BGH erschwert Auto-Pfändung von Behinderten
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pfändung von Autos gehbehinderter verschuldeter Bürger deutlich erschwert. Ihnen darf das Fahrzeug nicht genommen werden, wenn es ihre „Eingliederung in das öffentliche Leben wesentlich erleichtert“, .... (AZ: VII ZB 12/09) ....
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... derten.htm
BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - VII ZB 12/09
Leitsatz des Gerichts:
Der Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, wenn die Benutzung des Pkw erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789).
(Volltext)
http://www.rws-verlag.de/fileadmin/zbb- ... ZB1209.pdf
Auto-Pfändung von Behinderten erschwert
Moderator: WernerSchell