Selbsthilfeförderung in NRW ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Selbsthilfeförderung in NRW ...

Beitrag von Presse » 30.06.2011, 17:47

Krankenkassen in NRW fördern die Selbsthilfe gemeinsam unbürokratisch und transparent mit rund 4 Millionen Euro im Jahr 2011

Die Krankenkassen/-verbände in NRW haben im Jahr 2011 rund
4 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsför-derung der Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Die Förderung geht mit:
• 1,5 Millionen € an die örtlichen Selbsthilfegruppen
• 830.000 € an die Landesorganisationen der Selbsthilfe
• 1,6 Millionen € an die Selbsthilfe-Kontaktstellen und Selbsthil-febüros
Darüber hinaus stellen AOK NORDWEST, AOK Rheinland/ Hamburg, die BKK´n und die Ersatzkassen in NRW, sowie Knappschaft, Land-wirtschaftliche Krankenkasse und Vereinigte IKK den Selbsthilfegruppen und den landesweit agierenden Selbsthilfe-Organisationen kassenindivi-duelle Fördermittel im Rahmen der Projektförderung zur Verfügung. Hierfür steht in diesem Jahr ein annähernd gleich hohes Fördervolumen wie für die Gemeinschaftsförderung zur Verfügung.

Der Erfolg der Selbsthilfe beruht vor allem auf Eigeninitiative und Ei-genverantwortung der meist ehrenamtlichen Mitglieder. „Mit diesem Engagement ist die Selbsthilfe eine unverzichtbare Ergänzung der professionellen Gesundheitsversorgung in NRW,“ erklären heute die Krankenkassen/-verbände.

Das Förderverfahren wird in Zusammenarbeit mit Vertretern der Selbst-hilfe auf den verschiedenen Ebenen durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de

Anlage:

Hintergrundinformationen zur Förderung der Selbsthilfe NRW durch die Krankenkassen/-verbände

Schon seit vielen Jahren unterstützen die Krankenkassen/-verbände in NRW die Selbsthilfe durch finanzielle Zuschüsse. Mit der Novellierung der gesetzlichen Grundlage zur Selbsthilfeförderung durch die Kranken-kassen wurde ab dem 01.01.2008 eine parallele Förderstruktur einge-führt:
- die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalför-derung) Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Arbeit zur Verfügung gestellt. (z.B. für Porto, Telefon, Kopien….)

- die kassenindividuelle Förderung (Projektförderung). Hier können die Krankenkassen individuelle Schwerpunkte ihrer Förderung setzten.

Die Ausgaben für die Selbsthilfeförderung sollen insgesamt im Jahr 2011 einen Betrag von 0,57 Euro je Versicherten umfassen und sind nach dem Wohnort der Versicherten aufzubringen.

50 Prozent der Fördermittel fliessen in die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung:
- 5,7 Cent für Bundesorganisationen der Selbsthilfe
- 5,5 Cent für Landesorganisationen der Selbsthilfe
- 9,9 Cent für die Selbsthilfekontaktstellen
- 7,4 Cent für die regionalen Selbsthilfegruppen

50 Prozent fliessen in die kassenindividuelle Förderung der verschiede-nen Ebenen.

Quelle: Gemeinsame Presseerklärung der Krankenkassen/ -verbände in Nordrhein-Westfalen vom 30.06.2011
Federführung für diese Veröffentlichung:
vdek NRW
Bärbel Brünger
Tel.: 0173/ 73 83 758
baerbel.bruenger@vdek.com

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