Ärzte Zeitung online, 01.08.2011
Kein Ehegattensplitting nach Kind mit "Haushälterin"
KÖLN (mwo). Die im Koma liegende Ehefrau führt nicht mehr zur Steuerersparnis, wenn der Mann eine neue Lebensgemeinschaft eingeht. Es besteht dann kein Anspruch mehr auf das günstige Ehegattensplitting, heißt es in einem am Montag bekanntgegebenen Urteil des Finanzgerichts Köln. .... Az.: 10 K 4736/07 .... (weiter lesen)
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Kein Ehegattensplitting nach Kind mit ´Haushälteri`"
Moderator: WernerSchell