Jahren ein finanzieller Schaden beispielsweise durch Umsatzeinbußen entstanden ist. 32 Prozent berichteten über mittelschwere und 15 Prozent sogar über gravierende wirtschaftliche Nachteile. Vor allem Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhtechniker, -schuhmacher und Sanitätshäuser seien hiernach überdurchschnittlich stark betroffen.

Diejenigen niedergelassenen Ärzte, die von einem konkreten Angebot berichten konnten, suchten mehrheitlich keine Hilfe bei der Ärztekammer (nur elf Prozent) oder bei den von Ärzteschaft und Krankenhausvertretern bei den Landesärztekammern eingerichteten sogenannten Clearingstellen (drei Prozent). Dagegen wandten sich etwa ein Drittel der betroffenen nicht-ärztlichen Leistungserbringer an ihren Berufsverband.

„Fehlende Kontrollen und Sanktionen des jeweiligen Berufsstandes lassen Zuweisungen gegen Entgelt offenbar als risikoarmes Kavaliersdelikt erscheinen. Doch dem ist nicht so. Daher werden die gesetzlichen Kassen die neuen sozialgesetzlichen Möglichkeiten jetzt nutzen und z. B. über die Arbeit in den Zulassungsausschüssen Vertragsärzte notfalls sogar die Zulassung entziehen, wenn sie für Patientenzuweisungen Vorteile annehmen oder anbieten. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Ärzte eine bestimmte Klinik oder ein Labor aus medizinischen und nicht aus monetären Gründen empfehlen“, so Kiefer. „Klar ist angesichts dieser Studienergebnisse, wo die bestehenden berufs- und sozialrechtlichen Verbote nicht beachtet werden, müsste man als ultima ratio endlich auch das Korruptionsstrafrecht bei niedergelassenen Ärzten anwenden.“

Hintergrundinfos zur Studie
Die Studie entstand unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Kai-D. Bussmann vom Economy & Crime Research Centers der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie basiert auf einer Selbst- und Brancheneinschätzung medizinischer Leistungserbringer zur Kenntnis und Anwendung von Rechtsnormen sowie zur Praxis gezielter Zuweisungen. Im Herbst 2011 hat TNS Emnid Bielefeld dazu bundesweit 600 niedergelassene Fachärzte, 180 leitende Angestellte von stationären Einrichtungen (Krankenhäuser, Reha- und Kureinrichtungen sowie Pflegeheime) sowie 361 nicht-ärztliche Leistungserbringer (z. B. Apotheken, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker oder Orthopädischumacher) telefonisch interviewt. Ergänzend wurde gezielt nach eigenen, konkreten Erfahrungen mit gezielten Zuweisungen gefragt – entweder als Nehmer oder als Geber. Anhand dieser Fallbeispiele sollten die vorher geäußerten Wahrnehmungen zum Verhalten der Berufsgruppe objektiviert werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.05.2012
GKV-Spitzenverband
Pressemitteilung
http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _19731.pdf
Alle Unterlagen der Pressekonferenz
http://www.gkv-spitzenverband.de/PK_201 ... ten.gkvnet

Kassen-Studie unterstellt Ärzten Korruption

Verfasst: 23.05.2012, 06:23
von Presse
Kassen-Studie unterstellt Ärzten Korruption
Zum Auftakt des 115. Deutschen Ärztetages erhitzt eine Studie der Kassen die Gemüter: Jede vierte Klinik zahlt offenbar Zuweiserprämien an niedergelassene Ärzte. Die Politik spricht von Mafia-Verhältnissen, der BÄK-Chef von Stimmungsmache. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=813 ... ent&n=1923

Kliniken zahlen Fangprämien für Patienten

Verfasst: 25.05.2012, 07:02
von Presse
Kliniken zahlen Fangprämien für Patienten
VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 23.05.2012
Fangprämien für die Zuweisung von Patienten sind im deutschen Gesundheitswesen an der Tagesordnung.
Dies geht aus einer Studie des Spitzenverbandes der Krankenkassen hervor. Demnach bezeichnet jeder fünfte Arzt und jeder
vierte leitende Klinik-Mitarbeiter es als "übliche Praxis", dass Patienten gegen wirtschaftliche Vorteile zugewiesen werden.
.... (mehr) http://nachrichten.rp-online.de/titelse ... -1.2842105

Qualität der Krankenhausbehandlung ....

Verfasst: 25.05.2012, 14:46
von Presse
Mitteilung an die Presse vom 24.05.2012

Qualität der Krankenhausbehandlung bei Klinikeinweisung beachten

Im Hinblick auf die vom GKV-Spitzenverband angekündigte Studie über Prämien an niedergelassene Ärzte für die Einweisung von Patienten in Krankenhäuser weist Dr. Klaus Piwernetz, Geschäftsführer von Qualitätskliniken.de, auf die steigende Bedeutung von Klinikbewertungsportalen hin. „Es muss selbstverständlich sein, dass Patienten zusammen mit ihren behandelnden Ärzten die Entscheidung über die Einweisung in die richtige Klinik ausschließlich nach der Behandlungsqualität treffen", so Piwernetz heute in Berlin. Er appellierte an alle Krankenhäuser, sich durch Transparenz auf einen Qualitätswettbewerb um den Patienten einzulassen.

Genau aus diesem Grunde beteiligen sich mittlerweile annähernd 200 Krankenhäuser in privater, öffentlicher, freigemeinnütziger und universitärer Trägerschaft als Mitglieder am nichtkommerziellen Klinikbewertungsportal „Qualitätskliniken.de“. Das Portal gibt für die teilnehmenden Mitgliedskliniken über die für alle Krankenhäuser gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichte hinaus weitere Einblicke in die Qualität ihrer Leistungen. Grundlage sind neben den gesetzlich verpflichtenden Qualitätskennzahlen gem. § 137 SGB V valide und aussagekräftige Abrechnungsdaten der Krankenhäuser sowie standardisierte Patienten- und Einweiserbefragungen. Ausgewertet und auf dem Portal dargestellt werden die Daten vom renommierten und unabhängigen wissenschaftlichen BQS-Institut.

Die teilnehmenden Kliniken verpflichten sich, über den gesetzlichen Rahmen hinaus die Qualität der Krankenhausbehandlung in den Dimensionen medizinische Ergebnisqualität, Patientensicherheit, Patientenzufriedenheit und Einweiserzufriedenheit nach objektiven Kriterien zu messen und zu veröffentlichen. Die Darstellung erfolgt in laienverständlicher, einfacher Form. So können sich die Patienten, Angehörige und Ärzte über operationsspezifische Komplikationsraten wie beispielsweise Infektionen, Nachblutungen und Beweglichkeit nach Hüft- und Knieoperationen informieren.
Qualitätskliniken.de ist ein unabhängiges, trägerübergreifendes und werbefreies Internetportal, das Patienten, ihren Angehörigen, einweisenden Ärzten und Krankenkassen eine fundierte Wahl der richtigen Klinik ermöglicht.
Qualitätskliniken.de schafft eine einmalige Qualitätstransparenz in vier Dimensionen: medizinische Qualität, Patientensicherheit sowie Einweiser- und Patientenzufriedenheit.

Das Suchportal von Qualitätskliniken.de:
http://www.qualitaetskliniken.de
Weitere Informationen zu Qualitätskliniken.de:
http://b2b.qualitaetskliniken.de/unternehmen/

Kontakt
4QD - Qualitätskliniken.de GmbH
Friedrichstr. 60, D-10117 Berlin, Germany
Tel.: +30 - 325036-50
Fax: +30 - 24 00 899 - 30
E-Mail: a.neudam@qualitaetskliniken.de
http://www.qualitaetskliniken.de

Kampagne zu angeblichen Fangprämien ...

Verfasst: 25.05.2012, 14:48
von Presse
Reinhardt: GKV- Kampagne zu angeblichen Fangprämien entlarvt sich als billige Agitation

Als zutiefst peinlich und gleichzeitig entlarvend hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, die nun bekannt gewordene Tatsache bezeichnet, dass der GKV-Spitzenverband ganz offensichtlich aus rein strategischen Gründen – eigens pünktlich zur Eröffnung des Deutschen Ärztetages – noch vor ihrer Fertigstellung mit der von ihm in Auftrag gegebenen Studie zu angeblichen "Fangprämien" an die Öffentlichkeit getreten ist. "Dieser Vorgang spricht Bände und ist erneut Beleg dafür, dass es dem GKV-Spitzenverband immer wieder ausschließlich um politisches Störfeuer geht, keineswegs aber um die seriöse Aufbereitung gesundheitspolitischer Sachverhalte. Wenn es wirklich um die Sache gegangen wäre, hätte man bequem die Fertigstellung der Studie abwarten können. Aber genau darum ging es eben offensichtlich nicht", sagte Reinhardt. Durch derartig durchsichtige Agitation setze die GKV endgültig ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel – nicht nur gegenüber der Politik, sondern vor allem auch gegenüber ihren Versicherten.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.05.2012
__________________________________________________
Petra Schröter
Sekretariat
Stellv. Hauptgeschäftsführung/
Verbandskommunikation
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
Schützenstraße 6a
10117 Berlin
Telefon 030 206208-11
Telefax 030 206208-14
petra.schroeter@hartmannbund.de
http://www.hartmannbund.de

Ökonomisierung des Gesundheitswesens - der Patient stört

Verfasst: 28.05.2012, 09:23
von Anja Jansen
Was der GKV-Spitzenverband jetzt mitteilt, ist beschämend. Allerdings ist das alles wohl nur die Folge der kompletten Ökonomisierung unserer Gesundheitssystems. Wahrscheinlich sind wir nur am Anfang einer mehr als traurigen Entwicklung. Offensichtlich steht nicht mehr der Mensch mit seiner Krankheit im Mittelpunkt, sondern allein der "Krankheitsfall", den es möglichst finanziell erfolgreich abzurechnen gilt. Und bei der Abrechnung wollen möglichst viele dabei sein. - Das alles hat die Politik zu verantworten, sie hat die Weichen pro Ökonomisierung gestellt.

Lb. Grüße Anja

anonyme Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Verfasst: 06.06.2013, 05:58
von Presse
Bundesregierung befürwortet anonyme Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat keine Hinweise darauf, dass anonym gegebene Hinweise zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu einem Missbrauch oder einer Verunglimpfung der Ärzteschaft geführt hätten. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/13588 http://dip.bundestag.de/btd/17/135/1713588.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13371 http://dip.bundestag.de/btd/17/133/1713371.pdf ). Eine „nachdrückliche“ Bekämpfung des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen sei „unabdingbar“, um „den effizienten Einsatz von Finanzmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken“ und die Transparenz über die Verwendung der Mittel zu erhöhen. Grundsätzlich befürworte das Bundesministerium für Gesundheit die Möglichkeit, Hinweise auf Fehlverhalten auch anonym an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Es sei „nicht auszuschließen“, dass eine Verpflichtung zu personenbezogenen Daten des Hinweisgebers, „zu einem erheblichen Rückgang der Hinweise führen würden“.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, habe in einer Presseerklärung aber „zu Recht“ die Wortwahl in dem vom GKV-Spitzenverband verwendeten Formular zur online-Erfassung von Hinweisen auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen kritisiert. Die Stellen zur Fehlverhaltensbekämpfung sollten „Fehlverhalten jeder Art nachgehen“ und eine Anlaufstelle für Personen sein, die auf Fälle von Fehlverhalten hinweisen wollten. Nicht jedes Fehlverhalten sei „aber auch eine Straftat“, stellt die Regierung fest; ob ein Fehlverhalten eine Straftat darstelle, „entscheiden ausschließlich die Staatsanwaltschaften“.
Bislang seien der GKV-Spitzenverband, die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihrer gesetzlichen Verpflichtung, Berichte über die Tätigkeit ihrer Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten vorzulegen, nachgekommen. Sofern Krankenkassen oder Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung dies nicht getan hätten, „obliegt es der jeweiligen zuständigen Aufsichtsbehörde“, dagegen aufsichtsrechtlich vorzugehen.
In ihrer Antwort schreibt die Regierung, sie beabsichtige nicht, den bislang nur dem Gesundheitsausschuss vorliegenden Bericht zum Thema Korruption von Ärzten zu veröffentlichen. Dieser sei „für eine nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestags angefordert worden“. Auch für einen weiteren Bericht über die Arbeit der Stellen zur Fehlverhaltensbekämpfung gebe es keinen aktuellen Anlass.

Quelle: Mitteilung vom 05.06.2013
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen

Verfasst: 28.08.2013, 06:57
von Presse
Bundesrat will Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen einführen
Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/KOS) Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sollen zu einem eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch werden. Dies fordert der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (17/14575 http://dip.bundestag.de/btd/17/145/1714575.pdf ). Auf diese Weise will die Länderkammer Korruption in diesem Bereich wirkungsvoller bekämpfen. Diesem Anliegen trägt aus Sicht der Regierung die im Juni vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Sozialgesetzbuchs jedoch besser Rechnung als die vom Bundesrat angestrebte Änderung des Strafgesetzbuchs.
Die Ländervertretung sieht eine „deutliche Regelungslücke“ beim Thema Korruption im Gesundheitswesen und kritisiert den gegenwärtigen Rechtszustand als „unbefriedigend“. Der Gesetzentwurf verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März 2012, wonach auf der Basis der geltenden Gesetzeslage niedergelassene Vertragsärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen einzustufen seien. Dieses Urteil habe zur Folge, analysiert der Bundesrat, dass im Vertragsärztesystem Zuwendungen, die der „unlauteren Beeinflussung des Verordnungsverhaltens“ der Mediziner dienen, strafrechtlich nicht von Belang seien.
Die Länderkammer meint, dass von dem BGH-Beschluss eine inakzeptable Signalwirkung ausgehe und dass deshalb die Regelungslücke durch den Gesetzgeber geschlossen werden müsse. Die Richter selbst hätten dies gefordert: Der zuständige BGH-Senat sehe es als berechtigt an, Missständen, die zu gravierenden finanziellen Belastungen des Gesundheitssystems führen, mit Mitteln des Strafrechts effektiv entgegenzutreten.
Nach Auffassung des Bundesrats sind die derzeitigen berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften nicht geeignet, die Korruption wirksam zu bekämpfen. Der Gesetzgeber müsse deshalb handeln, um die weit überwiegende Mehrheit der Ärzte und der sonstigen Leistungserbringer zu schützen sowie „die Lauterkeit und Freiheit des Wettbewerbs innerhalb des Gesundheitswesens zu stärken“. Zudem gelte es, die „Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen“ zu wahren: Behandlungs- und Therapieentscheidungen sollten frei und ohne Beeinflussung durch „unlautere Vorteile“ getroffen werden.
Der von der Ländervertretung verlangte neue Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen würde eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung mit sich bringen, die bei „besonders schweren Fällen“ möglich sein soll.
Auch die Regierung betont, dass korruptives Verhalten im Gesundheitswesen nicht geduldet werden dürfe. Eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrats verweist auf eine im Juni vom Parlament beschlossene Änderung des Sozialgesetzbuchs, die eine Strafbarkeit von Leistungserbringern vorsieht, sofern sie „unzulässige Vorteile“ annehmen. Auch das Gewähren solcher Vorteile sei nun strafbar. Aus Sicht der Regierung wird damit die vom BGH aufgezeigte Strafbarkeitslücke geschlossen. Die neuen Vorschriften trügen, wie es in der Stellungnahme heißt, der „besonderen Schutzbedürftigkeit“ der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten Rechnung und erfassten sämtliche Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen. Die Reform des Sozialgesetzbuchs ist nach Auffassung der Regierung zur Bekämpfung der Korruption besser geeignet als die von der Länderkammer angestrebte Änderung des Strafgesetzbuchs, bei der es vor allem um den Schutz des Wettbewerbs im Gesundheitswesen gehe.

Quelle: Mitteilung vom 27.08.2013
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

Die Krebsmafia: Korruption bei Chemotherapie

Verfasst: 19.02.2016, 10:19
von WernerSchell
Die Krebsmafia: Korruption bei Chemotherapie
Das geplante neue Antikorruptionsgesetz im Medizinwesen hat erhebliche Lücken. Nach monatelanger Recherche gelang es Reportern des ARD-Politikmagazins Panorama vom NDR und des Magazins "Stern", einen konkreten Umgehungsversuch zu beweisen.
Quelle: ARD Online
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/ ... tz100.html

Alternativmedizin bei Krebs: Die Unheiler – das Geschäft mit der Angst
Was passiert, wenn man sich als Krebspatient an Alternativpraxen in Deutschland wendet? Eine Undercover-Recherche.
Quelle: Tagesspiegel
http://www.tagesspiegel.de/wissen/alter ... 84544.html

Antikorruptionsgesetz: Diese Fragen stellten unsere Anrufer

Verfasst: 29.06.2016, 06:31
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 29.06.2016:
Antikorruptionsgesetz: Diese Fragen stellten unsere Anrufer
Was heißt eigentlich "Zuweisung"? Sind Sponsoringaktivitäten der Pharmaindustrie für Ärzteveranstaltungen weiterhin statthaft?
Darf ich Blutzuckermessgeräte kostenlos weitergeben? Alle Fragen und Antworten aus unserer Beratungsaktion zum Korruptionsrisiko für Ärzte.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=913 ... cht&n=5074

Pharmabranche zahlt 575 Millionen an Ärzte

Verfasst: 15.07.2016, 15:11
von WernerSchell
Die Rheinische Post / Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 15. Juli 2016 berichtet:

Düsseldorf
Pharmabranche zahlt 575 Millionen an Ärzte
Düsseldorf. 71.000 Ärzte erhielten Geld etwa für Vorträge, Fortbildungen und Forschungen. Doch nur 29 Prozent stimmten der Veröffentlichung zu. Der Ärztepräsident fordert jetzt eine Veröffentlichungspflicht für alle nach US-Vorbild.
Von Antje Höning
Die Zeiten, in denen die Pharmaindustrie Ärzten mehrtägige Luxusreisen, getarnt als Fortbildung, spendierte, sind wohl vorbei. Doch noch immer fließt viel Geld. 575 Millionen Euro zahlten die 54 wichtigsten Hersteller den deutschen Ärzten 2015 etwa für Vorträge, Fortbildungen, Sponsoring und Studien, wie die Brancheninitiative "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie" (FSA) selbst öffentlich gemacht hat. Darunter sind alle Großen wie Bayer, Roche, Boehringer. Das Geld floss an 71.000 Ärzte und medizinnahe Personen, über 20.000 haben der namentlichen Veröffentlichung zugestimmt, wie "Spiegel Online" und der Rechercheverbund Correctiv ermittelt haben, die die individuellen Daten zu einer Datenbank zusammenstellten (https://correctiv.org/euros). Hier kann jeder Patient sehen, was Bayer und Co. seinem Arzt und seiner Klinik zahlen.
,,,, (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/wirtschaft/die- ... -1.6121224

Ärzte im RKN bekommen Geld von Pharmaindustrie

Verfasst: 16.07.2016, 14:24
von WernerSchell
Rhein-Kreis Neuss
Ärzte bekommen Geld von Pharmaindustrie

(Meldung vom 16.07.2016 10:42 Uhr)
Über 100 Ärzte im Rhein-Kreis Neuss haben im letzten Jahr Geld von der Pharmaindustrie bekommen. Das zeigen Recherchen des SPIEGELS und des Netzwerkes Correktiv. Die Ärzte haben demnach zum Beispiel Geld für Vorträge oder Fortbildungen von der Pharmaindustrie kassiert. Deutschlandweit sollen Konzerne, wie BAYER, über 500 Millionen Euro an über 70.000 Ärzte gezahlt haben. Die Liste aus dem Rhein-Kreis Neuss zeigt nur die Ärzte, die erlaubt haben ihre Namen zu veröffentlichen. Mit dabei sind zum Beispiel Ärzte der Kreiskrankenhäuser Dormagen und Grevenbroich. Rechtlich gesehen ist es Ärzten nicht verboten, für Pharmaunternehmen beispielsweise Vorträge zu halten. Trotzdem wird die Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie und Ärzten seit Jahren kritisiert. Ärzte könnten sich davon beeinflussen lassen und bewusst Medikamente von bestimmten Unternehmen verschreiben.
Quelle: http://news894.de/aktuell/lokale-news/n ... _2141.html