Versicherung muss für Folgeschäden einer Organspende zahlen

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Versicherung muss für Folgeschäden einer Organspende zahlen

Beitrag von Service » 16.05.2012, 18:09

Besserer Unfallversicherungsschutz für Organspender
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in einem Grundsatzurteil den Unfallversicherungsschutz von Organspendern gestärkt. Erleiden sie bei der Organentnahme einen Gesundheitsschaden, der über den mit der Operation verbundenen Eingriff in den Körper hinausgeht, können sie eine Entschädigung von der gesetzlichen Unfallversicherung verlangen, so der 2. Senat des BSG in seinem am Dienstag, 15.05.2012, verkündeten Urteil (AZ: B 2 U 16/11 R). .... (wetier lesen)
http://www.kanzlei-blaufelder.com/besse ... #more-2275

Bericht Ärzte Zeitung vom 16.05.2012:
Versicherung muss für Folgeschäden einer Organspende zahlen
Kommt ein Organspender bei der Organentnahme zu Schaden, hat die gesetzliche Unfallversicherung eine Entschädigung zu leisten. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Unfallversicherungsschutz von Organspendern gestärkt. ...
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=813 ... nde&n=1911

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