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Pflegefachkraft auch für Haushalt zuständig

Verfasst: 30.04.2012, 07:50
von Presse
Pflegefachkraft auch für Haushalt zuständig
BSG: Sozialamt darf nicht auf ehrenamtliche Kräfte verweisen

Muss der Haushalt bei pflegebedürftigen Menschen erledigt werden, darf das Sozialamt aus Kostenersparnisgründen nicht einfach auf die Hilfe ehrenamtlicher Kräfte verweisen.
Denn wird der Hilfebedürftige durch eine Pflegefachkraft gepflegt, ist diese auch für die hauswirtschaftliche Versorgung zuständig, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am
Donnerstag, 22. März 2012, in Kassel (Aktenzeichen: B 8 SO 1/11 R ). Die Pflegefachkraft habe dabei Anspruch auf eine angemessene Bezahlung.
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http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de27232