Videoüberwachung von Patienten in der Psychiatrie

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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Videoüberwachung von Patienten in der Psychiatrie

Beitrag von Presse » 17.11.2011, 08:11

Gesetz zur Abschaffung der Videoüberwachung von zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie:

In 2. Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE gegen die Stimmen der CDU-Fraktion.

Das Gesetz, vorgelegt von der FDP-Fraktion, wendet sich gegen den Einsatz der Videoüberwachung von zwangsweise untergebrachten psychisch Kranken. Therapeutische Gründe für den Einsatz der Videoüberwachung seien aus fachlicher Sicht zu bezweifeln. Vorrang müsse die persönliche Beobachtung und Betreuung zwangsweise untergebrachter psychisch Kranker haben. Deshalb heißt es in dem Gesetz nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration: "Eine Beobachtung durch Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen des gesprochenen Wortes ist verboten. Eine Beobachtung im Rahmen besonderer Sicherungsmaßnahmen darf ausschließlich durch den Einsatz von Personal erfolgen."

Quelle: Pressemitteilung vom 16.11.2011
Präsident des Landtags
Redaktion: Hans Zinnkann, Pressesprecher; Florian Melchert, stv. Pressesprecher
Telefon: 0211/884-2850 Telefax: 0211/884-2250
E-Mail: hans.zinnkann@landtag.nrw.de

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB ... esetze.jsp

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NRW verbietet Videoüberwachung in der Psychiatrie

Beitrag von Presse » 17.11.2011, 08:13

NRW verbietet Videoüberwachung in der Psychiatrie

Siehe auch die Presseberichte:
http://www.derwesten.de/politik/nrw-ver ... 79873.html
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... iatrie.htm

WernerSchell
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Abschaffung der Videoüberwachung - mehr Personal?

Beitrag von WernerSchell » 17.11.2011, 09:05

Presse hat geschrieben:Gesetz zur Abschaffung der Videoüberwachung von zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie:
.... : "Eine Beobachtung durch Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen des gesprochenen Wortes ist verboten. Eine Beobachtung im Rahmen besonderer Sicherungsmaßnahmen darf ausschließlich durch den Einsatz von Personal erfolgen." ....
Der vom Landtag NRW gefasste Beschluss kann grundsätzlich nachvollzogen werden. Allerdings muss man befürchten, dass vor Ort das für eine Beobachtung / Aufsicht erforderliche Personal nicht zur Verfügung stehen wird. Man muss folglich darüber besorgt sein, ob sich die Abschaffung der Videoüberwachung nicht letztlich für die Patieten nachteilig auswirkt.

Werner Schell
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Petmuell
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Videoüberwachung Verbot in NRW

Beitrag von Petmuell » 02.12.2011, 14:24

"Big Brother in der Psychiatrie" ist out , schreibt der Gesundheitsexperte der FDP Dr. Rombach. Kommt da mal was Gutes von der FDP? Mit nichten! Lieber "Big Brother" in der Psychiatrie bei den Öffentlich Rechtlichen, als ein Dr. "JR" Rombach in der Politik. Was dieser Gesundheitsexperte so alles zu einem solch sensiblen Thema an Polemik raushaut,läßt sich weder mit politischem Sachverstand noch medizinischem Fachwissen erklären, geschweige als seriösen Umgang mit der Thematik beschreiben.
Einzig der stikmatisierte Begriff "Videoüberwachung" wird hier benutzt um eine fortschrittliche aktuelle Form der Informationssammlung zu verteufeln. Wenn man die Aussagen der Sachverständigen zu dem Thema nachliest, kommt man zu dem Schluss, alle die videoüberwachen sind unsensibel, ethisch abgestumpft und fachlich zurück. Bei der Debatte um das "Nein" zu der Videoüberwachung, vesäumten es die Gegner dieser Methode zu berichten, wie Sie die Überwachung denn gewährleisten. Hier einige Bespiele, die als Mögliche in Frage kommen: 1. die Sitzwache: Bitte, an dieser Stelle hätte ich gerne die kompletten Dienstpläne der betroffenen Stationen, sowohl aus der Geronto-, Sucht-und Allgem. Psychiatrie eingesehen, um die Kostenneutralität, wie sie Herr Rombach beschreibt, festzustellen. 2. Möglichkeit: betroffene Pat. werden auf der Station zusammen gelegt, in ein Mehrbettzimmer mit einer Sitzwache die alle überwacht . 3. Möglichkeit: Pat werden über Flure an eine zentrale Stelle des Hauses in Sammelräume gefahren und dort überwacht. Dazu kommen Fenster in Wachzimmer zur direkten Beobachtung.
Na, ob Videoüberwachung die 2. oder 3. Überwachungsmöglichkeit an Menschenverachtung übertrifft, lasse ich Sie selbst beurteilen. An dieser Stelle wäre ich allen Lesern dankbar, wenn sie mir noch weitere Möglichkeiten der Überwachung mitteilen würden.
Nun zur Fachlichkeit. Die Gegner der Überwachungsmethode sprechen von fehlender persönlicher Zuwendung und mangelnder Einlussnahme auf die fixierten Patienten, dass Sie die Kamara als Bedrohung erleben bzw. verkennen würden und somit Ihr Krankheitserleben verstärken könnte. Hört sich gut an, sollte aber aus dem Blickwinkel der Betroffenen angesehen werden. Pat. mit einer wahnhaften Verkennung machen keinen Unterschied, ob sie eine Kamera oder einen Menschen als Bedrohung wahrnehmen. Und nun sitzen Sie als Pflegekraft am Bett eines Pat., der die Sitzwache als "menschenfressendes Untier"( entschuldigen Sie die Formulierung) wahrnimmt. Ich glaube es gibt wenig Pflegekräfte, die in dieser Situation eine beziehungsaufbauende Haltung einnehmen können , und wenige Patienten, die sich beruhigen, solange die Person dort sitzt.
Aber bei der Initiative der FDP und der damit verbundenen Gesetzgebung, ging es nicht um den Patienten, sondern meiner Meinung nach, um politische Machtspielchen, verbunden mit profilneurotischem Verhalten.
Ach ja, Kostenneutralität: Das Land NRW hat ein Gesetz verabschiedet, das meines Wissens kostentechnisch vom Bund getragen wird. Wenn Herr Rombach das mit Kostenneutralität meint, dann hat er Recht. Dann erinnert er mich aber um so mehr, an den"JR" aus Texas , um bei seiner Stikmatisierung zu bleiben



Schade , ein Gesetz zur klareren Behandlungsfinanzierung mit gleichem Verandlungsgeschick und Angagement, hätte den Parteien und vor allem der FDP meiner Meinung nach besser getan, wäre aber wohl weniger medienträchtig gewesen.

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