Es gibt eine interessante Entscheidung des Bundessozialgerichts für Hartz-IV-Empfänger. Dazu:
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 16.05.2012 Az.: - B 4 AS 109/11 R - entschieden, dass alleinstehenden Hartz IV - Beziehern in Nordrhein-Westfalen 50 qm Wohnfläche zustehen.
Das zuvor angerufene Landessozialgericht (LSG) sei, so die Begründung des 4. Senates des BSG, zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ab dem 1.1.2010 auf die in Nr 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzten Werte zurückzugreifen ist und mithin als angemessene Wohnungsgröße für einen Ein-Personen-Haushalt eine Wohnfläche von 50 qm zu berücksichtigen ist. ....
Rob Hüser
50 qm Wohnfläche für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger
Moderator: WernerSchell
50 qm Wohnfläche für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!