Häusliche Krankenpflege - Zeit für die Patienten

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Häusliche Krankenpflege - Zeit für die Patienten

Beitrag von Presse » 03.03.2012, 07:34

Endlich mehr Zeit für die Patienten bei der häuslichen Krankenpflege in Bayern / Streit mit Krankenkassen beigelegt, Pflegekräfte und Kranke profitieren von neuer Leistungsbewertung

Berlin (ots) - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und andere private Leistungserbringer-Verbände haben zum 1. April 2012 den Jahre dauernden Streit mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern beigelegt und eine neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für die häusliche Krankenpflege geschlossen.

Grundlage hierfür ist eine zeitliche Neubewertung einiger wesentlicher Leistungen, die auf ein pflegewissenschaftliches Gutachten zurückzuführen ist. Dieses Gutachten war von allen beteiligten Vereinbarungspartnern im Rahmen eines Schiedsverfahrens in Auftrag gegeben worden.

Die neuen Regelungen bedeuten für viele pflegebedürftige Menschen in Bayern, die zu Hause von privaten Pflegediensten versorgt werden, eine spürbare Verbesserung der Versorgungsqualität. Dies zeigt sich z.B. bei der Leistung "Anlegen und Wechseln von Wundverbänden": Die versorgenden Pflegekräfte haben hierfür künftig fast zwölf Minuten Zeit. Bislang war für dieselbe Leistung nur die Hälfte dieser Zeit vorgesehen.

"Es wurde allerhöchste Zeit, dass etwas passiert. Die bisherigen Zeitvorgaben der Krankenkassen waren so knapp bemessen, dass eine den Qualitätsanforderungen gerecht werdende Erbringung vieler Leistungen der häuslichen Krankenpflege kaum noch möglich war. Mit den neuen Bewertungen der Leistungszeiten und der damit einhergehenden Vergütungssteigerung haben die Mitarbeiter endlich die aus fachlicher Sicht erforderliche Zeit für die individuelle Krankenpflege der Patienten", sagt Gisela Zöller. Die stellvertretende Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Bayern betreibt selbst einen privaten Pflegedienst in Unterfranken und weiß, wovon sie redet.

Lange hatten sich die Krankenkassen der nötigen und auch pflegewissenschaftlich geforderten Anpassung der Vereinbarungen hartnäckig verschlossen. So gab es in den vergangenen acht Jahren keine nennenswerte Leistungsanpassung oder Vergütungserhöhungen für private Pflegedienste. Der bpa hatte jahrelang zusammen mit anderen privaten Verbänden vergeblich die Krankenkassen aufgefordert, die Leistungszeiten in der häuslichen Krankenpflege den Qualitätserfor-dernissen und der Notwendigkeit einer angemessenen Patientenversorgung anzupassen. Das Ergebnis des Schiedsverfahrens, basierend auf einem gemeinsam beauftragten Gutachten, das wissenschaftlich fundiert die Notwendigkeit von deutlich mehr Zeit für einzelne Leistungen bescheinigte, setzten die Krankenkassen trotz Verpflichtung nicht um.

Angesichts dieser Verweigerungshaltung der Krankenkassen hat der bpa gleichzeitig bei den Vertretern der Landespolitik und auch bei den Rechtsaufsichtsbehörden nachdrücklich auf diese Problematik in der häuslichen Krankenpflege hingewiesen. Die Bayerische Staatsregierung hat in Folge einerseits versucht, die Krankenkassen zur Umsetzung des Schiedsspruchs - durch Änderung eines Bundesgesetzes - zu zwingen, und andererseits die Rechtsaufsicht der Krankenkassen in Marsch gesetzt.

"Dem bpa ist es gelungen, die bestehende Ungerechtigkeit der Politik zu verdeutlichen. Dank der erneuten Unterstützung der Landespolitik und der hieraus resultierenden Intervention des Gesundheitsministeriums kam es zu Schlichtungsgesprächen. Im Verlauf dieser konnte dann insbesondere eine gute Lösung für die Patienten und Pflegedienste gefunden werden", stellt Joachim Görtz, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in München, zufrieden fest.

Durch die nunmehr gefundene Vergleichslösung konnte ein jahrelanger Rechtsstreit vermieden werden. "Die hierfür in Bayern zugrunde gelegten Maßstäbe aus dem pflegewissenschaftlichen Gutachten sind als allgemein gültig anzusehen. Der bpa erwartet daher, dass diese Maßstäbe auch im übrigen Bundesgebiet die dortige Bewertung von Leistungen maßgeblich mitbestimmen werden", so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2012 bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Pressekontakt: Joachim Görtz, Landesbeauftragter, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle 0 89 / 8 90 44 83 20


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Krankenkassen zahlen mehr für Pflegedienste

Beitrag von Presse » 09.03.2012, 07:37

Huml:
Krankenkassen zahlen mehr für Leistungen privater Pflegedienste

Der Streit um eine angemessene Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die von privaten Pflegediensten erbracht werden, ist beigelegt. Die Bayerischen Krankenkassen und private Pflegeverbände haben sich auf eine neue Gebührenvereinbarung verständigt.
"Ich begrüße die Einigung der Vertragspartner im Interesse der betroffenen Patienten sehr", so die bayerische Staatssekretärin für Umwelt und Gesundheit, Melanie Huml. "Die bayerische Politik hat das Anliegen der Pflegedienste, das Ergebnis der Schiedsentscheidung vom März 2011 umzusetzen, nachdrücklich unterstützt. In einem vom Bayerischen Gesundheitsministerium moderierten Gespräch hatten die Vertragsparteien ihren Willen zu einer Einigung nachdrücklich bekräftigt. Diese ist in den weiteren Gesprächen zwischen den Vertragspartnern nun endgültig gelungen. Dies entspricht dem in § 132a SGB V vorgegebenen Weg, dass die Vertragspartner die Vergütungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Verträgen festlegen. Mit der Einigung wird auch ein lange dauernder Rechtsstreit, der zu Lasten der Pflegedienste und der betroffenen Patienten gehen würde, verhindert."

Quelle: Pressemitteilung vom 08.03.2012
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit - http://www.stmug.bayern.de

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