Ärzte Zeitung, 24.08.2011
Jobcenter bei Privat-Pflege in der Pflicht
Den Selbstbehalt müssen privat versicherte Hartz IV-Empfänger selbst tragen. Darüber hinaus ist der Staat in der Pflicht.
KÖLN (iss). Privat versicherte Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf die Übernahme der vollen Beiträge zur privaten Pflegeversicherung durch die Jobcenter oder Sozialhilfeträger. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. ...
Az.: L 19 AS 2130/10 ....
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=666935
Jobcenter bei Privat-Pflege in der Pflicht
Moderator: WernerSchell