Heimbewohner - Beschwerden ggf. an Heimaufsicht
Verfasst: 30.04.2012, 07:22
Unabhängige Heimaufsicht / An wen sich Heimbewohner wenden können, wenn interne Beschwerden nicht fruchten
Baierbrunn (ots) - Alten- und Pflegeheime sind verpflichtet, umgehend den Beschwerden von Bewohnern nachzugehen. Bleibt aber weder die persönliche Intervention noch die Beschwerde über den Bewohnerbeirat ohne Folgen, so können Betroffene sich an die unabhängige Heimaufsicht wenden, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Diese Behörde kontrolliert, ob das Heim die gesetzlichen Vorschriften einhält und die Pflegequalität sicherstellt. Die für das jeweilige Heim zuständige Behörde muss im Heimvertrag genannt sein. Gute Heime hängen die Adresse öffentlich aus.
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Die Inhalte weiterführender Links, auf die in dieser Pressemitteilung verwiesen wird, unterliegen dem Copyright des jeweiligen Anbieters der verlinkten Seite.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 5/2012 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 30.04.2012 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.senioren-ratgeber.de
Baierbrunn (ots) - Alten- und Pflegeheime sind verpflichtet, umgehend den Beschwerden von Bewohnern nachzugehen. Bleibt aber weder die persönliche Intervention noch die Beschwerde über den Bewohnerbeirat ohne Folgen, so können Betroffene sich an die unabhängige Heimaufsicht wenden, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Diese Behörde kontrolliert, ob das Heim die gesetzlichen Vorschriften einhält und die Pflegequalität sicherstellt. Die für das jeweilige Heim zuständige Behörde muss im Heimvertrag genannt sein. Gute Heime hängen die Adresse öffentlich aus.
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