201 Hospizdienste in NRW erhalten 9,5 Millionen Euro Förderung
Ersatzkassen leisten größten Anteil mit 3,5 Millionen Euro
Mehr als 7600 Sterbebegleitungen und rund 7000 ehrenamtliche Helfer
201 ambulante Hospizdienste in Nordrhein-Westfalen, davon zehn für Kinder und Jugendliche, erhalten von der gesetzlichen Krankenversicherung dieses Jahr rund 9,5 Millionen Euro für ihre Arbeit. Damit hat sich das Fördervolumen gegenüber 2003, dem Anfangsjahr der Förderung, mehr als vervierfacht. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Tätigkeit von Hospizdiensten unter fachlicher Leitung einer oder mehrerer Pflegefachkräfte aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu fördern. 2003 wurden rund 120 Hospizdienste mit 2,1 Millionen Euro unterstützt. Der größte Anteil der Förderung wird von den Ersatzkassen (BARMER GEK, TK, DAK, KKH-Allianz, HEK, hkk) mit 3,5 Millionen Euro aufgebracht.
Von den 201 Hospizdiensten werden in Nordrhein 110 Dienste mit 5,5 Millionen Euro und in Westfalen-Lippe 91 mit 4 Millionen Euro gefördert.
"Viele Menschen möchten ihre letzte Lebensphase nicht in einem Krankenhaus, sondern in der häuslichen Geborgenheit verbringen. Mit Hilfe von ambulanten Hospizdiensten ist es möglich, diesen Wunsch auch schwerkranken Patienten zu erfüllen", so Dirk Ruiss, stellvertretender Leiter des Verbandes der Ersatzkassen in NRW.
Durch die stetig steigende Förderung konnte auch die Anzahl der Sterbebegleitungen kontinuierlich gesteigert werden. Gab es 2003 lediglich 3000 Sterbebegleitungen, waren es 2010 schon mehr als 7600.
Wichtig für die Arbeit der Hospizdienste ist das hohe Engagement ehrenamtlicher Helfer. Rund 7000 Menschen engagieren sich freiwillig in der Sterbebegleitung bei den von den gesetzlichen Krankenkassen geförderten Hospizdiensten. Damit hat sich die Anzahl seit 2003 mehr als verdoppelt (2003: 3300). Daneben gibt es zahlreiche weitere freiwillige Helfer, die in der Sterbebegleitung aktiv sind und ohne Förderung arbeiten.
Hierzu Dirk Ruiss: "Die Arbeit aller ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer kann nicht hoch genug geschätzt werden. Das ist gelebte Solidarität und ein wichtiger Beitrag für eine humane Gesellschaft."
Zum Hintergrund:
Die Krankenkassen fördern nach § 39 a Sozialgesetzbuch V ambulante Hospizdienste, die für Versicherte qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung erbringen, die keiner Krankenhausbehandlung und keiner stationären Versorgung in einem Hospiz bedürfen. Der Hospizdienst arbeitet mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammen und steht unter der fachlichen Verantwortung z.B. einer Krankenschwester, die über mehrjährige Erfahrung in der palliativ-medizinischen Pflege oder eine entsprechende Weiterbildung verfügt. Der Hospizdienst stellt die Gewinnung, Schulung, Koordination und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Personen sicher.
Eine Übersicht nach Kreisen bzw. Städten mit ambulanten Hospizdiensten finden Sie unter http://www.vdek.com/LVen/NRW/Versichert ... /index.htm.
Quelle: Pressemitteilung vom 30.05.2011
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Dipl.-Volkswirt Dirk Ruiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
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