Unterbringung im Pflegeheim gilt nicht als Trennung
Verfasst: 16.02.2012, 07:33
Unterbringung im Pflegeheim gilt nicht als Trennung
Der Ehepartner eines Alzheimererkrankten muss für dessen Pflegekosten aufkommen, sofern ihm das finanziell zuzumuten ist. Lebt der Betroffene in einem Pflegeheim, zählt das nicht als Trennung. Der Ehepartner kann dies nicht als Grund angeben, um nicht zahlen zu müssen. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (AZ: L 7 SO 194/09), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
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http://www.journalmed.de/newsview.php?id=36654
Der Ehepartner eines Alzheimererkrankten muss für dessen Pflegekosten aufkommen, sofern ihm das finanziell zuzumuten ist. Lebt der Betroffene in einem Pflegeheim, zählt das nicht als Trennung. Der Ehepartner kann dies nicht als Grund angeben, um nicht zahlen zu müssen. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (AZ: L 7 SO 194/09), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
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