Konsequenzen des FPfZG für Unternehmen und Beschäftigte

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Moderator: WernerSchell

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Christian Ulbricht
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Konsequenzen des FPfZG für Unternehmen und Beschäftigte

Beitrag von Christian Ulbricht » 17.10.2011, 16:30

Hallo zusammmen,

aufmerksam habe ich die geleisteten Beiträge im Forum gelesen und bin seit gestern Forums-Mitglied. Nun möchte meinen ersten Beitrag leisten.

Ich interessiere mich für das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) sowohl aus theoretischer als auch praktischer Perspektive, insbesondere für die Konsequenzen aus der Einführung des neuen FPfZG für Unternehmen und Beschäftigte.
Um detailliertere Informationen zu erhalten habe ich das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kontaktiert und möchte meine Informationen nun weitergeben:

1. Es bestehen derzeit noch keine Verwaltungsvorschriften gem. § 12 FPfZG für das Verfahren nach § 11 FPfZG.

2. Weiterhin liegen noch keine aussagekräftigen Informationsunterlagen vor, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

3. Am Mittwoch, den 19. Oktober 2011, findet die zweite Lesung statt. Voraussichtlich schließt sich die dritte Lesung hieran an, soweit keine weiteren Vorschläge eingebracht werden, und es wird voraussichtlich eine Abstimmung folgen in der das Gesetz mehrheitlich gebilligt wird.

Ich verfasse zurzeit eine wissensch. Arbeit zum Thema. Bisher ist leider relativ wenig Literatur zur Verwendung vorhanden. Eingeleitet wird die Thematik durch eine Status quo-Analyse (ca. 5 Seiten), der eine Kommentierung zum Pflegezeitgesetz (ca. 25 Seiten) folgt. Anschließend stelle ich das neue Familienpflegezeitgesetz im Detail vor (ca. 25 Seiten). Dem folgend möchte ich die Konsequenzen für Unternehmen und Beschäftigte explizit analysieren (jeweils ca. 5 Seiten).
Der anvisierte Redaktionsschluss ist der 20. November 2011, Abgabetermin der 16. Dezember.

Gibt es weitere Ideen / Möglichkeiten / Vorschläge / Anregungen / Informationen o. ä. zum Thema Familienpflegezeitgesetz?

Über eine Rückmeldung bin ich dankbar.


Mit freundlichen Grüßen
Christian Ulbricht

Rauel Kombüchen
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Familienpflegezeit

Beitrag von Rauel Kombüchen » 17.10.2011, 17:48

Hallo Christian,
hier im Forum wurden bereits Beiträge zur Familienpflegezeit eingestellt:
viewtopic.php?t=13780&highlight=familienpflegezeit
Wurden diese ausgewertet? Aus Sicht so mancher Betroffener ist die neue Regelung für die praktische Anwendung kaum verwendbar. Mit zwei kleinen Schritten kommt man nicht über einen Abgrund.
Die Regelung hätte mit in die Pflegereform hinein gepasst, aber denn mit wirklich hilfreichen Auszeitmöglichkeiten.
MfG Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Nursing-Neuss
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Familienpflegezeit

Beitrag von Nursing-Neuss » 18.10.2011, 06:56

Hallo Christian,
ich würde einmal mit der Sozial-Holdung in MG Kontakt aufnehmen. Siehe den Beitrag unter
Genworth Financial und Sozial Holding Mönchengladbach schließen bundesweit ersten Vertrag über Familienpflegezeit-Versicherun
viewtopic.php?t=16172&highlight=holding
Offensichtlich hat man sich dort mit dem Thema näher befasst.
MfG Nursing Neuss
Das Pflegesystem muss grundlegend reformiert werden. U.a. ist deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich!

Presse
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Familienpflegezeit

Beitrag von Presse » 19.10.2011, 13:04

Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit auf den Weg gebracht
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/SKE) Menschen, die ihre Angehörigen pflegen und gleichzeitig arbeiten, sollen Privates und Berufliches künftig einfacher vereinbaren können. Der Familienausschuss befürwortete am Mittwoch Mittag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6000) zur sogenannten Familienpflegezeit mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP. Zuvor hatte der Ausschuss – ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen – vier Änderungsanträge von Union und FDP zum Entwurf angenommen. Zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (17/1754) und Bündnis 90/Die Grünen (17/1434) wurden abgelehnt.

Die Unionsfraktion sagte, es seien „Ergebnisse geschaffen worden, die den Bedürfnissen gerecht werden“. Immer mehr Menschen wollten zu Hause gepflegt werden, viele Angehörige würden diese Aufgabe gerne übernehmen. „Wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Familien und Unternehmen gerecht wird.“ Zu den wichtigen Punkten zählten ein Kündigungsschutz für die „Pflege- und Nachpflegezeit“ und die Tatsache, dass die Politik die Refinanzierung des Lohnausfalls übernehme. Die Versicherung zur Absicherung des Lohnausfalls werde ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen, was vielen Menschen den Abschluss erleichtere. Außerdem müsse ein Arbeitnehmer zwar noch mindestens 15 Stunden pro Woche seinem Beruf nachgehen. Diese Leistung könne er aber flexibel erbringen, beispielsweise indem er eine Zeitlang wesentlich mehr arbeite und dann wieder deutlich weniger.

Auch die FDP lobte das Gesetz. Die Versicherung ohne vorherige Gesundheitsprüfung sei eine „verbraucherschutznahe Lösung“. Die Regelung zur Arbeitszeit sei flexibel gehalten. Und benötige ein Arbeitnehmer nicht die vollen zwei Jahre Familienpflegezeit, könne er vorzeitig vollständig in seinen Beruf zurückkehren. „Das Gesetz ist ein Baustein“, sagte die FDP. Man könne sicherlich nicht alle Probleme der Pflegenden damit lösen. „Aber es ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.“

„Es ist ein Gesetz mit begrenzter Wirkung“, kritisierte die SPD. Der Entwurf sei „zu unkonkret, zu wirtschaftsfreundlich“. Er enthalte „überhaupt keinen Rechtsanspruch“. Dadurch seien die Arbeitnehmer weiter auf den guten Willen der Unternehmen angewiesen. Auch die Spanne von zwei Jahren, die die Familienpflegezeit dauern solle, sei zu starr. „Pflege dauert in der Regel acht Jahre.“ Die Konzentration auf Angehörige sei zudem „nicht mehr zeitgemäÓ. Inzwischen würden auch Nachbarn und Freunde helfen.

Die Linksfraktion schloss sich der Kritik an. Pflege dauere meist länger als zwei Jahre. Viele Bedürftige lebten durch gute Pflege länger. Daher sei der Gesetzentwurf makaber: „Sie gehen davon aus, dass sich der Fall nach zwei Jahren erledigt hat.“ Außerdem benachteilige die Koalition besonders Frauen. Denn Pflegende seien meist weiblich und würden oft nicht genug verdienen, um sich einen Verdienstausfall leisten zu können, wie er in dem Gesetzentwurf vorgesehen sei. Auch könnten sie nicht unbedingt die vorgesehene Versicherung gegen den Verdienstausfall bezahlen.

„Ein zahnloser Tiger“ sei das Gesetz, hieß es von den Grünen. Die Ministerin sei ursprünglich mit „durchaus anderen Vorstellungen gestartet“. Auch die Grünen kritisierten den fehlenden Rechtsanspruch. Ohne ihn stelle der Entwurf „überhaupt keine relevante Neuerung dar“. Arbeitnehmer könnten schon heute flexible Regelungen mit ihren Arbeitgebern treffen, wenn sie Angehörige pflegen müssten. Genau wie die SPD bemängelten auch die Grünen, dass der Begriff der Angehörigen zu eng gefasst sei.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben sollen, für bis zu zwei Jahre mit reduzierter Stundenzahl im Beruf zu arbeiten, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Damit sie weiterhin genug Geld zum Leben haben, ohne dass der Arbeitgeber den ganzen Lohn zahlen muss, soll der Staat zinslose Darlehen für Unternehmen bereitstellen. Das Risiko, dass der Arbeitnehmer während der sogenannten Familienpflegezeit berufsunfähig wird oder verstirbt, soll durch eine gesonderte Versicherung abgedeckt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.10.2011
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Nachteile durch Familienpflegegesetz ?

Beitrag von Presse » 20.10.2011, 06:29

Wirtschaft fürchtet Nachteile durch Familienpflegegesetz

Berlin – Die deutsche Wirtschaft befürchtet einer Umfrage zufolge erhebliche Nachteile durch das Familienpflegegesetz, über das der Bundestag am Donnerstag abstimmen soll. In einer Forsa-Umfrage unter rund 200 Unternehmen, aus welcher die Welt vom Donnerstag zitiert, äußerte jeder zweite Betrieb Bedenken gegenüber dem Gesetzesentwurf von Bundes­familien­ministerin Kristina Schröder (CDU). Die Unternehmen befürchten insbesondere höhere Personalkosten durch die Familienpflegezeit. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... gesetz.htm

aerzteblatt.de
Pflegezeit: Große Unternehmen ermöglichen Teilzeitmodell
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=47749

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Familienpflegezeit - höchst fragwürdig

Beitrag von Gerhard Schenker » 20.10.2011, 07:28

Hinsichtlich der Familienpflegezeit gibt es vielerlei zu bedenken. Einmal geht es um die arbeitsrechtlichen Aspekte.
Ich sehe aber vor allem die Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Ausgestaltung einer häuslichen Pflege. Was soll jemand mit einer geringfügig verkürzten Arbeitszeit anfangen, wenn Zuhause eine 8- bzw. 24 Stunden-Pflege nötig ist. Da kann man in einigen wenigen Stunden Auszeit im Betrieb nichts anfangen. Im Übrgen sehe ich finanzielle Probleme für diejenigen, die ohnehin nicht üppig verdienen, gerade mal so verdienen, dass es zum Leben soeben reicht. In solchen Fällen sind Lohnabschläge nicht hinnehmbar.
Ich hätte mir - mit anderen - gewünscht, dass die Versorgungsproblematik Zuhause im Zusammenhang mit einer vernünftigen Pflegereform erörtert und geregelt worden wäre. Mit der jetzigen Regelung im Rahmen einer Familienpflegezeit hat eine Ministerin, nämlich Frau Schröder, politische Pluspunkte sammeln wollen.

G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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Familienpflegezeit startet am 1. Januar 2012

Beitrag von Presse » 20.10.2011, 15:18

Bundestag stimmt zu: Familienpflegezeit startet am 1. Januar 2012

Der Bundestag hat am 20. Oktober den Weg frei gemacht für die Einführung der Familienpflegezeit. Das Gesetz wurde in zweiter und dritter Lesung beschlossen und kann jetzt, wie von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder geplant, am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Mit der Familienpflegezeit wird erstmals flächendeckend die Möglichkeit geschaffen, Pflege und Beruf über zwei Jahre zu vereinbaren.

"Es gibt eine breite Mehrheit in unserem Land, die bereit ist, für ihre Angehörigen da zu sein, wenn diese ihre Hilfe am meisten brauchen. Mit der Einführung der Familienpflegezeit können Berufstätige sich Zeit für Pflege nehmen ohne allzu große finanzielle Einbußen und ohne Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Das ist ein innovatives Modell, das die Bürgerinnen und Bürger entlastet, ohne die Sozialsysteme zusätzlich zu belasten. Mit der Familienpflegezeit stützen wir die Familie als Verantwortungsgemeinschaft", erklärte Kristina Schröder.

Beruf und Pflege wird besser vereinbar
Der Bedarf einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist in Deutschland hoch: Von den 2,42 Millionen Menschen in Deutschland, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden knapp 1,7 Millionen Menschen zu Hause versorgt - durch Angehörige und ambulante Dienste. 76 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen.

Nicht immer aber lässt sich dieser Wunsch nach familiärer Unterstützung verwirklichen. Zwar halten es mittlerweile 82 Prozent der Geschäftsführer und Personalverantwortlichen für wichtig, dass es Mitarbeitern erleichtert wird, ihre Familienangehörigen zu pflegen, eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach belegt jedoch: Für 79 Prozent der Berufstätigen lassen sich Beruf und Pflege nicht gut vereinbaren. Genau hier setzt das Modell der Familienpflegezeit an.

Funktionsweise der Familienpflegezeit
Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Wird zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Um gerade für kleinere und mittlere Unternehmen die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu minimieren, muss jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine Versicherung abschließen. Die Prämien sind lediglich gering; die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit.

Die Familienpflegezeit hat auch das Problem der Altersarmut im Blick. Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente bewirken zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit halten pflegende Angehörige, trotz Ausübung der Pflege, die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung.Personen mit geringem Einkommen werden sogar bessergestellt.

Modell orientiert sich an Altersteilzeit
In der betrieblichen Praxis orientiert sich die Familienpflegezeit am Modell der Altersteilzeit. Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück.

Die Erfahrung mit der Altersteilzeit zeigt eine große Akzeptanz bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern, ohne dass gleichzeitig Beschäftigte und Unternehmen in gesetzliche Zwänge gedrängt werden. Nicht umsonst stieg die Nutzung der Altersteilzeit seit ihrer Einführung 1997 innerhalb von 10 Jahren auf 100.000 Teilnehmer an.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.10.2011
http://www.bmfsfj.de/

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