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Prüfberichte der Heimaufsichten in Bayern

Verfasst: 20.01.2012, 12:49
von Presse
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Pressemitteilung vom 12.01.2012 -


Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage vorläufig
keine Prüfberichte veröffentlichen


Mit zwei Beschlüssen vom 9. Januar 2012 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass das Bayerische Gesetz zur Regelung
der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz)
zwar eine Verpflichtung des Trägers der jeweiligen Einrichtung begründet, Prüfberichte
zu veröffentlichen, die im Rahmen der Qualitätssicherung erstellt wurden. Eine Befugnis der
für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, solche Prüfberichte
selbst zu veröffentlichen, folge daraus aber nicht.
Der BayVGH hat damit den Beschwerden einer Pflegeheim-Trägerin stattgegeben und es der
Stadt Regensburg sowie dem Freistaat Bayern bis zum Inkrafttreten einer vom Bayerischen Landtag
in der Form eines förmlichen Gesetzes zu beschließenden Rechtsgrundlage untersagt, die
Prüfberichte zu veröffentlichen, welche zwei stationäre Einrichtungen der Antragstellerin betreffen.
Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2011 die Berichte der zuständigen
Behörde über die in den stationären Einrichtungen durchgeführten Prüfungen in geeigneter
Form zu veröffentlichen sind. Nach Auffassung des BayVGH folgt allerdings aus dem Gesamtzusammenhang
der einschlägigen Vorschriften keine Befugnis der Behörden zur Veröffentlichung,
sondern ausdrücklich nur eine Verpflichtung der Einrichtungsträger zu Transparenz und Information.

Gegen die Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel.
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 9.1.2012, Az. 12 CE 11.2685 und 12 CE
11.2700)

Quelle: http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documen ... 121201.pdf

+++
Arbeitgeberverband Pflege: Pflegetransparenz braucht nachvollziehbare Form der Veröffentlichung

Berlin (ots) - +++ Arbeitgeberverband Pflege zu der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass Kreisverwaltungsbehörden keine Prüfungsberichte der Heimaufsichten veröffentlichen dürfen +++

Mit zwei Beschlüssen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass mit dem Bayerischen Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung eine Verpflichtung des Trägers der jeweiligen Einrichtung einhergeht, Ergebnisse von Prüfberichte zu veröffentlichen, die im Rahmen der Qualitätssicherung erstellt wurden. Diese dürfen jedoch nicht durch die Kreisverwaltungsbehörden veröffentlicht werden.

"Die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben klar dafür Position bezogen, dass nötige Transparenz auch eine geeignete, für den Bürger nachvollziehbare Form der Veröffentlichung braucht.
Alle Prüfergebnisse werden bereits durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bundesweit in einer übersichtlichen und praktikablen Form veröffentlicht. Wir sind für absolute Offenheit, aber einer weiteren wesentlich schlechteren Form der Transparenz bedarf es nicht. Unseren Verbandsmitgliedern, den Betreibern von Pflegeheimen, hatten wir geraten gegen dieses Gesetz der unkommentierten Zwangsveröffentlichung zu klagen. Wie wir nun sehen, mit entsprechender Unterstützung der Verwaltungsrichter", sagt Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, gegenüber der Presse.

Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sieht vor, dass die Berichte der bayerischen Heimaufsichten über die in den Pflegeheimen durchgeführten Prüfungen in geeigneter Form zu veröffentlichen sind.

"Eine Veröffentlichung in geeigneter Form, wie das Gesetz es vorsieht, kann nicht bedeuten, dass Prüfberichte die für Fachleute geschrieben wurden, einfach nur in das Internet gestellt werden. Das bietet keinem Pflegebedürftigen, noch dessen Angehörigen, verwertbare Informationen. Die Sozialministerin hätte sich beim Entwurf der Rechtsverordnung mehr Gedanken machen müssen", so Greiner.

Die acht größten privaten Pflegeunternehmen in Deutschland und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben sich im Juni 2009 zum Arbeitgeberverband Pflege zusammengeschlossen. Seit dem ist er weiter gewachsen. Er vertritt als Verband die tarif-, sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der im ambulanten und stationären Bereich tätigen Unternehmen der Pflegewirtschaft, mit inzwischen 90.000 Wohn- und Pflegeplätzen. Gemeinsam mit den Unternehmen im bpa repräsentiert er rund 200.000 Mitarbeiter.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.01.2012
Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Pressekontakt: Steffen Ritter
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