Selbstbestimmung behinderter Menschen hat Vorrang

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Selbstbestimmung behinderter Menschen hat Vorrang

Beitrag von Presse » 09.06.2011, 12:11

Selbstbestimmung behinderter Menschen hat Vorrang

Eine Krankenkasse kann ein notwendiges Hilfsmittel nicht mit der Begründung ablehnen, der entsprechende Bedarf könne auch durch Pflegekräfte gedeckt werden. Das Landessozialgericht entschied in einem Beschluss abweichend von der Ausgangsentscheidung des Sozialgerichts Speyer, dass dies mit dem Grundsatz der Selbstbestimmung aus dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) nicht zu vereinbaren ist. Damit wurden die Rechte behinderter Menschen gestärkt.
Mehr auf unserer Website: http://www.menschen-pflegen.de/enid/4ab ... ws_lu.html

Quelle: Mitteilung von MENSCHEN PFLEGEN vom 09.06.2011

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