Beihilfe: Jetzt entscheidet der Einzelfall

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Gaby Modig
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Beihilfe: Jetzt entscheidet der Einzelfall

Beitrag von Gaby Modig » 23.06.2011, 18:18

Die Ärzte Zeitung berichtet heute:

Beihilfe: Jetzt entscheidet der Einzelfall
Patienten können Beihilfe für wissenschaftlich nicht anerkannte Therapien auch dann erhalten, wenn die Wirksamkeit nur für ihren Fall bescheinigt wird. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=660 ... cht&n=1181
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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