Eine Kollegin half einer anderen vor mehr als einem Monat beim Transfer einer immobilen Patientin auf den Toilettenstuhl.
Eine hielt die Patientin und die andere versorgte sie.
Die Patientin sackte in sich zusammen, die Kollegin musste erhöhte Kraft anwenden, dabei stach es ihr im Unterleib, die Schmerzen waren moderat, ließen sich aushalten, halten aber in milder Form nach wie vor an, sind mal stärker, mal schwächer, aber scheinbar auf dieses Ereignis zurückzuführen.
Nun fragte die Kollegin, ob das nicht ein Arbeitsunfall wäre.
Ich bin mir da nicht sicher, es ist sehr lange her (Anfang Februar)
Sie will zum Gynäkologen gehen, wenn dieser die geschilderten Beschwerden auf das Verheben zurückführen würde, könnte sie dann einen Arbeitsunfall rückwirkend melden?
Arbeitsunfall oder nicht?
Moderator: WernerSchell
Arbeitsunfall oder nicht?
Leben und leben lassen!
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Herbert Kunst
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Arbeitsunfall - Berufskrankheit - Anerkennung
Guten Morgen!
Ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht, bedarf m.E. einer genauen medizinischen Einschätzung. Daher wäre empfehlenswert, bei der zuständigen Berufsgenossenschaft einen Antrag auf Anerkennung als Schädigungsfolge der beruflichen Tätigkeit zu stellen. Dann wird ein entsprechendes Überprüfungsverfahren in Gang kommen.
Ggf. wird auch der in Anspruch genommene Arzt ein Verfahren einleiten können. Irgendwelche Verjährungen von Ansprüchen sehe ich nicht.
Gruß
Herbert Kunst
Ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht, bedarf m.E. einer genauen medizinischen Einschätzung. Daher wäre empfehlenswert, bei der zuständigen Berufsgenossenschaft einen Antrag auf Anerkennung als Schädigungsfolge der beruflichen Tätigkeit zu stellen. Dann wird ein entsprechendes Überprüfungsverfahren in Gang kommen.
Ggf. wird auch der in Anspruch genommene Arzt ein Verfahren einleiten können. Irgendwelche Verjährungen von Ansprüchen sehe ich nicht.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Rauel Kombüchen
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Berufsschaden - ja oder nein ?
Hallo Hasilein,
ich würde auch, wie Herbert geschrieben hat, vorgehen. Allerdings sehe ich doch einige Probleme bezüglich einer Anerkennung. Denn es wird und muss darum gehen herauszustellen, dass das konkrete berufliche Geschehen ursächlich war für die eingetretenen gesundheitlichen Schäden. Ob und wie das untermauert werden kann, ist fraglich. Allerdings wird ein Verfahren dies abzuklären haben.
MfG Rauel
ich würde auch, wie Herbert geschrieben hat, vorgehen. Allerdings sehe ich doch einige Probleme bezüglich einer Anerkennung. Denn es wird und muss darum gehen herauszustellen, dass das konkrete berufliche Geschehen ursächlich war für die eingetretenen gesundheitlichen Schäden. Ob und wie das untermauert werden kann, ist fraglich. Allerdings wird ein Verfahren dies abzuklären haben.
MfG Rauel
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