Unabhängige Heimaufsicht / An wen sich Heimbewohner wenden können, wenn interne Beschwerden nicht fruchten
Baierbrunn (ots) - Alten- und Pflegeheime sind verpflichtet, umgehend den Beschwerden von Bewohnern nachzugehen. Bleibt aber weder die persönliche Intervention noch die Beschwerde über den Bewohnerbeirat ohne Folgen, so können Betroffene sich an die unabhängige Heimaufsicht wenden, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Diese Behörde kontrolliert, ob das Heim die gesetzlichen Vorschriften einhält und die Pflegequalität sicherstellt. Die für das jeweilige Heim zuständige Behörde muss im Heimvertrag genannt sein. Gute Heime hängen die Adresse öffentlich aus.
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Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 5/2012 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 30.04.2012 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
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Heimbewohner - Beschwerden ggf. an Heimaufsicht
Moderator: WernerSchell
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WernerSchell
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HeimbewohnerInnen - Umgang mit Pflegemängeln
Zu der o.a. Mitteilung ergeben sich folgende Anmerkungen:Presse hat geschrieben:Unabhängige Heimaufsicht / An wen sich Heimbewohner wenden können, wenn interne Beschwerden nicht fruchten ....
Mit dem Hinweis auf die Heimaufsicht ist die Beschwerdemöglichkeit allerdings unvollkommen beschrieben. Die Landes-Heimaufsichten sind nur für die Gefahrenabwehr - Ordnungsrecht - zuständig. Zu bedenken ist, dass es oftmals um medizinische- und pflegefachliche Fragestellungen geht. Insoweit ist der MDK (ggf. über die Pflegekasse in Gang zu bringen) zuständig. Manchmal bleibt auch nur ein Heimwechsel!
Buchtipp! - Näheres ergibt sich aus :
Schell, Werner:
"100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen"
viewtopic.php?t=15822
Pflegemängel – schnelle Hilfe für den Notfall viewtopic.php?t=15828
